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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 6.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454461Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454461Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454461Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. August 1882)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Collegen Deutschlands!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zum Verbandstage
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 6.1882 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1882) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1882) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1882) 15
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1882) 21
- AusgabeNr. 5 (1. März 1882) 29
- AusgabeNr. 6 (15. März 1882) 37
- AusgabeNr. 7 (1. April 1882) 45
- AusgabeNr. 8 (15. April 1882) 53
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1882) 61
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1882) 69
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1882) 77
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1882) 85
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1882) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1882) 101
- AusgabeNr. 15 (1. August 1882) 109
- AusgabeNr. 16 (15. August 1882) 117
- AusgabeNr. 17 (1. September 1882) 125
- AusgabeNr. 18 (16. September 1882) 133
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1882) 141
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1882) 149
- AusgabeNr. 21 (1. November 1882) 157
- AusgabeNr. 22 (15. November 1882) 165
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1882) 173
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1882) 181
- BandBand 6.1882 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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118 r/ 12. Bericht der Kassenrevisoren und Ertheilung der Decharge. 13. Wahl des Vorortes für die nächste dreijährige Periode des Central- Verbandes. 14. Beschlussfassung über Ort und Zeit des nächsten Verbandstages. 15. Entgegennahme von Anträgen aus der Versammlung. Die obige Tagesordnung bietet ein reiches und -wichtiges Material für unsere Verhandlungen, wir geben uns daher umsomehr der festen Zuversicht hin, dass kein Verein unvertreten sein wird, denn nur da durch würde die fernere Lebensfähigkeit des Verbandes documentirt werden. Inbetreff der Vollmachten für die Herren Delegirten, verweisen wir auf unsere Mittheilungen in No. 14 d. Bl., halten es aber für höchst wichtig, dass jeder Verein, wenn irgend möglich, seinen eigenen Dele girten schickt. Indem wir am Schluss auf den nachfolgenden Aufruf der geehrten Nürnberger Collegen verweisen, bitten wir auch unsererseits dringend, die Anmeldungen für Logis und Couverts zur Festtafel recht bald, spätestens bis zum 26. d. Mts. an Herrn Collegen Händel, Carlsbrücke in Nürnberg gelangen zu lassen. Der Central-Verbands-Vorstand gez. R. Stäckel. Collegen Deutschlands! Wiederholt lassen wir unseren Ruf erschallen, um alle geehrten Herren Collegen einzuladen, zu uns in das Land zu kommen, wo Wissen schaft, Kunst und Industrie gegenwärtig Triumphe feiern. Während in Unterfranken die Universität Würzburg das Jubelfest ihres 300 jährigen Bestehens feiert, und in Bayreuth Meister Wagner neue Lorbeeren erntet, begehen Kunst, Industrie und Gewerbe im alten Nürn berg ihre Ehrentage. Eine Ausstellung, an der das ganze baierische Volk betheiligt ist, an deren Gelingen und Gedeihen der grosse Künstler, wie der kleine Handwerksmann gearbeitet haben, zeigt uns grossartige Fort schritte auf allen Gebieten! Nürnberg, eine Perle in Deutschlands Krone, noch jetzt durch sein alterthümliches Aussehen davon Zeugniss ablegend, wie Kunst und Ar beit dort stets geachtet und zu Hause waren, Nürnberg, durch Hele die Wiege unserer Kunst, ist der Platz, in dem unser diesjähriger Verbands tag abgehalten wird. Collegen! Wir wollen am Entstehungsplatze unserer Kunst zu neuem kräftigen Handeln uns zusammenfinden, wollen durch diese Zusammen kunft das Band, welches uns seit einigen Jahren aneinander fesselt, noch fester knüpfen, uns unsere Erfahrungen gegenseitig mittheilen, zum Nutzen und Frommen unseres Gewerbes, auf dass aus dem spriessenden Keim unseres jungen Bundes recht bald ein kräftiger Stamm werde! Darum, Collegen, kommt Alle, wo auch immer Euer Heerd steht, säumt nicht, dem Rufe Eurer Fachgenossen Folge zu leisten, denn Nürn bergs Collegen werden Euch gastfreundlich aufnehmen und Euch die Stunden, in welchen die gemeinschaftliche Arbeit ruht, recht angenehm zu gestalten suchen 1 Zur Orientirung der ankommenden Herren Collegen möge noch Fol gendes dienen: Jeder Theilnehraer am Centralverbandstage erhält als Erkennungs zeichen das bekannte „Stellungs-Kreuz“, welches im Knopfloch ge tragen und im Bureau „Hotel goldener Adler“, Adlerstrasse, ab gegeben wird. Die Mitglieder d. N. U.-V. tragen das Kreuz am blau-weissen Band, und können fremde Collegen auf dem Bahnhofe oder wo sie immer Herren mit solchen Abzeichen treffen, sich mit jedem Wunsche an die selben wenden. Der Vorsitzende d. N. U.-V. trägt ausserdem noch eine roth-weisse Rosette und sind etwaige Klagen demselben vorzutragen. In Wohnungsangelegenheiten bittet man, sich nur an das Bureau zu wenden. Da der Zuzug von Fremden durch die Ausstellung sehr stark ist, wäre es am Platze, sich vom 24. bis 26. August mit Wohnungs gesuchen an Herrn Collegen Händel, Carlsbrücke, zu wenden und dem selben zugleich den Tag des Eintreffens bestimmtest zu be zeichnen. Wer Wohnungen auf diese Weise bestellt und wider Er warten nicht eintrifft, muss selbstredend für entstandene Auslagen auf- kommen. Der Preis der Logements wird M. \\ bis 2 pr. Tag betragen. Schliesslich rathen wir allen nicht bayerischen Collegen, Billets nur bis an eine bayerische Grenzstation zu nehmen, da von dort aus alle Retour-Billets 8tägige Giltigkeitsdauer haben. I. A. des Nürnberger Uhrmacher-Vereins: Gustav Speckhart. Zum Verbandstage, m. Wir haben in dem vorigen Artikel auseinandergesetzt, dass und warum wir in dem neuen, von der Regierung empfohlenen Innungs-Statut keinen Fortschritt für die Ausbildung und Festigung der gewerblichen Verhältnisse erblicken können. Da wir aber weiter zu der Ueberzeugung gelangt sind, dass unser Vereinsleben einer starken Unterstützung bedarf, wenn durch dasselbe die grossen und weittragenden Erfolge erreicht werden sollen, die von ihm erhofft werden, so wird es eine unserer wichtigsten Aufgaben am Verbandstage sein, auf Erreichung der Mittel hinzuwirken, durch welche wir zu dem gesetzten Ziele gelangen können. Wir dürfen wohl sagen, dass wir nach unserem mehrjährigen Vereins wirken über den Zustand des blossen Theoretisirens hinaus auf den Boden der festen Praxis gekommen sind. Unsere vielfachen Arbeiten, unsere vereinten Bemühungen, unsere Erfolge und auch unsere Misserfolge haben uns vollkommene Klarheit über das Maass unseres Könnens, über das innerhalb der Grenzen desselben Erreichbare verschafft. Wenn wir nach alledem heut sagen, diese Grenzen sind unter den jetzigen thatsäch- liehen Verhältnissen nur sehr enge, und innerhalb derselben kann das nicht geschaffen werden, was geschaffen werden muss, wenn von einer wirklichen, nicht bloss oberflächlichen Besserung und Hebung des ge- sammten gewerblichen Lebens die Rede sein soll, so hat dieser Ausdruck unserer Ueberzeugung den vollen Werth der durch eine Reihe von That- sachen gereiften Erfahrung. Oft genug haben wir es betont, dass in die Erziehung unserer Lehr linge der Schwerpunkt aller gewerblichen Bestrebungen zu legen ist, dass aber hier die freie Thätigkeit des Einzelnen wie der Vereinigungen, und mag sie noch so energisch und zielbewusst vorgehen, nur zu bald das Mass erreicht, über das hinaus ihr Können ein vergebliches wird. Man sollte meinen, dass gerade in diesem Punkte die Verständigung der Mei nungen am leichtesten erfolgen müsste, da eigentlich in der Hauptsache eine Verschiedenheit der Ansichten gar nicht vorhanden ist. Alle Welt, nicht bloss die Fachleute, auch das Publikum im Allgemeinen, die Re gierung, sowie alle sonstigen massgebenden Kreise sind von der grossen Wichtigkeit der Lehrlingsfrage durchdrungen, Alle wissen sie und sprechen sie es aus, dass es sich hier um Leben und Sein des Gewerbes handelt, — und doch, trotz dieser klaren Lage der Dinge ist es so schwer, die Entwickelung der Zustände in die Bahnen zu lenken, die von den zu Grunde liegenden Verhältnissen bestimmt vorgezeichnet sind und allein den angewandten Bemühungen entsprechenden Erfolg verbürgen. Die Ge setzgebung hat nun, um den Gegensatz der Meinungen in wenigen Wor ten auszudrückeu, bis jetzt auf dem Standpunkt beharrt, dass die freie Privatthätigkeit zur völligen Beherrschung der Erziehungsfrage ausreichend ist, während wir, gestützt auf unsere Erfahrungen, behaupten, dass sich hier unsere Kräfte als unzureichend erweisen und daher die Hülfe und Mitwirkung des Staates einzutreten habe. Bei Allem, was in dieser Sache für und wider gesprochen, ist es zu verwundern, dass dabei ein Punkt nicht herangezogen worden ist, der so nahe liegt, dass er sich von selbst zum Vergleich anbietet. Wir fragen, wie würde sich denn unsere Volkserziehung im Allgemeinen ge stalten, wenn man es in das freie Belieben eines jeden Einzelnen stellte, seinen Kindern Schulunterricht ertheilen zu lassen oder nicht. Auf allen Strassen könnte man es ausrufen lassen, welche Vortheile der Schul unterricht gewährt, von allen Kanzeln könnte man es predigen lassen und in unzähligen Schriften den Nutzen und Segen der Bildung auseinander setzen, — ein grösser Theil der Bevölkerung würde trotz alledem ohne oder nur mit geringer Schulbildung aufwachsen, wenn nicht der Schul zwang als eine ebenso nothwendige wie heilsame Einrichtung vom Staate eingesetzt und dabei auch das Schulwesen so geordnet wäre, dass nur wirklich vom Staate geprüften Lehrern die Erziehung der Jugend in die Hand gegeben wird. Nun, die Dinge liegen auf beiden Seiten ganz gleich. Wir legen der gewerblichen Erziehung eine gleich hohe Bedeutung für die Volkswohl fahrt bei, wie dem allgemeinen Unterrichtswesen überhaupt. Bleibt die Fachbildung eine mangelhafte und verkümmerte, so wird auch die allge meine Schulbildung fast werthlos, da diese nur den Zweck hat, als Vor stufe für die weitere Entwickelung des Menschen in seiner Heranbildung zum nützlichen Bürger des Staates, gleichviel nach welcher Richtung hin, zu dienen. Der Staat hat also, unserer Ansicht nach, die Verpflichtung, auch da mit seiner Autorität helfend einzutreten, wo er in der grossen, das gesammte Volk umschliessenden Kette geistiger Erziehungsmittel ein Glied sich lockern sieht Dass aber bei uns die Uebelstände bis zu einem Grade gediehen sind, der eine baldige Aenderung der Dinge dringend erforderlich macht, zeigt sehr bald eine eingehendere Betrachtung der Verhältnisse, wenn wir auf jene Schaaren von Pfuschern sehen, welche sich, nur mit den oberflächlichsten Fachkenntnissen versehen, in unsere Reihen gedrängt haben, auf jenes Heer von Leuten, die, von selbst un wissenden Lehrherren erzogen, — wenn überhaupt hier von Erziehen die Rede sein kann — sich dann „Meister“ nennen und nicht nur unserer Kunst zur Schande gereichen, sondern uns auch materiell auf das Schlimmste schädigen. Denn die Pfuscherarbeit dieser „Meister“ ist es, die dem urtheilslosen Publikum zu Schleuderpreisen aufgedrängt wird und die ehrliche, solide Arbeit in einen verderblichen Concurrenzkampf hinein treibt, der den Einzelnen wie die Gesammtheit in die traurigsten Zu stände führen muss. Diesen Missständen gegenüber, zu deren Bekämpfung sich alle unsere Bemühungen machtlos erweisen, und die als wucherndes Unkraut die mühsam von uns gezogene Saat zu ersticken drohen, sehen wir die einzige Abhülfe darin, dass der Staat den gewerblichen Korporationen (freien Innungen) das Erzieh ungswesen vollständig in die Hand giebt, d. h. nur den Mitgliedern derselben das Halten von Lehrlingen ge stattet oder doch wenigstens den gesetzlichen Prüfungszwang für alle Lehrlinge, seien sie bei Vereinsmitgliedern oder nicht, ausspricht und die Prüfung ausschliesslich durch die Organe der freien Innungen vornehmen lässt. Dass dabei selbstverständlich jegliche Parteilichkeit fern gehalten wird, dafür lässt sich durch geeignete Vorsichtsmassregeln oder durch eine verhältnissmässige Mitwirkung der Regierung sorgen. Wir wollen kein obligatorisches Zunftwesen, das nun einmal mit den modernen Verhält nissen nach unserer Meinung unvereinbar ist, wir wollen es Jedem voll kommen freistellen, ob er unseren Vereinigungen beitritt oder nicht, aber die Ausbildung der Lehrlinge ist etwas, das mit den persönlichen Ver hältnissen ganz und gar nichts zu thun hat; hier handelt es sich um die Rechte Dritter, an deren Aufrechterhaltung der Staat, sowie die Allgemein heit das grösste Interesse hat. Mag Jeder sein Gewerbe ausüben, wie er will, gut oder schlecht, zu unserem Nutzen oder Schaden, wir müssen es uns gefallen lassen und dürfen der freien Entfaltung seiner Thätigkeit keine Schranken setzen, aber der Lehrling ist ein ihm vom Gemeinwesen anvertrautes Pfand, das er demselben in einem gewissen Grade der Ent wickelung wiederzugeben hat. Die berufenen Vertreter des Gewerbes haben dafür zu sorgen, dass diese Ausbildung in den vorgeschriebenen Grenzen in Wirklichkeit geschieht und dass, wo dies nicht der Fall ist, yr
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