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Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 5.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454407Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454407Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454407Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Mit Textverlust auf Seiten 162/163; die Seiten 205 bis 208 fehlen im Original;
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. Mai 1892)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen des Central-Vorstandes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeine Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 5.1892 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1892) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1892) 8
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1892) 15
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1892) 23
- AusgabeNr. 5 (1. März 1892) 31
- AusgabeNr. 6 (15. März 1892) 39
- AusgabeNr. 7 (1. April 1892) 47
- AusgabeNr. 8 (15. April 1892) 58
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1892) 69
- ArtikelBekanntmachungen des Central-Vorstandes 69
- ArtikelDanksagung 70
- ArtikelQuittung über gezahlte Beiträge 70
- ArtikelMahnung 70
- ArtikelRepassage einer gewöhnlichen, viersteinigen ... 70
- ArtikelHandbürste aus gehärtetem Stahldraht 72
- ArtikelAus der Praxis 73
- ArtikelBekanntmachung 73
- ArtikelBekanntmachungen der Vereine 73
- ArtikelEtablirungen 73
- ArtikelVereins-Nachrichten 73
- ArtikelDomizilwechsel 74
- ArtikelBriefkasten des Schriftamts 74
- ArtikelVermischtes 74
- ArtikelAdress-Tafel des Deutschen Uhrmacher-Gehilfen-Verbandes 75
- ArtikelFragekasten, Antworten 76
- ArtikelFragekasten, Fragen 76
- ArtikelAnzeigen 76
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1892) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1892) 86
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1892) 95
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1892) 104
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1892) 114
- AusgabeNr. 15 (1. August 1892) 124
- AusgabeNr. 16 (15. August 1892) 132
- AusgabeNr. 17 (1. September 1892) 144
- AusgabeNr. 18 (15. September 1892) 152
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1892) 160
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1892) 171
- AusgabeNr. 21 (1. November 1892) 181
- AusgabeNr. 22 (15. November 1892) 193
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1892) 203
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1892) 216
- BandBand 5.1892 -
- Titel
- Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Allgemeine UHRMACHER-ZEITUNG. Erscheint am 1. und 15. .jeden Monats. Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark hei allen Post-Anstalten und Buchhandlungen. ORGAN des Preis der Anzeigen: Die viergespaltene Petit-Zeile 20 Pfg., bei Wiederholungen Rabatt. Beilagen nach Uebereinkunft. Deutschen Uhrmacher-Gehilfen-Verbandes. Für die Redaction verantwortl.F. C. Schulte, Berlin N., Hagenauerstr. 5. — Drucku. Verlagv. H. Richter, Fürstenwalde (Spree.) Hauptvertretungen im Auslande, welche namentlich Abonnements auf die „Allgemeine Uhrmacher-Zeitung“ annehmen: London E. C., American Waltham Watch Co., Waltham Buildings Holborn Circus. Wien, R. Lechner, Graben 81. Zürich, Orell Füssli & Co. New-York, S. Zickel, 19 Dey Street. The International News-Company, 29 und Bl Beckman Street. Kopenhagen, Hüst & Sohn, Gothersgade 49. Brüssel, C. Muquardt, rue des Paroissiens 38—22. Amsterdam, Seyffardt’sche Buchhandlung. V. Jahrg. Fürstenwalde (Spree), den 1. Mai 1892. No. 9. Bekanntmachungen des Central-Yorstandes. i. Erhebung einer Kopfsteuer im Verbände. Nachdem im Central-Vorstande die diesbezüglichen Berathungen zu Ende geführt sind, die das dringend Nothwendige dieser Steuer dargethan haben, im Hinblick ferner, dass sämmtliche Drucksachen des Verbandes der Ergänzung bedürfen, dass des Weiteren das Reserve-Capital gestärkt werde, wird hiermit über Erhebung dieser Steuer Folgendes bestimmt: 1. Die Steuer beträgt pro Mitglied des Verbandes 50 Pfg. 2. Die Vereins-Vorstände haben dieselbe innerhalb ihres Vereins zu erheben und die ihrer Mitgliederzahl entsprechende Summe bis zum 1. Juli 1892 an die Hauptkasse des Verbandes einzusenden. 3. Die Einzelmitglieder des Verbandes zahlen die Kopfsteuer (gleichfalls bis zu angegebenem Datum) an die Filialkasse und zwar an die Adresse: M. Rietbrock in Elberfeld, Blumenstr. 17. 4. Im Verbands-Organ wird über alle eingegangenen Beträge quittirt werden. 5. Es bleibt den Vereins-Vorständen anheimgestellt, innerhalb des vorbenannten Termins die Kopfsteuer in Raten von monatlich ä 25 Pfg. einzutreiben, dagegen ist die Sendung an unsere Hauptkasse nur im vollen Betrage zu bewirken. 6. Kranken oder mittellosen Collegen soll die Steuer erlassen werden. Nach Eingang dieser Steuer werden wir in der Lage sein, kräftig vorwärts zu streben, unsere Reihen zu verstärken und ev. Unterstützungsgesuchen der Verbandsmitglieder kräftig gegenüber zu stehen. II. Wir wollen nicht verfehlen, an dieser Stelle die verehrl. Vereins-Vor stände auf einen Punkt hinzu weisen, der im Interesse unserer Sache Beachtung verdient. Es muss uns wohl Allen am Herzen liegen, auch eine später kommende Generation im Gehilfenstande thatkräftig an unserer Stelle zu sehen, um die Ideen des Verbandes weiter zu verbreiten und zu wahren. Daher ist es gewiss rathsam, die im letzten Lehrjahre stehenden Lehrlinge zu fachlichen oder anderen interessanten Vorträgen und Sitzungen der Vereine zuzulassen, ja dieselben sogar auf zufordern und einzuladen. Die betreffenden Einladungen müssen selbstverständlich dem Lehrherrn zugehen. Natürlich ist es hei solchen Sitzungen dann die erste Sorge des betr. Vereins, dass die Mitglieder desselben nicht durch respectwidriges Betragen oder durch Zechgelage den dem Verbände zugedachten Vortheil zu nichte machen. Sobald das Fachliche zu Ende, sind die Lehrlinge ohne Weiteres sofort zu entlassen. III. Mehrfach sind Klagen bei uns eingegangen, dass innerhalb einzelner Vereine dieses oder jenes Mitglied seiner politischen Denkweise nach angefeindet wird. Derartige Zustände wären durchaus verwerflich. Für uns im Verbände gieht es keinen Partei- oder Confessionsunterschied, hier sind wir Fachgenossen weiter nichts. Gänzlich verkehrt wäre es, ein Mitglied lediglich wegen seiner politischen Gesinnung auszuschliessen. Nur wenn klare Beweise uns vorliegen, dass der Betreffende den Verein resp. Verband als Agitationsfeld für Partei-Zwecke benutzt, werden wir von hiesiger Stelle den Ausschluss aus dem Verbände verfügen. HI. Den werthen Collegen, welche von den Bezirkstagen in Lübeck, Chemnitz und Duisburg Telegramme an meine Adresse gelangen liessen, in welchen sie für unsere Sache das grösste Interesse bekundeten, Gruss und Dank. Berlin, den 18. April 1892. R. Dressier, I. Vorsitzender.
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