Suche löschen...
Dresdner Journal : 12.03.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-03-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190103123
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19010312
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19010312
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1901
- Monat1901-03
- Tag1901-03-12
- Monat1901-03
- Jahr1901
- Titel
- Dresdner Journal : 12.03.1901
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
484 geleitet haben, wünsche ich fort und fort verfolgt zu iehen." Die gesamte deutsche Presse gedenkt de- hohen Ehrentages des Prinz Regenten in überaus herzlicher Weise. Von den Kundgebungen führender deutscher Zeitungen bringen wir die aachstehenden zur Kenntnis unserer Leser. Der „Reichranzeiger" schreibt: Se. Königl. Hoheit der Prinz Luitpold, des König reich- Bayern Verweser, vollendet heute, am 12. März, fein achtzigstes Lebensjahr. Wird dieses seltene G» burtStagSfest in den bayerischen Landen mit Kund gebungen treuer Anhänglichkeit für den geliebten Regenten begangen, so richten sich auch in allen anderen Bundesstaaten des Reichs die Blicke der Patrioten dankbar und verehrungsvoll auf den greisen hohen Herrn, der als Zeuge und Mitstreiter aus der großen Zeit deS Einigungskrieger mit nur noch wenigen anderen Fürsten der Nation erhalten geblieben ist. Dem erlauchten Verbündeten Sr. Majestät deS Kaisers und König-, dem getreuen Verwalter des bayerischen Königtums, dem edel- finnsgen Förderer der Kunst, der Wissenschaften und der Humanität widmen wir ehrerbietige und herz liche Wünsche für noch viele Jahre eines gesegneten Alters! — Aus der Festbetrachtung der „Nordd. Allgem. Ztg." heben wir die folgenden Sätze hervor: Im ganzen Deutschen Reiche nimmt man innigen Anteil an dem 80. Geburtstage deS Prinz-Regenten von Bayern. Wir verehren in dem greisen, sym pathischen Prinz-Regenten den allzeit treu befundenen deutschen Bundesfürsten, der unermüdlich über die Wohlfahrt seines Landes wacht und eifrig mitwirkt am Gedeihen des gesamten Vaterlandes. Die KriegS- jahre 1870/71 sahen den Prinzen an der Seite König Wilhelms im Hauptquartier. Freudig bot er danach Herz und Hand, um die Einigung Deutsch lands mit herbeisühren zu helfen. Ueber die Grenzen Bayerns hinaus wird es mit aufrichtiger Verehrung empfunden, wie er mit großer Umsicht in schwieriger Zeit für sein Land Jahre ruhigen, stetigen Gedeihens yeraufführte. Die „Kons. Korresp." huldigt dem erlauch ten Herrn mit folgenden Worten: Unter der Teilnahme von ganz Deutschland feiert am 12. März der Prinz regent Luitpold von Bayern seinen achtzigsten Ge burtstag. Fünfzehn Jahre steht nunmehr der greise Fürst an der Spitze deS Königreiche-; und hat er die Regentschaft unter den schwierigsten Verhältnissen übernommen, so ist es ihm gelungen, getragen von der Liebe und Treue de- BayernvolkcS, sein engere- Vaterland einer hohen Blüte zuzufübren und unter Wahrung der bayerischen Selbständigkeit sich al- echt deutscher Fürst zu bewähren. Prinz Regent Luitpold ist allem Prunke abhold, eine durch und durch praktisch beanlagte Natur, dabei unbeugsamen Charakters und von unübertrefflicher Pflichttreue. Sein Charakterbild erinnert in vielen Stücken an da- unseres großen Kaisers Wilhelm. Sein erfolg reiches Walten auf seinem hohen verantwortungs vollen Posten findet darum namentlich auch in Norddeutschland volle- Verständnis und hohe- Ver trauen. Ist auch die Feier deS achtzigsten Geburts tages ein interne- bayerisches Fest, so vereinigen sich mit dem bayerischen Volke alle deutschen Lande, dem Gefeierten noch lange Jahre unverminderter Rüstigkeit und Schaffenskraft zum Wohle Deutsch land- und Bayerns zu wünschen. Gott segne und erhalte den Prinz-Regenten! Die Vorgänge in China. Die neuesten Nachrichten lauten: Peking. Der amerikanische Gesandte Conger hat gestern früh Peking mit sechsmonatigem Urlaub verlassen. Alle Gesandten waren zum Abschied am Bahnhos erschienen. (Wiederholt.) London Die „Time-" melden auS Schanghai vom gestrigen Tage: Au- glaubwürdiger Quelle wird gemeldet, Rußland habe der chinesischen Regierung bekannt- gegeben, daß, wenn das Mandschurei-Abkommen nicht zu einem nahen, von Rußland bezeichneten Datum unterzeichnet würde, dieses die Konvention zurückziehen und härtere Be dingungen ausstellen werde. Li Hung-Tschang erklärte, er sei machtlos, Widerstand zu leisten -- Hier herrscht beträchtliche Besorgnis, da man glaubt, daß gegenwärtig zwischen den syangtse-BizekSnigen und Li Hung-Tschang die äußerste Spann ung bestehe Tokio. Nachdem der Landtag bis zum 8. März ver längert worden war, um die Zustimmung des Herren hauses zu dem vom Abgeordnetenhausc angenommenen Stenergeseye herbeizuführcn, das sich aus die Deckung der in China verbrauchten Gelder bezieht, hat der Mikado den Landtag nochmals um süns Tage verlängert. Wenn es dem Kabinette Ito nicht gelänge, den Widerstand des Arten zeigt je nach den Landesteilen sehr verschiedene Formen. Die Keulen bestehen aus einem hölzernen Stiel, an besten einem Ende ein Stein befestigt ist. Die Speere, teils Stech», teils Wurfspeere, haben einen Schaft aus hartem Holze und Spitzen aus Menschen oder Kasuarknochen. Die gefährlichste Waffe ist die Steinschleuder, eine Schnur, an deren einem Ende ein rundlicher Stein befestigt ist und die, nachdem der Mann sie wiederholt um den Kopf geschwungen und das Ziel sicher ins Auge gefaßt hat, im rich. tigen Augenblicke loSgelasten wird Den Bogen kennen die Neupommern nicht; erst in neuerer Zeit, seitdem die Salomonier als Arbeiter eingeführt worden sind, findet man ihn bei Kindern als Spielzeug; ferner sind Aexte und Berle al« Waffen aufgekommen In den Kriegen der Nevpommern untereinander spielt der offene Kampf eine geringere Rolle, als die List, die sich in der Anlage von Verhauen, Zäunen, Fallgruben und mittel« gebogener Bäume hergestellten Sperrschlcudern kund- giebt. Daher giebt e» auch bei den Stammesfehden, ob wohl sie meist von langer Dauer sind, nur wenige Tote. Unter den Musikinstrumenten sind ein ausgehöhlter Stamm, dessen oberes, offene« Ende mit Saiten be spannt ist, Kudu genannt, eine PanSflöte au« sechs Bambusrohren, und eine große Pauke, die Garamut, die wichtigsten Die Garamut, etwa l m hoch, besteht aus einem «usgehöhlten Baumstamm, bei dem oben in der Oeffnung eine Zunge stehen gelaffen worden ist. Durch diese Zunge bringt man, indem man einen Stock auf sie fallen läßt, weithin hörbare Töne hervor, die durch ihre rhythmische Aufeinanderfolge die Bedeutung einer Sprache erlangen, sodaß dadurch Nachrichten über Krieg, Todesfälle, Festlichkeiten, Ankunft eine« Schiffes rc rasch von Gehöft zu Gehöft bi« auf weite Entfemungen verbreitet werden Die Leute unterhalten sich gleichsam mittels dieser Pauke au« weiter Entfernung mitein ander Eine Art Holzpiano. Timbukt genannt und aus zwei Holzstücken bestehend, die mit Klöppeln geschlagen Herrenhauses zu brechen, so bliebt nur die Wahl zwischen der Entlassung des Ministeriums und der zeilweitigen Aus hebung der Verfassung, da eine dritte Verlängerung deS Land tage- nach der Bersassung nicht zulässig ist. Der Krieg in Südafrika. Die letzten Depeschen sind folgende: Bloemfontein (Meldungde-„Reuterschen Bureaus") Nach den letzten Berichten marschiert Dewet fortgesetzt nordwärts, um die Eisenbahn in östlicher Richtung zu überschreiten; wahrscheinlich rft er jetzt irgendwo westlich von «roonstad. Bielesrüheren'Feinde England- in Bloem sontein, Branbfort und Kroonstad haben sich jetzt den Eng ländern angeschlossen. (Wiederholt.) Louren^o MarqucS. (,,Reuter"-Meldung.) Botha ist vollständig bereit, sich zu ergeben, und hat einen Wafsenstillstand verlangt, um mit Dewet in Berbindung zu treten. Man glaubt, Boiha werde sich auch ergeben, wenn Dewet es niyt thue. — Die Eisenbahn zwischen Louren^o MarqueS und Pretoria ist frei von Buren. Da sie keine Munition für ihre Artillerie haben, vergraben sie nicht nur ihre schweren Geschütze, sondern auch die Pompom- und Maxim- geschützc. Kapstadt. („Reuter'-Meldung) Die Pest dehnt sich gefährlich auS Gestern sind 1L Neuerkrankungen ge meldet worden; 97 Fälle stehen unter Beobachtung Die Krankheit ergreift auch wohlhabende BevölkerungSschichtcn. Ein Europäer und seine Familie wurden nach dem Hospitale geschafft Unter den Europäern herrschen noch mehr Er krankungen. — Verschiedenen Zeitungen wird von hier gemeldet, Christian Dewet habe neuerdings erklärt, ec wolle den Kampf bis aufs Aeußerste sortsctzen Tagesgeschichte. Dresden, 12. März. Se. König!. Hoheit der Prinz Friedrich August hat anläßlich des heutigen 80 Geburtstages Sr. Königl. Hoheit de- Prinz Regenten Luitpold von Bayern dem hiesigen Königl. Bayrischen Gesandten Baron v. Niethammer persönlich Glückwünsche abgestattet. Deutsche- Reich. * Berlin Der heutige Bericht über das Befinden Sr Majestät des Kaiser« lautet: Im Verlaufe der Waadheilung zeigt sich keine Störung. Die Schwellung hat weiter abgenommen. * Berlin. Au« Karlsruhe wird gemeldet: Auf das Telegramm, da« die der Stüdreordnung unter stehenden badischen Städte aus Anlaß des Anschlages auf Se. Majestät den Kaiser an den Großherzog zur Übermittelung an Se Majestät den Kaiser gerichtet hatten, ist folgende telegraphische Antwort an den Groß- Herzog eingegangen: Tief bewegt durch den warmen Ausdruck herzlicher Teilnahme an dem durch Gottes Fügung gnädig ver laufenen Unfall bitte Ich Dich, den Stadträten von Baden, Bruchsal, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Laar, Mannheim, Pforzheim Meinen aufrichtigen Dank übermitteln zu wollen Wilhelm. — Wie di: „Saarbrücker Zeitung" meldet, richteten Se Majestät der Kaiser an die Freifrau v. Stumm- Halberg folgende« Telegramm: Schmerzlich bewegt durch die Nachricht vom Hin scheiden Ihre« von Mir so hochgeschätzten Gemahls svrechrn die Kaiserin und Ich Ihnen und den Ihrigen Unsere wärmste und aufrichtigste Teilnahme aus Möge der gütige Gott Ihnen Allen Trost verleihen, diesen so schweren Verlust zu tragen — Der Präsident der Vereinigten Staaten von Nord- Amerika Mac Kinley hat den hiesigen Botschafter Mr. White angewiesen, Sr Majestät dem Kaiser die Glückwünsche zum Mißlingen de« gegen Se Majestät gerichteten Anschlages zu übermitteln — Nach einer Mitteilung de« Kriegsministerium« Über die Fahrt der Truppentran«portschiffc traf der Dampfer „Kiautschou" mit den aus Ostasien heim kehrenden Dienstunbrauchbaren (sechs Offiziere und 215 Mannschaften) am 10 März in Singapore ein und setzt am 12. März seine Reise fort — Die „Kons Korr" schreibt: Der Entwurf des neuen Zolltarif« soll — so wird der „Schles Ztg." augenscheinlich von genau informierter Seite aus Berlin geschrieben — bereits in nächster Zeit an den Bundes rat gelangen, jedoch vorläufig nicht veröffentlicht werden. Immerhin werden hoffentlich die Interessenten nicht mehr allzulange im ungewissen über die Höhe der zum Schutze ihrer Erwerbszweige in Aussicht genommenen Tarifsätze bleiben Haben doch die einzelstaatlichen Regierungen den Entwurf ihrerseits schon zur Kenntnisnahme er halten und sich über die ihren Vertretern zu erteilenden Instruktionen wenigstens vorläufig schlüssig machen können Man darf also darauf hoffen, daß die Be ratung des Bundesrats in absehbarer Zeit zum Abschluß und der Entwurf noch in der laufenden Session an den Reichstag kommen wird. Dann wird die bange Frage der Landwirtschaft, ob ihr auch wirklich die versprochenen ausreichenden Zollsätze für ihre Erzcugnisse bewilligt werden, dient dazu, bei den Tänzen den Takt onzu- geben Unter den Festen der Eingeborenen ist da« Duk- dukfest das wichtigste Es wird von dem Dukvukbunde ver anstaltet, in den alle männlichen Eingeborenen ausgenommen werden, wenn sie 14 Jahre alt geworden sind. Die« geschieht bei einem großen, mit Gesang und Tanz gefeierten Feste, vor dem die Auszunehmenden bei einem Zuge durch den Distrikt mit Dewarra oder Muschelgeld be schenkt werden, das auch der Vortänzer in jedem Gehöft erhält, da« er während eines solchen Festes betritt. Der Zweck de» DukdukbundeS ist nicht bekannt; in der Hauptsache scheint es dabei auf die Bereicherung einzel ner Personen abgesehen zu sein Ein anderes Fest, da« Popofest, besteht in einer großen Schmauserei, für die ein besondere«, mit Speisen angefüllte« Hau«, das Popohaus, errichtet wird Die Sprache ist in Neu- pommern so verschieden, daß oft benachbarte Stämme sich nicht verständigen können, während anderseits weit auseinander wohnende Stämme zuweilen dieselbe Sprache reden Händler und Missionare bemühen sich, einen einheitlichen Dialekt, und zwar den von Kabakada, ein« zufahren, und e« ist ihnen die« auch schon so ziemlich geglückt, e« werden bereit« Bücher in dieser Sprache gedruckt Don der Religion in Neupommern isi wenig zu sagen Dem Gotte Kaia gehören Sonne, Mond und Sterne; er ruft auch die Erdbeben hervor Topurgo und sein Wrib Tokobana haben Land und Wasser ge schaffen Außerdem glaubt man an zahlreiche Geister Statt der Priester giebt es Zauberer, die Krankheiten heilen, und Regenmacher, die ihre Kunst benutzen, um sich zu bereichern, aber unter Umständen, auch harter Strafen gewärtig sein müssen, wenn sich ihre Kunst als unwirksam erweist Eine religiöse Einrichtung ist auch da« Tabu, da« darin besteht, einen Gegenstand durch Berührung für heilig zu erklären und dadurch dem all gemeine» Gebrauche zu entziehen. ES dient vielfach auch dazu, einzelnen auf Kosten der großen Menge Vor teile zu verschaffen. H G werden sollen, endlich ihr» Antwort finden. Von frei händlerischer Seite wird nach wie vor gegen die „Ge- heimnikthuerei" mit dem Zolltarifentwurfe angekärrpst; dabei scheint man sich der Hoffnung hinzugeben, daß eine oder die andere der verbündeten Regierungen sich veranlaßt sehen könnte, da« ihr auferlegte Amtsgeheimnis zu brechen Wir meinen, daß die Agitation gegen den Entwurf sich unbedingt solange zu bescheiden habe, bi« da« Ergebnis der BundeSratsberatungen vorliegt Dann ist für die Kritik die Bahn frei — Dem verstorbenen Frhrn v Stumm-Halberg dankt die „Kons Korr." mit folgenden Worten: Die langwierige Krankheit, der Frhr. v. Stumm Halberg so eben erlegen ist, hat schon bei Lebzeiten de« Heim gegangenen die Lücke fühlbar gemacht, die nunmehr endgiltig in unser politisches Leben geriss n worden ist und die nicht mehr ausgefüllt werden wird. Frhr. v. Stumm war eine Individualität; sein Name war ein Programm Mit der Energie, durch die er seinen Industriebetrieb zu einem ungeheuren Aufschwünge ge bracht hat, suchte er auch in der Politik für seine An schauungen zu wirken Voll von fast unbegrenztem Wohlwollen für sein Arbeiterhecr, sowie für die wirt schaftlich Schwachen überhaupt, war er in seinen An forderungen gegen sich selbst und gegen andere streng und unerbittlich Mat hat dem Heimgegangenen mit Unrecht nachgesagt, daß er ein Bedrücker der Arbeiter sei und nichts als Repressivmaßregeln gegen sie plane; er war im Gegenteil ein Muster für die Arbeiter- fürsorqe, und wenn er seine guten Absichten verkannt und sich selbst verleumdet und verdächtigt sah, so konnte c« nicht wundernehmen, daß er schließlich mitunter in der Abwehr und im Gegenangriff weiter ging, als es wünschenswert war Frhr. v Stumm war ein durch und durch nationalgesinnter Mann, der die Gefahr der sozialdemokratischen Zersetzung mit scharfem Blicke er sannt und unter allen Verhältnissen unablässig und be- ronders in seinem engeren Wirkungskreise sehr erfolg- keich bekämpft hat. Der unauslöschliche Haß der Sozial demokratie über das Grab hinaus ist eine Frucht dieser Erfolge und eine Ehre für ihn. Im Reichstage wird Frhr. v Stumm von Freunden und Gegnern vermißt werden; die konservative Partei, mit der er immer freundliche Beziehungen unterhalten hat, beklagt sein frühes Hinscheiden auf das Schmerzlichste und wird dem Heimgegangenen ein treues Angedenken allezeit wahren — Dem Bundesrate ist soeben der ongekündigte Entwurf eines Süßstoffgesetzes zugegangen. 8 I lautet: Süßstoff im Sinne dieses Gesetzes sind alle auf künstlichem Wege gewonnenen Stoffe, welche als Süß- mittel dienen können und eine höhere Süßkraft al- raffinierter Rohr- oder Rübenzucker, aber nicht entsprechenden Nährwert besitzen. 8 2. Süßstoff darf, soweit nicht in den 88 3 und 4 Aus nahmen zugelaflen sind, Nahlungs- und Genußmitteln bei der gcwsrbemäßigen Herstellung nicht zugesetzt werden. Nahrung-- und Genußmittel, welchen dieser Vorschrift zu wider Süßstoff zugesetzt ist, dürsen weder feilgehalten noch ver kauft werden. Solche süßstoffhaltigen Zubereitungen (Täfelchen, Küchelchen, und dergleichen), welche nicht unmittelbar zum Genüsse be stimmt sind, scndcrn nur als Mittel zur Süßung von Nahr ung-- und Genußmitteln dienen, gelten nicht als NahrungS- oder Genußmittel im Sinne des Absatz 1 Der Bundesrat ist ermächtigt, bestimmte Stoffe von der Vermischung mit Süßstoff auszuschließcn. 8 3. Nach näherer Bestimmung deS Bundesrats ist die gewerbsmäßige Herstellung von süßstoffhaltigen Nahrungs- und Genußmitteln gestattet a.) in Kranken-, Kur-, Pflege und ähnlichen Anstalten, d) in Kurorten, deren Besuchern der Genuß mit Zucker versüßter Nahrungsmittel ärztlicherseits untersagt zu werden pflegt. g 4 Nach näherer Bestimmung des BundeSratS ist die Verwendung von Süßstoff gestattet bei der gewerbsmäßigen Herstellung a) von Nahrung-- und Gnnußmitteln, sür die die Zusetzung von Süßstoff auS einem die Verwendung von Zucker auSschließenden Grünte ersorderlich ist, d) von Back waren, die nach ihrer Beschaffenheit und Bezeichnung für solche Personen bestimmt sind, denen der Genuß von Zucker unter sagt ist. tz 5. Die gewerbsmäßige Abgabe von Süßstoff und süß- stoffhaltigen Zubereitungen ist nur Inhabern von Süßstoff- sabrikcn und solchen Personen gestattet, die die Erlaubnis der Steuerbehörde hierzu erhalten haben. Aus die Abgabe in den Apotheken gegen schriftliche ärztliche Anweisung findet dieie Vorschrift keine Anwendung. 8 6. Werden Vorschriften deS 8 2 Abs. 1 oder des § 5 vorsätzlich zuwiderhandelt, wird mit Besängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bi- zu 1500 M oder mit einer dieser Strafen bestraft. Ist die Handlung auS Fahrlässigkeit begangen worden, so tritt Geldftrrsr bis zu 150 M. oder Hast ein. 8 7. In den Fällen deS 8 6 ist neben der Strafe aus Einziehung der verbotswidrig hergestellten, abgegebenen, ver lausten oder seilgehaltenen Gegenstände zu erkennen. Ist die Verfolgung oder Beruiteilung einer bestimmt'n Person nicht ausführbar, so kann auf die Einziehung selbständig erkannt werden. Die Vorschriften in den 88 16 und 17 des Gefetzes über den Verkehr mit Nahrungsmitteln, vom 14 Mai 1879, finden Anwendung. 8 8. Ter zum Verbrauche ini Jniandc bestimmte Süß stoff unterliegt einer in die NeichSkassc fließenden VerbrauchS- abgabe (Süßstosssteuer), die 8» M. sür I bx chemisch reinen Der Lowcnsries von der Prozesfionsstraffc des Gottes Mardut in Babylon. Der im Auftrage der Deutschen Orientgesellschast zu Berlin bei den Ausgrabungsarbeiten in Babylon thätige Archäoloz vr. Koldewey hat in Gemeinschaft mit einem anderen deutschen Gelehrten, vr. Andrae, u a ein wunderbares farbiges Ziegelrelief, den „Löwen von Btbylon", aufgesunden, von dem allen Mitgliedern der Gesellschaft soeben eine wohlgelungene große farbige Reproduktion übersandt worden ist. Die Babylonier waren bekanntlich die Erfinder der Ziegelemaillierkunst. Zugleich waren sie auch die Er« siader einer anderen, ihr verschwisterten Kunst von großer Feinheit, indem sie auf Thon und aus Ziegelsteinen farbige Bilder in Basrelief herstellten Durch diese Ziegelreliefs, die, zu größeren Friesen vereinigt, als Wind-und Mruerschmuck dienten, ersetzten sie in findiger und geschmackooller Wrise den ihrem Lande eigenen gänzlichen Mangel an Steinen, insbesondere an Alabaster, welch' letzterer sich in Assyrien als überaus bequeme« Material zu Wandskulpturen darbot. Ueber frühere Ziegelrelieffunde in Babylon teilt Friedrich Delitzsch in den Mitteilungen der Deutschen Orientgesellschast mit, daß schon die unter Fulgence Fresnel und Jule« Oppert ausgesandte französische Expe dition der Jahre 1851—54 auf dem Trümmerhüzel Kasr, vornehmlich auf dessen Ostseite, eine große Menge ein- und mehrfarbiger reliefierter Ziegelbrocken sammelte Die stet« nur aus der schmalen Seite des Backstein« aufgetragene Farbenlage hatte bisweilen 1 bi« 2 mm Dicke Ja den Resten der erhaltenen Bilder glaubten die franzö sischen Forscher außer besonders zahlreichen Darstellungen von Körperteilen de« Löwen, in«besondere von Löwenmähne und Löwenschweif, unter anderem auch da« Bild eine«Pferde- suße«, Teile von Mauern und Bergen, von Wasser und Bäumen zu erkennen Diese Sammlung, die leider nicht mehr vorhanden ist, bestätigte Diodor« Erzählung von Süßstoff beträgt. Süßstoff, der nachwei«Uch der Verzollung unterlegen hat, bleibt von der Abgabe befreit. 8 9 Die Steuer ist zu entrichten, sobald der Süßstoff a»S der Steueraussicht in den freien Verkehr tritt. Zur Ent richtung ist derjenige verpflichtet, der den Süßstoff zur freien Verfügung erhält. 8 10. Behufs Sicherung der Abgabe sind die Süßstoff- sabriken der Steueraussicht unterworfen. Als Süßslossjabnk wird jeder Raum angesehen, in dem die Herstellung deS Süßstoffes gewerbsmäßig betrieben wird Dir solgenden Paragraphen betreffen die Kontrolle der Fabrikräuwe, die Bestrafung der Defraudation (vierfacher Betrag der vorenthalienen Abgabe, mindestens aber »00 M Neben der Strafe ist die Steuer zu entrichten. Kann der Betrag der vorenthallenen Süßstofffteuer nicht jestgeflellt werden, so tritt eine Geldstrafe von »00 bi» 10 00O M ein) und die Zollbehandlung Da- Gesetz soll am 1. April 1802 m Kraft treten. Mit diesem Zeitpunkte tritt das Gesetz über den Verkehr mit künstlichen Süßstoffen vom 6. Juli 1888 außer Kraft. Dem Gesetzentwurf ist eine ausführliche Begründ ung deigegeben nebst drei Anlagen: Denkschrift über Wesen und Herstellungsart der Süßstoffe, Uebersicht über Herstellung, Ein- und Ausfuhr und Verbrauch von Süß stoff und eine Uebersicht über die Regelung de« Ver kehrs mit Süßstoff in den außerdcutschen Ländern In der Begründung wird die Eindringung der Vorlage al- entsprechend der Resolution bezeichnet, die bei Beratung des Flottengesetzes am 7. Juni v I«. vom Reichstage angenommen wurde Den Zeitraum zwischen der Ver abschiedung und der Inkraftsetzung de« Gesetzes beab sichtigt der Entwurf thunlichst weit, etwa auf Jahres frist, zu bemessen. — Ueber die Entschädigung für Unterstützungen, die entsprechend dem Gesetze vom 28. Februar 1888, den bedürftigen Familien von Teilnehmern an der Expeditivn nach Ostafien gewährt werden, sind besondere Bestimmungen getroffen worden Danach werden die auf Grund dieses Gesetzes erhobenen UnterstutzungS- ansprüchc von den Kommissionen der LieferungSvcrbänd» eingehend geprüft. Soweit die Bevürftigkeit der einzelnen Familien anerkannt wird, setzen die Kommissionen den Umfang und die Art der Unterstützungen fest Die Unter stützungen werden anderweitig festgesetzt ober aufgehoben, wenn die Grundlagen der früheren Festsitzung sich in Bezug auf die Unterstützungsbedürftigkeit der Familien oder in Bezug aus einzelne Unterstützte ändern Die Lieserungs- verbände Kaden den beteiligten Bezirkskommandos die jenigen Mannschaften zu bezeichnen, deren Familien Unterstützung erhalten Die Truppenbefehlshaber dez die Bezirkskommandos werden den Lieserungsverbänden von der Entlastung dieser Mannschaften sowie von den im genannten Gesetze vorgesehenen Umständen, die die Einstellung der Unterstützung mit sich bringen, schleunigst Nachricht geben — Ueber daS „Hydrasystem" schreibt die „Berl. Korr": „Die Anwendung des Hydrasystems im Ge werbebetriebe — auch Gella-, L-chneeball-, Lawinen-, Gutscheinsystem genannt — ist durch das Reichsgericht als strafbar anerkannt worden (Urteil des 1. Straf senats vom 14 Februar 1901) Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht in der Nr 55 (dritte Beilage) vom 5 März die eingehende Begründung des reichsgericht lichen Urteils Danach stellt sich der Handel mit Gut scheinen des bezeichneten Systems als die Veranstaltung einer öffentlichen Ausspielung im Sinne des H 286 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs und zugleich als ein Ver floß gegen die KU 22 ff. des ReichSftempelgesetzcs dar. Nach Z 286 des Strafgesetzbuchs wird mit Gefängnis bi« zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bi« zu 3000 M bestraft, wer ohne obrigkeitliche Erlaubnis öffentlich- Lotterien oder Ausspielungen beweglicher oder unbeweglicher Sachen veranstaltet Wer Lotterien oder Ausspielungen veranstalten will, hat nach ß 22 des Reichsstempelgesetzes die Stempelabgabe für die gesamte planmäßige Anzahl der Lose oder Ausweise über die Spieleinlagen im voraus zu entrichten Zuwider handlungen werden mit einer Geldstrafe nicht unter 250 M oder, wenn aus den Umständen sich ergiebt, daß eine Steuerhinterziehung nicht beabsichtigt war, mit einer Ordnungsstrafe bis zu 150 M geahndet Da auch nach dem genannten Hydrasystem ausgestellte Gut scheine ausländischer Händler vielfach nach Deutschland gelangt sind und behufs Erlangung des in Aussicht ge stellten Vorteils von den Inhabern weiter vertrieben werden, so mag zu deren Warnung darauf hingewiesen werden, daß die Strafandrohung deS Reichsstempel gesetzes sich auch gegen jeden richtet, der den Vertrieb ausländischer Lose oder Ausweise über Ausspielungen im Deutschen Reiche besorgt U-berdies läuft jeder, der die von ihm erworbenen inländischen oder ausländischen Gutscheine bei anderen absetzt und dadurch den Gut scheinvertrieb fördert, Gefahr, auf Grund des H 49 de» Strafgesetzbuch« al« Gehilfe bei der Veranstaltung einer öffentlichen Ausspielung strafrechtlich verfolgt zu werden " — In der gestrigen Sitzung des preußischen Ab geordnetenhauses wurde zunächst über di: süns hauptamt lichen KrciNchulun'vrktioukn verhande l, deren Absetzung in der Budge kommission Konseevalivc und Zentrum durchgkfttzt einer Palastmauer in Babylon, an der „auf rohen Ziegeln allerhand Tiergestalten abgebildet waren mit einer die Natur glücklich nachahmenden Farbengebung". E« kann danach nicht mehr zweifelhaft sein, daß wir, wenn Nebukadnezar kunstvolle Bilder von Wildochsen uad riesigen Schlangen erwähnt, die er auf glänzenden blauemaillierten Backsteinen zum Schmucke der Thore habe anbringen lassen, an solche farbige Ziegelrelicfö denken müssen Näheres freilich über diese Kunst, die in die Kunstgeschichte ein ganz neues Kapitel einsügt, über ihre Technik im einzelnen, ihre Wirkung auf den Beschauer, ließ sich bisher in Babylon nicht erlernen Um dies zu thun, muß man die Werke der Schüler der babylonischen Künstler, der persischen Achaemenidenkönigc, betrachten Dem Franzosen Dieulafoy und seiner Gattin gebührt das Verdienst, einen breiten, auS glasierten Ziegeln zusammengesetzten Figurenfrie«, bestehend aus neun schreitenden Löwen und umrahmt von Palwetten, geöffneten Margariten und anderen Motiven, bei ihren Forschungsarbeiten in Susa, der alten versunkenen Perser- stadt, aufgefunden zu haben Diese Funde befinden sich, mehr oder weniger rekonstruiert, seit zehn Jahren im Louvre zu Paris, und hier allein konnte man bisher diese kunstvollen farbigen ZiezelreliefS bewundern, deren leuchtende Farbenpracht Jahrtausende nicht zu zerstören vermocht haben Ob und in welchem Maße die persische Zieze'relief- kunst die babylonische, ihre Lehrmeisterin, über:roffen hat, war bis zur Wiederausfindung des prachtvollen Koldewey Andraeschen Löwen nicht nachweisbar Dieser letztere, der den Vorzug hat, vom Kops bi« zum Schweif völlig und ausschließlich au« echten Stücken wiederher gestellt worden zu sein, beweist, daß di» babylonischen den persischen Künstlern in der Herstellung kunstvoller Ziegelrelies« mindestens ebenbürtig gewesen sind Ja, wenn an den ausgefundenen persischen Löwenfrirsen ge tadelt wird, daß Kops und Borderkörpkr dc« Löwen in den Mißen zu klein komponiert seien, so lehrt die Bi»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder