Dresdner Journal : 11.08.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-08-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190608118
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- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19060811
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19060811
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1906
- Monat1906-08
- Tag1906-08-11
- Monat1906-08
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- Dresdner Journal : 11.08.1906
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August 1906. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expeditton, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die Post im Deutschen Reiche 2 M. 50 Pf. viertellährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint Werktags nachmittags. — Fernsprecher Nr. 1295. Ankündigungen: Die Zeile kleiner Schrift der «mal gespaltenen Ankündigungsseite oder deren Raum 20 Pf., die Zeil« größerer Schrift der »mal gespaltenen Textseite oder deren Raum 50 Pf. Gebührenermäßigung auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vormittags 11 Uhr. Amtlicher Teil. Die Ministerien der Finanzen und des Innern sehen sich unter Bezugnahme auf 8 795 Bürgerlichen Gesetz buchs und 8 11 der Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs rc. vom 6. Juli 1899 (G- u. V- Bl. 1899 S. 203 fg.) veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß jede Änderung der Bestimmungen, unter denen im Jnlande ausgestellte Schuldverschreibungen auf den Inhaber mit staatlicher Genehmigung in den Verkehr gebracht worden sind, zur Vermeidung der im Bürgerlichen Gesetzbuche an gedrohten Rechtsnachteile der Genehmigung durch die unter zeichneten Ministerien und danach der amtlichen Veröffent lichung bedarf. Dresden, den 30. Juli 1906. 6602 Die Ministerien der Finanzen und des Innern. Rüger. Hohenthal. Die in Gemäßheit von tz 9, Absatz 1 Ziffer 3 des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung vom 24. Mai 1898 — Reichsgesetzblatt Seite 361 fg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise der Hauptmarktorte im Monat Juli d. I. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für das von den Gemeinden und Quartierwirten im Monat August d. I. an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Pferdefutter beträgt in: Chemnitz (Stadt und Land) Flöha Marienberg Annaberg Glauchau Hafer 100 Kx Heu 100 Kx 19 M. 11 Pf. 7 M. 56 Pf. 18 M. 90 Pf. 7 M. 87 Pf. Chemnitz, am 8. August 1906. Stroh 100 kx 5 M. 67 Pf. 4 M. 72 Pf. Nr. 241V Königliche Kreishauptmannschast. 6607 Herr Amtshauptmann vr. Steinert in Freiberg ist vom 15. August bi- mit 15. September dieses Jahres be urlaubt und wird während dieser Zeit durch Herrn Re gierungsassessor vr. Grille daselbst vertreten. 6600 Dresden, den 10. August 1906. Nr. 1483a l Königliche Kreishauptmannschast. Herr Amtshauptmann vr. Süßmilch in Rochlitz ist vom 21. August bis 20. September dieses Jahres beurlaubt und wird während dieser Zeit durch Herrn Regierungs- Assessor vr. Müller daselbst vertreten. I87»L Leipzig, den 10. August 1906. Königliche Kreishauptmannschast. «so« Letzter diesjähriger Sonderzug von Dresden nach Berlin und Hamburg verkehrt am 14. August nachmittags. Näheres ergibt die bei den Fahrkartenausgaben und der Auskunftsstelle Dresden, Wiener Platz 3, unentgeltlich zu erhaltende Übersicht. 6598 Kgl. Gen.-Dir. der Sachs. Staatseisevbahueu. Mit Gültigkeit vom 1. September 1906 an wird die bayerische Verkehrsstelle Unterschwaningen in den Bayerisch- Sächsischen Berbandsverkehr (Heft 1 und 2) einbezogen. Der Frachtberechnung werden die um 11 km zu erhöhenden Tarifentfernungen der Station Gunzenhausen zugrunde ge legt. Die Abfertigung ist auf Eilstückgüter bis zum Einzel gewicht von 250 Kx beschränkt. Dresden, am 10. August 1906. Kgl. Gen.-Dir. der Sachs. Staatseiseubahneu. Z Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche beS Ministeriums der Finanzen. Bauverwalterei Dresden II. Befördert: Bureauafsistent Otto zum Sekretär und Expedient Ludwig zum Bureauassistenten. Im Geschäftsbereiche des Ministerium» de» Knltu» und öffentliche« Unterrichts. Zu besetzen: die 2. ständige Lehrerstelle in Pfaffroda. Kollator: die oberste Schulbehörde. 1200 M. Grundgehalt, 100 M. Pers. Zulage, 100 M für Turn ¬ unterricht, 100 M. für Vertretung des KirchschullehrerS und freie Wohnung mit Gattengenuß Gesuche mit Zeugnissen und Militär ausweis bis 22. August an BezirkSschulinspektor Schulrat vr. Winkler, Freiberg; — 1. die ständige Lehrerstelle an der Wiesentalschule zu SpitzkunnerSdorf. Kollator: die oberste Schulbehörde. Außer freier Wohnung 1200 M. Grundgehalt, 110 M. für FortbildungS- schulunterricht, 182,98 M. für Kirchendienst und ev. 108 M. an die Frau für den Handarbeitsunterricht. Musikalische Befähigung sür den Kirchendienst notwendig; 2. die 2. Lehrerstelle an der Kirchschule zu SpitzkunnerSdorf. Kollator: die oberste Schulbehörde. 1200 M. Grundgehalt und Amtswohnung mit Gattengenuß; überdies, falls der Stelleninhaber geeignet ist, 55 M für Sommerturnen und 110 M. sür Fortbildungsschule, ev. 54 M. für Nadelunterttcht an die LehrerSfrau. Bewerbungen um eine dieser Stellen sind bis 25. August bei dem K. Bezirksschulinspektor zu Zittau einzureichen. Im Geschäftsbereiche des Evangelisch-lutherischen Landeskonsistoriums nach dem Kirchengesetze vom 8. De zember 189k zu besetzen im II. Halbjahr 1906 V. Stelle: das Pfarramt zu Kotitz (Oberlausitz) -- Kl. I —erl. durch Tod »I.Juli. — Angestellt bez. versetzt: L. M. Tobatzsch, Diakonus in Reinsdorf, als Pfarrer daselbst (Zwickau); F. K. Dietrich, HilfS- geistlicher in Claußnitz, als Diakonus in Reinsdorf (Zwickau); CH. F. Räbiger, Hilfsgeistlicher in Schönfeld, als Pfarrer in Planschwitz (Oelsnitz); k. F. R. Hauschild, III. DiakonuS in Leipzig-Lindenau, als II. Diakonus daselbst (Leipzig I). (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Vom Königliche« Hofe. Dresden, 11. August Zur heutigen Königlichen Mittagstafel im Schloß Moritzburg war Forstmeister Schmidt- Kreyern mit Einladung ausgezeichnet worden. Deutsches Reich. Der Kaiser. (W. T. B.) Cassel, 10. August. Se. Majestät der Kaiser traf, von Essen kommend, heute abend ^8 Uhr auf Bahnhof Wilhelmshöhe ein, wo Er von Ihrer Majestät der Kaiserin, der Prinzessin Viktoria Luise von Preußen und der Prinzessin Fedora zu Schleswig-Holstein empfangen wurde. Die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften begaben Sich, von der jubelnden Volksmenge begrüßt, in offenem Automobil nach dem Schlöffe. (W. T. B.) Cassel, 10. August. Se. Majestät der Kaiser verlieh dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Firma Krupp, Geh. Kommerzienrat Hartmann, den Roten Adlerorden 3. Klaffe, dem Vorsitzenden des Direktoriums, Landrat a. D. Rötger, den Roten Adlerorden 3. Klasse mit der Schleife, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Direktoriums, Finanzrat Klüpfel, den Kronenorden 2. Klasse, dem früheren Mitgliede des Direktoriums Menshausen den Kronenorden 2. Klaffe, dem Direktor Dräger den Noten Adlerorden 3. Klaffe mit der Schleife und der Königl. Krone, den Direktoren Ehrenfeld, Budde und Gillhausen den Kronenorden 3. Klaffe, dem Bei geordneten der Stadt Essen, Werth, den Roten Adlerorden 4. Klaffe. Zahlreiche Beamte und Angestellte der Firma er hielten Orden und Ehrenzeichen. Der Kaiser hat in einem Schreiben das Direktorium beauftragt, der Arbeiterschaft der Kruppschen Werke und Anlagen Seinen besonderen Dank für deren vielfach bekundete treue Gesinnung auszusprechen. Zur Monarchenbegegnung in Friedrichshof. Der „Daily Telegraph" bringt einen sympathisch gehaltenen Aufsatz über die bevorstehende Zusammenkunft Sr. Majestät des Kaisers und König Edwards von England. Obgleich diese keine diplomatische Bedeutung habe, so schreibt das Blatt, würde sie von allen, welche die Rückkehr Deutschlands und Englands zu ihrer althistorischen Freundschaft wünschten, mit Freuden begrüßt werden. Die diplomatischen Beziehungen zwischen beiden Ländern seien korrekte und kordiale, doch wäre es Verstellung zu behaupten, daß die Beziehungen der beiden Völker befriedigend seien. Mißtrauen sei da« schlimmste Ele ment in den Beziehungen zwischen Individuen und Raffen, und Mißtrauen allein stände einer freundschaftlichen Verstän digung Deutschlands und Englands im Wege. Keines der beiden Länder wolle seine Bündnisse oder Freundschaften opfern. Italien und Österreich seien Deutschlands Verbündete und treue Freunde. Rußland sei der Verbündete Frankreichs, und jeden Tag würden Englands Beziehungen zur Regierung des Zaren wärmer. Nichts verbliebe als ein unbestimmtes, aber gefährliches Mißtrauen. König Edward sei sein eigener bester Diplomat, und vielleicht werde eS zu dem glücklichen Er- aebnifse kommen, daß er in zwangloser Besprechung mit seinem Neffen, dem Kaiser, viel zur Beseitigung des Mißtrauens bei tragen könne, da« die beiden von Natur einander sympathischen Länder entfremde. Zur Taufe Ves Kronprinzensohnes. (Berl. Lokalanz) Als Paten bei der am 29. d. M statt findenden Taufe des Sohnes des Kronprinzenpaares werden in erster Linie Kaiser Franz Joseph von Österreich-Ungarn, König Edward von England und Kaiser Nikolaus von Rußland fungieren Die Monarchen werden bei der feierlichen Hand lung nicht selbst anwesend sein, sondem sich dem Herkommen gemäß vertreten lassen. Zur Taufe des Erbprinzen von Sachsen-Eoburg und Gotha. (Berl. Tgbl.) Der Erbprinz von Sachsen-Coburg und Gotha wird den Namen Ernst erhalten. Die Taufe findet Anfang September unter Teilnahme des Königs von Däne mark, der Königin von Holland und vermutlich auch des Kaiser» paareS statt. von der Strasprozehreform. Zum augenblicklichen Stande der Strafprozeßreform schreibt die „Neue polit. Korresp": Bei einer Reform von vorliegendem Umfange und von solcher Bedeutung wird eine Fertigstellung und Einführung schon in Anbetracht der Fülle des noch immer fließenden kritischen Materials füglich nicht von heute auf morgen erfolgen können. Daß Entscheidendes noch nicht ein getreten ist, liegt eben daran, daß die Vorarbeiten noch nicht beendet find. Wie fortlaufend fleißig man sich aber mit letzteren beschäftigt, beweist der soeben herausgekommene fünfte Band (nach der Nummer dritte Band) der „Vergleichenden Darstellung des Deutschen und Ausländischen Strafrechts"; eS erschienen bisher der 5., 9., 1., 2. und heute der 3. Band. Letzterer dokumentiert sich sowohl dem Inhalte als auch der Bedeutung der einzelnen Versaffer gemäß als der unbestreitbar interessanteste. Der Feder des Prof. vr. Karl Stooß ent stammt der Abschnitt über „Meineid"; von dem Versaffer rührt bekanntlich auch der Vorentwurf des Schweizerischen Strafgesetzbuches her. Prof. v. vr. Wilhelm Kahl behandelt „Religionsvergehen", Prof. vr. Kohlrausch erörtert das Thema „Zweikampf", Prof. vr. Kohler, dessen gewandter und geist reicher Stil über den trockenen technischen Teil leicht hinüber leitet, „Münzverbrechen und Münzvergehen". Alles in allem beweist auch dieser Band wieder, daß das begonnene Wer! voll und ganz seinen Zweck erfüllt, indem es, das deutsche Recht zum Ausgangspunkte nehmend, die wissenschaftlich kritische, rechtsvergleichende Varstellung in den Dienst der für dieses Recht wichtigen Reformfrage stellt, und dazu dient, die das allgemeine Interesse am meisten bewegenden Fragen in den wertesten Kreisen zur Erörterung zu bringen. Die Armierung der neuesten Linienschiffe. Der russisch-japanische Krieg hat bei den Marinen sämt licher Großstaaten eine Vergrößerung des TonnengehaltS und mit ihr eine Verstärkung der Artillerie der Linienschiffe zur Folge gehabt. Bei der Verstärkung der Artillerie sind es durchweg die schwersten Kaliber, dre an Zahl zugenommen haben, die Mittelartillerie — 15 bis 17 cm — ist überall verschwunden und teilweise durch sogenannte Zwischenartillerie — 20 bis 25 cm — ersetzt worden. Die leichte oder Anti torpedoartillerie schließlich rst der Zahl und noch mehr dem Kaliber nach verstärkt worden. Folgende Tabellen zeigen das Anwachsen der schweren Artillerie im Zusammenhänge mit der Zunahme des TonnengehaltS. I. Linienschiffe, die 1902 bis 1904 von Stapel gelaufen sind. Land Klaffe Tonnen- Armierung gehalt schwere Zwischen- Mittel- leichte England Lord Nelson 16800 4—80,5 10—23,4 — 20-7,6 Ber. Staaten Connecticut 16 000 4-80,5 8—20,3 12—17,8 20—7,6 Japan Katori 16400 4—80,5 4—25,4 12—15,2 12—7,6 Frankreich Patrie 14850 4—30,5 — 18—16,4 21—6,5 Deutschland Deutschland 13200 4—28,0 — 14-17,0 20—8,8 II. Linienschiffe, die nach dem russisch-japanifchen Kriege auf Stapel gelegt sind. Land Klasse Tonnen- Armierung gehalt schwere Zwischen- Mittel- leichte England Dreadnought 18800 10—80,5 — — 18—7,6 Ber. Staaten Michigan 18000 12—30,5 — — ? Japan Satsuma 19 250 10—30,5 — — 12—12 Frankreich Danton 18000 4—80,5 12—24,0 — 16—7,5 Deutschland Ers. Bayern 18000 16—28,0*) ? ? ? Die deutsche Flagge in autzerdeutschen Häfen. Nach Angaben des Kaiser!. Statistischen Amtes ist die Zahl der deutschen Schiffe in außerdeutschen Häfen seit dem Jahre 1898 bis zum Jahre 1904 — aus dem Jahre 1905 liegen noch nicht alle Zusammenstellungen vor — in ständigem Zunehmen begriffen. Wenn auch die englischen Schiffe noch immer den Löwenanteil an dem Seehandel aller Staaten auf weisen, so beanspruchen wir doch fast überall den zweiten Platz und kommen England nahe Aus der tabellarischen Zusammen stellung, die da« Kaiser!. Statistische Amt veröffentlicht, geht hervor, daß z. B. die Zahl der im Jahre 1904 angekommenen deutschen Schiffe sich in Tunis versechsfacht und an vielen *) Nach Angaben französischer Blätter.
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