Suche löschen...
Erzgebirgischer Volksfreund : 10.10.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-10-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-188510105
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18851010
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18851010
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1885
- Monat1885-10
- Tag1885-10-10
- Monat1885-10
- Jahr1885
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 10.10.1885
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaction. Verlag und Druck von C. M. Gärtner in Schneeberg Tageblatt für Schwayenberg und Umgegend. Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. M GrWb.KolkssreMö. d 236. Sonnabend, de» 10. October 1885 Bekanntmachung uud SÜd.B^aÄen^uerkennen, ionzent^tt^^dte Auf- ist merksamkett auf Serbien und Griechenland. «in Armee- Bi Prozeß gespielt, dem von vornherein eine sensattonale Be- v. Ster» deutung gegeben wurde. Der dem Sreisenalter nahe Maler »mm meldet r Nach- werden, angrkündtat werden." ereinigung von Nord. Berlin, 8. Oktober. Der Esch« Minister LageSgefchichte De«tfchl«ed. serbischen und bulgarischen Maeedonien die Stnftchrung Serliner vertrage verheißen Nachdem die Urliste aller derjenigen hier wohnhaften Personen, welche nach Maß» labe de» Gesetzes zum Schöffen- und Geschworenenamte ans da» Jahr 1886 berufen wer ten können, aufgestellt ist, hängt selbige vom 10. bi» 19. diese» Monat» zu Jedermanns Ansicht im hiesigen Gasthofe au». Etwaige Einsprüche -egen die Richtigkeit der Liste find in der erwähnten Zett bei dem Unterzeichneten anzubringen. Albernau, den 9. October 1885. do Martin, G.-V. Berlin, 8. Oktober. Die „vossische Zeitung" schreibt: »Unser heutige» Londoner Privattelearamm mell " >em die Pforte beschlossen hat, die Bereinigung Die Urliste aller derjenigen allhier wohnhaften Personen, welche gesetzlicher Bor« christ gemäß zu Schöffen, und Geschworenen auf da» Jahr 1886 berufen werden können, st ausgestellt und liegt solche vom 10. bi» 19. diese» Monat» zu Jedermann» Einsicht in der Keller'schen Schänke hier au». Etwaige Einsprüche gegen di» Richtigkeit derselben find bet Unterzeichnetem in oben angegebener Zett anzubringen. GrünsÜdtel, am 8. October 1885. Weigel, G.-B. ,t von seine« »wetten Besuch bet dem Reichskanzler Fürzen Bismarck gestern Abend spät hter eingetroffen. Gr verweilte den heutigen Lag über hier und reiste Abend» nach Peters burg ab. In Berlin hat länger al» eine Woche hindurch ein rozeß gespielt, dem vou vornherein eine sensattonale ve- Auttion. Montag, den 12. October 1885, Nach«. 2 Uhr kommen in der Restauration de» Herrn Heinrich Mehlhorn in Ane ^daselbst untergebrachte Gegenstände und zwar: 1 Kleidersecretär, 1 Sopha, 1 Commode, 1 Spiegel, 1 Briefregal, 1 Blumentischchen, 1 Stutz uhr, einige Tische, Bilder, eine Parthie Socken, Frauenstrümpfe, mehrere Pfund Garn re. gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Schneeberg, den 8. October 1885. Der Gerichtsvoltzieher beim König!. Amtsgericht. Lyon. Bekanntmachung. Nachdem in Gemäßheit von 8 36 de» SerichtSverfassungSgesetze» vom 27. Januar 1877 und der Verordnung vom 23. September 1879 von der unterzeichneten Behörde ein verzeichniß der in de« hiesigen Gemeindebezirk wohnhaften Personen, welche -«dem Amte eine» Schöffen und Geschworene« berufen werden können (Urliste) aufgestellt worden ist, liegt dasselbe vom 14. dss. Ms. an Johanngeorgenstadt, am Lhieme-Sarmann. 2. 1. 2. 3. Oeser. 5. Müller. Oelschlägel. 5. 6. 7. 8. 9. 1. 2. 3. net find; Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: Minister; Mitglieder der Senate der freien Hanseflädte; Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig iw den Ruhestand versetzt werden könne«; Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhe ¬ stand versetzt werden können; richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; gerichtliche und polizeiliche Vollstrecknngsbeamte; ReVgionsdkener; Volksschullehrer; dem activen Heere oder der activen Marine angehörende Mtlitärpersonen.; Die Landesgesetze können äußer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltung-, beamte bezeichnen, welche zu dem Amte eine- Schöffen nicht berufen werden sollen. h 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur vo« einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Vormittags 10 Uhr als BersteigerungStermin, der 29. October 1885 Königliches Amtsgericht Sorge. Vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung des VertheilungSplans anberaumt worden. Eine Ueberstcht der auf dem , Grundstücke, lastenden Ansprüche und ihres Rangver- hältntffeS kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Schwarzenberg, am 31. Juli 1885. Für den StandeSamtsbezirk Hartenstein ist am heutigen Toge der Stadtkassirer Rosenfeld daselbst ter stellvertretender Standesbeamter eidlich in Pflicht genommen worden. Zwickau, am 7. October 1885. Königliche auf hiesiger Rathsexpedition zu Jedermanns Einsicht aus und können Einwendungen gegen dessen Richtigkeit oder Vollständigkeit innerhalb einer einwöchigen Frist von dem c ' " Zeitpunkte an schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei der hiesigen Rathsexpedl hoben werden. Unter Hinweis auf di» unter G betgedruckten gesetzlichen Bestimmungen wird Bekanntmachung. Seiten des Königlichen Ministerium der Justiz find auf die Zeit vom 1. October 1885 bis Ende September 1888 zu Friedensrichtern ernannt worden: 1 .. für den Bezirk Schneeberg: Herr Seminardirector Gustav Adolf Henne in Schneeberg. 2 ., für den Bezirk Neustädtel: Herr Rittergutsbesitzer Hans vo« Trebra-Lindenau in Neustädtel. 3 ., für den Bezirk Aue: Herr Bürgermeister a. D. Wilhelm Beck, Ritter pp. in Aus. 4 ., für den Bezirk Auerhammer mit Neudörfel: Herr Fabrikdirector Gabarth in Auerhammer: 5 ., für den Bezirk Albernau: Herr OrtSrichter Moritz Richter in Albernau. 6 ., für den Bezirk Griesbach: Herr Ortsrichter Christian Tautenhahn in Griesbach. 7 ., für den Bezirk Lindenau: Herr Gemeindevorstand Hempel in Lindenau. 8 ., für den Bezirk Niederschlema: Herr Commerzienrath Rostosky in Niederschlema. 9 ., für de« Bezirk Oberschlema: - Herr Gemeindevorstand Franz Mehlhorn in Oberschlema. 10 ., kür üen^pezirk Schindler'scheS Blaufarbenwerk: Herr Fabrikdirector Klemm in Schindler's Blaufarbenwerk. 11 ., für den Bezirk Zelle mit Klösterlein: Herr OrtSrichter Friedrich Heinze in Zelle. 12 ., für den Bezirk Zschorlau mit BurkhardtSgrü«: Herr Guts- und Stickmaschinenbefitzer Gustav Hermann Falkner in Zschorlau. Nachdem die Verpflichtung der genannten Herren stattgefunden hat, wird Solches hierdurch bekannt gemacht. Königliches Amtsgericht Schneeberg, den 8. October 1885. Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuchs auf den Name» Auguste Wilhelmine verw. Fritzsch in Sroßpöhla eingetragene Grundstück, Gut, Folium 8 des Grundbuch» für Sroßpöhla, Rr. 7 im Brandeataster, bestehend aus den Flurstücken Nr. 42, 45», 455 nach dem Flur buche — - 15 Ar. Flächeninhalt groß, mit 103,„ St.-Etnh. belegt und auf 8,900 M. geschätzt, soll im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und ist der 15. October 1885, Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877. - 31. Da» Amt eine- Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen find: . Personen, welche die Befähigung in Folge strafgerichtlicher Berurthetlung verloren haben; Personen, aegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehen» eröffnet ist, da» die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Ver mögen beschränkt find. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht beruft» werden: Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste da» dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben ; Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch niwt zwei volle Jahre haben; Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mit teln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückge rechnet, empfangen haben; Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebreche« zu dem Amte nicht geeig- Bekanntmachung. Nachdem das gemeinsame Ortsstatut für die Stadt Aue und die Gemeinde Auer hammer, den Anschluß der Gemeinde Auerhammer an die für die Stadtaemeinde Aue er richteten beiden Ortskrankenkassen betreffend, von der Königlichen KreiShauptmannschast Zwickau genehmigt und mit Dekret versehen worden ist, liegt dasselbe eine Woche lang vom Erscyeinen dieser Bekanntmachung ab auf der hiesigen Rathsexpedition zur Einsicht der Betheiligten aus. Aue, am 7. October 1885. Der Stadtgemeinderath. Schiefer, Brgrmstr.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite