Weißeritz-Zeitung : 27.07.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-07-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
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- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-192307272
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- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19230727
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1923
- Monat1923-07
- Tag1923-07-27
- Monat1923-07
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- Weißeritz-Zeitung : 27.07.1923
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r. Verantwortlicher Redakteur: Selir Sehne. - Druck und Verlag: Tart Sehne in Divvoldiswalde Freitag den 27. Juli 1923 89. Jahrgang Nr. 172 ft in der lm «scheint am Freitag s, ik >« IN n ttar) soll eginnend i Meist- rden im h vorher rstand. ein Kllo- preiS be- ipier, also noch kein en auszu- brlkanten jum Pro- riums in sirtschaft- ntlich be- politik so imer, der ht in der ftehungS- n Gegen zen, ihre ngskosten inen Be- und der ngehalten im Halb- >ung der >en Leser e sprung- ur wenig l Gebiete nes Pro- mindesten eispolitik Rücksicht reise von >on Ruhe' ie genaue ngen fiber versamm- die Rube n Augen dschreiben eisen und n 29. Juli es !N !it ührt, daß ah, wenn soll, be- WeisteritzZeilung Taaeszeiking und Mzeiger sür DipMldiswalde, Schmiedeber, u.Il. llnzeiaenpreU: Di« 42 Millimeter breite Petit- zeile 1000 M., auherhalb der Amtshauptmann schaft 1500 M., im amtlichen Teile (nur von Behörden) Zelle 3000 M. — Eingesandt und Reklamen Zeile 3200 M. Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen -er Amtshauptmannschafl, -es Amtsgerichts un- -es Sta-trats zu Dippot-iswal-e littelbare Leitungen mde, sich die Fort- »rikanten t sich die rben den ußeracht- iner In- Dlppoldisroald«. Am vergangenen Dienstag ist die hiesige Be- schSlstation wieder aufgelöst worden. Gestütoberwärter Mahler ist mit den Hengsten wieder nach Moritzburg zurückgekehrt. — Zu der am Sonnabend nachmittag stattsindenden Aolzver- losung findet Freitag nachmittag 3—5 Uhr die Ausgabe der Teil- nehmerkarten in der Polizeiwache statt. — Zu dem gestern Mittwoch stattgefundenen ersten Verkaufs- tage städtischer Kirschen war, trohdem nur die Haushalte der Haus- "umErn 2—80 zum Kaufen berechtigt waren, ein derartig furcht barer Andrang, daß man fast Stadtrat Gietzolt, der diese Verkäufe leitet, mit seinem Tisch über den Haufen geschoben hätte. Alle guten Ermahnungen fruchteten nichts, nicht einmal die Ankün digung eines eventuellen Einstellens des Verkaufs nützte etwas, es wurde weiter gedrängt, wenn bei solchen Gelegenheiten die daselbst Anwesenden doch ein klein wenig den Weisungen Gehör schenken wollten, denn man sollte doch einsehen, dah die vom Leiter des Verkaufs zu leistenden Arbeiten, als Einträgen in die Listen, Kassieren der Geldbeträge, Wiedergeben des Geldes, da alle grohe Scheine bringen, usw., durch solches Verhalten riesig erschwert werdenmnd dann viel Lust und Liebe dazu gehört, das Amt weiter ^verwalten. Auch schien die betr. Bekanntmachung zum Teil nicht richtig aufgefaht worden zu sein und eS sei deshalb nochmals derk<mf die Stadt nach den Hausnummern 2 « ^^ilt ist. War gestern der 1. Bezirk 2—85 an der Nl>e. s° st"- heute die Haushalte in den Häusern 86—164, Freitag U"b Sonnabend der 4. Bezirk mtt den ganzen Nummern der Abteilung B zum Kaus dann der 1. Bezirk wiel Kirschen chbt. — Stern Strafbare Umgehung der Nichtbewilligung für Warenausfuhr. Für den Exporthandel ist eine Entscheidung von großer Be deutung, die das Schöffengericht Leipzig jetzt in einer Verhäng lung gefällt hat, in der sich der Pelzwarenhändfer Iacob Katz in Warschau wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen des Gesetzes, betreffend die Warenausfuhr, zu verantworten hatte. Der Sach verhalt ist folgender: In der Zeit vom Mai bis Juli des ver gangenen Jahres hakte Katz in Leipzig große Mengen von Rauch waren von verschiedenen Firmen gekauft. Ausfuhrbewilligungen nach Polen wurden damals von den in Frage kommenden Ver waltungsbehörden nicht erteilt. Und nun hatte Katz die Waren an seinen Bruder in Kowno in Litauen schicken lassen, nachdem die Firmen ordnungsgemäß sich Ausfuhrbewilligungen nach Litauen hatten ausstellen lassen. Ein Teil der Waren ist in Kowno ver kauft worden, den anderen Teil ließ Katz nach Warschau kommen, um ihn dort zu verwerten. Die Steuerfahndungsstelle in Plauen war diesem Geschäfte auf die Spur gekommen, und Katz hatte einen Strafbefehl über zwei Millionen Mark zugestellt erhalten, wogegen er gerichtliche Entscheidung beantragt hatte. Der Ver teidiger des vom persönlichen Erscheinen entbundenen Angeklagten Katz führte in der Verhandlung aus, daß sein Klient freigesprochen werden müsse. Ein Ausfuhrverbot für Pelze nach Polen habe nicht bestanden, die Sperre gegen Polen sei eine reine VerwaltungS- maßregel gewesen, sie sei aber nicht einmal dem interessierten Handel bekanntgegeben worden. Die Bewilligung zur Ausfuhr über die deutsche Reichsgrenze sei gegeben worden, ordnungs gemäß fei nach Litauen ausgeführt worden. Was im Auslande mit der ausgeführten deutschen Ware geschehe, das entziehe sich deutscherseits jeder gesetzlichen Regelung. Deutsche Gesetze könnten auf fremde Staaten uicht ausgedehnt und angewandt werden. Das Schöffengericht nahm einen anderrn rechtlichen Standpunkt ein: Ein Ausfuhrverbot nach Polen bestand zur fraglichen Zeit allerdings nicht, es stand in der Entschließung des Reichswirtschafts ministers, ob Ausfuhrbewilligungen erteilt werden sollten oder nicht. . Die Gründe für diese Maßnahme sind hier gleichgültig. Mit der Ausfuhr nach Litauen in der Absicht, wenn auch nur einen Teil der Pelzwaren nach Warschau zu schaffen, hat der An geklagte Katz der Verordnung zuwidergehandelt, denn er hat da mit die Zwecke der deutschen Reichsregiernng durchkreuzt. Wenn die Verordnung auch nicht offiziell bekannt gemacht ist, so hatte man davon doch im Pelzhandel allgemein Kenntnis. Auch Katz war sie nicht unbekannt. Das beweist der Umstand, daß er die Maren nach Kowno dirigierte. Wenn man der Auffassung der Verteidigung beipflichlen wollte, dann würden die Ausfuhrbestim mungen nichts weiter sein, wie ein« leere Form. Der Gesetzgeber hat aber auch gerade die Umgehungen treffen wollen. Auch ist die straffällige Handlung nicht im Auslande begangen worden, sondern das Unternehmen Ist im Inland« tn Szene gesetzt worden in der Absicht, die Mare in das Ausland, für das die Gesiehmi- gung nicht gegeben war, also nach Polen, zu bringen. Aus diesem Grunde Ist der Strafbefehl als zu Recht bestehend anzufehen, es verbleibt bei der Geldstrafe von zwei Millionen Mark. teuer: „Unus, der Weg in die Welt". Neben Harry Piel wirken in den weiteren Hauptrollen Sascha Gura, Gaby Ungar, Fritz Ruh und Kurt Matthe mit. Die überaus spannende Handlung, welche dem Geschmack des Publikums Rechnung trägt, bringt fortgesetzt stärkste Sensationen, die bei den bisherigen Aufführungen des Films wiederholt lebhaften Beifall hervorriefen. Besondere Be wunderung erregen die prachtvollen Aufnahmen aus Spanien, Portugal, Holland, Nordafrika und vom Mittelländischen Meere. iNäheres im Inserat.) — Heute früh wurde der Stuhlbauer Albin Kunze in seiner Wohnung tot aufgefunden. Er hatte zweifellos infolge seiner langen unheilbaren Krankheit Hand an sich gelegt. — MünzauSprägungen. Die Ausprägung von Iweihundert- markstücken aus Aluminium betrug im Juni 9,732 Milliarden M., wodurch sich die Gesamtausprägung in diesen Münzen auf 43,819 Milliarden M. erhöht. Ferner wird zum ersten Male die Aus prägung von Fünfhundertmarkstücken aus Aluminium ausgewiesen. Sie beträgt 8,535 Milliarden M. — Man liest die Zahlen, aber man sieht niemals die Münzen. Wo bleiben sie? — Vom Landeskriminalamt Dresden geht dem Telunion- Sachsendienst folgende Warnung zu: Seit einigen Wochen treibt ein unbekannter Warenvorschußbetrüger sein Unwesen in Sachsen. Er verfährt seinen Opfern gegenüber, die meist in Schankwirts- und Geschäftsinhaberkreisen aller Art zu suchen sind, in folgender Weise: Er bietet in Gaststätten und Läden größere Posten Kaffee weit unter dem Tagespreis an mit dem Bemerken, er müsse aus irgendwelchen Gründen den Kaffee sofort verkaufen und ersuche die Interessenten, sofort einen größeren Vorschuß oder die ganze Kaussumme an ihn zu zahlen. Durch seine Redegewandtheit und sein sicheres Auftreten hat er diese Absicht in einer großen Anzahl von Fällen erreicht. Um seine Opfer in Sicherheit zu wiegen, er bietet er sich, sie an den Lagerplatz des Kaffees zu führen und ihnen dort die Ware abwiegen und aushändigen zu lassen. An dem angeblichen Lagerplatz angekommen, gibt er an, in einem in der « Nähe gelegenen Hause eine die Herausgabe des Kaffees betreffende Formalität erledigen zu müssen und bittet den Begleiter, einen Augenblick zu warten um natürlich auf Nimmerwiedersehen zu verschwinden. Das Landeskriminajamt richtet an die Oeffentlich^ keit das Ersuchen, den Burschen beim Betreffen festnehmen zu lassen und ihn dem nächsten Polizeibeamten unter Hinweis auf diese Pressenotiz und die Bekanntgabe im Sächsischen FahndungS- blatte zu übergeben. — Von den Elektrizitätswerken und den zugelassenen In stallateuren wird darüber geklagt, daß der wilde Handel mit Motoren zum Schaden für die Elektrizitätswerke, ihre Stromab nehmer und das ordentliche Installationsgewerbe immer weiter um sich greift. Manche erst in den letzten Jahren entstandenen Fabriken dringen Motor« auf den Markt, die in keiner Weise den vom Verband deutscher Elektrotechniker festgelegten «Bedingungen für den Anschluß von Motoren an öffentliche Werke' entsprechens auch srnst lassen solche Motoren in ihrem Aufbau allerhand zu wünschen übrig. Meistwerden derartige Fabrikate durch Zwischen händler verkauft, denen jede Fach- und Sachkenntnis abgeht und sür die die Aussicht auf einen möglichst hohen Händlergewinn allein maßgebend ist. Die Leidtragenden sind in solchen Fällen die Abnehmer und das Elektrizitätswerk, das zum Betrieb des Motors den Strom liefern soll — die Abnehmer, soweit Wirkungs grad und Lebensdauer des Motors inbetracht kommen, das Elek trizitätswerk, wenn der Leistungsfaktor des Motors zu niedrig ist, wogegen sich die Elektrizitätswerke Heuke bereits sowohl im allge meinen volkswirtschaftlichen als auch in ihrem eigenen Interesse nachdrücklich wenden. Es kommt hinzu, daß mancher Installateur, der infolge seiner Sachkenntnis die Lieferung minderwertiger Motoren bisher ablehnte und infolgedessen keine Aufträge er hielt, notgedrungen dazu übergeht, seine Bedenken zurückzustellen und schließlich ebenfalls den Verkauf von Motoren zu bevor zugen, die zwar nicht am besten, wohl aber am billigsten sind. Auch in diesem Falle sind Abnehmer und das Elektrizitätswerk die Geschädigten. Manche Elektrizitätswerke sind schon dazu übergegangen, grundsätzlich alle Motoren, die an ihr Leitungsnetz angeschlossen werden sollen, vorher auf den Prüsstand zu nehmen. Die Feststellung, daß ein Motor den Zulassungshedingungen nicht entspricht und mithin nicht angeschloffen werden kann, bringt nun wiederum den Abnehmer in eine recht üble Lage, wenn die Lieferung von einer Seit« erfolgt, aus die das betreffende Elek trizitätswerk keinen Einfluß hat. Meist ist der Motor bereits bezahlt und eine Wandlung des Kaufs mangels von Verein barungen über die technischen Anforderungen des Motors mit ge richtlicher Hilse kaum oder doch nur schwer erreichbar. Anders liegt die Sache beim Motorbezug durch einen bei einem Elek trizitätswerk zugelassenen Installateur, der schon im allgemeinen als Fachkenner seinen Kunden gegenüber sür ordnungsgemäße Lieferung einslehen muß, der aber ferner auch von den Elektrizi tätswerken durch die hinterlegt« Sicherheitssumme und letzten Endes durch die Möglichkeit der Entziehung der Installakeur- genehmigung für fach- und fachgemäße Bedienung seiner Auftrag geber angehalten wird. Daher wird jeder Käufer eines Motors gut tun, sich an die richtige Schmiede zu wenden oder sich min destens vor dem Abschluß des Kaufs durch Einholung fach männischen Rates zu vergewissern, dah der in Aussicht ge nommen« Motor allen Anforderungen an Güte und Verwendbar keit Rechnung trägt und vom zuständigen Elektrizitätswerk an standslos anaeschlossen wird. — Der Mord an dem Gastwirt Bradatsch in Eichwald i. B. ist nun aufgeklärt. Der Nachforschung ist es gelungen, die richtigen Täter des an dem Wirte Wenzel Bradatsch in Eichwald verübten Mordes in der Person des Hermann Teichmann, geb. 23. Juni 1894 in Würzbach, und seines Neffen Willy Teichmann, geb. 19. Dez. 1904 in Würzbach, sestzunehmen. Hermann T. hat bereits 12 Jahre im Zuchthaus verbracht. BeruaSvreiS: Monat Juli 13 000 Dl. ohne Zu- ! " Einzelne Nummern 600 M., Sonntags ; 7m M. — Fernsprecher: Amt Dippoldiswalde d Nr. 3. — Gemelndeverbands-Girokonto Nr. 3. H Postscheckkonto Dresden 12 548. lern-Litüilia-i- einen Kandelaber und die dahinter stehende Selterwasserbude aber am AW der König der,Sensationen, den Haufen gefahren.. Die13 dzw. 7 Jahre alten Brüder Poul am Freitag abend tn dem gewaltigen SensakionS Aden- und Walter Brendel, die im Aug^blick U UnglücksfalleS gerade vor der Ersrischungshalle standen, wurden dabei sehr schwer ver letzt. Der ältere gab alsbald seinen Geist auf. Wegen fahrlässiger Tötung und gefährlicher Körperverletzung erhielt Schmidt 3 Monat« 2 Wochen Gefängnis zudiktiert. Schlottwih. Hier entstand am Montag früh in der 6. Stunde in dem Fridrich Pöthigschen Holzmehlfabrikgebäude, jedenfalls in folge Heißlaufens einer Lagerwelle, ein Brand. DaS leicht ent zündbare grohe Lager an Holzmehl war sofort davon ergriffen, ehe Löschhilfe an Ort und Stelle war, sodaß innerhalb einer Stunde das ganze Gebäude in Flammen stand. Durch tatkräftige Hilfe seitens -er Nachbarn konnte zwar viel in Säcken lagerndes Mate rial geborgen werden. Auch günstiger Umstand ist eS zu nennen, -aß Windstille herrschte und das Brandobjekt abseits isoliert sich befand. Dresden. Der Rat bechloh in seiner letzten Gesamtsitzung die versuchsweise Einrichtung einer Waldschule in zwei Baracken deS König-Albert-Parkes und bewilligte hierzu 7 Millionen Mark unter Anerkennung der Dringlichkeit. — Für die Wahl der neuen Gemeindeverordneten am 18. November 1923 wurde ein Berech nungsgeld von 1,1 Milliarde Mark bewilligt, auch genehmigte man einen Vertrag mit der Firma Albert Rehfeld über die Errichtung eines Verkehrsgebäudes auf dem Altmarkt, das neben Verkaufs räumen dieser Firma eine Strahenbahnwartehalle, eine Bedürfnis anstalt und einen Billettverkauf des Dresdner Verkehrsvereins enthalten soll. Meißen. Die Diebstähle in der Staatlichen Porzellanmanu faktur beschäftigten am Mittwoch das hiesige Schöffengericht. Die Porzellanmaler Rohleder und Leuteritz hatten fortgesetzt wertvolle Porzellansachen gestohlen und diese dann für jeweils ein Zehntel des Verkaufswertes der SchokoladengeschäftSinhaberin Müller jetzt verehelichte Schlicke, zum Weiterverkauf überlassen. In der Verhandlung erklärte Rohleder, die mangelhaft« Kontrolle habe das Herausschaffen der oft sehr komplizierten Diebesbeute unge mein begünstigt. Das Gericht verurteilte Rohleder zu 9 Monaten, Leuteritz zu 6 Monaten Gefängnis, Frau Schlicke wurde wegen Hehlerei zu 2 Millionen Mark Geldstrafe verurteilt. Die Käufer des Porzellans, durchweg Kunden der Frau Schlicke, sind wegen Hinterziehung der Luxussteuer belangt worden. Sroßdedsa. BeimKirschenpflücken stürzte der Arbeiter Randig, der die Leiter nicht genügend gestützt hatte, mit dieser um un- brach die Wirbelsäule. Löbau. Gegen die Gerüchte über eine Bedrohung des Grenz gebietes durch tschechisches Militär wendet sich jetzt auch die Amts hauptmannschaft Löbau. Sie hat feftstellen lassen, daß es sich bei einer am 18. Juli durch Georgswalde i.B. mit klingendem Spiel gezogenen Militärabteilung lediglich um 40—50 Mann Soldaten -er Rumburger Garnison gehandelt habe, die auf einem Marsch« begriffen gewesen sei. An der gerüchtweise verlauteten Besetzung des Zollamtes an der Ebersbacher Grenze ist kein wahres Wort.' Auch sonst sei zu irgendwelchen Befürchtungen keinerlei Anlaß vorhanden. ' . . > j Das Relchsjustizministerium über die Flucht Ehrhardts. Berlin, 25. Juli. Das Aeichsjustizministerium teilt mit: Die Flucht Ehrhardts hat im Anschluß an die Veröffentlichung-er sächsischen Nachrichtenstelle in einem Teile der Presse zu heftigen Anarisfen gegen die Regierung geführt. Die Reichsregierung hat sichln gewissenhafter Achtung der Gesetze jeglichen Eingriffs ck das schwebende Gerichtsverfahren gegen Ehrhardt enthalten. Es ist auch von keiner Seite -er Versuch gemacht worden, durch persön liche Einwirkung eine solch« Einflußnahme der Regierung herbei- lusühren. Der in der Presse mehrfach genannte Vetter Ehrhardts ist sowohl dem Reichskanzler wie dem Reichsjustiznnnister unbe kannt. Er hat sich lediglich in schriftlichen Einaaben an den Reichskanzler und Reichsjustizminister im Interesse seines Vetters gewandt. Die Eingaben sind dem für das Verfahren zuständigen Reichsanwalt zugestellt worden. Das sind die Verbindungen der Reiwsregierung mit Ehrhardt und sein Anhang. Das Verfahren selbst ist unbeeinflußt von der Reichsregierung seinen Gang ge laufen. Der Untersuchungsrichter Aeichsgerichtsrat Metz hat ein mal an einer Besprechung mit dem Obecreichsanwalt über die Frage der Anwendbarkeit deS Amnestiegesehes teilgenommen. Die Besprechung endete mit der Uebereinstimmung aller Beteiligten dahin, daß die Amnestie nicht Platz greifen werde. Bei dieser Gelegenheit hat der Reichsjustizminister den Untersuchungsrichter gebeten, die Untersuchung gegen Ehrhardt mit Rücksicht auf die politische Bedeutung der Angelegenheit mit möglichster Beschleu nigung durchzusühren. Eine weitere Fühlungnahme mit dem Unter suchungsrichter oder dem Präsidenten -es Slaatsgerichtshofes hat weder direkt noch indirekt stattgefunden. Ehrhardt durfte nach 8 116 der Strafprozeßordnung nur solchen Beschränkungen unter stellt werden, die zur Sicherung des Zweckes der Haft wie zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Gefängnis notwendig waren. Unter Anwendung dieser Grundsätze hat im Verfahren gegen Ehr hardt der zunächst zuständige Untersuchungsrichter die für den Ver kehr mit dem Beschuldigten notwendigen Anordnungen zu treffen. Der Borsthende des StaatSgerichtshofeS Senatspräsident Dr. Schmidt und sein Stellvertreter haben an den Anordnungen des Untersuchungsrichters nichts geändert. Nach einer Auskunft, die der Präsident dem Reichsjustizminister erteilt hat, war nurfn zwei Fällen eine Sprecherlaubnis für Ehrhardt ohne besondere lleber- wachung gegeben. Der erste Fall betraf einen Besuch der Frau Ehrhardt mit ihrem Mann. Der Präsident des StaatSgerichtshofeS hat hierüber erklärt, er sei gerade wegen seiner Erfahrungen im Gefängnis grundsätzlich ein Gegner zu weitgehender Vergünsti gungen. Er habe es aber auf Grund des persönlichen Eindruckes der Frau Ehrhardt und aus Gründen der Menschlichkeit für ge boten gehalten, daß auf ihr Bitten ein Besuch bei ihrem Manne ohne Beaufsichtigung zu gestatten ist. Er sei dabei fest überzeugt gewesen und sei es auch heute noch, daß diese Erlaubnis ohne jede Gefährdung des Untersuchungszweckes hatte erteilt werden können. Der zweite Fall betraf den Vetter Ehrhardts. Die Erlaubnis zu diesem Besuche war von Ehrhardt mündlich mit -er Begründung erbeten worden, es handle sich um die Regelung von Familien angelegenheiten, deren Besprechung in Gegenwart eines Dritten für ihn und für die Beteiligten gleich empfindlich sei. Di« Be willigung dieses Gesuches war vom Präsidenten des Staatsgerichts hofes in Aussicht gestellt worden. Karl Ehrhardt hat von der Erlaubnis Gebrauch gemacht. Der Präsident des Slaatsgerichts hofes hat darnach vollkommen im Rahmen der ihm gesetzlich zu stehenden Befugnisse gehandelt. Mit Fug und Recht hat er daher den Versuch eines sächsischen Regierungsvertreters, ihn über diese Maßnahmen zur Rede stellen zu dürfen, jeden Eingriff in seine richterlich« Unabhängigkeit zurückgewiefen. Glaubt die sächsische GesängniSverwaltung, der die Ueberwacyung des Untersuchungsge fangenen anvertraut war, daß die ihr bekannt geworbenen An ordnungen des zuständigen Richters geeignet fein konnten, die Sicherheit des Angeklagten zu gefährden, so bleibt es ihr unbe nommen, an den Präsidenten des StaatSgerichtshofeS heranzu treten. Jedenfalls aber hatte sie der Sicherheit des Gefangenen die nötige Aufmerksamkeit widmen können. Das ist nicht ge schehen und nur so konnte die Flucht Ehrhardts gelingen. Uebri- gens haben die bisherigen Ermittlungen keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß Karl Ehrhardt mit der Flucht seines Vetters im Zu sammenhang steht. Das Amtsgericht Hamburg hat einen Haft befehl gegen ihn wegen mangelnder Tatsachen abgelehnt.
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