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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 4.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454460Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454460Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454460Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen die S. 1 bis 10 (H.1, 1880) und die S. 19 bis 34 (H.3/4, 1880)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1880)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 4.1880 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 2 (16. Januar 1880) 11
- AusgabeNr. 5 (1. März 1880) 35
- AusgabeNr. 6 (16. März 1880) 45
- AusgabeNr. 7 (1. April 1880) 55
- AusgabeNr. 8 (15. April 1880) 63
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1880) 73
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1880) 83
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1880) 93
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1880) 103
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1880) 111
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1880) 121
- AusgabeNr. 15 (1. August 1880) 129
- AusgabeNr. 16 (15. August 1880) 139
- AusgabeNr. 17 (1. September 1880) 147
- ArtikelBekanntmachung 147
- ArtikelDas Zeitsignal von Greenwich (Fortsetzung) 148
- ArtikelChronometer-Untersuchungen auf der Sternwarte zu Kiel (Schluss) 148
- ArtikelZur Compensation des Pendels 149
- ArtikelAus der Werkstatt 150
- ArtikelSprechsaal 151
- ArtikelVereinsnachrichten 151
- ArtikelPatent-Nachrichten 152
- ArtikelVermischtes 152
- ArtikelBriefkasten 153
- ArtikelInserate -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1880) 155
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1880) 163
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1880) 171
- AusgabeNr. 21 (1. November 1880) 179
- AusgabeNr. 22 (15. November 1880) 187
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1880) 197
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1880) 205
- BandBand 4.1880 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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<<a>- w Juergmen Aessets. A-Longe BIBMIX mrF u y$/>m fkraham. garnshme: i ofeguet ^thoud °ent iBiRtienB-Pnli: pro 4 gespaltene Petit-Zeile 25 Pfg. Arbeitsmarkt: 20 Pfg. Erscheint monatlich 2 Mal. Alle Correspondenzen sind an die Expedition Berlin, W., Markgrafenstr. 48 zu richten. Äbonaimnti-Pnls: pro Quartal im deutsch, und österr. Postverbande Rm. 1,50; im Auslande und für Kreuzbandsendung Rm. 1,75 pränumerando. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Kreuzbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Verlag nnd Expedition bei R. Stäekel, Berlin, W., Markgrafen-Strasse 48. IV. .Jahrgang. * Berlin, den 1. September 1880. * No. 17. Inhalt: Bekanntmachung des Centralvorstandes.— Das Zeitsignal von Greenwich II. — Chronometer-UntersnchmiD-eri a„f ^ v i ttt Zur Compensation des Pendels. - Aus der Werkstatt. _ Sprechsaal.-^ereinsnachrichten. - Pat“S -Sigen. Bekanntmachung. In Nachstehendem bringen wir den Entwurf zur Stiftungsurkunde für die deutsche Uhrmacherschule, welcher am 25. August dem König lich Sächsichen Ministerium des Innern überreicht worden ist, zur Kenntniss unserer werthen Collegen. Der Centralverband der deutschen Uhrmacher hat durch seinen Vorstand in Berlin unter seinen Mitgliedern eine Sammlung veran staltet, deren Ertrag die Bestimmung hat, zum Bau eines Schulge bäudes für die deutsche Uhrmacherschule in Glashütte verwendet zu werden. Um nun dieses mit Zustimmung und unter Beihülfe der Stadtgemeinde Glashütte bereits in Angriff genommene Gebäude dauernd seinem Zwecke zu erhalten, sind der Centralverband deutscher Uhrmacher und der Aufsichtsrath der deutschen Uhr macherschule zu Glashütte darin übereingekommen, für die Uhr macherschule am letztgenannten Orte eine Stiftung zu begründen und haben folgendes Statut entworfen: § 1. Die Stiftung führt den Namen: „Deutsche Uhr macherschule zu Glashütt e.“ Unter dieser Bezeichnung geniesst die Stiftung durch die erfolgte Genehmigung des Königl. Sächsischen Ministeriums des Innern die Rechte der juristischen Persönlichkeit. Sie hat ihren Sitz in Glashütte und ihren Gerichts stand bei dem Amtsgericht Lauenstein. § 2. Das Stiftungsvermögen besteht: 1. In dem Ertrage der von dem Centralvorstande der deutschen Uhrmacher zu dem Bau des Gebäudes für die Uhrmacherschule in Glashütte veranstalteten Sammlung. 2. In dem von der Stadtgemeinde zu Glashütte unentgeltlich und hypothekenfrei überwiesenen Bauplatz für das gedachte Gebäude. § 3. Die Stiftung wird unter der Oberaufsicht des Königl. Sachs. Ministeriums des Innern durch den zur Leitung der Uhr macherschule in Glashütte berufenen Aufsichtsrath verwaltet und vertreten. Der Aufsichtsrath besteht aus 9 Mitgliedern, deren Wahl der Bestätigung seitens des Central Vorstand es (des deutschen Uhr macherverbandes bedarf. Aus dem Aufsichtsrath scheidet mit dem Schluss jeden Schul jahres der Mitglieder. Die Ergänzungswahlen werden gemein schaftlich von dem Aufsichtsrath und dem Stadtrath zu Glashütte, nach absoluter Mehrheit der Stimmen vorgenommen. Die Mitglieder wählen unter sich einen Vorsitzenden, welcher ebenfalls dem Central Vorstand zur Bestätigung anzumelden ist. Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorsitzende vertritt die Stitung in gerichtlichen und ausser- genchtlichen Angelegenheiten und leistet vorkommendenfalls die derselben obliegenden Eide. Zu allen bei Gericht einzureichenden Schriften, in denen Rechten der Stiftung entsagt oder eine bleibende Verbindlichkeit lur dieselbe übernommen wird, bedarf es ausser der Genehmigung des Centralvorstandes des deutschen Uhrmacherverbandes, der Unterschrift des Vorsitzenden und zweier Mitglieder des Aufsichts- rathes. § 4. Die Verwaltung der Stiftung erfolgt unentgeltlich. § 5. Für den Fall, dass wider Verhoffen die deutsche Uhr macherschule zu bestellen aufhört, und keine Aussicht vorhanden ist, in absehbarer Zeit eine neue derartige Schule in’s Leben zu rufen, soll die in § 2 unter 1 gedachte Summe zurückgezahlt wer den und zu einem für die Gesammtheit der Geber gemeinnützigen Zwecke verwendet werden dürfen. Berlin und Glashütte, den 25. August 1880. Folgen die Unterschriften: Nach Genehmigung obiger Urkunde seitens der Königl. Sächsischen Staatsregierung, ist der Betrag der Sammlung zum Schulbaufonds sofort einzuzahlen, und bitten wir daher wiederholt die geehrten Zeichner, welche mit den garanürten Beiträgen noch im Rückstände sind, um deren recht baldige Einsendung. Ebenso richten wir nochmals unsere Bitte um Beihülfe an alle geehrten G nner der Schule, da es zum vollständigen Gelingen des Werkes dringend erwünscht ist, das Stiftungscapital für die Schule zu vermehren.
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