Suche löschen...
Erzgebirgischer Volksfreund : 04.02.1881
- Erscheinungsdatum
- 1881-02-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-188102040
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18810204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18810204
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seite 111 als Seite 107 gezählt
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1881
- Monat1881-02
- Tag1881-02-04
- Monat1881-02
- Jahr1881
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 04.02.1881
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
anerkannt werden. In Berücksichtigung dieser Thatsachen erlaube ich mir, Euer Hochwohlgeboren zu ersuchen, Ver anlassung treffen zu wollen, daß im Geschäft srath der An trag gestellt werde: derselbe wolle in der nächsten General versammlung des Doktorenkollegiums die Ernennung Er. königlichen Hoheit Dr. Karl Theodor Herzog in Baiern zum Ehrenmitgliede des Kollegiums beantragen. Mit dem Ausdruck besonderer Hochachtung ergebenst Wien, 30. Dezember 1880. Dr. Ed. Jäger N. v. Jaxthal, k. k. Professor." England. London, 2. Febr. Die Montag Abend begonnene Un terhaussitzung dauerte ununterbrochen bis Mitternacht fort. Der Sprecher wurde durch den Vicesprecher abgelöst. Auf wie derholte Anfragen, ob die Irländer durch ihr Verfahren sich nicht absichtlicher Verschleppuug schuldig gemacht, erklär ten der Sprecher und der Vicesprecher, das Verfahren streife an Obstruction, sie könnten aber die Irländer noch nicht schuldig finden. Die Mehrzahl der Conservativen verließ den Sitzungssaal. Mittwoch früh 14 Uhr erklärte Bright, die Regierung übernehme die Verantwortung der jetzigen Situation und sei bereit, Maßregeln gegen die Ver schleppung zu beantragen. London, 2, Februar. Vor dem Schluß der Unter haussitzung heute Vormittag kündigte der Premier Gladstone für morgen eine Resolution gegen die Obstruktion an und fügte hinzu, er werde die Dringlichkeit beantragen. — In der heutigen Nachmittagssitzung des Unterhauses waren die Tribünen überfüllt. Der Abg. Parnell wollte an den Sprecher des Hauses wegen seines Verhaltens vom Vormit tag eine Frage stellen. Der Sprecher erklärte, die Frage seines Verhaltens sei keine Privilegienfrage; Parnell habe daher einen Antrag vorher anzumelden. Der Abg. Sullivan beantragte darauf die Vertagung des Hauses, um den Sprecher in den Stand zu setzen, nach Präzedenzfällen zur Rechtfertigung seines Verhaltens zu suchen. Die Discussion war höchst animirt. Der Minister Gladstone beanstandete den Vertagungsantrag. Die Zeit sei gekommen, wo es erwiesen sei, daß die Tyrannei der Minorität nicht länger zu dülden sei. Northcote bekämpft ebenfalls die Vertagnng, die von Vielen nuterstützt wurde. Die Debatte dauert fort. Rntzland. Petersburg, 28. Jan. Für wie ernst man Ckobe- lews Lage in Achalteke vor Geok Tepe gehalten hat, das beweisen die gestrigen Freudenbezeugungen über den erfoch tenen Sieg. Die Häuser der Stadt schmückten sich mit Flaggen, die Glocken ertönten aufs neue und iu der Capelle des Winterpalastes wurde ein feierlicher Dankgottesdienst abgehalten, dem der Kaiser, alle hier anwesenden Mitglieder des Kaiserhauses und der gesammte Hof anwohnten. Die Hofdamen trugen die blau-weiß-rothe russische Nationaltracht, der Kaiser, um die vor Geok Tepe beschäftigte Sappeure zu ehren, die Sappeur-Uniform, die Thronfolgerin ein weißes Nlit Silber besetztes Atlaskleid und die Gräfin Beauharnais, die Schwester Skobelews und Gattin des Herzogs Eugen von Leuchtenberg, auf welche sich aller Augen richteten, eine überaus kostbare Toilette aus weißen: Atlas und rothem Sammet und auf den: Kopfe ein Diamantdiadem. Skobe- lew, der neuernannte General der Infanterie, zählt erst 36 Jahre. Die russische Presse verhielt sich zu den errungenen Erfolgen wider Erwarten äußerst maßvoll. Die meisten Blätter find der Ansicht, daß in Achalteke nun genug rus sisches Blut geflossen und daß man jetzt die Gelegenheit be nutzen solle, sich mit Ehren aus Achalteke zurückzuziehen. Die Molwa meint: Wir haben uns durch die chauvinistische Politik des ehemaligen englischen Ministeriums in Asien ver blenden lassen und anstatt aus den Fehlern Fremder Lehren zu ziehen, folgten wir ihnen nach. Wir wünschen, daß mit der Einnahme von Geog Tepe und Dengil Tepe die mili tärischen Unternehmungen dort für immer ihr Ende erreicht und fortan daselbst nur Eroberungen durch höhere Cultur und nicht mittels Waffengewalt vollzogen werden." Nur die unverbesserliche chauvinistische Russische Petersburger Zeitung gefällt sich auf den neu errungenen kriegerischen Lorbeern so gut, daß sie jetzt am liebsten ganz Asien erobern möchte. Afrika. Kairo, 2. Februar. Zwei Regimenter meuterten wegen einer Aenderung seitens des Kriegsministers; der Kriegsminister demissionirte, die Ruhe ist wieder hergestellt. Sächsische und örtliche Angelegenheiten. Schneeberg, den 3. Februar. Werdau, am 2. Februar. Heute Mittag wurde der, seit einigen Wochen vermißte Kaufmann Kießling von hier, welcher sich s. Z. in einem Anfalle von Schwermut!) aus seiner Wohnung entfernt hatte und auf dessen Auffindung eine Belohnung von 500 M. ausgesetzt war, von einen: Schornsteinfeger unterhalb des Gasthofes zum Bayrischen Hof, aus der, durch hiesige Stadt fließenden Pleiße gezo gen. Der Entseelte ist jedenfalls unmittelbar vor dieser Stelle ins Wasser gefallen oder gesprungen und bis jetzt von den Wurzeln der anstehenden Bäume unter Wasser gehalten worden. Leipzig. Am 31. Januar sind in fünf hiesigen Bankgeschäften fünf falsche Hundertmarknoten (Neichsbank- scheine) angehalten und als falsch erkannt worden. Sie sind als solche erkennbar durch eine mehr gräuliche als bläuliche Farbe, durch fehlerhafte Schrift in der Strafan drohung, durch mangelhaftes Wasserzeichen und durch eine etwas abweichende Zeichnung des Reichsadlers links auf der Vorderseite. Man sehe sich also vor. Wenn man sol che falschen Scheine auf die Reichsbank bringt, werden sie dort konfiszirt. Dresden. Zum ersten Male, seitdem Herr v. Könne- ritz die Leitung der sächsischen Finanzen übernommen hat, ist Aussicht vorhanden, den: Landtag ein Budget ohne De fizit vorznlegen. Gutem Vernehmen nach haben die vor läufigen Aufstellungen in: Finanzministerium über das künf tige Staatsbudget diese erfreuliche Gewißheit ergeben. ES macht sich eben nicht blos die Erhöhung ' ' 'steuern, wovon ein Antheil auf Sachsen kommt, . das Steigen der eigenen Staatseinnahmen beim..ach. Herr von Könneritz, der in schwierigen Zeiten Fin 'I.» wurde, - 110 - wird diese Wendung zum Besseren gewiß mit besonderer Ge- nugthuung begrüßen. verhandln«- vor der 2. Strafkammer des S-nig. Landgerichts -nZwickan vom 29. Jan. 1881. Wegen Zuwiderhandlung gegen das Gesetz vom 22. Juli 1876, Sachbeschädigung und versuchter Nöthigung erschien auf der Anklagebank der vorbestrafte, 59 Jahre alte Hand arbeiter Christian Heinrich Schwarz aus Bernsbach. Die Verhandlung gegen denselben ergab Folgendes. Am 2. Oct. vor I. beobachtete der Gutsbesitzer Adolf Ficker in Berns bach Schwarz, als derselbe auf seinem — Fickers — Grund und Boden zwei Vogelbauer mit je einem Lockvogel und in der Nähe davon Leimruthen aufstellte. Um letztere an bringen zu können, schnitt Schwarz von verschiedenen jungen Nadelholzbäumen die Kronen ab und spaltete die Schnitt flächen. Ficker beauftragte seinen Knecht, einen der Lock bauer wegzunehmen. Dies geschah, Schwarz aber ging mit gezücktem Messer auf den Knecht zu und rief ihm drohend, unter Beifügung'eines Schimpfwortes, zu: „wenn Du mir meinen Vogel nicht giebst, so steche ich Dich über den Haufen." Die Strafkammer verurtheilte Schwarz z^ einmonatiger Ge- fängnißstrafe. — Die hierauf folgende Verhandlung betraf den Gemeindevorstand Christian Gottlieb Lenk aus Schön heide, 48 Jahre, unbestraft, der sich der Unterschlagung amtlich empfangener Gelder und der in HK 339 und 353 des Strafgesetzbuchs gedachten Vergehen schuldig gemacht haben sollte. Lenk war vom 1. Januar 1857 ab bis zum 15. August v. I. Gemeindevorstand in Schönheide. Seine feste Besoldung war früher eine geringe, verschiedene Neben einnahmen aber, insbesondere die Einnehmergebühren von den Staatsabgaben, machten die Stellung desselben zu einer ziemlich einträglichen. Nach Einführung der revidirten Landgemeindeordnung vom 24. April 1873 häuften sich die den: Gemeindevorstande zugewiesenen Geschäfte derartig, daß man sich genöthigt sah, neben dem Gemeindevorstande einen Gemeindekassirer anzustellen und diesem einen Theil der bis her vom Vorstande besorgten Geschäfte, insbesondere die Einkassirung der öffentlichen Abgaben zu übertragen, dafür aber auch die Einnehmergebühren zu überweisen. Dies ge schah vom 1. Januar 1876 ab. Um nun den Gemeinde- Vorstand wegen des Verlustes der Einnehmergebühren zu entschädigen, beschloß der Schönheider Gemeinderath in einer im Januar 1876 abgehaltenen Sitzung, in welcher der Ge meindevorstand Lenk nicht zugegen war, den festen Gehalt des Letzteren auf 1800 M. zu erhöhen, bestimmte aber zu gleich klar und deutlich, daß fortan alle bisherigen Bezüge des Gemeindevorstands in seiner Eigenschaft als OrtSrichter, Cassirer und Gemeindevorstand wegfallen sollten. Trotz dieser Bestimmung erhielt Lenk mit Ausnahme der Einneh mergebühren, die der Gemeinderendat erhielt, seit dem 1. Januar 1876 898 M. Gebühren verschiedener Art, die er in amtlicher Eigenschaft in verschiedenen Einzelbeträgen von den Zahlungspflichtigen erhoben, für sich, anstatt sie an die Gemeindekaffe abzuführen. Bei der Haupt verhandlung behauptete er, er habe sich um deswillen hierfür für berechtigt gehalten, weil er sonst durch den Gemeinderathsbeschluß von: Januar 1876 anstatt, wie es beabsichtigt gewesen, besser, vielmehr gegen früher schlechter gestellt gewesen wäre, lieber die gedachten, unberechtigter Weise innebehaltenen Gebühren, wegen welcher Lenk nach träglich vollen Ersatz geleistet hat, geben von Lenk gehaltene öffentliche Acten und Manuale jeden wünschenswerthen Aufschluß, auch hat man deren Nichtaufnahme in die Ge meinderechnungen niemals mvnirt. Weiter war Lenk be schuldigt, 15 M. 50 Pf. Kosten für Begutachtung von Schank- concessionsgesuchen und 89 M. Kosten für die'Eintragung der Namen in die Manuale bei Besitzveränderungen rechts widrig erhoben und zu keiner der von ihm verwalteten Kassen abgeführt, vielmehr für sich behalten zu haben. Es ist nämlich gesetzlich genau bestimmt, welche Gebührnisse die Genwindevorstünde erheben dürfen, unter ihnen siud die obenerwähnten nicht mit aufgeführt. Lenk suchte sich damit zu entschuldigen, daß die Erhebung derselben in Schönheide ortsüblich gewesen und daß er von den der Berichtigung zur Erhebung derselben entgegenstehenden, neuerlichen gesetz lichen Bestimmungen keine specielle Kenntniß gehabt Habs. Auch in dieser Beziehung stand ihm zur Seite, daß öffent liche Acten und Manuale über die Erhebung jener Gebüh ren geführt worden waren. Ein dritter Anklagepunkt bezog sich darauf, daß Lenk Gebühren für Anfertigung von Kauf verträgen unter fälschlicher Bezeichnung derselben als Abga ben und nnttels amtlich ausgefertigter Sportelzettel unter Androhung sofortiger Exemtion bei nicht pünktlicher Zahlung eingefordert und durch einen derartigen Mißbrauch seiner Amtsgewalt die Zahlungspflichtigen zn sofortiger Bezahlung jener Beträge widerrechtlich genöthigt haben sollte. Auch hier konnte Lenk das Thatsächliche und die Jncorrectheit seiner Handlungsiveise nicht in Abrede stellen, der Gerichts hof vermochte jedoch weder in diesen: Falle noch bezüglich ber beiden andren Anklagepunkte zur vollen richterlichen Ueberzeugung davon zu gelangen, daß Lenk sich der Wider rechtlichkeit nnd Strafbarkeit seiner Handlungsweise bewnßt gewesen. Die Verhandlung endigte daher allenthalben mit der Freisprechung des Airgeklagten, w.elchem als Vertheidiger Herr Rechtsanwalt Körner von hier zur Seite stand. Das Jnnnngsgefetz. Wie wir bereits berichteten, ist anch der Entwurf eines Reichsgesetzes betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, dem preußischen VolkSwirthschaftsrathe zur Vorbereitung eingegangen. Heute entnehmen wir dem sehr umfangreichen Gesetzentwürfe folgende Bestimmungen: Es sollen an die Stelle der 88 97 bis 104 der Gewerbeordnung folgende neue Bestimmungen treten: 8 97. Diejenigen, welche ein Gewerbe selbstständig be treiben, können, zu einer Innung zusammentreten. Auf gabe der neuen Innungen ist: 1) die Pflege des Ge meingeistes sowie die Aufrechterhaltung und Stärkung der Standesehre unter den Jnnungsgenossen; 2) die Förderung des gedeihlichen Verhältnisses zwischen Meister und Gesellen, sowie die Fürsorge für das Herbergswesen der Gesellen und für die Nachweisung von Gesellenarbeit; 3) die nähere Re gelung des Lehrlingswesens und die Fürsorge für die technische und sittliche Ansbildung der Lehrlinge; 4) die Entscheidung von Streitigkeiten der im 8 120» bezeich ¬ neten Art zwischen den Jnnungsgenossen und den Lehr lingen. 8 97». Die Innungen sind befugt, ihre Wirksamkeit auf andere, den Jnnnngsmitgliedern gemeinsame gewerbliche Interessen als die im 8 97 bezeichneten auezudehnen. Ins besondere steht ihnen zu: 1) Fachschulen für Lehrlinge zu errichten; 2) zur Förderung der gewerblichen und tech nischen Ausbildung der Meister und Gesellen geeignete Ein richtungen zu treffen; 3) Gesellen- und Meisterprüfungen zu veranstalten und über die Prüfungen Zeugnisse auszustellen; 4) zur Förderung des Gewerbebetriebs der JnnuikgSmit- glieder einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb einzurichten; 5) zur Unterstützung der Jnnungsmitglieder, ihrer Angehö rigen, ihrer Gesellen und Lehrlinge in Fällen der Krankheit, des Todes, der Arbeitsunfähigkeit oder sonstiger Bedürftigkeit Kassen eiuzurichten; 6) Schiedsgerichte zu errichten, welche berufen sind, Streitigkeiten der im 8 120» bezeichneten Art, zwischen den Jnuungsmitgliedern und deren Ge sellen, an Stelle der sonst zuständigen Behörden zu ent scheiden. 8 99. Die Innung kann unter ihrem Namen Rechte, insbesondere Eigenthum und andere dringliche Rechte an Grundstücken erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, vor Ge richt klagen und verklagt werdend Für alle Verbindlichkeiten der Innung haftet den Gläubigern nur das Vermögen der Innung. 8 100. Als I nnnngsmi tglieder können nur Per sonen ausgenommen werden, die ein Gewerbe, für welches die Innung errichtet ist, in dem Jnnungsbezirke selbstständig betreiben oder in einem demselben angehörenden Großbetriebe als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung beschäftigt sind; andere Personen können als Ehrenmitglieder ausgenommen werden. Von der Ablegung einer Prüfung kann die Auf nahme nur abhängig gemacht werden, wenn Art und Um fang derselben durch das Statut geregelt sind. Gewerbe treibenden, welche den gesetzlichen und statutarischen Anfor derungen entsprechen, darf die Aufnahme in die Innung nicht versagt werden. Der Austritt aus der Innung ist jederzeit gestattet. 8 100 6. Die Schiedsgerichte müssen mindestens aus einen: Vorsitzenden und zwei Beisitzenden bestehen: die Beisitzer müssen zur Hälfte aus den Jnnnngsmitgliedern, zur Hälfte ans deren Gesellen entnommen sein, der Vorsitzende wird von der Aufsichtsbehörde bestimmt, er brauch: .wr Innung nicht anzugehören.. Die Annahme der Wahl zum Beisitzer kann nur aus Gründen' abgelehnt werden, aus welchen die Uebernahme einer Vormundschaft abgelehnt werden kann. Wer die Annahme ablehnt, ohne zur Ablehnung berechtigt zu sein, kann von der Auf sichtsbehörde durch Ordnungsstrafen zur Annahme ange halten werden. Gegen die Entscheidungen der Schieds gerichte steht nach Maßgabe des 8 120» Absatz 2 die Be rufung auf den Rechtsweg offen. 8 104. Die Innungen unterliegen der Aufsicht der Gemeindebehörden; für Innungen, die ihren Sitz nicht innerhalb eines Stadtbezirks haben, oder die mehrere Gemeindebezirke umfassen, wird von der höheren Verwaltungsbehörde, für Innungen, die sich in die Be zirke mehrerer höherer Verwaltungsbehörden erstrecken, von der Centralbehörde die Aufsichtsbehörde bestimmt. 8 104 Innungen, welche nicht derselben Aussichtsbe- jörde unterstehen, können zur gemeinsamen Verfolgung ihrer Aufgaben, sowie zur Pflege der über den Kreis der einzelnen Innungen hinausgehenden gewerblichen Interessen zu In nung s v e r b ä n d e n zusammentreten. Der Beitritt einer Innung kann nur mit Zustimmung der Jnnungsversamm- lung erfolgen. Artikel R. Die bei Erlaß dieses Gesetzes bestehenden Innungen, die bis zum Ablaufe des Jahres 1885 ihre Verfassungen den Bestimmungen des Artikel I entsprechend, nicht umgestaltet haben, können durch die Centralbehörde aufgefordert werde::, diese Umgestaltung innerhalb bestimmter Frist zu bewirken. Wird der Aufforderung nicht entsprochen, so ist die Centralbehörde befugt, die Schließung der Innung anzuordnen. Ueber das Vermögen der Innung ist in diesem Falle nach Maßgabe des 8 04 der Gewerbeordnung zu verfügen. Der Gesetzentwurf wird den Volkswirthschaftsrath erst nach Erledigung des Unvallversichernngsgesetzes beschäftigen. Feuilleton. Die Feuerprobe. Roman aus dem amerikanischen Leben. ' (Fortsetzung.) „Je eher, desto besser — sei's denn morgen. Ich will uun gehen und meinen: Onkel den Erfolg meiner Mission mittheilen und er wird die Familie darauf vorbereiten, in dem er mittheilt, er erwarte einen alten Freund, oder in Ihren: Falle wäre es, glaube ich, besser zu sagen, den Sohn eines alten Freundes, einen jungen Arzt, um eine unbe stimmte Zeit bei ihm zu verweilen. Mein Onkel lebt bei läufig in Nr. 112 Fünfte Avenue." „Ich will mir die Adresse notiren, und Sie können sich darauf verlassen, daß ich mich morgen Abend in dein Hause vorstellen werde. Darf ich mir die Frage erlauben, ob die Töchter Ihres Onkels seine Heirath billigen?" Wohl kann ich nicht gerade sagen, daß sie das thun. Besonders Edith, das weiß ich, mißbilligt sie — sie liebt augenscheinlich die neue Mrs. Evelyn nicht. Clara, welche ich beiläufig eines Tages zu meiner Frau zu machen ge denke, liebt sie sehr und hat sich schon jetzt damit ansgesöhnt. Aber ich muß Ihnen Adieu sagen, alter Freund. Ich weiß, mein Onkel ist sehr begierig zu wissen, welchen Erfolg ich gehabt habe. Auf Wiedersehen." „Adieu, mein theurer Freund, lassen Sie mich Ihnen nochmals sagen, wie tief —" „Ja, ja, schon gut!" unterbrach ihn Lionel und er lief aus der Thür und die Treppe hinauf, ehe sein Freund Zeit hatte, seinen Dank zn wiederholen. Verfolgende Schritte. Reginald Charlton befand sich in einer Art Traun: als er seinen Ueberzieher anzog, nachdem ihn Lionel verlassen hatte; er konnte das Glück, welches ihn betroffen hatte, kaum
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder