Weißeritz-Zeitung : 12.09.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-09-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-192309128
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19230912
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19230912
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1923
- Monat1923-09
- Tag1923-09-12
- Monat1923-09
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- Weißeritz-Zeitung : 12.09.1923
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Weitzeritz-Zeilung Tageszeitung unö Anzeiger sE Dippol-iswal-e, Schmie-eberg u.U« Aelleste gettuag -es Bezirk» Dieses Blatt ealhä« -ie amtliche« Bekanntmachungen -er Amtshauvtmannschast, -es Amtsgericht» nn- -e» Sla-lrais zu Dippol-ismai-e Verantwortlich« Redakteur: Selir gehn«. — Druck und Verlag: Earl 8ed«e in Divvoldlswalde. " Nr. 213 Mittwoch den 12. September 1923 89. Jahrgang x-i-WsWi—,1 ir-I-sNU"»nnvVI- 1N71— ^--! !!!!!! !^> ! INI I A»z«igenpr«U: Dl« 42 Millimeter breite Pettt- zeile 200 000 M., außerhalb der AmtShaupt- mannschast 250000 M, im amtlichen.Teil« (nur von Behörden) Zeile 500 000 M., Ein gesandt und Reklamen Zelle MO 000 M. r ; Bezugspreis: Diese Moch« 1500000 M. mit * Anträgen. Einzelne Nummern 250 OM M. — Fernsprecher: Amt Dippoldiswalde Nummer 3. Semeinde - Verband-- Gtrr into Nummer S. Postscheckkonto Dresden 12548. Der 30. Nachtrag zur Gemeindefieuerordnung für die Stadt Dippoldiswalde vom 17. Dezember 1915, betr. (Milling öe? lDnslitinsil'llmeniensielier ab i. kW! 192z, und der 31. Nachtrag über kinibebung öe? (vepkumckssleuei' und (Kokung öer HrunSermMeue? liegen nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung von Heuke ab 14 Tage lang zur Einsicht im Nathaus — Etadtsteuer- einahme aus. Stadtrat Dippoldiswalde, am 10. September 1923. siiittopdei'img M Saklmig von Srwel'beliammei'beltpägen. Auf die mit Zahlungsaufforderung vom 20. Zuli d. Z. an geforderten Gewerbekammerbeiträge erhebt die Gewerbe- Kammer das lOOfach« dieses Beitrages als Nachzahlung. Diese Nachzahlung ist bis zum 20. September d. I. an unsere Stadtsteuereinnahme zu leisten. Besondere schriftliche Zahlungsaufforderungen ergehen nicht, Zahlung hat nur auf Grund dies« Aufforderung zu erfolgen. Skadkrat Dippoldiswalde, am 11. September 1923. Ne iilisqabe der krotmarilen^ findet Freitag den 14. September vormittags von 10—12 Ahr im Rathause statt. Für verspätete Abholung wird für jeden Haushalt eine Gebühr von 50 000 M. berechnet. Stadtrat Dippoldiswalde, am 12. September 1923. j Swanqsinmmg für -ss Nschler-himdwerk bell'. Bon einer Anzahl Beteiligter ist beantragt worden, an zuordnen, daß innerhalb des Amtsgerichts Dippoldis walde mit Ausnahme der Orte Cunnersdorf, Hausdorf, Zohns- bach und Luchau sämtliche Gewerbetreibenden, die das Tischlerhandwerk ausüben, der neu zu errichtenden Tischler- Znnung angehören müssen. Bon der Kreishauptmannschaft Dresden mit der kommissari schen Borbereitung deren Entschließung beauftragt, mache ich hierdurch bekannt, daß die Aeuherungen für oder gegen die Errichtung dieser Zwangsinnung schriftlich oder mündlich in der Zeit vom 15. bis mit 22. d. Mts. bei mir abzugeben sind. Die Abgabe der mündlichen Erklärung kann während des angegebenen Zeitraumes werktäglich von 9—12 Ahr vor mittags im Rathause, hier, Zimmer 17, erfolgen. Ich fordere hierdurch alle Handwerker, welche im Bezirke des Amtsgerichts Dippoldiswalde mit Ausnahme der Orte Cunnersdorf, Hausdorf, Iohnsbach und Luchau das Tischler handwerk betreiben, zur Abgabe ihrer Aeußerung mit dem Bemerken auf, daß nur solche Erklärungen, welche erkennen lassen, ob der Erklärende der Errichtung der Zwangsinnung zustimmt oder nicht, gültig sind und daß nach Ablauf des obigen Zeitpunktes eingehende Aeuherungen unberücksichtigt bleiben. Dippoldiswalde, am 10. September 1923. Der Kommissar. Herrmann, Bürgermeister. Otnlickes im- Sächsisches. Dippoldiswalde. Eine weitere Alarmübung war nach einer Bekanntmachung des Stadtrats nur für die Freiwillige Feuerwehr angeseht und sollte der Ruf dazu durch das Nebelhorn der Firma H. H. Reichel erfolgen, da der durch die Dampfsirene der gleichen Firma zur ersten Hebung nicht allen Wünschen entsprochen hatte. Dienstag abend kurz nach ^/. 7 Uhr erscholl das Nebelhorn, langen Lokomotivpfifsen gleich, sich in kurzen Pausen wiederholend. Ohne ! Frage war das Signal besser zu hören, wie bei dem ersten Alarm v"- 1'/, Woche; trotzalledem wird uns aber von Bewohnern des " Marktes versichert, daß sie, sich in der Stube aufhaltend, den Alarm nicht vernommen haben. Man darf wohl bei allem guten Willen, den Alarm zu vereinfachen, die Zeit bis zum Eingreifen der Wehr möglichst zu kürzen, immer wieder behaupten, daß unter den heutigen Verhältnissen d« Ruf mit der großen Glocke immer noch der geeignetste ist und sich die Wünsche auf schnellste Bereit schaft der Feuerwehr und Einfachheit des Alarms vielleicht dadurch erreichen liehen, dah dieser durch die Schuhmannschaft (nicht wie bisher durch den Glöckner) und das Anschlägen aus der Turm halle statt bisher aus der Glockenstube erfolgt. — Das Angriffs- obsekt war diesmal das Weiherihtalwerk. Angenommen war, daß ein Blitzstrahl den Dachstuhl auf der Nordseite des Haupt gebäudes in Brand gesetzt hat. Dadurch ist die Möglichkeit weiterer Ausdehnung des Brandes gegeben. Ausgabe war, das Feuer auf seinen Herd zu beschränken. Windrichtung war die (In linsepr postbeÄekel»! Seit der Zeit, zu der der Postbezugspreis für September — vorläufig fortbleibend — festgesetzt werden muhte, hat die kata strophale Markentwertung einen derartigen Umfang angenommen, dah der Preis inzwischen wesentlich erhöht werden muhte. Wtr haben ihn auf M. 7400000 festgesetzt. Es bleibt sonach für unsere Postbezieher ein Differenzbetrag von M. 6500000 offen, um besten schnellste Einsendung mittels beiliegender Zahl karte wir ergebenst bitten. Sollte obiger Betrag bis 18. September an unserer Geschäftsstelle nicht eingegangen sein, dann müssen wir die Wetterlieferung der Zeitung an die Säumigen einstellen. Verlag -er Weikerik-Settung earl Veline — Um die Lage ihres Gewerbes und die in der jetzigen schwierigen Zeit zur Abwendung eines völligen Ruins nötigen Schritte zu besprechen, versammelten sich Dienstag nachmittag die Mitglieder des Saalinhaberverbandes in der Amtshauptmann schaft Dippoldiswalde in der Reichskrone. Nachdem, wie üblich, die Niederschrift der letzten Versammlung vorgetragen worden war, wurden 3 Kollegen neu, 1 Kollege als Mitglied wieder aus genommen und dann in die Besprechung der Ausschankpreise von Bier usw. eingetreten. Die Brauereien haben in überstürzender Hast in den letzten Tagen ihre Ausstohpreise erhöht. Die Bier preise stiegen bald rascher als die den Dollarkursschwankungen unterworfenen Margarinepreise. Man beschloh, sich banz an die vom Gastwirteverein zu einheitlicher Regelung der Bierpreise in Sachsen herausgegebenen Bestimmungen zu halten, wonach nach der letzten Erhöhung ein Glas Helles Bier 750 OOO M., der Schnitt 600 000 M., ein Glas dunkles 1 Million bzw. 800000 M. kostet. Noch bevor diese Preise endgültig festgelegt waren, wurde bekannt, dah bereits für den anderen Tag ein abermaliger lOOprozentiger Aufscblag durch die Brauereien zu erwarten sei. Er mühte sich dann auch entsprechend auf die Ausschankpreise auswirken. Die Preise für die übrigen Getränke wurden bei manchmal recht leb- haster Debatte zeitentsprechend erhöht. Weiter wurde beschlossen, den in letzter Zeit eingeführten Gebrauch, dah seitens des Vor standes nach jeder Bierpreiserhöhung Stellung dazu genommen wird und den Mitgliedern mittels Karte die neuen Preise mit- aeteilt werden, weiter beizubehalten. Zur Kostendeckung wurde der monatliche Beitrag um den Preis von weiteren 2 Glas Bier, in Zukunft also 5, erhöht. — Die Tanzsteuer ist, wie eine vor kurzem erschienene Bekanntmachung der Amtshaupkmannschafl be sagt, auf 10 000 M. erhöht worden, eine weitere Erhöhung steht für die nächste Zeit bevor. Der steuerfreie Betrag ist auf 15 000 M. erhöht worden. Weiter berichtete der Vorsitzende, dah seitens der Amtshauptmannschaft Stellungnahme eingefordert worden ist zur eventuellen Tanzerlaubnis an einem Wochentage auf solchen Sälen, wo Sonntags aus irgendwelchen Gründen öffentlicher Tanz nicht gehalten werden konnte. Eine solche Handhabung ist befürwortet worden. Eine Bier- und Gelränkestcucr sei in Aussicht genommen. Auch bat der Vorsitzende, die Steuern pünktlich abzuführen, da sonst die ganze Verbandsarbeik in Frage gestellt sei. Zum Schluh wurde nochmals gegen die in kurzen Zwischenräumen — vier in einer Woche — folgenden Biervreiserhöhungen der Brauerelcn Stellung genommen. Es wurde betont, dah diese rasende Steige- rnug auch die letzten Gäste aus den Lokalen wegführe und dah die Zeit in faßbarer Nähe sei, wo der letzte Gast gegangen sei und der Wirt allein im Zimmer sei. Der Verbandsvorstand soll ange gangen werden, hierzu schnellstens in einer Vertreteroersammlung Stellung zu nehmen und einen Protest an die Brauereien zu richten. Es wurde auch angeregt, gegebenenfalls in einen Ab- nehmerslreik seitens der Gastwirte einzutreten. — Aus der Staatskanzlei wird geschrieben: Anlählich der mehr oder minder ungeordneten Eingriffe in die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln hält das Wirtschaftsministerium zur Zeil mit Vertretern der Krelshauplmannschaften und den Amtshauptleuten in den einzelnen Regierungsbezirken Be sprechungen ab. Die erste dieser Besprechungen Hal in Dresden stattgefunden und zu folgenden Ergebnissen geführt: 1. Die Berwallungsbehörden haben dafür zu sorgen, dah Maß- nahmen, die zu einer gesonderten Versorgung eines Bezirks oder einer Gemeinde und zur gegenseitigen Absperrung führen, unterbleiben, da sie die allgemeine Versorgung aufs schwerste ge fährden und überdies reichsgesetzlich unzulässig sind. 2. Die Kon trollausschüsse sind anzuhalten, streng die Grenzen ihrer vorge schriebenen Aufgabe zu beachten. Diese Aufgabe besteht lediglich in der Mitwirkung bei der Preisbildung. Eine Befugnis zu Ver- jorgungsmahregeln irgendwelcher Art und insbesondere zur Vor nahme von Durchsuchungen und Beschlagnahmen zu diesem Zwecke kann d^n Kontrollausschüffen nach den bestehenden retchs- und landesgesetzlichen Bestimmungen nicht elngeräumt werden. 3. So wünschenswert es ist, wenn zwischen Erzeugern und Verbrauchern Vereinbarungen über die Lieferung von Lebensmitteln Zustande kommen, so wenig kann es gebilligt werden, wenn derartige Ab kommen nicht völlig freiwillig, sondern unter einem auS den be- gleitenden Umständen ersichtlichen Druck bewirkt werden. Ein solcher Druck ist jedenfalls dann vorhanden, wenn die Vethand- zur Zett herrschende. Bereits 6 Minuten nach dem Alarm erschien die 4. Sektion auf dem Uebungsplatze und fuhr an dem Betriebs- weiher vor. Nach weiteren 5 Minuten war sie bereit, Wasser zu geben, was dann auch tatsächlich geschah, als die große Leiter auf- gerichtet war, die 12 Minuten nach Alarm erschien. Die Schlauch wagen und übrigen Geräte waren teils vor, teils kurz nach der mechanischen Leiter eingetroffen. Sie schloffen dann an den auf dem Fabrikgrundstück befindlichen Hydranten an. Die Mann schaften arbeiteten recht ruhig und sicher, so die beste Gewähr für schnelle Löschhllfe gebend. 3m Anschluß an die Uebung fand noch eine längere Hydrantenprobe statt, worauf gegen '/«8 Uhr die Wehr wieder elnrückte und nach kurzer Kritik durch Branddirektor Reichel entlassen wurde. langen mit einem Landwirt von Demonstrationen und Maffen- aufzügen vor seinem Anwesen begleitet werden. Hieran wird in der Regel auch dann nichts geändert, wenn bet solchen Ver anstaltungen Vertreter von Behörden anwesend sind, selbst wenn dies nur geschieht, um nach Möglichkeit Ruhe und Ordnung aof- rechtzuerhaiten. 4. Gegen Felddiebstähle ist mit allem Nachdruck einzuschreiten und etwaigen Plünderungen und Gewalttätigkeiten mit den Mitteln der Staatsgewalt zu begegnen. Durch Verein barung zwischen den benachbarten Amtshauptmannschaften und mit den Polizeibehörden find Vorkehrungen zu treffen, daß von diesen Mitteln jederzeit rechtzeitig Gebrauch gemacht werden kann. — Von dem Synodalvertret« für Diopoldiswalde, Pfarrer Fügner—Hennersdorf, geht uns folgender Bericht zu: Wiederholt ließt man jetzt in den Zeitungen über die Not der einzelnen Kirch gemeinden. Dem Uneingeweihten entsteht dadurch ein falsches Bild üb« die allgemeine Lag«. Wenn auch d« Grundsatz richtig ist, es mag nur jeder selbst sich helfen, so halte ich es doch für Pflicht und Recht, einmal einen tieferen Einblick in die allgemeine Notlage zu geben und Vorschläge für Abhilfe zu machen. Es sind durchaus nicht einzelne Gemeinden, die Not leiden, sondern alle. Am meisten trifft die Not natürlich die Geistlichen als di«, die im Hauptberuf von den Einnahmen der Kirchgemeinde abhängig sind. 3st die Not bisher stillschweigend getragen worden, so sind vier 3aher nun ausreichend, um endlich an die Öffentlichkeit zu treten, und aufklärend in allen Kreisen zu wirken. Wer heute bei dieser fabelhaften Entwertung und den durchaus unzureichenden Mitteln, die Not zu steuern, noch schweigt, versündigt sich, und dem ist nicht zu helfen. Die Schulden der Kirchgemeinden belaufen sich jetzt durchschnittlich auf mindestens 300—40V Millionen an den Geistlichen. Seit Anfang des Jahres, spätestens aber seit April, haben sie meist keinen Pfennig von den Gemeinden erhalten, nur was ihnen die Nebenarbeit, Almosen und das Pfarrgut brachte, wenn eins da ist. Kein Mensch sonst stundet auch nur wenige Tage heute seinen Lohn, ohne Geldentwertung zu berechnen. Was ist diesen Familien hierdurch für ungeheurer Schaden entstanden. Kein anderer Beruf kann ihnen hier an die Seile gestellt werden. Den Kirchenvorständen und Kirchgemeindevertretungen Vorwürfe zu machen, ist verfehlt, solange sie die Not nicht kennen, und sie ist bisher schweigend getragen worden. Außerdem haben sich die Zeiten so geändert, daß man leider nicht verlangen kann, dah sich ein Mensch von selbst darum kümmert, ob eine andere Familie noch Milch für die Kind« oder Brot für die Woche kaufen kann, von anderen Lebensmitteln gar nicht zu reden, diese sind längst Lurus geworden. Ohne Geld bekommt man auch auf dem Lande nichts und wenn es der Pastor ist. Der Regierung einen Vorwurf machen, ist berechtigt, denn sie wehrt sich heute noch gegen ein unumstößliches Recht, aber das Schimpfen nützt nichts. Die be dauernden Bemerkungen: .Das haben Sie alles dieser Regierung zu verdanken!' sind eben billig, wie sie dreist oder dumm genannt werden können. Verpflichtet ist in erster Linie die Gemeinde, die den Geistlichen angestellt hat, und zwar laut Gesetz. Und kaNn diese wirklich nicht helfen? 3a, sie kann es! Oder es stehen ent weder nicht die richtigen Männer am rechten Ort, oder es fehlt der gute Wille. Das muß einmal festgestellt werden. Was sind heute 400 Millionen? — 4 Zentner Getreide! Warum greifen die Gemeinden nicht zur Getreidewertanleihe? Das heißt, flüssiges Geld wird der Kirchgemeinde gegeben (es gibt genug Leute, die es haben) und sagen wir: für 50 Millionen wird heute mit 1'/« Zentner Getreide einer späteren Sammlung oder Getreidesteuerzahlung garantiert. Das geht natürlich auch im Großen. — Die Thüringer Landeskirche, hört man, ist auf dem Wege dazu — und bei uns wird Kirchenregierung und Synode sich dazu halten müssen, um mit diesem Lande Schritt zu halten. Dabei sei aber gleich gesagt: es wird jetzt auch bei uns fieberhaft gearbeitet — hoffentlich praktisch. Das Hot bisher stets gefehlt. Auch wenn man wo anders her etwas übernahm, vergaß man meist daS Praktische mit zu übernehmen. Hier werden entscheidende Maßnahmen getroffen werden. Also: Getreidewertanleihe! Hierdurch ist schnelle Hilfe und für den, der flüssiges Geld hat, die Anlage seines Geldes wertbeständig möglich. Aus der letzten Notopferzeit weiß jede Ge meinde, wie weit sie Anleihe aufnehmen kann! Beispiele, glän zende Beispiele aus kleinen armen Gemeinden sind da, und sollte nicht in jeder Gemeinde ein Praktikus sein? Geholfen muß werden, der augenblickliche Zustand ist eine Sünde und eine Schande. — Gemeinden ohne Land haben die Kirchensteuern so einzudeben, daß sie der Zeit entsprechend sind und sich nicht in solch lächerlichen Prozentsätzen bewegen wie heute. Auch noch andere Wege müssen gegangen werden. Es heißt eben: .Vorjtehen' und .vorlreten . Manche Körperschaft, große Werke zahlen freiwillig ihre Körperschaslssteuer an die Kirche weiter, aber darum bemühen muß man sich. Der Geistliche allein kann und darf das nicht machen. Doch ohne Fleiß kein Preis! Die Landwirtschaft hat seinerzeit ihre Pflicht getan, die Industrie hat die Geistlichen im Nebenbrus eingestellt, die Arbeiterschaft und sonstigen Lohn empfänger haben damals einen glänzenden Opfersinn gezeigt, darum heißt es jetzt handeln! Es steht viel auf dem Spiel! Kirchen vorstände und Kirchgemeindevertreter, eure Pflicht ist eS, sofort, heute noch, Kirchenvorstandssitzung zu verlangen, Bericht zu ver langen über die finanzielle Lage, und diesem würdelosen Zustande ein Ende zu machen. Dohna. Nachdem Oberpfarrer Baltzer In den Ruhestand ge- getreten ist und Dohna dadurch nur noch einen Pfarrer besitzt, ist das jahrhundertealte Verhältnis der Kirchgemeinde Dohna zur Kirchgemeinde Zuschendorf gelockert worden. Zuschendorf soll vom Pfarramt Friedrichswalde aus kirchlich versorgt werden. Die Kirchgemeinde Zuschendorf behält sich jedoch den Anspruch auf kirchliche Versorgung von Dohna aus vor, sobald dort wieder ein zweiter Geistlicher angestellt ist. Zuschendorf führt diesen Anspruch auf die sogenannte von Larlowitzsche Stiftung zurück. 3m 3ahre 1550 hatte ein Ritter Hans von Carlowitz auf Zuschendorf der Kirche zu Dohna eine Stiftung vermacht auf Grund deren die Kirchgemeinde Dohna seinen Geistlichen zur Versehung deS Kirchen wesens von Zuschendorf schicken sollte. Bei der heutigen Geld entwertung ist die in Betracht kommende Summe freilich ganz ungenügend. Hans von Carlowitz ist der Gründer deS Kirchen wesens von Zuschendorf. Sein Grabmahl befindet sich in d« Kirche zu Dohna in der Kapell« deS Gamig« BetstübchenS, eine schöne Arbeit, den Ritter in ganz« Gestalt darstellend.
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