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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 6.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454461Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454461Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454461Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1882)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Fabrikation der Uhrgläser
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber Reparaturmarken
- Autor
- Felsz, Rich.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 6.1882 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1882) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1882) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1882) 15
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1882) 21
- ArtikelBekanntmachung 21
- ArtikelDie Fabrikation der Uhrgläser 21
- ArtikelUeber Reparaturmarken 22
- ArtikelZur Theorie der Reglage (Fortsetzung von No. 3) 23
- ArtikelDas Betriebssystem der pneumatischen Uhren der Stadt Paris 24
- ArtikelAus der Werkstatt 25
- ArtikelSprechsaal 26
- ArtikelVereinsnachrichten 26
- ArtikelNachruf ††† 26
- ArtikelVereinsnachrichten 27
- ArtikelVermischtes 28
- ArtikelBriefkasten 28
- AusgabeNr. 5 (1. März 1882) 29
- AusgabeNr. 6 (15. März 1882) 37
- AusgabeNr. 7 (1. April 1882) 45
- AusgabeNr. 8 (15. April 1882) 53
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1882) 61
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1882) 69
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1882) 77
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1882) 85
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1882) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1882) 101
- AusgabeNr. 15 (1. August 1882) 109
- AusgabeNr. 16 (15. August 1882) 117
- AusgabeNr. 17 (1. September 1882) 125
- AusgabeNr. 18 (16. September 1882) 133
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1882) 141
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1882) 149
- AusgabeNr. 21 (1. November 1882) 157
- AusgabeNr. 22 (15. November 1882) 165
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1882) 173
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1882) 181
- BandBand 6.1882 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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22 Durch die geschickten Leiter der Glashütte Goetzenbrück, die Herren A. u. T. Walter, ist diese Methode seit 15 Jahren sehr verbessert worden; ihnen verdankt die Fabrikation der Uhrgläser ihre bemerkenswerthesten Fortschritte. Die kleinen Kugelkalotten werden jetzt aus sehr grossen Kugeln von 75 bis 80 cm. Durchmesser ausgeschnitten: Aus einer einzigen dieser Kugeln schneidet man bis zu vier Gross Uhrgläser, ohne mehrere Hunderte von kleinen Gläsern für Nürnberger Kinderuhren zu rechnen. Man benutzt jetzt ungefähr die Hälfte des Glasballons anstatt früher nur 15 Procent desselben. Diese Fortschritte im Verein mit anderen Vervollkommnungen, die man im Schnitt und Poliren der Gläser erzielt hat, veranlassten allmälich ein Fallen des Kostenpreises derselben bis auf den heutigen niedrigen Stand. Die grossen Kugeln, von denen wir sprechen, und die manchmal einen Durchmesser von 1 Mtr. haben, müssen sehr dünn geblasen werden, weil sie nur die Dicke der Sorte Uhrgläser haben dürfen, zu welchen sie bestimmt sind. Dieselbe schwankt zwischen 1 Millimeter und 1% Milli meter, je nach dem es einfache oder Doppelgläser werden sollen. Der Athem des Bläsers würde nicht stark genug sein, um so grosse Kugeln zu blasen, denn in demselben Masse wie die Glasspeise während des Blasens der Kugel an Dicke abnimmt, erkaltet dieselbe auch, und entwickelt sehr schnell einen bedeutenden Widerstand gegen weitere Ausdehnung. Es kommt also darauf an, die Kugel sehr schnell hervorzubringen, während das Glas noch heiss und dehnbar ist. In Goetzenbrück verfährt man nach folgender Methode: Der Bläser hebt mit einer ziemlich grossen Röhre (sog. Pfeife) sechs bis acht Kilo gramm Glas aus; und rundet dann die Glasspeise auf einem Block von weichem Holz, mit Hülfe eines hölzernen Schlägels ab; zu gleicher Zeit bläst er erst leicht, und dann, wenn die Blase in der Glasspeise am Ende der Röhre erscheint, etwas stärker, wobei er sie derart in der Schwebe hält und die ganze Masse so dreht, dass eine längliche Glas blase, die in Form einer Birne endet, entsteht. Schliesslich giebt er dieser nach unten zu mit seinen Werkzeugen die Form, deren Seitenan sicht Fig. 2 zeigt. Diese Glasblase wird nun im Ofen wieder erhitzt; der Arbeiter bläst von Neuem, um sie zu vergrössern und beendet alsdann sein Werk sehr schnell mit Hülfe eines Gebläses, welches durch eine kleine Loco- mobile von drei Pferdekräften in Bewegung gesetzt wird. Die fertige Kugel wird von der Pfeife losgelöst und auf ein Holzgerüst gestellt. Aus den so zubereiteten grossen Glasballons gewinnt man nun auf folgende Weise eine grosse Menge Uhrgläser: Vermittelst eiserner, rothglühend gemachter Stäbe zerschneidet man die Ballons zunächst in grosse Stücke von 20 cm. Breite und 25 bis 30 cm. Länge, und aus diesen Stücken werden dann sehr flache Kugelabschnitte geschnitten, welche die Uhrgläser liefern. Man bedient sich hierbei einer sogenannten Tournette, einer Art Zirkel, bei welchem der eine Schenkel mit einem Diamant versehen ist, wie oben bereits beschrieben. Aus diesen, nach dem angeführten Verfahren erhaltenen sehr flachen Scheiben, formt man die Chevegläser, indem man die Ränder etwas aufrichtet. — Zu diesem Zweck werden sie in eine kleine mit Coaks erhitzte Muffel von unschmelzbarer Erde gebracht, in deren Innerem sich mehrere kleine Formen aus sehr feinem Formsand befinden, welche genau die Fa?on haben, die das Glas annehmen soll, d. h. eine fast ebene Fläche, welche an den Rändern leicht aufwärtsgebogen ist, wie Fig. 3 zeigt. 8 ’ Ein Arbeiter legt ein Glas A. B. auf eine dieser kleinen Formen M, welche man vorher mit einem von der Hitze nicht zerstörbarem Puder bestreut hat, um das Anhäften des Glases zu verhindern; er schiebt r, u • M di e Form alsdann mittelst eines kleinen eisernen Hakens scünell in die Muffel, und zieht sie mit demselben wieder heraus, sobald aas Was weich genug geworden ist. Hierauf wird dasselbe mit einem lampon von Papier derart gerieben, dass es ganz genau die ausgehöhlte Form des Modells annimmt. m ^ e * ne JP geübten Arbeiter, der mehrere Muffeln versehen kann, gebt dieses Verfahren sehr schnell von statten. — Da die Form und das Bearbeiten mit dem Tanipon jedoch auf beiden Seiten des Glases Spuren materlasst, welche durch Poliren entfernt werden müssen, so stellt sich der rreis dieser Art Gläser dadurch nicht unerheblich höher. (Fortsetzung folgt). Fig. 3. Ueber Reparaturmarken. Von Rieh. Felsz. Welche sind die besten ? fragte neulich ein College und hat in Nummer d. Ztg. Antwort und Schema erhalten. Indessen liegt die Sache nicht so einfach, wie dort und gewöhnlich angenommen wird, und ist dabei oc ^ ®° wichtig, dass sie einer eingehenden Besprechung werth sein dürfte. Welchen Zweck hat die Reparaturmarke? Sie soll in der Regel nach zwei Seiten Wirkung haben; sie ist eine Empfangsbescheinigung, welche der Uhrmacher über die ihm zur Reparatur übergebene Uhr aus stellt, und eine Abholungsmarke, gegen welche er die Uhr wieder aus- liefert. Sie schützt das Publikum, indem sie für dasselbe in allen Fällen ein zweifelloses Beweismittel bildet, dass die Uhr dem Aussteller übergeben worden war, und soll letzteren schützen, dass er die Uhr nicht in unrechte Hände giebt oder mit anderen Worten: dass er nicht darum betrogen wird. ° Mein Geschäft hat über ein halbes Jahrhundert bestanden und ich hatte es persönlich über zwölf Jahre geleitet, ohne dass Marken zur regel mässigen Ausgabe gelangt und betrügerische Abholungen vorgekommen "feti. Nachdem mich aber ein Fall letztgenannter Art vor ungefähr 18 Monaten in die peinlichste Verlegenheit gesetzt hatte, beschloss ich iädigende^\- sofort, mir gegen solche ebenso leicht mögliche, wie schwer schädigende Ereignisse Schutz durch Ausgabe von Marken zu verschaffen. Die mir bekannten Vorbilder dazu erwiesen sich jedoch alle als unzureichend. Die alte gute Blechmarke der Färber, Hutwäscher etc. genügt für deren oft ganz werthlosen Kram, der mitunter, zur Qual der zur Aufbe wahrung Verdammten, factisch gar nicht wieder abgeholt wird. Bei unserer für Diebe so verführerischen Waare ist sie ungenügend. Dass Manche damit auszukommen versichern wei den, ändert an diesem Urtheil nichts; es_ beweist nur,^ dass ihnen noch nichts Schlimmes zu- gestossen ist, was natürlich nicht hindert, dass sie noch jeden Tag trotz ihrer Marken, ja, zufolge ihrer Marken, betrogen werden können. Uebrigens sind damit auch Unannehmlichkeiten verknüpft bei Nichtwiederbeibringung, Verwechseln etc.: ihre Nummern können nicht mit denen der Uhren übereinstimmend gemacht werden, und die Anlage eines Registers zur Annullirung verlorengegangener Marken und zur Quittungsleistung der Verlierer ist unvermeidlich. Wie un angenehm, wenn die Leute die Marke vergessen haben. „Ich bringe sie Ihnen noch, oder ich schicke sie Ihnen“ heisst es da, und nun sei Einer einmal einem Bekannten oder angesehenen Kunden gegenüber so uncoulant und verweigere die Abgabe der Uhr! Ob aber die Marke später nicht ebenso vergessen wird, wie bei der Abholung, muss man abwarten —unwahrscheinlich ist das keineswegs. Soll man nun danach schicken, vielleicht vom Kunden nachträglich Quittung verlangen, (was dieser natürlich für ein ausgesprochenes Misstrauensvotum halten wird) oder soll die Verlustliste lückenhaft werden, oder will man auch in sol chem Falle mit eiserner Consequenz jede nicht sofort beigebrachte Marke ungültig machen? Ich halte das Alles für unpraktisch, ja für undurch führbar, und von einem Geldersatz für nicht wieder beig'ebrachte Marken will ich lieber ganz schweigen! Ich verwarf deshalb die theureren und in gewisser Beziehung mit einer störenden Dauerhaftigkeit versehenen Marken von Metall und wählte dafür solche von dem leichter vernicht- und ersetzbaren Papier, noch ehe ich die viel gewichtigeren Bedenken kannte, die gegen die zuerst genannte Sorte vorliegen. Bei dem Entwurf eines papierenen Scheines stiess ich allerdings auch auf Schwierigkeiten, zumal ich die Wirksamkeit desselben noch zu er weitern suchte. Es sind mir einmal von einem unehrlichen Lehrling schlimme Streiche gespielt worden und sollte vorzüglich der Wiederkehr solcher vorgebeugt werden. Ich wollte mit der Ausgabe von Scheinen eine Controle über meine Leute verbinden und ausserdem der zeitrauben den Buchführung über das Verborgen der kleinen Reparaturbeträge*) enthoben sein, deren Eintragung in das Memorial und Uebertragung in die betr. Conti mich manchmal schwer ärgerten. Darauf komme ich später zurück. Zuletzt waren rein äusserliche Sachen zu erwägen, und nachdem ich endlich eine Lösung gefunden zu haben glaubte, bezeichnete mir ein Jurist dieselbe als unzweckmässig und hinsichtlich des mir zu gewährenden Schutzes gegen Betrug als total verfehlt. Ich hatte den Schein mit Text versehen, welcher im Anfang lautete: „Dieser Schein ist beim Abholen der Uhr zu übergeben. Er verliert seine Gültigkeit als Empfangsbescheinigung und Abholungsmarke, sobald ein Jahr vom Tage der Ausstellung aus verflossen“ u. s. w. Eine solche Bemerkung hatte ich auf derartigen Scheinen schon früher getroffen, nur mit anderem Zeitziel und veränderter Ausdrucks weise. Diese Einschränkungen sind indess absolut überflüssig. Kein Uhrmacher darf, falls die Uhr nicht in der von ihm als zur Reparatur nöthig angegebenen oder in einer auf dem Scheine vorgeschriebenen Zeit abge holt wird, dieses ihm anvertraute Gut vernachlässigen, eine spätere Herausgabe desselben verweigern oder es gar irgend wie verwerthen. Zu letzterem Zwecke, um z. B. die Reparaturkosten zu erlangen und die Uhr überhaupt los zu sein, gehört die Hülfe des Gerichts. Es handelt sich aber dabei doch um verhältnissmässig so geringe Beträge und auch wegen des Raumes zur Aufbewahrung unserer Reparaturen dürfte sich kaum eine drückende Verlegenheit entwickeln, so dass man es ruhig ab warten kann, bis sich der Eigenthümer zur Abholung bequemt. Denn — es wissen das wahrscheinlich viele meiner Collegen noch nicht — wir sind bei Einbruch oder Feuer keineswegs verpflichtet, für die uns zur Reparatur übergebenen Uhren aufzükommen. Werden diese bei uns trotz der für gewöhnlich anzuwendenden und angewandten Vorsicht gestohlen oder verbrennen sie, so haben nicht wir, sondern die Eigenthümer derselben den Schaden. Es ist deshalb auch nicht nöthig, die Reparaturen gegen Feuersgefahr zu versichern, worauf auf merksam zu machen, die Herren Versicherungsagenten zu ihrem Nutzen gern versäumen. Es ist also eine Beschränkung in der Gültigkeitsdauer der Marken ohne rechtliche Wirkung, übrigens auch von sehr geringem Interesse für uns und demnach wegzulassen. Ist aber der Text überflüssig? Kann die Marke so einfach sein, wie sie uns in No. 1 d. Ztg. vorgeschlagen wurde? Leider, nein! Denn es ist ganz etwas anderes, wenn ich selbst einem Betrüger eine Uhr ausliefere; alsdann bin ich verpflichtet, sie dem Eigenthümer zu ersetzen, auch wenn ich dafür an Letzteren eine derartige Marke verausgabt hatte und diese mir vonErsterem ganz richtig, wieder beigebracht wurde, ich also zur Annahme ziemlich berechtigt war, der Ueberbringer sei vom rechtmässigen Besitzer der Uhr zur Abholung beauftragt gewesen. Man sieht leicht ein, ■ dass die Ausgabe solcher Marken eine derartige Gefahr geradezu lieraufbe- schwört, zumal einem leichtsinnigen und unordentlichen Menschen gegen über, da dieser um gute Verwahrung derselben weder besorgt sein wird noch besorgt zu sein braucht, indem, falls die Uhr in Folge Fundes oder Dieb stahls der Marke in Unrechte Hände gelangte, nicht er, sondern der ab liefernde Uhrmacher der Getäuschte ist, und weil nach dem Gesetz zu einer Abholung nur der Eigenthümer, nicht aber der Aufbewahrer einer *) Die Benutzung der Reparaturstrazze zu diesem Zwecke, wie ich sie hie und da vorfand, ist wegen bald eintretenden Mangels an Uebersicht über die Aussenstände wenig empfehlenswert!!.
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