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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 4.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454460Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454460Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454460Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen die S. 1 bis 10 (H.1, 1880) und die S. 19 bis 34 (H.3/4, 1880)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1880)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacherschule zu Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Frage wegen Beschränkung der Wechselfähigkeit
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 4.1880 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 2 (16. Januar 1880) 11
- AusgabeNr. 5 (1. März 1880) 35
- AusgabeNr. 6 (16. März 1880) 45
- AusgabeNr. 7 (1. April 1880) 55
- AusgabeNr. 8 (15. April 1880) 63
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1880) 73
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1880) 83
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1880) 93
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1880) 103
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1880) 111
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1880) 121
- AusgabeNr. 15 (1. August 1880) 129
- AusgabeNr. 16 (15. August 1880) 139
- AusgabeNr. 17 (1. September 1880) 147
- AusgabeNr. 18 (15. September 1880) 155
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1880) 163
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1880) 171
- AusgabeNr. 21 (1. November 1880) 179
- AusgabeNr. 22 (15. November 1880) 187
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1880) 197
- ArtikelBekanntmachung 197
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule zu Glashütte 197
- ArtikelZur Frage wegen Beschränkung der Wechselfähigkeit 197
- ArtikelDas unbewaffnete und bewaffnete Auge (Fortsetzung) 198
- ArtikelEiniges über Fehler am Ankergange 199
- ArtikelAus der Werkstatt 200
- ArtikelSprechsaal 201
- ArtikelVereinsnachrichten 202
- ArtikelPatent-Nachrichten 202
- ArtikelVermischtes 202
- ArtikelBriefkasten 203
- ArtikelInserate 204
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1880) 205
- BandBand 4.1880 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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p (©> i Imirtlana-Priis: pro 4 gespaltene Petit-Zeile 25 Pfg. Arbeitsmarkt: 20 Pfg. Erscheint monatlich 2 Mal. Alle Correspondenzen sind an die Expedition Berlin, W., flarkgrafenstr. 48 zu richten. T Jucrjmtft fasseh Abonnements-PreU: pro Quartal im deutsch, und österr. Postyerbande Rin. 1,50; Im Auslande und für Kreuzbandsendung Rm. 1,75 pränumerando. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Kreuzbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Verlag nnd Expedition bei R. Stäekel, Berlin, W., Markgrafen-Strasse 48. IV. Jahrgang. * Berlin, den 1. December 1880. 4fr No. 23. , ,, Inhalt: Bekanntmachung des Centralvorstandes. — Deutsche Uhrmacherschule zu Glashütte. — Zur Frage wegen Beschränkung der Wechselfiibio- “ ,r F,hl “ ™ A " te8 “ s *- - A “ d » w> “ - Bekanntmachung. Mit bestem Dank quittiren wir hierdurch über folgende zum Schul baufonds empfangene Beträge: Von den Herren C. H. Anders in Stralsund M. 1,50; Ilgen in Gera M. 5; K. in Br. M. 1,50 — M, 8,00. Die Gesammtsumme der Samm lung beträgt mithin, unter Hinzufügung der noch rückständigen garantirten Beträge, bis heute M. 7417,49. Da in Kürze weitere Abschlagszahlungen auf den jetzt bis unter Dach fertigen Schulbau zu leisten sind, so ersuchen wir die verehrlichen Vereine, welche noch im Rückstände mit den garantirten Beträgen sind, nunmehr recht dringend, um gefällige baldigste Uebersendung. Der Central-Verbands-Vorstand. gez. R. Stäekel. Deutsche Uhrmacherschule zu Glashütte. . Unterzeichnete stattet hiermit dem Collegen Herrn Mühlherr in Mainz seinen Dank ab für ein der Schule geschenktes 8 Tage gehendes Cylinderuhrwerk und fügt den Wunsch hinzu, dass derselbe bald Nach- tolger finden möge. Es liegt so manches merkwürdige Werk einzeln und ohne Nutzen m einem Winkel, für welches die Schule ein sehr geeigneter Aufbewahrungsort wäre. G. H. Lindemaun, Director. Zur Frage wegen Beschränkung der Wechselfähigkeit. Durch Circularschreiben des Reichskanzlers vom 7. Juni a. c. sind bekanntlich die verschiedensten gewerblichen Kreise aufgefordert worden sich gutachtlich über die vorgeschlagene Beschränkung der Wechselfähig- jkeit zu äussern, und sind zu diesem Zweck in dem erwähnten Schreiben , bereits im Sprechsaal der No. 21 d. Bl. präcisirten drei Fragen auf gestellt worden. Auch an einige unserer collegialischen Vereine ist eine , Aufforderung in jüngster Zeit ergangen, und mag es daher nicht als überflüssig erscheinen, wenn auch wir zu dieser Frage das Wort er greifen, wenngleich dieselbe schon in der Presse nach- allen Richtungen hm beleuchtet worden ist. Wir müssen es um so mehr für angezeigt halten, Stellung hierzu zu nehmen, als nicht geleugnet werden kann, dass die vorliegende Frage gerade für den Uhrmacher-von besonderem Inter esse ist, da mit geringen Ausnahmen jeder derselben einen Handel mit Uhren betreibt, und ein nur einigermassen namhaftes Geschäft darauf an gewiesen ist, seine Waare zum Theil von entfernten Orten, häufig sogar vom Auslande zu beziehen. Es liegt daher in der Natur der Sache, dass der Wechsel, als das bequemste Zahlungsmittel, von wesentlicher Bedeutung auch für den Uhrmacher ist, Wenn diese kurzen Andeutungen schon genügen werden, um den Nachweis zu erbringen, dass die Beschränkung der Wechselfähigkeit gerade für unser Gewerbe von grossem Nachtheil sein würde, so möchten wir dem noch hinzufügen, dass wir im Gegen- theil nur wünschen können, dass der Wechsel als Zahlmittel für Waaren auch in unserem Geschäft sich immer mehr einbürgern möge. Es kann nicht bestritten werden, dass die heutige ungesunde Lage des Uhren geschäfts zum grossen Theil durch die Vsrlodderung des Creditwesens und die über Gebühr hinausgezogenen Zahlungstermine mit verschuldet worden ist, und dass durch allgemeine Einführung des Wechsels als Zahlmittel, also einer kurzen, fest begrenzten Frist für Waarenzahlungen, das Geschäft am allerersten wieder auf eine gesunde Basis zurückgeführt werden würde. Dass eine solche Einrichtung durchaus nicht zu den Un möglichkeiten gehört, zeigen uns Frankreich und England, wo ausser Baarzahlung eine andere Regulirung der Waarenkäufe als durch Tratte auf drei Monat Frist überhaupt nicht gebräuchlich ist. Nachdem wir somit unseren speciellen Standpunkt zur Beantwortung der vorliegenden Fragen gekennzeichnet haben, gehen wir zur allgemeinen Bedeutung einer Beschränkung der Wechselfähigkeit für Handel und Ge werbe über. Bekanntlich ist der Wechsel ein Summenversprechen ohne Gegen- versprechen, und sind im Allgemeinen zwei Arten von Wechseln gebräuch lich, der gezogene Wechsel (Tratte) und der eigene oder trockene Wechsel (Solawechsel). Bei dem gezogenen Wechsel giebt der Aussteller einem Ändern den Auftrag, an einen Dritten, den Remittenten, zu zahlen und verspricht, für den Fall, dass der Bezogene nicht zahlt, selbst dafür ein zutreten. Sobald der Bezogene, Trassat, acceptirt hat, hat er ein eigenes Wechselversprechen gegeben, und aus diesen Accepten und den Indossa menten leitet sich die grosse Nützlichkeit, die leichte Begehbarkeit des Wechsels und dadurch sein eminenter Gebrauch her. Der eigene Wechsel unterscheidet sich von der Tratte dadurch, dass nur zwei Personen, der Aussteller und der Empfänger, dabei auftreten. Die Geschichte des Wechsels beweist uns, dass ursprünglich und während mehr als 1^- Jahrhunderte der Wechsel nicht die Verwendung hatte, wie er sie heute und seit 30 Jahren in Deutschland, in Europa und darüber hinaus erlangt hat. Er war ursprünglich ein Ausgleichmittel für den grossen Verkehr; nur eine vertagte Zahlung für eine Waaren- lieferung. Weil gewöhnlich zwischen der Lieferung und dem Empfang
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