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Erzgebirgischer Volksfreund : 27.01.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-01-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-188201272
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18820127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18820127
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1882
- Monat1882-01
- Tag1882-01-27
- Monat1882-01
- Jahr1882
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 27.01.1882
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86 Roman aus i 4. >! >' > , > .! > u "" „Was si ist meine M Ich bin gebo ich sie finden zu werfen m So sah vor ihrer Se lena, dann thur Gnilte, alten Genera John, so wi lon gesehen, nem Bestimm Paulette ihr im Bahnhofs Ohne der Stadt, Sächsische und örtliche Angelegenheiten. Schneeberg, dew 2ä. Januar 1882. Crimmitschau, 24. Jan. In unverantwortlichem Leichtsinn wollte vorgestern eine Frau von hier mit einer och dazu kurzen Stecknadel eines ihrer Ohren reinigen, u dem Zwecke faßte sie die Nadel an dem spitzigen Ende n und ließ die Kuppe in der Ohrenhöhle arbeiten. Plötzlich entglitt die Nadel den Fingern und rollte dieselbe tiefer ins Innere der Höhle hinein. Ans dieser wird ärztliche Kunst die Nadel wohl bald wieder herausbeföcdern und dürfte für dir Frau in gesundheitlicher Hinsicht kein Nach theil entstehen. Immer hiy aber dient dieser Vorgang zur Warnung, mit Nadeln irgend welcher Art dergleichen Ma nipulationen vornehmen zu wollen. Lichtenstein. Aus den „Erläuterungen," welche der vom Königl. Finanzministerium herausgegebenen und unter Leitung des Oberbergrath Tredner bearbeiteten geologischen Specialkarte von Sachsen beigegeben sind, geht hervor, daß heutigen Kammersitzung erwiderte Mancini, er müsse sich die Vprlage von Dokumenten betreffs Tunis, Sfax und Mar seille für einen geeigneten Moment Vorbehalten. Frankreich sprach über Tunis noch nicht sein letztes Wort und die Ver handlungen betreffs Sfax und Marseille seien noch nicht er schöpft. Mit Rücksicht auf die Besorgnisse über die allgemeine Lage konstatirte Mancini, alle Mächte wünschten einstimmig den Frieden. Rußland widmet sich der Heilung der erhal tenen Wunden des letzten Krieges, Frankreich habe ernste innere Fragen zu lösen und durch auswärtige Unternehmun gen geschaffene Schwierigkeiten zu regeln, England sei syste matisch der Sache des Friedens ergeben, Deutschland habe das Interesse und auch den festen Willen, den Frieden zu erhalten, Italien theile mit denselben diese Anschauungen. Unsere internationalen Beziehungen werden übrigens irgend eine Besorgniß nicht rechtfertigen, unsere Haltung gegenüber der Macht, mit welcher wir jüngst Meinungsverschiedenheiten hatten, hörte nicht auf, eine skrupulös korrekte zu sein. Un sere Beziehungen zu allen Mächten sind freundschaftliche, ramentlich zu Oesterreich-Ungarn und Deutschland und haben wir schon bei manchen Gelegenheiten die glücklichen Wirkun gen der jüngsten Annäherung zu konstatiren vermocht. Das tüstungSproblem müsse demnach als eine Erfüllung der Pflicht rücksichtlich der nationalen Sicherheit betrachtet und von vesentlich technischem Gesichtspunkte geprüft werden, ohne sierbei irgendwelche politische Momente und momentane vor übergehende Verhältnisse in Rücksicht zu ziehen. Ruhland. Nach einer Mittheilung, die wir aus Petersburg empfangen, wird Fürst Lobanow aus London abberufen der 931 Meter tiefe Frisch-Glück-Schacht bei Oelsnitz der tiefste Kohlenschacht der Welt ist. Der Schacht hat jedoch seiner ungünstigen Kohlenverhältnisse halber leider wieder verlassen werden müssen. Der Kohlenbergbau im Lugau- Oelsnitzer Revier wird überhaupt durch die große Tiefe der meisten Schächte und die sogenannten Verwerfungen sehr erschwert. Während die alten Würschnitzer Schächte nur selten eine Tiefe von 100 Metern erreichten, sind die von Lugau schon über 300, zum Theil über 500, die von Oels nitz, Gersdorf und Hohnoorf aber fast sämmtlich über 600, 700 und 800 Meter tief. Von dem 400 Meter über dem Meeresspiegel befindlichen Kohlenausstriche bei Niederwürsch nitz aus senken sich die Flötze allmählich bis zu 500 Meter unter den Meeresspiegel hinab. Von der sächsisch-böhmischen Grenze. Es ist eine genugsam bekannte Eigenthümlichkeit der Spieler, das sie alle ein wenig abergläubisch sind und mancherlei Mittel- chen anwenden, um die Gunst der Glücksgöttin zu gewin nen, resp. zu erhalten. Die Lotteriecollecteure können auch von kleinen Vorkommnissen, welche durch den Aberglauben veranlaßt wurden, erzählen; denn ein Traum oder ein glücklicher Zufall spielt auch bei der Lotterie eine große Rolle. Unter den Bewohnern der sächsischen Grenzorte be finden sich manche, die ihr GW im österreichischen Lotto zu finden hoffen, und die deshalb ihr sauer erworbenes Geld in die böhmischen Nachbarorte tragen, um es zu ver spielen. Das Lotto ist viel anders eingerichtet als eine Lot terie; denn dasselbe nimmt jeden Betrag von mindestens 5 Kreuzern auf alle Nummern von 1—90 an. Bei der Ziehung kommen 5 Nummern heraus, und derjenige, wel cher jemals das Glück haben sollte, alle 5 Gewinner besetzt zu haben, der würde den Einsatz 100,000fach zurück er halten. Es können daher von jedem Spieler nur höchstens 5 Nummern belegt werden. Wer 4 Zahlen spielt und auf alle gewinnt, bekommt den 60,000fachen Einsatz ausgezahlt. Auch bei diesem treibt der Aberglaube üppige Blüthen; denn die in Böhmen gedruckten Traumbücher enthalten ganze Abhandlungen über die Glücksnummern des Lotto, und im Volke haben Ach überdies viele Eeremonien al» dann einschreiten. ES wäre die Sache des Präsidenten der Republik, als Hüter der Verfassung, das Weitere zu thun Clemenceau: Dann müßte der Präsident der Nepublt! erst Minister finden, die seine Acte contrasignirten! Gambetta: Es wird ihm an solchen Ministern nie fehlen. Uebrigens will ich auf diese Hypothese nicht weiter eingehen. Ich vertheidige nur die Theorie. Langlois (entsetzt): Das ist ja die Empörung von oben förmlich in ein System gebracht! Margaine: Das Amendementsrecht des Congresses ist ein unbegrenztes. Gambetta: Immer unter der Voraussetzung, daß er sich auf die Artikel und Paragraphen beschränkt, welche die beiden Kammern auf seine Tagesordnung gesetzt haben. Camille Pelletan: Welches sind denn aber die Gründe der Regierung für ihre Theorie von den'"beschränkten Voll machten des Congresses? » Gambetta: Durauf habe ich schon geantwortet. Barodet: Wird der Congreß das Recht haben, sich für inkompetent zu erklären und die Einberufung einer Con stituante zu verlangen? Gambetta: Immer nur unter der Voraussetzung, daß die Kammer und der Senat zuvor dieselbe Forderung aus gesprochen haben. Perm: Die Negierung verweigert also einer souverä nen Versammlung das Recht, welches noch keiner anderen bestritten worden ist, ihre Tagesordnung selbst zu bestimmen? Gambetta: Die Negierung tat dieses Recht nicht zu verweigern und nicht zu bewilligen, sie legt nur das Gesetz Lottoorakel auSg Haube auf, die das Gesicht auf dumpfen Hiubri gerade einfallen glauben der Lot ist schwerlich an ihr Füllhorn be Lotto weniger l und kommen de Die Cvllecteure I Ortschasten Loc Risiko mit Ver Polizei davon ! Wie aus i von Preußen Sohne, dem großbritannische Dresden beg von Sachsen m es erfreulicher Carola gestatte besondere Hindi , Februar angese der Feier erwa Dresden der Zweiten K gehen dahin, d I. a) Die temb - zur vier daß I stes Dier aufz b) dem berei Rich il. dem n verhä vollzi ' Ü!. dem i deutsi Gambetta: Auf diese Hypothese kann ich gar nicht näher eingehen; denn meines Erachtens heißt es, den ganzen Congreß unmöglich machen, wenn man sein Programm nicht im Voraus genau absteckt. Vielte: Der Senat weiß recht gut, daß die Kammer weder ihn noch die Präsidentschaft der Republik abschaffen will. Warum sollte er also nicht den Congreß, wie wir ihn Vorschlägen, annehmen? Ganibetta: Herr Vielte irrt sich. Andrieux: Der Herr Ministerpräsident behauptet/die Vollmachten des Congresses müßten beschränkt werden. Der Ausschuß ist der entgegengesetzten Meinung. Wer ist berufen, diese conftitutionelle Streitfrage zu entscheiden? Weder die Kammern, noch die Regierung, sondern nur der Congreß selbst. Gambetta: Ich verstehe nicht, wie der Congreß beru fen sein soll, die Verfassung auszulegen. Barodet: Was würde nun aber geschehen, wenn der Congreß die ihm von den beiden Kammern vorgesteckten Grenzen überschritte? Gambetta: Alles, was er über diese Grenzen hinaus verhandelte und beschlösse, wäre einfach ungesetzlich. Louis Legrand: Und welche Sanction hätten Sie da gegen? Gambetta: Die Sanction, welche wir gegen jeden revolutionären Act haben; denn der Congreß würde sich da mit in einen revolutionären Zustand versetzen. Louis Legrand: Entweder ist der Congreß eine sou veräne Versammlung, oder sein Recht hat Grenzen. Welches ist in dem letzteren Falle die höhere Gewalt, die ihn zur Respectirung dieser Grenzen anhalten kann? Gambetta: Die dritte Gewalt des Staates müßte dem Verstände gewes en, wiederholte er die im Laufe seines Processes häufig abgegebenen Erklärungen. Die jüngste Entscheidunq des newyorker Appellhofes, sagt er, wäre eine besondere Vorsehung 'zu seinen Gunsten, und er bat die Geschworenen, dieselbe in reifliche Erwägung zu ziehen. Bei den Worteil: „Ich habe stets Gott dem Herrn gedient!" brach Guiteau zusammen und begann zu schluchzen. Er vergrub sein Gesicht einige Secunden in ein Taschentuch und wischte sich die Augen. Dann begann er wieder zu le- en. Einige Zuhörer behaupten, daß die Rührung eine er- ünstelte war. Frau Serville (die Schwester des Angeklag ten) weinte einige Augenblicke bitterlich. Im weiteren Ver- aufe seiner Vorlesung verlor Guiteau seine Zaghaftigkeit und machte sogar oratorische Versuche. Seine Schilderung des Mordanfalles auf Präsident Garfield verlas er mit theatralischem Effect. Zuweilen schloß er seine Augen oder chlug sie himmelwärts auf. Dabei beugte er seinen Kör- )er rückwärts und vorwärts, sprach bald im Flüsterton, ,ald mit erhobener Stimme. Ec sagte den Geschworenen, daß, so sicher ein Gott im Himmel wäre, die Nation nicht dulden werde, daß ihm ein Haar seines Hauptes gekrümmt werde. Er fügte hinzu: „Sie können meinen Leib in das Grab legen, allein es wird ein Tag der Abrechnung kom men." Nachdem Guiteau geendet, wurde die Verhandlung vertagt. Am Montag beginnt der Klageanwalt Porter eine Schlußreplik. Damit naht die widerliche Posse hoffent- ich bald ihrem Ende. Paris, 25. Januar. Eine Note der „Agence Ha- vas" nieldet: Der Finanzminister empfing heute Vormittag Rothschild, Demachy, Joubert und den Syndikus der Bör senmakler. Das Resultat der Konferenz ist, daß, Dank der bereits ergriffenen Maßregeln und Dank der Beihülfe der Bankmächte, der Kreditinstitute uno der von der Regierung versprochenen Unterstützungen die Liquidation am 31. Jan. gesichert ist. Italien. Rom, 25. Januar. Auf eine Interpellation in der verlebt — t f > nigstens geti gelitten. — Stadt am durch die M sie ging ras Sie ka ihre Schult« Es bangte i zu sehen. < Lauter len über dc Paulei große Schn „Wo ich ruhen?' Als fi offenen Pst hatte, welcl von Pachte Marktplatz, da ihre G« und Frau« bis an ein berührt fü mit einer i vor ihren i einige Eiei „Ack Sie an Ge me der al Paust Jean Rast Um» l)i — zu diel Augen nic „Füh Paulette, macht nah „Ei, Markte g« scheidens 2 so wie sie „D-p Meg schritt na< aus. Damit schloß diese interessante Verhandlung. — In seiner zweiten Sitzung schritt nun der Ausschuß nach einer langen und hitzigen Berathung zu entscheidenden Beschlüssen. Der Antrag Barodet's, einfach zu erklären, es sei Grund vorhanden, die Verfassung zu revidiren und deshalb den Congreß einzuberufen, wurde als zu schroff, jedoch nur mit der schwachen Mehrheit von 17 gegen 15 Stimmen abgelehnt. Vielmehr beschloß man, damit es nicht den Anschein hätte, als ob man den Bruch erzwingen wollte, mit 24 Stimmen folgende vvn Andrieux vorgeschlagene Resolution, die in der Form an die Regierungsvorlage anlehnt, im Grunde aber doch den Conflict unvermeidlich macht: Gemäß Art. 8. des Verfassunqsgesetzes vom 25. Februar 1875 und auf den Antrag des Präsidenten der Republik erklärt die Kammer, in Erwägung, daß es nothwendig ist, die Artikel 4, 7 und 8 des Verfassungsgssetzes vom 24. Februar 1875, betreffend die Organisirung des Senats und den Absatz 3 des Art. 1'des Verfassungsgesetzes vom 16. Juli 1875 über die gegenseitigen Beziehungen der öffentlichen Gewalten zu revidiren, es sei Grund zu einer Revision der Verfassungsgesetzte vorhanden. Die Resolution bezeichnet also zwar die nach der Ansicht des Ausschusses zu revidirenden Artikel, erhält aber zugleich im Princip die Forderung der Revision ohne Einschränkung aufrecht. Die Artikel, welche der Ausschuß namhaft macht, beziehen sich auf die Rekrutirung des Senats, die Rechte desselben in Finanzsachen und die öffent ichen Gebete. Gestri chen ist dagegen der Art. 1 des Gesetzes vom 25. Februar 1875, was mit der Ablehnung des Listenscrutiniums gleich bedeutend ist. Der Ausschuß entschied noch, daß alle Amen dements und Gegenprojecte dem Kongresse Vorbehalten bleiben sollen und ernannte Herrn Andrieux zum Berichterstatter. Der Bericht wird ausdrücklich die absolute Souveränem des Congresses zu betonen und das Listenscrutinium als eine indlrecte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und des An sehens der Kammer zu bekämpfen haben. Ein Wuthgeschcei erhebt sich in allen regierungsfeind lichen Blättern über die Aeußerungen des Herrn Gambetta auf die Frage was geschehen würde, wenn der Congreß sich über die ihn« von den beiden Kammern eventuell gesteckcen Grenzen hinwegsetzte. Sein Sturz scheint uns unvermeidlich. Paris, 24. Januar. Trotz der augenblicklich an der hiesigen Börse herrschenden Schwierigkeiten ist die Haltung derselben besser als die auswärtiger Börsenplätze. Man ist fortdauernd bemüht, Mittel ausfindig zu machen, um die Liquidation zu erleichtern. werden, um, mit den Amtsgeschäften, vielleicht auch mit dem Titel eines Kanzlers betraut, die oberste Leitung der russischen Staatsgeschäfte zu übernehmen. Der dadurch er ledigte Botschafterposten in London dürfte dem bisherigen Botschafter in Berlin, Herrn v. Saburow, zufallen, der nur noch einmal auf kurze Zeit nach Berlin zurückkehren wird, um die Vorbereitungen zu seinem Abgänge von dort zu treffen. Die schon vor einiger Zeit als ein noch unbe gründetes Gerücht verbreitete Mittheilung, daß Herr von Giers als Botschafter nach Berlin gehen werde, bestätigt sich. Herr v. Giers, der als ein ungewöhnlich befähigter Staatsmann gilt, wird in Berlin auf eine durchaus sym pathische Aufnahme rechnen dürfen. Die öffentliche Meinung stellt ihn bekanntlich in einen gewissen Gegensatz zu Jgnatiew. (»natand. Port-Vendres, 24. Januar. Heute Abend um 5 Uhr fand in der hiesigen Dynamit- und Patronenfabrik eine Explosion statt, wobei 16 Personen verunglückten. Der dadurch entstandene Brand wurde alsbald begrenzt und wurden Maßregeln ergriffen, um nachträgliche Explosionen zu verhindern. Amerika. Proceß Guiteau. In der Verhandlung am Sonnabend ließ sich Guitean auf einem Stuhle auf dem Platze, wo in der Regel die Zeugen verhört werden, nieder und begann seine Vertheidigungsrede zu verlesen, nachdem er vorausgeschickt, daß er besser sprechen könne, wenn er itze, und daß er sich nicht fürchte, niedergeschossen zu wer den. Nach einigen vorläufigen Bemerkungen, im Verlaufe welcher er behauptete, daß er am 2. Juli nicht bei gesun- das Listenscrutinium eingeschaltet, und zwar in dem Augen blicke, da eben erst eine neue Kammer gewählt worden ist? „Das hätte ja zur unmittelbaren Folge, das Mandat der Abgeordneten in seiner Wurzel zu erschüttern. Gambetta. Das ist ein Jrrthum. Es handelt sich im Gegentheil nur um einen Act dec Vorsorge und der Befestigung des Bestehenden. In der Verfassung mußten die beiden Kammern auf einen Fuß gestellt werden. Auch die früheren republikanischen Verfassungen enthielten durch gängig Bestimmungen über den Wahlmodus des Nolkshau- fes. Indem man das Listenscrutinium schon jetzt in die Verfassung einträgt, nimmt man eine Garantie für die Zu kunft; aber eine Bedrohung des bestehenden Abgeordneten mandats liegt darin nicht. Es ist nur eine Vorbereitung für die spätere -Durchführung eines neuen Wahlsystems. Gewisse Punkte, meint die Regierung, müssen über jede Discussion gestellt werden, so die Präsidentschaft der Re publik, das Zweikammersystem, das allgemeine Stimmrecht, das Princip, daß ohne vorgängige Uebereinstimmung der beiden Kammern keine Verfassungsrevision stattfinden darf, endlich der Wahlmodus für beide Häuser. Da nun, was den letzteren Punkt betrifft, Niemand mehr das System der Wahl nach Arrondissements in Schutz nimmt, so em pfiehlt eben die Regierung das Listenscrutinium. Dasselbe ist ein wesentlicher Factor jeder echten Reformpolitik und muß daher als Prinzip in rer Verfassung seinen Pmtz finden. Audrieux : Wie wollen Sie beweisen, daß die Kammer, sobald einmal das Listenscrutinium angenommen, noch eine selbstständige und neue Politik machen könnte? Gambetta: Darüber habe ich mich schön in der Kam mer geäußert. Das beste Mittel, einer Volksvertretung das Maximum von Stärke und Ansehen zu geben, besteht da rin, daß man sagt: Ja vier Jahren werden wir das,Li- stenscrutinium haben. Wir können uns also" schon' jetzt über alle kleinlichen localen Rücksichten hinwegsetzen und die Fragen vom höheren Standpunkte des Staatsinteresses er ledigen. Dieser Vortheil wird z. B. in der Frage der Re form des Richterstandes sehr klar hervortreten. Daß die Kammer eine Auflösung nicht zu befürchten hat, ist ihr schon gesagt worden und liegt in der Natur der Dinge. Margaine: Im Laufe von vier Jahren wird es im mer leicht sein, eine für die Existenz der Kammer gefähr liche Strömung zu schaffen. Gambetta: An diese Gefahr glaube ich nicht. Kam mern pflegen sich nicht unter dem bloßen Druck der öffent lichen Meinung aufzulösen. Clemenceau: Der Herr Ministerpräsident scheint es für eine ganz ausgemachte und unanfechtbare Sache zu hal ten, daß die beiden Kammern das Recht hätten, die Tages ordnung des Congresses zu beschränken. Das ist nicht die Ansicht des Ausschusses und die Negierung hat noch keinen einzigen Beweisgrund für ihre These beigebracht. Gambetta: Das ist eine sehr ernste Frage, über die ich mich erst kürzlich von der Tribüne geäußert habe. Ohne Zustimmung der beiden Kammern kann kein Congreß eröff net werden. Bernard (Abg. des Doubs): Glanbt der Herr Mini sterpräsident nicht, daß, wenn man dem Congreß vollkom men freie Hand ließe, die Revision auf diesen oder jenen Punkt der Verfassung zu erstrecken, die Schwierigkeiten damit wesentlich vereinfacht würden? ! Ausgleich zu rechnen. I Gemäßigte republicanische Blätter finden, daß Andrieux zu angriffsmäßig in seinem Berichte vorgegangen sei und nicht genug betont habe, daß derCon- greß bloß die vorgezeichneten Puncte zu ändern habe. Man fürchtet, daß Gambetta dies benutzen werde, um einen Theil seiner jetzigen Gegner zu sich herüber zu ziehen. Für die Listenabsttmmung schreiben außer j den Gambettistischen Blättern nur noch Idas Journal des Debats. Wie die Sache heute steht, ist die Annahme des Ausschußantrages noch durchaus nicht mit Sicherheit zu erwarten. Parts, 22. Januar. Der Dreiunddreißiger-Ausschuß hielt gestern zwei lange Sitzungen. In der ersten hörte er Herrn Gämbetta und in der zweiten faßte er seine endgül tigen Beschlüsse. Die Conferenz mit dem Ministerpräsiden ten war eine äußerst dramatische und die Wichtigkeit der Sache wird es rechtfertigen, wenn wir wenigstens die her vorragendsten Momente wörtlich wiedergeben. Nachdem also Herr Gambetta sich auf sein Exposö bezogen und bereit er- klärt hatte, jeder Frage Rede zu stehen, entwickelte sich fol gender Dialog: Margaine (Präsident des Ausschusses): Warum hat die Negierung in dem Revisionsentwurf ganz unvermuthet
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