Erzgebirgischer Volksfreund : 20.08.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-08-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-186508207
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18650820
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18650820
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1865
- Monat1865-08
- Tag1865-08-20
- Monat1865-08
- Jahr1865
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- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 20.08.1865
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' M für die -sssssm Pro»» Bte-teljtßrU» » ««r 1 M unttrzeichnett Dire<t zmommm zu werd (44SÜ—97) Beka n n t m a ch u n g. ale bei entstandener Feuersgefahr kommen vom 25. diefet diese- Monat- an außer Anwendung und treten (4495) dk Bu«h« ichnetm Dire. wünschen, lEr zu chme»-erßor- - eröffnet ihr« LthrmrW dM Wi^ a» 4. i0^o»«r. M« GelÄncOtd Sehr auWommen jst» werd« wüüstym, haben sich «» zui>M8. September persönlich oder schriftlich beicher «« . .,i llumm vvmdGwdmS A NMW7.M «piu- M»M- fall um im SWerkschulgebäubi abzuhalt,nden Snstiahme-Prüstnsa sich etnzufindm. UeberdieS^Ml dltselbtti lMtzÜburj-, oder Arbeit-Herm oder LehrtneikerS über Fleiß and WoylverhalteN beizubringm und, softrN sie aufgeNomMMwerh«, dq»^ S rando zu entrichten. i ße die M Ai ich-fchxin und allen werd«, 4 Meile mit 9, bei Nacht bi- zu 4 Meile Entfernung mit 45, bis zu 4 Meile <! vei anjunehmeNder großer Umfänglichkeit einer auswärtigen Feuersbrunst auch bei ,, Diese Abänderungen der Feuerfignale werden hiernrit zur öffentlichen Kmntniß, insbesondere der Hs Uebrjgen- zeigen Trompetenfignale, welche nur bei Tage gegeben werde« und namenmih di«'BdreÜ,^_, erproben sollen, irgend eine entstandene Feuersgefahr nicht an, wohl aber die Hörnerstguale der Nachtwächter auswärtige Schadenfeuer. - Schwarzenberg, am 1b. August 1865. Der Stadtrllth daselbsU ''/ Weidauer, Bürgermeister. unter 1).«nd 2) auf Fremde überhaupt keine Anwendung, auchwirdin denSchauklocalitäten derGatz- Personen im Falle deren Eltern, Vormünder,- Weger, Lehrhym, PMcjpalr «W der Eisenbahn und. der Poft in der Bahnhofsrestauration keine Anwendung. ändernder unter 1^-4 getroffenen BestinAungm unbeachtet läßt, wkd.W jedm LMMdMtiW - ^-»T^WW I Erfcheiut tägtü m Emsu» die PaugewnM «rsuS zu bewirkendm Eintritt > vorzuzeigen und da- Schi Die zyther in hiesiger Stadt übliche» Signale vom gedachten Tage an folgende «in: .. 1) Die Signale werden in alle« Fällen mit der großen Glocke der Kirche und zwar sobald Feuersgefahr in der hl-stgeu Gtadt entstanden, mit 20^ stet» je zwei schnell aufeinander folgenden Schlägen in der Weise gegebm, daß zwischen den Doppelschlägen eine kleine Pause, mindestens von der ZeitdaueMM. den zwei Schläge beanspruchen, liegt. » " ' ' 2) So lange d»S Feuer nicht gelöscht und die Feuersgefahr nicht beseitigt ist, wird nach den erste« Ai Schlägen oder 1Y Doppelpulsen die dauer, von 10 Minuten zu 10 Minute«, mit drei Doppelpulsen angezeigt. > . - 3) Eine entstandene Feuersgefahr in der Stadt wird auch durch Sturmläuten vom RathhauSthurme so lange angezeigt, bi» die Signal- vom Kirch- thurme ertönen. Sobald letztere gehört werden, schweigt da- Sturmläuten vom RathhauSthurm und findet selbst gar nicht statt, wenn die Signale vom» Kirchthnrme eher ertönen, al-da» Sturmlautm auf dem RathhauSthurme möglich gttooGe«.M : 4) Auswärtige Schadenfeuer werd?« bei Tage für eine muthmaasliche Entfermmg bis zu 4 Meile mit 12,.für eine muthmaaslicheEntfernung von 4 Meile mit 9, bei Nacht bi» zu 4 Meile Entfernung mit 15, bis zu 4 Meile Entfernung mit 12 einzelnen SchMen angezeigt, doch bleibt Vorbehalt« vei anzunehmestder großer Umfänglichkeit einer auswärtigen Feuersbrunst auch bei offenbar größern Entfernungen die Feuersignale ertönen zu lassen. ' ' . - - - ..... — - ....... hiesigen Einwohnerschaft, gebracht. > ettschaft der Mannschaft der freiwillig« Feuerwehr Chemnitz, dm 15. August 1885. ' Lie Direktion der KöniA. BMlgttvetken In Stellvertretung: i Prof.lv»«»«-. In hiesiger Stadt ist für den Verkehr in öffentlichen Localitäte« die Rakhtpolizeistuude in folgender Weise festgestellt Word«: 1) Schankwirthschaften dürfen von 11 Uhr Nacht» an «och ankommende Person« nicht al» Gäste setz« und von diesem Zeitpunkte au weder die« sen noch den anwesenden Gästen Getränke verabreiche«. ' 2) Die Gäste hab« 412 Uhr Nacht» die Schanklocalitäten zu verlassen und die Wirthe die Gäste auf diese Bestimmungen zu letztgedachter Zxit ' aufmerksam zu machen. S) Für hiesige unfölbstständige Personen, jnglejchen für Unmündige, wenn diese Personen ohne ihre Elte«, Vormünder, Pfleger, Lehrherrn, Priuci- pale in Gchankwirthschasten anwesend find, wird der Zeitpunkt für die Gestimckung« unter 1) auf 10 Uhr Abend» und für die Bestimmung« ««ter 2) aaf halb 11 Uhr Abend» festgesetzt. . - 4) Ä» Safihöfen find« die. Börschrtftm unter 1) und 2) auf Fremde überhaupt keine Anwendung, auch wird in dm Schanflocalstäten der Gast höfe die Polizeistunde, mit Ausschluß jedoch für die unter 3) gedachten Personen im Falle deren Eltern, Vormünder,' Weger, Lehrherm, PMcjpatr VM anwesend sind, auf halb 1 Uhr Nacht- festgestellt. - 5) Gämmtlliche Borschrifttn leid« für den Verkehr mit 6) Jeder Wirth und Gast, welcher die eine oder andere Wisf Lhaler —« —--Geld bestraft» PP »von 5 ThalenU Die Königliche Verkmeisterschule zu EhemM an welcher angehmde M»hkeu-«uer, Bruimeumacher und Röbrmeister, sowie solche, dir später al» Werkmeister in MaschiwmftmsU ««eie«, mechauischm Webereien und ander« ähnliche« Fabriken fungiren wollm, in einem anderthalbjährige«, in jedem Jahre mn'W dm LehrcursuS die ihren Bedürfnissen entsprechende theoretische AuMhung erlanam könnm, und über deren Lehrplan dk unterzeichnet, langm Au-kwst giebt, eröffnet ihr« nächsten LehrcursuS am 4- Detvber d. I. Diejmin«, welche für denselben ch' haben sich bi» zum 28. September persönlich öder schriftlich bei der unterzeichnet« Direktion aNzumelden und am 2. Q einer im GeuMschulgebäude allhier abzuhaltend« Aufttahmt-PMMLch.ttNiUMt^ bei welcher ste nachtdeisen m-GM derlich« Vorbildung besitzen. Auch habe» dieselbm bei der Aufnahme-HrüfunsMrWkm»- od«t "Läustchein, dm daß sie bereit- mindesten» zwei Jahre lang in ihrem Fache praktisch gearbeitet hab«, zu producirm, und, sofern sie aüfgem von halbjährig 6 Thalern pränumerando zu entrichten. Chemnitz, den 15. August 1885. . Die Direktion der Königs. Werkmeisterschule. - - In Stellverttetung: Prof. Böttcher. - «dUfZsSf», WM kmi. ack Atzend WffeinWWmckW
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