Erzgebirgischer Volksfreund : 15.12.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-12-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-186512151
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18651215
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18651215
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1865
- Monat1865-12
- Tag1865-12-15
- Monat1865-12
- Jahr1865
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- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 15.12.1865
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Tage- und ÄmlMm NN- die Gerichtsämter und Stadträthe Grünhain, Johanngeorgenstadt, Schwarzenberg, Wildenfels, Ane, Elterlein, Hartenstein, Lößnitz, Nenstädtel und Zwönitz. LA», Kreit««, den l5.Deccinbft. 18»»- Preis vierteljihrlich 13 Ngr. — Jnseraten-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis Vormittag» 11 Uhr. Bekanntmachung. In Veranlassung deS Umstände-, daß die Cholera in mehreren Orten sich verbreitet hat, werden di» nachstehenden VcrhaltungSmaaßregeln andurch Mr öffentlichen Kenntniß gebracht, und wird dabei zugleich bemerkt, daß DcSinfcctionSpulver nach vorgeschriebener Zubereitung in beiden Apotheken M Schwar zenberg, oorräthig gehalten werden wird, dasselbe aber stets an einem trockenen und feuersicheren Orte aufznbewahren ist, da Fälle der Selbstentzündung desselben vorgekommen sind. Schwarzenberg, den 22. November 1865. . Die Medicinal-Polizeibehörde des Gerichtsamtsbezirks Schwarzenberg. Wichmann, Gerichtsamtmann. vr Wimmer, Bezirksarzt. Verhaltungsmaßregeln beim Herannahen und beim Auftreten der Cholera. Wo immer die Cholera auSznbrecheu droht, ist die Erhaltung einer reinen Luft in den Häusern, besonders in den Wohn- und Schlafstnben von der größten Wichtigkeit. — Daher sorge man dafür durch fleißiges Oeffncn der Fenster. — Stuben oder Werkstätten, in welchen sich viele Personen aufzu halten pflegen, lasse man, wenn es nicht erst vor Kurzem geschehen ist, baldigst weißen. — Man dulde keine Anhäufung von Unrath, Küchenabfällen, Keh richt ». s. w. im Hause, sondern entferne sie sobald als möglich. — Abtritte, Schleichen und Grüben, zumal wenn sich aus ihnen stinkende Ausdünstungen entwickeln, müssen oft desinficirt und geruchlos gemacht werden. — Düngergruben und dergleichen Hansen, sowie Ansammlungen von Unrath aller Art, sind ebenfalls zu desinficircn und bald zu reinigen und beziehendlich fortzuschaffen. Doch lasse man die Desinfektion immer der Fortschaffung voragSgehen, um bei dem unvermeidlichen Anfrühren deS Unraths dessen schlimme Ausdünstungen so unschädlich als möglich zu machen. . "" Die Desinfektion kann aber das Fortschaffen deS UnratHS nicht überflüssig machen. Nur wo letzteres durchaus nicht ausführbar ist, muß man dnrch häufige-, wo möglich täglich zu wiederholendes Zuschütten des Desinfektionsmittels vor den schädlichen Dünsten sich zu schützen suchen. Niemand vernachlässige diese Maßregeln, er wird sonst nicht nur sich, sondern auch die übrigen Mitbewohner des Hauses und die Nachbarn großer Gefahr aussetzen. — Das Wasser, welches man zum Trinken benutzt, prüfe man, oder lasse eS prüfen. Wenn die Brunnen durch pflanzliche oder thierische Zersetzungsstoffe, insbesondere von benachbarten undichten Schlcußcn oder Düngergruben her verunreinigt sind, vermeide man das Wasser daran» auf das Strengste. — In Betreff der Kost bleibe man bei seiner geivohnten Lebensweise. Unmüßigkeit im Essen und Trinken ist ebenso schädlich, als zu ürmliche Kost. — In Betreff der Kleidung halt? man den Körper und zumal die Füße warm, sowie cS der Jahres-und Tageszeit angemessen ist, aber nicht mehr, als nöthig. Ist die Cholera am Orte wirklich aufgetreten, so beachte man noch Folgendes: Da dem Erkranken an der eigentlichen Ch oleren st immer für einen oder einige Tage eine anscheinend leichte Diarrhöe vorausgeht, welche, wenn sie beachtet wird, in der Regel leicht heilbar ist, so vernachlässige man nie diese Diarrhöe und wende.sich bei dem ersten Auftreten derselben an den Arzt, dringe auch bei allen Personen, die zum eigenen Haushalte gehören, auf die gleiche Aufmerksamkeit. Diese Vorschrift ist von größter Wichtigkeit und kann, genau beobachtet, viel Kummer und Sorge verhüten. — Da die Ausleerungen der Cholcrakrankcn, und zwar auch der an einfacher Eholcradiarrhöe Leidenden die Träger des Ansteckungsgiftcs sind, so müssen sic stets desinficirt werden, ehe sie in den Abtritt oder die Düngergrube geschüttet werden. — Ebenso ist die Leib- und Bettwäsche der Kranken sorgsam zu desinficircn, ehe sic zum Waschen gelangt, und zwar sofort, nachdem sic verunreinigt und dem Kranken abgenommen worden ist. Nie lasse man sie nndcsinsicirt hinlcgen und trocken werden. — Desgleichen sind die Stubcndielcn und Geräthe, wenn sic durch 'lene Ausleerungen zufüllig verunreinigt find, baldigst mit einem Desinfektionsmittel zu reinigen. — Jni Krankenzimmer lasse man nicht mehr gesunde Per sonen sich aufhalten, als durchaus nothwcndig ist, und lüfte dasselbe oft und reichlich durch Ocsfnen der Fenster. — Wird daö Krankenzimmer als solches nicht mehr gebraucht, so dcSinficire man cs durch mehrere Stunden laug fortgesetzte Chlorrüucherungen, und lasse dann die Wände mit chlorkalkhaltigem Wassr, altes Holzwerk mit Seife abwaschen. — Wollene Kleider oder Betten, die nicht gewaschen werden können, werden zugleich mit dem Zimmer durch ohlorcrüncherung desinficirt und dann im Freien oder auf einem luftigen Boden gut ausgelüftet. — In den Häusern, in welchen Cholerakranke sich befinden Cder befunden haben, desinficire man die Abtritte besonders fleißig und beobachte in der Lebensweise alle sonst schon angegebenen Regeln. Zwönitz, am 4. December 1865. Oesterreich. Aus Wien meldet man, daß der Kaiser am 12. Decbr. früh 7 Uhr Wien verlassen wird, um sich zur Eröffnung deS ungar'- TageSgefchichte. Deutschland Der Stadtrath daselbst, vr Steeger, Bürgermeister. Im Einverständnisse mit dem Collegium der Stadtverordneten haben wir beschlossen, vom 1. Januar 1866 ab die Hundesteuer von jedem Hunde auf — Thlr. 20 Ngr. — Pf. jährlich zu erhöhen. Indem wir dies den Hunde haltenden Einwohnern hiesiger Stadt andurch bekannt machen, fordern mir solche auf, längstens bi» znm 2 Januar I8V6 die fällige Hundesteuer in Höhe von — - 20 Ngr. — - zu entrichten und veranlassen gleichzeitig hiermit, bis obgedachten TageS auf hiesiger RahtSexpedition die neuen Marken-, welche weiß ausschen und viereckig sein werden, gegen Erlegung der obgenannten Steuer einznlösen, widrigenfalls aber die im Regulative angedrohten Strafen eintreten. Ueber die in jedem Falle passendsten ^esinfectionswciscn befrage man den Arzt, der nach den vorhandenen Umstünden und Verhältnissen am besten Nath ertheilen wird. In der Regel wird man Folgendes anwcndcn können. Zur Desinfektion von Abtritten, Schleußcn und Abzugsgräben nimmt man ei ne Lösung von Eisenvitriol, auf 5 Kannen Wasser 2 Pfund. .Dieser Lösung kann man noch ein Viertel Pfund Chlorkalk unter Umrühren zusetzcn. Man gießt von dieser Flüssigkeit in die Abtrittsschlotte oder die Schlcußcn und zwar, wo ein übler Geruch sich fand, soviel, bis der Geruch verschwunden ist; wiederholt dies auch täglich. Ebenso verführt man mit Ansammlungen von Dünger und ähnlichem Unrath vor dem Fortschaffen desselben. Können diese Ansammlungen nicht fortgeschafft werden, so bedeckt man sie, nachdem sic mit Eisenvitriol übergossen sind, noch mehre Zoll hoch mit tryckner Erdö, , Leib- und Bettwäsche weicht man eine halbe Stunde lang in einem Gefäß mit Wasser, dem mau eine Handvoll Chlorkalk zngcsctzt hat und bringt sie dann in kochendes Wasser. Mit chlorkalkhaltigcm Wasser wäscht man auch die verunreinigten Dielen n. s. w. ab. Die Ausleerungen von Cholcrakrankcn übergießt man in den Gefäßen, welche sie anfnchmen, sofort mit Eisenvitriol und Chlorkalk. Zum DcSinficiren des leeren Krankenzimmers stellt man darin eine Schüssel mit Wasser auf, schüttet ein Pfund Chlorkalk in dieselbe, übergießt diesen mit 2 bis 3 Loth Schwefelsäure und hält Thüren und Fenster üiehrcre Stunden lang geschlossen. Herbei kann man zugleich wollene Kleider und Betten mit desinficircn, indem man sie in das Zimmer vor Beginn der Chlor- rüucherung bringt und von dem sich entwickelnden Chlorgas durchzieh entläßt. 6573—74) 6 11 11 IN 11 11 zlt scheu Landtages nachHesth-Ofen begeben wird. Bereit» am 9. Dec. find zwei Separatzüge von Wien nach Pcsth abgegangen, die den kaiserlichen Mar- stall, die Hofküche, die Kämmerer, die Leibgendarmerie, die Hofdicnerschaft rc. führten nnd zusammen aus 23 Wagen bestanden. — Die D. Allg- Zeit, läßt sich unter dem 11. December aus Wien schreiben: Die Stimmung hier
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