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Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 5.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454407Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454407Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454407Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Mit Textverlust auf Seiten 162/163; die Seiten 205 bis 208 fehlen im Original;
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1892)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Stellwerk für Uhren von C.A.Meyerhof-Berlin
- Untertitel
- D. R.-P. 50746
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das neue Gesetz, betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeine Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 5.1892 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1892) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1892) 8
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1892) 15
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1892) 23
- ArtikelBekanntmachungen des Central-Vorstandes 23
- ArtikelPreisausschreiben des deutschen Uhrmacher-Gehilfen-Verbandes 23
- ArtikelStellwerk für Uhren von C.A.Meyerhof-Berlin 23
- ArtikelDas neue Gesetz, betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern 24
- ArtikelAus der Praxis 25
- ArtikelSprechsaal 25
- ArtikelBekanntmachung für die Vereine Oldenburg, Bremen, Kiel, ... 25
- ArtikelVergnügungs-Anzeigen 25
- ArtikelDomizilwechsel 26
- ArtikelVereins-Nachrichten 26
- ArtikelVerzeichnis der Verbands-Mitglieder 27
- ArtikelBriefkasten des Schriftamts 27
- ArtikelVermischtes 28
- ArtikelLitteratur 28
- ArtikelFragekasten, Fragen 29
- ArtikelAdress-Tafel des Deutschen Uhrmacher-Gehilfen-Verbandes 29
- ArtikelFragekasten, Antworten 30
- ArtikelNachrichten über Patente und Gebrauchsmuster 30
- ArtikelBerichtigung 30
- ArtikelUnterstützungs-Nachweis 30
- ArtikelStellensuchende Gehilfen 31
- ArtikelAnzeigen 31
- AusgabeNr. 5 (1. März 1892) 31
- AusgabeNr. 6 (15. März 1892) 39
- AusgabeNr. 7 (1. April 1892) 47
- AusgabeNr. 8 (15. April 1892) 58
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1892) 69
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1892) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1892) 86
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1892) 95
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1892) 104
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1892) 114
- AusgabeNr. 15 (1. August 1892) 124
- AusgabeNr. 16 (15. August 1892) 132
- AusgabeNr. 17 (1. September 1892) 144
- AusgabeNr. 18 (15. September 1892) 152
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1892) 160
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1892) 171
- AusgabeNr. 21 (1. November 1892) 181
- AusgabeNr. 22 (15. November 1892) 193
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1892) 203
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1892) 216
- BandBand 5.1892 -
- Titel
- Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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24. Allgemeine Uhrmacher-Zeitung. No. 4. ähnliche Zwecke dient und gleichzeitig dazu benutzt wird, die Uhr von einem entfernt liegenden Punkte auszustellen unter gleichzeitiger Ausschaltung des an die Leitung angeschlossenen Telegraphen-, Telephon- etc. Apparates. Eine Uhr (Figur 2 u. 3) besitzt ^ ausser den gewöhnlichen Bestand- &—\ " theilen ein Einschaltrad H, welches —* sich in bestimmten Zwischenräumen z. B. in je 24 Stunden einmal um seine Achse dreht. Der Linien kontakt J ist mit der von aussen kommenden Tele graphen-, Telephon- oder sonstigen elektrischen Leitung in Verbindung. Diese Kontaktfeder J wird durch die auf dem Umfange des Bades H (Figur 2) gleitende Bolle i mit ihrem Doppelkontakt stets nach oben gedrückt und ist daher mit der Kontaktfeder K in metallischer Verbindung, von welcher Feder die weitere Verbindung zu dem Telephon-, Telegraphen- oder sonstigen Apparat führt. Es ist daher eine ununterbrochene Linie mit gut leitender metallischer Verbindung bei J, i, K stets vorhanden. Wenn nun aber das Bad H in seiner fortschreiten den Bewe gung die Nute h unter die Bolle i bringt, so sinkt die Feder J nieder, hebt dadurch, wie in Figur 1 sichtbar, die Berührung mit der Kontaktfeder K auf und stellt die Verbindung mit der Kontaktfeder L her, von wo die Leitung zu dem Elektromagneten M führt. Ein aus der Linie nun kommender Strom geht daher jetzt nicht mehr den Weg über J, i, K, sondern über J, i, L durch den Elektromagneten M. wodurch ein Anker an gezogen und dadurch ein gewöhnliches Laufwerk aus gelöst wird. Fest auf einer Welle dieses Laufwerks befindet sich die Steilkurbel P (Figur 3), welche durch das er wähnte Laufwerk in Bewegung gesetzt wird. Hierbei schiebt die Kurbel P die Bolle o des Armes 0, der mit der Zeigerwelle N in Verbindung steht, vermöge der durch kurze Striche auf der Zeichnung kennbar gemachten Durchgangsöffnung p an den richtigen Ort und somit auch die Zeiger in ihre richtige Stellung. Um diese Uhr auch als Normaluhr zur Ab gabe von beliebigen Zeit zeichen auf weitere Uhrenkreise benutzen zu können, befindet sich auf der Stundenradachse eine Stundenradscheibe an deren Band eine oder mehrere halbkreisför mige Nuten angebracht sind, von welchen die nicht im.Gebrauch befindlichen mit Deckplatten zugedeckt werden können. An der Einschaltklemme befindet sich eine Kontaktfeder mit isolirter Gleitrolle, welch’ letztere während der Um drehung der Stundenradscheibe in deren Nuten ein sinkt und zwar so oft während einer Stunde als es der Betrieb der eingeschalteten Uhrenkreise erfordert, was wieder durch Auf- oder Zudecken mehrerer oder weniger Nuten bestimmt werden kann. Das Kontaktrad an dessen isolirter Achse. eine Schleiffeder anliegt, welche wieder auf der Einschaltklemme befestigt ist, hat an seinem Umfange eine Kontaktnase, welche KT- fssf & We m: in der Kegel an der Kontaktfeder vorbeigeht. Nür wenn die Bolle in eine Nute des Stundenrades ein sinkt, kann die Nase mit der Kontaktfeder in metallische Berührung kommen. Es kann daher ein Strom in be stimmten Zwischenräumen von einer Batterie zu einem oder mehreren Kreisen gesendet werden. Das neue Gesetz, betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern. Das bereits in Kraft getretene Gebrauchsmuster-Schutzgesetz ist für die gesammte Industrie Deutschlands von unberechenbarem Nutzen, indem es den Erfindern der verschiedensten Gebrauchs gegenstände, gegen Nachahmung derselben, vollständigen Schutz gewährt. Es werden dadurch nicht allein die hohen Kosten, welche ein Deutsches Reichspatent verursacht, gespart, sondern auch Mühe und Zeit, indem das Verfahren bedeutend einfacher ist, als bei einer Patent-Entnahme. Da das Gesetz auch für unser Fach von hohem Nutzen ist, so lassen wir dasselbe hier wörtlich folgen: Gesetz Uber den Schutz von Gebrauchsmustern. § 1. Modelle von Arbeitsgeräthschaften oder Gebrauchs-Gegen ständen oder von Theilen derselben werden, insoweit sie dem Arbeits- oder Gebrauchszwecke durch eine nene Gestaltung, An ordnung oder Vorrichtung dienen sollen, als Gebrauchsmuster nach Massgabe dieses Gesetzes geschützt. Modelle gelten insoweit nicht als neu, als sie zur Zeit der auf Grund dieses Gesetzes erfolgten Anmeldung bereits in öffent lichen Druckschriften beschrieben oder im Inlande offenkundig benutzt worden sind. § 2. Modelle, für welche der Schutz als Gebrauchsmuster verlangt wird, sind bei dem Patentamt schriftlich anzumelden. Die Anmeldung muss angeben, unter welcher Bezeichnung das Modell eingetragen worden, und welche neue Gestaltung oder Vor richtung dem Arheits- oder Gebrauchszweck dienen soll. Jeder Anmeldung ist eine Nach- oder Abbildung des Modells beizu fügen. Ucber die sonstigen Erfordernisse der Anmeldung trifft das Patentamt Bestimmung. Gleichzeitig mit der Anmeldung ist für jedes angemeldete Modell eine Gebühr von fünfzehn Mark einzuzahlen. § 3. Entspricht die Anmeldung den Anforderungen des § 2, so verfügt das Patentamt die Eintragung in die Rolle für Ge brauchsmuster. Die Eintragung muss den Namen und Wohnsitz des An melders, sowie die Zeit der Anmeldung angeben. Die Eintragungen sind durch den „Reichsanzeiger“ in be stimmten Fristen bekannt zu machen. Aenderungen in der Person des Eingetragenen werden auf Antrag in der Rolle vermerkt. Die Einsicht der Rolle, sowie der Anmeldungen, auf Grund deren die Eintragungen erfolgt sind, steht Jedermann frei. § 4. Die Eintragung eines Gebrauchsmusters im Sinne des § 1 hat die Wirkung, dass dem Eingetragenen ausschliesslich das Recht zusteht, gewerbsmässig das Muster nachzubilden, die durch Nach bildung hervorgebrachten Geräthschaften und Gegenstände in Verkehr zu bringen, feilzuhalten oder zu gebrauchen. Das durch eine spätere Anmeldung begründete Recht darf, soweit es in das Recht des auf Grund früherer Anmeldung Ein getragenen eingreift, ohne Erlaubniss des Letzteren nicht aus geübt werden. Wenn der wesentliche Inhalt der Eintragung den Beschreibungen, Zeichnungen, Modellen, Geräthschaften oder Einrichtungen eines Anderen ohne Einwilligung desselben entnommen ist, so tritt dem Verletzten gegenüber der Schutz des Gesetzes nicht ein. § S- Soweit ein nach § 4 begründetes Recht in ein Patent eingreift, dessen Anmeldung vor der Abmeldung des Modells erfolgt ist, darf der Eingetragene das Recht ohne Erlaubniss des Patent inhabers nicht ausüben. Ingleichen darf, soweit in ein nach § 4 begründetes Recht durch ein später angemeldetes Patent eingegriffen wird, das Recht aus diesem Patent ohne Erlaubniss dos Eingetragenen nicht ausgeübt werden. § 6 - Liegen die Erfordernisse des § 1 nicht vor, so hat Jeder mann gegen den Eingetragenen Anspruch auf Löschung des Ge brauchsmusters. Im Falle des § 4 Absatz 3 steht dem Verletzten ein An spruch auf Löschung zu. § 7. Das durch die Eintragung begründete Recht geht auf die Erben über und kann beschränkt oder unbeschränkt durch Vertrag { oder Verfügung von TodosWegen auf Andere übertragen werden. I
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