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Dresdner Journal : 08.04.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-04-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-189304084
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18930408
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18930408
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1893
- Monat1893-04
- Tag1893-04-08
- Monat1893-04
- Jahr1893
- Titel
- Dresdner Journal : 08.04.1893
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IUI Volke» gar nicht beredt genug anpreisen können, in Wahr heit sich um dessen Interessen nur soweit und solange kümmern, als sie selber ihre Rechnung dabei finden. Wäre es anders, so könnt- auf jener Seile die Frage der NeichStagSauflösung und ReichstagSneu- wählen unmöglich derart leichten Herzens in das Volk geworfen werden, als dies seitens der gewerbsmäßigen Agitatoren alle Taae geschieht, denn daß die Bedingungen einer gedeihlichen Entwckelung unserer materiellen V.r» hältnisse, unseres gesamten nationalen Erwerbslebens, im stärksten Gegensätze zu vem Lärme und Wirrwarr eines ReichstagSwahlselvzuges gerade in jetziger, überall die An sätze zu hoffnuigsfreudigem Aufschwünge unseres solange darnievergedrückten Geschäkisverkebrs zeigenden Jahreszeit stehen, darüber sind alle Kenner der einschlägigen Verhältnisse einig. Die Negierung giebt sich betreffs der tiefgreifenden Störungen, welche eine Reichstags neuwahl mit der davon unzertrennlichen agitatorischen Aufwühlung des Volkes mit sich bringen muß, gewiß am allerwenigsten einer Täuschung hin. Ihr strenges Pflicht gefühl aber spricht sie von jeder Verantwortlichkeit sür alle etwaigen unliebsamen Nebenwirkungen einer Maßregel frei, die sie würde treffen müssen, ivenn mit dem jetzigen Reichstage eine Einigung über die für Erhaltung des Friedens und der Sicherheit des Vaterlandes unumgäng lichen Forderungen der Militärvorlage nicht zu erzielen sein sollte. Die Schuld an dem Scheitern der Milttär- vorlage und an den gemeinschävlichen Wirkungen einer Wahlcampagne würde niemand anderen als die Agitatoren von Beruf treffen. Und im Grunde ihres Herzens denken die erwerbSthäugen Schichten der Bevölke.ung genau ebenso, nur daß es ihnen augenblicklich nicht mit völliger Klarheit zum Bewußtsein kommt Auf die Tauer aber wird doch der von den gewerbsmäßigen Volksaufwieglern volliührte wahlagitatorische Lärm di; schlichte Tharsache nicht verbergen kö men, daß der ungeh-ueren Mehrzahl d'r Staatsbürger in erster Linie nicht das Wahlinteresse, sondern das wirt schaftliche Interesse maßgebend ist Ürimo vivsi«, äeinüs pbllosopbari! Dann aber, wenn die von den Agitatoren als Wähler in Anspruch genommenen Massen zur Besin ung kom men und sich sagen, welche Verwüstungen ein bei den Haaren her- beigezogencr Wat,lseld,ug auf allen Gebieten des nationalen Erwerbslebens anrichten muß und wird, dann dürfte auch eine Ernüchterung der jetzt im Zustande demagogischen Taumels befindlichen Geister nicht ausbleiben. Unserem Volke fehlt eigentlich w-iter nichts, als das natürliche Ver trauen in seinen eigenen gesunden Scharfblick. Hätte eS das, so würde es sich nicht so qedulvig von den gewerbs mäßigen Agitatoren deren Brille aufstülpen lassen, welche Verhältnisse und Institutionen unseres öffentlichen Lebens nur unter dema logisch verzerrtem Gesichtswinkel zeigt; es würde sich die Militärvorlag: und was dazu gehört, mit eigenen Augen onsihen und dann höchstwahrscheinlich zu dem Schlug gelangen, daß seiner Gutgläubigkeit und den wohlverstandenen Interessen seiner wirtschaftlichen Existenz niemals heilloser nutgespielt worden ist, als seiten s derer, die aus eigennützigsten Grünten auf Verwerfung der MilitärvoUage, aus Reichstagsauslösung und Neuwahlen hinarbeiten, unbekümmert um die dadurch bedingte hoch gradige Verwüstung unseres nationalen Eiwerbslebens — Von dem Kongreß der kriminalistischen Vereinigung berichtet die ,N A. Z.": Lie Vcrhcndlungen der deutsLen LandeSgruppe be gannen hcuie im Burgersaale des Berliner Ruhausts. DaS Reichsami d^s Innern und das KaNuMnnisteriunr hatten Ver treter entsandt. Geh Oberjustizrat l)r. Krohne eröffnete den Kongreß mit begrüßenden Worten, in denen er den Behöiden der uni hum-nttaie Einrichtungen hochrerdicnien Stadt Berlin sür die Teilnahme dankte, und sür die Verhandlungen ein warmes Herz, einen lüglen, klaren Verstand und einen festen, undeugiamen Willen erbat. Zu Vorsitzenden wurden Reichs gerichtsrat Olshausen, Prosessoc Seuffert Bonn und Geh Rat Or. Krohne Berlin gewählt, und man trat sodann in die sachlichen Verhandlungen ein, deren erster Punkt lauttte: „Die Behandlung der verwahrlosten und ver brecherischen Jugend." Der eine Resercnt, Staatsanwalt Appeuus Elberseld, be gründete folgende Thesen: I. u> Es empfiehlt sich, das Alter der Strafmündigkeit bis aus das vierzehnte LebcnSiahr hinaufzurücken; d) Wer bei Be gehung liner strafbaren Handl ing diS vierzehnte Lebensjahr nickt vollendet hat kann daher wegen derselben Nicht st-asrechtlich verfolgt werden; v) Es kann j.doch in diesem Falle staatlich überwachte Erziehung einlreten. II. a) Gegen Personen, welche bei Begehung der st.asbaikn Handlung das vi rz'hnte, aber nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, kann wegen derselben aus Strafe oder aus staatlich überwachte Erziehung oder auf Freiheitsstrafe und Er ziehung oder aus Überweisung an die Familie eikannt wer ken. b) Wird auf Strafe in Verbindung mit staatlich über wachter Erziehung erkannt, so ist in dem entscheidenden Teile de» Urteils zum Ausdruck zu bringen, ob die Strafe oder die Erziehung vorangehen soll, o) Lie Bestimmung der ZA 56 und b7 des Strafgesetzbuchs, wonach die strafrechtliche Verant wortlichkeit eines Jugendlichen davon abhängig ist, baß er bei Begehung der That die zur Erkenntn s ihrer Strafbarkeit erfor derliche Einsicht besessen hat, iit zu beseitigen ä) Als Siras mittel sind nur zulässig: Gesängnis- und Festungshaft bis zu 15 Jahren, Haft, Geldstrafe, Verweis, allein und m Verbindung niil Überweisung zur Schulzucht und zur Zucht der staatlich i„b.'ru achten Eizi hung, Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter. Ausgejchloßen bleiben: Todesstrafe, Zuchthaus, Ab erkennung ter bürgerlichen Ehrenrechte, Überweisung an die g'anberVallee,brbörde und Polizeiaufsicht. Von der Erkennung , - —> — ——— „Hoffen wir cs, hoffen wir es," sagte Baron Ragotz aus vollem Herzen. „Es ist hohe Zeit für uns alle, daß wir aus diesem gräßlichen, drückenden Traume geweckt werden." XX Hans hatte noch am Abend nach seinem Zwie gespräche mit Zoe den ganzen Inhalt desselben ord nungsmäßig zu Papier gebracht und jetzt, nachdem er siit längerer Zeit wieder eine ruhige, gute Nacht gehabt, gab er Holzinger den Auftrag, daß der Wagen gleich nach dem Frühstück bereit sein möge, um ihn nach Pottcnbrunn zu dringen. Tortselbst angekommen mußle er seiner Ungeduld Zügel anlegen, denn Doktor Herz war noch nicht in seiner Kanzlei anwesend. Endlich, nach einer Stunde Wartens vernahm er die Stimme des Gesuchten auf der Treppe „Ah, schon da!" sagte der Ankömmling. „Bereits seit einiger Zeit," erwiderte Hans. „Ich begann schon zu fürchten, daß Sie in einer dienst lichen Angelegenheit, behufs einer Kommission etwa, abberufen worden seien." „DaS war auch zum teil der Fall; noch dazu in unserer Angelegenheit. Bitte, bemühen Sir sich auf mein Zimmer." „Ich bringe einige Nachrichten, die wichtig sind," sagte Hans, nachdem er Oberrock und Hut abgelegt hatte „Auch ich", versetzte Doklor Herz. „Ich war ebensall» in der Sache schon thätig; heute — beson ders aber gestern noch Ich erfuhr nämlich, daß Ober- lieutrnant Clvßmann von seinem Urlaube eingerückt aus dauernde Unfähigkeit, als Zeuge ober Sachverständiger eid lich vernommen zu werden, kann abgesehen werden, s) Wird an erster Stell; aui Freiheit-strase erkannt, so ist dieselbe bei Besängnii nicht unter einem Monat, bei Hast nickt unter zwei Wochen zu bemessen t) Für die Dauer der Frriheüsftrase ist, abgesehen von «, im allgemeinen die Strosandlohung der ordentlichen Strasgesexe maßgebend. An Stelle von zeitiger Zuchthausstrafe «ritt regelmäßig Befängnisktiase von gleicher Dauer; jedoch in allen Fällen mit einem M.vdestmaß von nur einem Jahre und mit einem Höchstmaß von niclt über zehn Jahren 8) TefS'gmsstrase von wehr als zehn Jahren ist nur zuläfsig bei ken mit den» Tode oder mit leb ns'änglicher Frci- helisstrase bedrohten Sirasthaten. k) Wenn Geiäi gnisstrase und Erziehung verbunden w rkrn, kann die erstere um die Hälfte herabgesetzt werden i) Es ist zu empfehlen, sür erste Frnheu«nraftn diszuZ Mon die Au-lchu, g de.- Snasoollzuges einzujüh'en. ü)Tic Vollstreckung einer FreiheilSstrase gegen eine i i der staatlich überwach en Erz», hung befindliche Pelson, sowie die Vollstreckung einer Jreiqeitsstrase, welche in Verbindung mit staatlich über wachter Erziehung eikannt ist und derselben Nachfolgen soll, kann, sostrn die Frcihritsstrase zwei J-Hre nicht übersteigt, von dem Eifrig der Erziehung und event. der nachträglichen Führung abhä igiq gemacht w-rden. ill Auch ohne das Vorlieben einer strasbaren Handlung sollen jugendliche Personen bis zum sechszrhulen Lebensjah r der staatlich üb:rwachten Erziehung überwiejen weidcn, wenn deren sittliche Veiwahr'osung sZtgestclll cder der Eintritt der selben nach den häusüchm Veruällnissen zu lesürchten ist, und die Maßregel crfo derüch erscheint, um die Person vor sittlichem Verderben zu bewahren. IV. Die staatlich überwachte Erziehung findet statt: a) in der eigenen Familie, d) in einer geeigneten fremden Familie, e) in einer unter staatlicher Aufsicht stehe den Priralerziehungs- anstalt, ä) in einer staatl.chen Erziehungsanstalt. V. ES empfiehlt fick, die Entscheidung der Frage, ob gegen vcrbrecherijche oder verwahrloste Kinder staailich überwachte Erziehung einlreten soll, den Vormuulschajtsgerichten zu übertragen. VI. u) Tic Enticheidung über die A:t und die Ausführung der staatlick überwachten Erziehung ist in die Hände besonderer Erziehungsämter zu legen, b) Es bleibt der Landesgejepgebung über lasten, die Erziehungsämter in den bestehe, den BcrwaUungSorganis- musei zuvisnen. v) Dochifi die bestehende geteillc Leitung des stnail chen Erznhungswesens, zum Tnl in der Hand von Staats behörden, zum Teil in der Hand von Kommunatbehölden, mit einer erfolgreichen Thäligkeit aus diesem Ge ictc unvereinbar. Vll. Lie Unte-juchung gegen jugendliche Verbrecher vom vierzehnten bis achtzehn en Lebensjahre und die Aburteilung liegt dem nach dem Gerichtsverfassungsgesetz zuständigen ordent lichen Strafgerichten ob. VIII. Lie Erziehung veibrech rischer und verwahrloster Kinder, sowie die Bestrosung verbr.cherischcr jugendlicher Per sonen muß durch ein besonderes Rcichsgesetz gemeinsam einheitlich geregelt werden. Der Korreserent Amtsgcrichtsrat Schmölder Bonn hatte gleichsalls umfangreiche Thesen ausgestellt. Er ichi d die Be handlung der verwahrlosten von der der verbreche, ischen Jugend. Bezüglich der ersteren vertrat er den Sta, dpuntt, daß dieLhre von der Obervo.mundjchast des Staals in den bestehenden be setzen lückenhaft s.i und daß sie eines emhntlichen Ausbaues nach folgenden Gruvdsäsen bedürfe: I. Von den Machthabern, welche mtt der Erziehung der Kinder kcfaßt sind, untersteht der Vormund nicht der Vater, einer ständigen Kontrolle durch das Vormundschaftsgericht. U. Tie Aushctung d<s Machtveihältnisses kann durch Be« schlun des Vorm ndtchastsgerichts erfolgen a) beim Vater in einzelnen, vom Gesetz zu de nin.menien Fällen, einer schweren Verschuldung oder einer absoluten Unfähigkeit, b) bei demjenigen Vormund, welcher gleichzeitig aus verwandischastlichcn Gründen zur Alimentation des Kindes ve pflichtet ist und welcher diefer Verpflichtung auch r-achkommt, sobald ihm eine Pflicktwidrigkeit oder Unsähigkeit nachgewiejen wird, c) bei allen anderen Vor mündern, sobald dies nach Auffassung deS BormundschaslS- ger.chls dem Interesse des Kindes entspricht. III. Kinder, deren Eltern verstorben oder ihres Macht- verhältnissts enthoben sind, nnd sür w.lche sich kein gleichzeitig zur Alimentation vcipfllchtcter und bcsäh-gier Vormund, auch kein sonstiger, sreiwillig die Alimentation übernehmend r Wohi- thäter gesunden hat. sind ersorderlichensalls als Verwahrloste vom Voimundschaflsgericht den Verwaltungsbehörden zur Er ziehung aus öff.nlUcken Mitlein zu überweisen. Bezüglich der Behandlung der verbrecherischen Jugend will der Korreserent zwischen drm Zusland der Slrasunmündigkeil und dem der Strasmündigkeit einrn solchen der beschränkten Slrasmündigkeit einschieben, der elwa vom vollendeten 12. bis zum vollendelcn 18. Lebensjahre reichen soll, mit der Maß- gab, daß dem Richter Freiheiten in der Beurteilung des Zu standes der Slrasunmündigkeil und der Strasmündigkeit gegeben weiden. Bei der Verurteilung einer Person in der angegebenen Altersperiodc kann rach sreiem rickter- lichen Ermessen auch der Machthaber sür die Kosten deS Ver- sahrens und sür eine etwaig- Äcldstrase als hastbar erklärt werden, überhaupt sollen deraitige Personen strasrcchtlich keine selbständige psrcoua stancli iujuülcio, sondern nur eine solde in Ler Gemeinschaft mit ihren Mailändern besitzen. DaS in 8 15-2 der Sirasprozeßordnung ausgesprochene Legalilätsprinzip soll keine Anw ndung finden bei Slras-Haten von Personen unter 15 Jahren. Hat der Richter die Vermutung der voll kommen entwickelten Slrasmündigkeir sestgcstellt, so kommt das allgemein giliendc Strs'mttielchnkm zur Anwendung m>.t den b-'iöen Abweichungen, daß die Annahme mildernder Umstände obligaionsch ist und daß an Stelle der Todesstrafe lebensläng liche Zuchthausstrafe tritt Für den Zustand der beschränkten Strafmündigkeit will nun der Korreferent ein besonderes System von Strafmitteln aujstellcn, das umfaßt: Verweis, Geldstrafe, körperliche Züchtigung und Üderweftung in ein Bcsserungshaus. In den Verhandlungen zog Dr. Nppelius den größten Teil seiner Thesen -nrück, und hielt nur die Thes n >, Ila und o, sowie I I aufrecht. Geh Oberfinanzrat Fuchs Karlsruhe begrüßte freudig den Versuch, die Materie aus dem Wege der Rricbsmsetzaebung ein ¬ sei und das traf sich eben sehr gut. Unverzüglich begab ich mich zum Obersten, um diesen soweit als nötig ins Vertrauen zu ziehen, und dieser ließ den Betreffenden auf der Stelle zu sich bescheiden. Die Angabe Ihres Bruders bezüglich des Duells bestätigt sich vollinhaltlich " „Clvßmann hat es zugegeben?" „Er konnte nicht anders, denn der Oberst hatte zugleich den guten Einfall, ihn zu überrumpeln und gewissermaßen bei der Gurgel zu packen; er ging näm lich geradewegs auf die Sache los und sagte einfach zum Oberlleutenant: „Ich bin sehr unangenehm über rascht rind eS wirft ein sonderbares Licht auf Sie, daß Sie in der Affaire Heifsenstein und Tannenberg gar kein Lebenszeichen gaben, da Sie doch erfahren haben mußten, daß der eine der Beteiligten unter einer schweren Anklage steht." Im ersten Augenblicke spielte er sich als den Un schuldigen auf und erwiederte: „Was habe ich mit der Sache zu thun?" „Pah, mein Lieber," versetzte der Oberst ruhig. „Sie werden doch nicht etwa leugnen, daß Sie und Herr v. Eytzmg die Sekundanten waren I Dieser Herr hier bringt die Beweise mit sich." „Jetzt hielt er nicht länger hintcrm Busch und legte rin volles Geständnis ab. Er ging sogar so weit, zuzugcben, daß Ihr Bruder schon nach dem ersten Gange den Wunsch aaSsprach, rS damit genügen za lassen, daß aber Eytzing sich in Gegenwart teS Prinzen dagegen au-sprach und diesen durch ein paar Bemerkungen zur Wiederaufnahme der Feindseligkeiten anstachelte." „Der Wicht!" (8°"f folgt.) hcftlich zu regel«, und verbreitete sich eingehender über die ver- hältnisse in Vaden, wo sich allseitig rin Bedürfm« nach Er weiterung de« seit sieben Jahren bestehenden ZwaapSerftehungs- grfetzeS, und zwar zum Schuy der Verwahrlosten, qelteod mache Er geeachte dabei besonders auch de> Thätigleck der badischen Fürsorgevereine, die recht günstige Ersolge erzielt haben Im allgemeinen habe sich gezeigt, daß die nur Bciwahr- losteN oft schlimmer wie die Bestraften seien Prof. v. Lißt-Halle bcantragte mu zahlreichen anderen Mitgliedern, auf den von l)r. App Uns aus,echierhaltenen These« auch dir These VIII mit zur Debatte zu stellen Geh. Rat vr. «rohne wünichle außerdem noch eine« Zusatz zu IIa solgenden Inhalts: „Gegen jugendliche Personen im Aller vom vollcndeten 18. bis zum vollendeten 21. Leb.n«- jahrc finden Tod.rprase und Zuchthausstrafe, ferner de Neben» strafen keine Anwendung, welche aus Erfüllung der Miluär- dienftpflickt von Einfluß sind " Für Erhöhung des Alte-S der Slrasmündigkeit aus 1« Jahre trat Ansta'tsvrrektor Keßler-Wabern rin, für Bel- behalrung der Altersgrenze von 12 Jahren plaidiertr ökonomie rat Jungk. Er will zugleich in I b an Stelle Ler fakultativen, die absclute Strassreih, i' icstgesetzl Wiss'N. Für das 12. Lebensjahr sprach Amlsg-richlSrat Schmö lder- köln, sür Len Emtiit der StrasmündigKit mit tem 16. Levcnsjihr, mit dem Eintritt der Geschlecht-reise, Or. weck. Leppmann von Ler Moabiter Strafanstalt, welch letzterer allerdings auck mit dem 14 Lebensjahr ych begnügen will. Ler Rcbner nünsckte zugleich, daß vie Straft streng der Er ziehung adoptieit werde Or. v. Kob linsky-Düsseldors e>klärte sich sür den Standpunkt des ersten Resrcnten bezüglich der Altersgrenze, wünschte aber auch bis zu dieser Grenze absolute Ltras- sreiheit. Kausmann Bi schoss, der Lefter der Arbeite Vermittelung des Be liner Vereins sür entlassene Sträflinge, wais seine reichen Erfahrungen zu Gunsten der erhöhten Altersgrenze in die Wagfchale. Nach einer Pause setzte der Krugreß die Beratungen über die Frage der Beh mdluug der verwah-losten und verbrecherischen Jugeno fort. Amtsrichter Schubert Ebeleben begründete einen Zufatzantrag, wonach staatlich überwachte Erziehung ein treten muß bei Bei brechen und Ve, gehen gegen die Sittlichkeit. Pfarrer Müller Braunsdorf vertrat den Standpunkt, daß das Kind bis zum '4. Jahre -n die Schule, und nicht in das Gefängnis gehörte. Nach langer Debatte gelangte unter Ablesung aller Zusatz anträge die These I des vr. Appelius zur Annahme. Der Kongreß sprach sich somit sür tue Hcrauftückang des Alters der Slrasmündigkeit aus. Zu These II beantragte Amtsgerichtsrat Kronecker- Berlin, eS auszufprechen, daß die Zwangserziehung stets dec Straft nachzusolgen habe, daß überhaupt möglichst Straft und Erziehung vermieden werde. Prof. Ben necke-Breslau wünschte das Wort . Freiheitsstrafe" durch Strafe ersetzt zu sehen. Auch Geh. Rat vr. Krohne schloß sich letzterem Wunsche an. Er trat im übrigen für Befeitrqnng drr kurz zeitigen Strafen und Elsaß derselben durch eine Tisziplinar- yrase etwa in der Form des militärischen Arrestes ein, eine Reform, d ren baldige Erfüll mg er zuversichtlich erhoffte Sehr energisch befürwortete der Redner die in der These II befür- worietc Streichung der so cnannten „Einsich'skmusel". Geh. Rat Fuchs-Krrlsruhe hielt gleichsalls die Einführung einer leichie-cn Haftstraft, sowie die „Androhung" der Zwangs-rziehung als S'rasmittcl sür angezergl. Bei der Abstimmung gelangte Th-ft II a und o des vr. AppcliuS mtt Lcm Zufatzautrage Bennccke („Strafe' statt „Freiheitsstrafe") zur Annahme, man sprach sich also kasür aus, daß gegen Jugendliche aus Straft oder überwack te Erziehung, oder aus Strafe und Erzieh-ng oder auf Überweisung an die Familie erkannt werden kann und zwar unter Beseitigung der Emfichtsklaufel. Der Kongreß trat sodann in die Beratung des Antrages Krohne, bclnffend die besondere Behandlung der Jugenb- lichen vom 18. bis zum 21. Lebensjahr. Der Antrag sand lebhafte B-kämpsung, u. a äußerten sich auch Unterstaatsftkrelär v. Mayr-Straßburg, sowie der Hauptreftrriit gegen d-esen An trag. Nicht ohne Einfluß ans die Haltung deS Kongresses war wohl der Umstand, daß, woraus Landrichter Feli-ch ausdrücklich hinwies, gecabe heute hier in Berlin ein Jugendlicher einer schweren Mordthal wegen vor Gericht stand. Ter Antrag wurde schließlich abgelehnt und alsdann die weiteren Berat ungen vettagt. * Wien, 7. April. Se. Majestät der Kaiser stattete dem Gardekapitän General drr Kavallerie, Grafen Neipperg anläßlich seines achtzigsten Geburts tages einen Besuch ab und beglückwünschte ihn per sönlich. Die Erzherzöge Karl Ludwig, Ludwig Victor, Wilhelm und Rainer übersandten schriftliche, Feld marschall Erzherzog Albrecht telegraphische Glück wünsche. — Die „Presse" widmet dec vom Grafen Albert Appovyi in feiner gestrigen Rede im unga rischen Abgeordnetenhause ausgestellte» Forderung, daß der Mililärunterricht in Ungarn in ungarischer Sprache erteilt werde, eine längere Erörterung. Es sei eine unumstößliche Thatsachc, sagt das Bialt, daß die Forderungen des Grafen Apponyi und der äußersten Linken in Ungarn sowohl das Gesetz wie die Jahr hunderte lange Tradition gegen sich haben. Graf Apponyi spreche heute allerdings nur vou einer un garischen Unterrichtssprache, die naturgemäße Folge seines Standpunktes sei aber die Einsührung der magyarischen Kommandosprache und im weiteren Ver- folg die Zweiteilung der gemeinsamen Armee. Es sei nur aus tem Dilettantismus des Grafen Apponyi in militärischen Dingen zu erklären, wenn er meine, daß durch den sprachlichen Dualismus weder die Ein ¬ heit, noch die Wehrfähigkeit des HeereS leiden würde. DaS Blatt weist auf die namenlosen Schwierigkeiten hin, mit denen die Heeresleitung zu kämpfen hätte, wenn sie sich auf die konsequente Einführung der magyarischen Unterrichtssprache einließe, und auf die gefährlichen Konfusionen und Katastrophen, die im Kriegsfälle möglich wären, wenn das Nationalitäten- Prinzip in der Armee zur Geltung käme. — Se. König! Hoheit Prinz Ferdinand von Bulgarien ist heute früh hier angekommcn. Im Gefolge dsS- felben befinden sich: Ministerpräsident Stambulow und der Minister des Äußern Grekow, der Präsident der Sobranje Petkow, Oberfthofmarfchall Graf Fvras, der Chef des geheimen Kabinetts l)r. Slanciow Oberst Petrow u a. m. Wie verlautet, wird der Prinz bi- nächsten Montag hier vcrweilen, sich alsdann direkt nach Pisa und Viareggio begeben, wo am 20. d MtS. die VeimühlungSfeier stattfinden wird. Buda-Pest, 7. April. Aus geringfügigem Anlaß rief die Opposition im Abgeordnetenhause stür- mi-che Auftritte hervor. Drei Einjahrig-Freiwillige waren wegen ungebührlichen Benehmens gegen ihre Vorgesetzten von der Beförderung ausgeschlossen worden. Hierüber ward gestern eine Interpellation eingebracht. Der Piäsicent erklärte vor dem Schluß der Sitzung, daß die Antwort des Ministers durch die Mehrheit zur Kenntnis genommen sei. Tie Opposition bestritt unter ungeheuerem Lärm die Be schlußfähigkeit des Hauses und brachte heute dieselbe Angelegenheit r euertings zur Sprache. Der Präsident wurde der Illoyalität bezichtigt und aufs heftigste angegriffen; man rief, er sei nervös und solle sich kurieren lassen. Mährend der tumultuösen Vorgänge rief Adam Horvaih, er bedauere, das österreichische Portepee zu tragen. Dies steigerte die Aufregung. Rohonczy, gleich Horvath Offizier, wies in den schärfsten Ausdrücken die in Horvaths Äußerung ent haltene Beschimpfung des OsfizierScorps zurück. Horvath erklärte darauf, er habe keineswegs die Armee, der er angehöre, beleidigen, sondern bloß sagen wollen, als Mitglied der äußersten Linken würde er lieber einer selbständigen ungarischen, als der gemein samen Arme- dienen. Schließlich wurde sowohl die Beantwortung der Interpellation als der Zwischenfall betreffs der Armee für erledigt erklärt. * Paris, 7. April. Für nahezu drei Wochen ist dem neuen französischen Kabinett das Leben gesichert. Senat und Kammer haben sich bis zum 25. April vertagt und in der Zwischenzeit werden Dupuy und Peytral alle parteidiplomatischen Künste spielen lassen, um Senat und Kammer auf einen Ton zu stimmen und behufs Erledigung des Haushalts zu gegenseitiger Nachgiebigkeit zu bewegen. Freilich, der Senat, der seit der Wahl Jules Ferrys wieder sehr krastbewußt geworden, ist dem neuen Kabinett ziemlich unhold gesinnt, von dieser Seite droht die Gefahr einer neuen Krise. Die schönrednerische Re gierungserklärung wurde im Senat eisig ausgenommen. Die Senatoren sind höchst ungehalten, weil sie im Kabinett nicht hinreichend vertreten sind Die Presse mach* sich über den Stil drr Erklärung luftig, b> zeichvrt sie jedoch im übrigen als harmlos. So schreibt das „Journ. des TöbatS": „Einspruch konnte eine dcrartige Erklärung nicht veranlassen, übel wollende Kundgebungen ebensowenig, sie gehört zur Gattung der Dinge, auf die man unmöglich böse sein kann. Sie ist der trcue Ausdruck einer Kabinetts zusammenstellung, von der jeder politische Gedanke ab wesend ist. Der Senat schwieg, als er sie anhörte. Schweigen ist in der That das einzige Urteil, das man über sie fällen kann." Mit der Vertagung der Kammern ist man allgemein zufrieden, da sie drei Wochen der Ruhe sichert Die Panamacompagnie veröffentlichte heute den gestern unlerzeichncien Verlängernngsvertrag für die Ausführung des Panamakanals. Eine mit dem 31. Oktober 1894 ablaufende Frist von 20 Monaten ist behufs Bildung einer neuen Gesell schaft bewilligt, die innerhalb 10 Jahren, geiechnet vom Zeitpunkte ihrer Konstituierung, den Kanal zur Ausführung bringen soll. Tie Liquidation der bis herigen Gesellschaft soll in drei Raten 500000 Frcs. bezahlen, welche von den 8 Millionen Frcs. in Abzug kommen, die der neuen Gesellschaft belastet werden. Die gegenwärtige Beschaffenheit des von den bis herigen Arbeiten vorhandenen Materials soll in einem Inventar protokollarisch ftstgcstcllt werden. Tie übrigen Bestimmungen des früheren Vertrages sind beibehalten worden. LreSden. Die König!. Porzellan- und Gefäßsammluug (Johannneum, II. Stock) bleibt wegen vorzunehmender Hauptreinigung vom 10. bis mit 23. d. MtS. geschlossen. Nach Einreihung zahl reicher hervorragender Neuerwerbungen für die Alt- meißner Abteilung wird die Sammlung vom 24. d. Mts. ab, woch.ntags von 9—3 Uhr (50 Pf), Feiertags 1l—2 Uhr (25 Pf.) dem Besuche wieder geöffnet sein. Hrn. Hagen ganz vortrefflich zu Gehör gebracht; die Kunst deS Pianisten glänzte in dem ganzen wirk samen Part, vornehmlich auch in der großen Kadenz des Schlußsatzes . . . Mozarts lauter Spielseiigkcit weck-.nde Sonate trugen die Herren Höpner und Janssen in sehr tüchtig r Art vor und Schumanns Quartett gelaugte durch die Herren Kronke, Gunkel, Wilhelm und Grützmacher zu einer im rapsodischen Andante sich gipfelnden lobenswerten Ausführung. Konzert. Dem letzten diesjährigen Aufführungs abend des Tonkünstlervereins, der gestern vor einer den GewerbehauLsaal dicht füllenden Zuhörer- fchast stattfand, wohnten Se. Majestät der König, Se. König!. Hoheit Prinz Georg, Ihre Kaiser!, und König!. Hoheit Frau Prinzessin Friedrich August, Ihre König!. Hoheiten Prinzessin Mathilde und Prinz Albert bei. Zwei wohlbekannte Werke, Mozart» D-äur Sonate sür zwei Klaviere und das Klavier- quartett L8-our op. 47 von Schumann gingen der Neuheit deS Abends voran, dem Konzert X-moll für Pianosorte, Flöte und Violine mit Begleitung des Streichorchesters von I. Seb. Bach. Dieses von Hrn. Buchmayer aufgefundene Werk erfüllt in seiner das Klavier vorzugsweise begünstigenden Struktur nicht die üblichen Anforderungen eines TripelkonzertS, ent faltet aber in kerniger Melodik und meisterlichem Satz gefüge die kardinalen Tugenden der Bachschen Ton weise mit fesselndem Eindruck. Die Komposition, die in ihren Ecksätzen auf des Meister» Präludium und Fuge in moll zurückgreift, wurde von den Herren Buchmayer, A. Bauer und Petri bei musterhafter Begleitung des Streichorchester- unter Führung deS Geschichtsunterricht und öfftnrlichrS Leben. Tie schon erwähnte gegenwärtig in München tagende Ver sammlung deutscher Historiker scheint in Bezug auf die Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lchre keinen beängstigenden Verlauf zu nehmen. In Bezug auf die Frage I. „Inwieweit hat der Geschichtsunter richt zu dienen als Vorbereitung zur Teilnahme an den Ausgaben, welche das öfs ntliche Leben der Gegen wart an jeden Gebildeten stellt?" wurde mit g oßer Majorität folgende Resolution gefaßt: „Der Geschichts unterricht kann und soll nicht in der Weise als Vor bereitung zur Teilnahme an den Ausgaben des öffent lichen Lebens dienen, daß er in systematischer oder auf eine bestimmte Gesinnung hinzielender Weise für dasfelbe vorbereitet; er hat vielmehr zu drm fraglichen Zwecke lediglich diejenigen geschichtlichen Kenntnisse zu übermitteln, welche zur späteren Teilnahme am öffent lichen Leben befähigen, und die Neigung zu dieser Teilnahme zu entwickeln." Der abgelehnte Passu» hieß: „insbesondere hat er (der GeschichtSunteriicht) auch die Liebe zum Vaterlande und ein strenge« Pflicht- bewußtsein gegen den Staat zu erwecken."
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