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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 7.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454462Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454462Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454462Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1883)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Abonnements-Einladung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die dritte Lesung der Novelle zur Gewerbeordnung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 7.1883 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1883) 1
- AusgabeNr. 2 (16. Januar 1883) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1883) 15
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1883) 21
- AusgabeNr. 5 (1. März 1883) 29
- AusgabeNr. 6 (15. März 1883) 37
- AusgabeNr. 7 (1. April 1883) 47
- AusgabeNr. 8 (15. April 1883) 55
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1883) 63
- AusgabeNr. 10 (16. Mai 1883) 71
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1883) 79
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1883) 87
- ArtikelAbonnements-Einladung 87
- ArtikelBekanntmachung 87
- ArtikelDie dritte Lesung der Novelle zur Gewerbeordnung 87
- ArtikelZur Theorie der Reglage (Fortsetzung von No. 11 und Schluss) 88
- ArtikelAnleitung zur Reparatur von Taschenuhrgehäusen (Fortsetzung von ... 89
- ArtikelGeschichte der Uhren (Fortsetzung von No. 11) 90
- ArtikelEine Wanderung durch die Uhren-Abtheilung der Bayerischen ... 91
- ArtikelAus der Werkstatt 92
- ArtikelVereinsnachrichten 93
- ArtikelVermischtes 94
- ArtikelBriefkasten 94
- ArtikelInserate -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1883) 95
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1883) 103
- AusgabeNr. 15 (1. August 1883) 111
- AusgabeNr. 16 (15. August 1883) 119
- AusgabeNr. 17 (1. September 1883) 127
- AusgabeNr. 18 (15. September 1883) 135
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1883) 143
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1883) 151
- AusgabeNr. 21 (1. November 1883) 159
- AusgabeNr. 22 (15. November 1883) 167
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1883) 175
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1883) 183
- BandBand 7.1883 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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U0X m w m Juerymm Äessels. A-Longe. r £^3h'eäe HttfAI XII X ^fthoud Oe nt Insertians-Fras: pro 4gespaltene Petit-Zeile oder deren Raum 25 Pfg. Arbeitsmarkt pro Petit-Zeile 20 Pfg. Erscheint monatlich 2 Mal. Alle Correspondenzen sind an die Expedition Berlin, ff,, Iflarkgrafenstr. 48 zu richten. i6aBneaents*PMls: pro Quartal im deutsch, und österr. Postverbande Km. 1,50: für Kreuzbandsendung Km. 1,75 pränumerando. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Kreuzbandsendungon sind bei der Expedition zu bestellen. Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Verlag und Expedition bei R. Stück el, Berlin, W., Markgrafen-Strasse 48. VII. Jahrgang. * Berlin, den 15. Juni 1883. No. 12. Chlorsilber). - Vereinsnachrichten. — Vermischtes. — Briefkasten. — Anzeigen. . Abonnements -Einladung. Mit dieser Nummer schliesst das zweite Quartal, wobei wir an unsere geehrten Abonnenten die Bitte richten, das Abonnement; yor Llltle diw 4Imi'it< erneuern zu wollen damit in der regelmässigen Zusendung der Zeitung keine Störung emtritt; auch erlauben wir uns, 1 g Tob,. ATI- '1 lf) und das ganze Jahr Mk. 6,75 oder Fl. 4,00 öst. Währ, pränumerando. , ,, , „ ,,, nn .... r , P'!r das Ausknd im Gebiete des Weltpostvereins kostet dieselbe Mk. 7,50 und für Länder ausserhalb desselben Mk. 9,00 jährlich. Hochachtungsvoll l_)ie Expedition. Bekanntmachung. Fiir die Sammlung zur Tilgung der Schulbauschuld empfingen wir folgende weitere Beiträge, worüber hiermit dankend quittiren. Es gingen ein: Von den Herren Rieh. Felsz in Naumburg a. S. M. 3,50 — A. Boh- meyer in Cönnern (für verkaufte Rad- und Triebtabellen) Mk. 2,20. Summa Mk. 5,70. Gesammtbetrag der Sammlung Mk. 713,15. Der Central-Verbands-Vorstand. R. StäckeJ. Die dritte Lesung der Novelle zur Gewerbeordnung. Bezugnehmend auf unsere Auseinandersetzungen in No. 9 der Ztg. freuen wir uns aufrichtig, unsern Collegen nun mittheilen zu können, dass das bei der Abänderung der Gewerbeordnung von der Regierung beantragte Verbot des Hausirens mit Taschenuhren vom Reichstage in seiner Sitzung vom 1. Juni in dritter Lesung endgiltig genehmigt worden ist. Wiederum war bei dieser Gelegenheit von Seiten der liberalen Partei der Versuch gemacht worden, die Taschenuhren, sowie Gold und Silber- waaren von diesem Verbote zu befreien, aber glücklicherweise mit dem selben Misserfolge, wie bei der zweiten Lesung. Sehr richtig bemerkte der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld): „Wenn in Bezug auf irgend welchen Artikel eine besondere Vorsicht geübt werden muss, so ist es m Bezug auf Gegenstände von Edelmetall der Fall. Sie wissen doch wohl alle, meine Herren, wie weit die Verfälschungskunst auf diesem Gebiete gerade gediehen ist, und wie überaus leicht es ist, namentlich mit Uhren und kleineren Edelmetallgegenständen nicht bloss das unbewachte, son- 1 dem auch das recht wachende Auge zu täuschen, wenn man nicht mit technischen Reagentien und Gott weiss was sonst sich vorsieht, oder wenn man nicht beim Goldschmied eine Probe auf den Gegenstand vor nehmen lässt. Anders wäre es freilich, wenn feststände, dass die be treffenden Hausirer feste Kundschaft hätten, Kunden, die sowohl die Personen der Händler kennen, als auch, weil sie in fortwährender Ver bindung mit denselben stehen, die Bürgschaft in Bezug auf deren Reellität besitzen. Aber es wird zugegebeu werden müssen, dass solche Hausirei nur die Ausnahmen bilden. Diejenigen, welche in einem festen Vei- hältniss zu Händlern stehen, können sich doch wahrlich die gewünschten Waaren durch die Post schicken lassen; die ändern aber, glaube ich, muss man schützen gegen die hier so leicht zu verübenden Betrügereien aller Art.“ Um nun aber jeder Umgehung des jetzt bestehenden Verbots des Hausirens mit Taschenuhren vorzubeugen, hat der Reichstag in seinerSitzung vom 1. Juni einen weiteren Beschluss von grösser Wichtigkeit gefasst, der als eine unumgänglich nöthwendige Ergänzung des ersten Beschlusses be trachtet werden muss. Durch das obige Verbot würde es den betreffen den Persönlichkeiten allerdings für die Zukunft nicht mehr möglich sein, im Lande als Hausirer herumwandernd das Publikum beschwindeln zu können, aber die Gefahr lag doch sehr nahe, dass diese Leute das von ihnen so lange mit wesentlichem Erfolge behauptete Terrain jetzt nicht so bald aufgeben werden, ohne vorher alle möglichen Auskunftsmittel zu versuchen, die eine Umgehung des neuen Gesetzes und ihnen eine weitere Ausübung ihres sauberen Treibens möglich machen würden. Und hier für dürfte sich ein sehr bequemer Ausweg gefunden haben. Die Herren hätten allerdings keine Hausirscheine zum Uhrenverkauf mehr be kommen dafür hätten sie sich aber Legitimationsscheine als Handlungs reisende der Fabrikanten, von denen sie ihre Waaren beziehen, von der Behörde geben lassen, und sodann als angebliche Handlungsreisende ihr altes Handwerk nach wie vor betrieben und ungestört Uhren an Private verkauft. £r
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