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Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 5.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454407Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454407Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454407Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Mit Textverlust auf Seiten 162/163; die Seiten 205 bis 208 fehlen im Original;
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1892)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Domizilwechsel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeine Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 5.1892 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1892) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1892) 8
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1892) 15
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1892) 23
- AusgabeNr. 5 (1. März 1892) 31
- AusgabeNr. 6 (15. März 1892) 39
- AusgabeNr. 7 (1. April 1892) 47
- ArtikelAn meine Verbandsgenossen! 47
- ArtikelBekanntmachungen des Central-Vorstandes 48
- ArtikelEtablirung 48
- ArtikelBekanntmachung des Schriftamts 48
- ArtikelBekanntmachung des Uhrmacher-Gehilfen-Vereins Magdeburg 48
- ArtikelAus der Praxis 48
- ArtikelDas Beizen von Messing und Rothguss 48
- ArtikelAenderung einzelner Satzungen des Grundgesetzes 49
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Gehilfen-Verband. Kassen-Bericht 49
- ArtikelSprechsaal 50
- ArtikelDomizilwechsel 51
- ArtikelVerzeichnis der Verbands-Mitglieder 52
- ArtikelI. Bezirkstag in Dortmund 52
- ArtikelI. Bezirksversammlung des Bezirks Frankfurt a. M. 52
- ArtikelGemeinsame Bezirks-Versammlung der Vereine Bremen, Hamburg, ... 53
- ArtikelBezirks-Verein Düsseldorf. IV. Niederrheinische ... 53
- ArtikelVereins-Nachrichten 53
- ArtikelBriefkasten des Schriftamts 55
- ArtikelFragekasten, Antworten 55
- ArtikelFragekasten, Fragen 56
- ArtikelNachrichten über Patente und Gebrauchsmuster 56
- ArtikelStellensuchende Gehilfen 56
- ArtikelAdress-Tafel des Deutschen Uhrmacher-Gehilfen-Verbandes 57
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1892) 58
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1892) 69
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1892) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1892) 86
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1892) 95
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1892) 104
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1892) 114
- AusgabeNr. 15 (1. August 1892) 124
- AusgabeNr. 16 (15. August 1892) 132
- AusgabeNr. 17 (1. September 1892) 144
- AusgabeNr. 18 (15. September 1892) 152
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1892) 160
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1892) 171
- AusgabeNr. 21 (1. November 1892) 181
- AusgabeNr. 22 (15. November 1892) 193
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1892) 203
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1892) 216
- BandBand 5.1892 -
- Titel
- Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
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No. 7. Allgemeine Uhrmacher-Zeitung. 51. einiger Prinzipale über die Einführung der 10 stündigen Arbeitszeit zu hören, die Ueberzeugung aufgedrängt haben, dass dieselbe doch nicht so leicht durchführbar sei, wenn nicht eine gewisse Spannung zwischen Arbeit gebern und Arbeitnehmern entstehen soll. Ich selber bin der Meinung, dass die Einführung der Normalzeit besonders in mittleren und kleineren Städten bis jetzt noch viel Schwierigkeiten bereiten würde, in grösseren dagegen wird es sich schon bedeutend leichter bewerkstelligen lassen, da die Kollegen hier meistens ihr eigenes Logis, sowie Beköstigung ausser dem Hause haben, also eine gewisse Pause des Mittags eintreten muss, während in einem kleineren Orte, man dieses meistens im Hause hat, nicht der Fall ist. Ebenso ist das Yerhältniss zwischen Prinzipal und Gehilfen in einer grossen Stadt ein anderes wie in einer kleineren, es tritt hier mehr ein intimeres Yerhältniss beiderseits ein wie dort, es ist somit ein College in solcher Stellung eigentlich schon moralisch gezwungen, seinem Prinzipal gegenüber etwas mehr Rücksicht zu nehmen. Es wird aber eben gerade diese Rücksicht auch in einzelnen Fällen missbraucht, denn es giebt noch viele Collegen, die täglich noch ihre 12—13 ja 1372 Stunden am Schraubstock sitzen müssen, höchstens ihre halbe Stunde Mittagspause haben, dann wo möglich des Abends noch Ladendienst üben, ebenso des Sonntags nachmittags. Wenn nun auch dieser letzte Punkt durch das Gesetz der Sonntagsruhe in nächster Zeit in Fort fall kommt, so ist doch eine so lange Arbeitszeit ohne grössere Unterbrechung jedenfalls dem menschlichen Körper nicht zum Vortheil, denn schon ein altes Sprich wort sagt: „Ein voller Bauch studirt nicht gern“, und mit Recht, es steilen sich früher oder später die un ausbleiblichen Folgen der Ueberanstrengung ein, denn wes halb leidet gerade ein so grösser Theil der Herren Uhr macher an Nervosität? Eben weil sie in ihren Lehr- und Gehilfenjahren diese ununterbrochene Arbeits zeit haben innehalten müssen, und wird es wohl Allen bekannte Thatsache sein, dass, je stärker der Geist nach dem Essen ohne die nöthige Erholung erhalten zu haben, arbeiten muss, desto schwerer der Magen seine Schuldigkeit thut und oben erwähnte Krankheitser scheinung hervorruft und wollen schliesslich die Herren Prinzipale offen Farbe bekennen, so müssen sie selber jedenfalls eingestehen, dass auch sie früher eine Besserung in der Arbeitszeit gerne gesehen hätten. Meiner Ansicht nach müsste es eine Haupt aufgabe unseres Verbandes sein, zu versuchen, erst ein mal allen Collegen eine normale Mittagspause von 1 Stunde oder je nach den Verhältnissen vielleicht noch etwas mehr zu sichern, natürlich auf gütlichem Wege. Ich glaube, dass man hiermit vielen Collegen, die die lOstündige Arbeitszeit nur erst als ein Phänomen be trachten können, einen grossen Gefallen thun würde und dass dieser Antrag auch von Seiten der Prinzipale mit vielgrösererWärmeaufgenommen würde und schlieslioh eine solche 12stündige Arbeitszeit inclusive Mittags pause auch keinem Collegen schaden thun. Allen Collegen gebe ich jedoch betreffs Einführung der 10 stündigen Arbeitszeit den wohlgemeinten Rath nicht zu voreilig und zu hitzig vprzugehen, denn es könnte unserm Verbände nur zum Schaden gereichen; ist es auch ein Verbandstagsbeschluss, so muss man doch stets mit den örtlichen Verhältnissen rechnen und nicht etwas durchzuführen suchen, was sich einem als un ausführbar entgegengestellt. Es wäre jedenfalls sehr gut, w'enn einmal der Central-Vorstand durch Rund schreiben die einzelnen Vereine aufforderte ihm mit- zutheilen, «was für Erfahrungen man in dieser Ange legenheit gesammelt hätte und dieses Material nach Sichtung dem nächstjährigen Verbandstage zur weiteren Beschlussfassung wieder unterbreitete. P. Weltzien. Liegt ein wesentlicher Vortheil für den Verband in der Annahme des Antrages, welchen der Bezirks- Verein Rostock unter Punkt 3 der Tagesordnung zum gemeinsamen Bezirkstag zu Lübeck (siehe vorige Nummer) einreichte? Die Mehrzahl der Collegen conditionirt wohl in Städten, wo bis jetzt noch kein Verein existirt und stehen dem Verbände fern, da ihnen die Gelegenheit fehlt, sich über Zweck und Ziele des Verbandes zu unter richten. Die wenigen, welche dem Verbände als passive Mitglieder angehören, waren wohl ehedem active Orts-Mitglieder und sind dem Vereine, in welchem sie activ wirkten, treu geblieben. Ob sie ^ aber dem Verbände treu geblieben wären, wenn sie einem ändern Vereine zuertheilt worden wären, glaube ich in vielen Fällen nicht annehmen zu dürfen. Jedenfalls hat ein passives Mitglied mehr Interesse an dem Vereine, in welchem es activ wirkte. Doch dies ist nicht das Einzige, welches bei diesem Antrage auszusetzen wäre. Um nun diejenigen dem Verbände zu gewinnen, welche den grösseren Orten fernstehen, müsste versucht werden Vereine zu gründen. Dies kann nicht dem Verbands-Vorstand zugemuthet werden, ^ da derselbe schon ohnehin mit Geschäften überhäuft ist. Hier ist es vielmehr die Pflicht eines jeden Collegen, welcher an einem solchen Orte conditionirt, selbst die Sache in die Hand zu nehmen. Er steht ja nicht ^ einsam da, sondern wird vom Verbands-Vorstand mit Rath und That unterstützt; desgleichen werden Jedem zu diesem Zwecke Aufrufe und gedruckte Einladungen zu Be sprechungen übersandt. § 16 sagt, dass an allen Orten wo mindestens 5 Gehilfen conditioniren von diesen ein Orts-Verein gegründet werden kann. In einer diesbe züglichen Versammlung treten wohl mehr oder minder Zweifel auf darüber, ob ein Verein wohl auf die Dauer bestellen könne. Hierauf giebt nun der § 17 die beste Antwort und kann dadurch viel erreicht werden, wenn "'man es nur recht versteht gerade diesen § 17 auszu legen. Würde derselbe aber die Fassung erhalten, welche vom Verein Rostock angestrebt wird, so würde an Gründung von Vereinen in Orten mit beschränkter Gehilf'enzahl nicht zu denken sein. Auch würde zu be fürchten sein, das kleine Vereine nicht mehr lange be stehen würden. Falls der hier in Rede stehende § geändert würde, so müsste er wohl im Interesse des Verbandes sowie der kleineren Vereine eine ähnliche Fassung wie folgt erhalten: „Verbands-Mit glieder, welche ihren Wohnsitz nach Orten verlegen, woselbst kein Verein existirt, bleiben passive Mit glieder des Vereins, bei welchem zuletzt ihre Auf nahme bewirkt wurde. Auf ihren spec. Wunsch können sie jedoch dem nächsten Verein desjenigen Bezirks zu ertheilt werden, in welchem der Ort ihres Aufenthaltes liegt.“ Hildesheim. M. Bandelow. Domizilwechsel. 1313 E. Meyer von Beversen nach Hamburg. 1249 Th. Wilke, von Neuwied nach Osnabrück. 1208 H. Diehl von Gelsenkirchen nach Mülheim a. Rh. 272 Otto Rieseberg von Köln nach Warburg i. W. 334 Max Powitz von Köln nach Königswinter. 265 Max Kadler von Köln nach Soest i. W. 1076 H. Geissler von Mülheim nach Neuwied. 989 Brix von Kiel nach Rendsburg. 830 0, Benz von Stuttgart nach Zürich. 809 H. Endler von Stuttgart nach Wien. 822 0. Blersch von Oannstadt nach Frankfurt a, Main. 566 Eugen Weinmar von Halle nach Wiesbaden. 567 Berth. Brüning von Torgau nach Bingen. 206 G. Merz von Schneeberg in S. nach Kiel. 205 E. Möller von Saarunion nach Mannheim. 202 Jos. Berger von Bielefeld nach Münster i. W. 171 Carl Nehm von Barmen nach Berlin bei Uhrm. Erben. 169 F. Schiissler von Barmen nach Emmerich b. Uhrm. Kuhlmann. 720 W. Reimann von Meiningen nach Barmen.
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