Dresdner Journal : 10.10.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-10-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190610108
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19061010
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19061010
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1906
- Monat1906-10
- Tag1906-10-10
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- Dresdner Journal : 10.10.1906
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SO Ps. vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint Werktags nachmittags. — Fernsprecher Nr. 129S. Ankündigungen: Die Zeile kleiner Schrift der 6mal gespaltenen AnkündigungSseite oder deren Raum 20 Pf., die Zeile größerer Schrift der 3 mal gespaltenen Textseite oder deren Raum 50 Ps. Gebührenermäßigung auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vormittag- 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Aufseher bei der Landes-Korrektionsanstalt zu Hohnstein Karl Robert Hiller da- Allgemeine Ehrenzeichen zu ver leihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Postsekretär Dittrich in Dresden den ihm von Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser und Könige von Preußen verliehenen Kronenorden 4. Klasse anlege. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Postsekretär Neubert in Geithain den ihm von Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser und Könige von Preußen verliehenen Kronenorden 4. Klasse anlege. Dem Telegrapheninspektor Frey in Leipzig ist mit Wirkung vom 1. April ab unter Ernennung zum Lber-Post- inspektor eine Bezirksaussichtsbeamtenstelle bei der Kaiserl. Ober-Postdirektion in Leipzig übertragen worden. Ernennungen, Versetzungen rc. im öffentliche»Dienste. Im «eschäftsderetche de» Ministerium» der Finanzen. Bei der Bauverwalterei Dresden ll ist angestellt worden: Zeibig, seither Gefreiter der S. Esk. 3. Ul.-RegtS. in Chemnitz, als etatm. Expedient. Im Geschäftsbereiche des Ministeriums deS Kultus und öffentlichen Unterrichts. Zu besetzen: die 2. ständige Lehreistelle in Schönfels (Bez. Zwickau). Koll.: die oberste Schul- behörde. Neben freier Wohnung im alten Schulhause 1200 M. Grundgehalt, 125 M. Pers. Zulage, die bei befriedigenden Leistungen vom 3. Jahre ab unwiderruflich wird, 110 M. für zwei b. a. w. nötige Überstunden, 110 M. für Sommerturnunterricht und 55 M. für eine Fortbildungsschulstunde. Gesuche sind unter Beifügung sämt licher Prüfungs- und Amtsführungszeugnisse, sowie eines Militär- dienstnachweiscS bis 23. Oktober beim Bezirksschulinspektor für Zwickau 11, 0r. Scherfig, einzureichen; — die 2. ständige Lehrerstelle in Krögis. Koll.: Ministerium des Kultus rc. Außer freier Amts wohnung 1200 M. Stellengehalt, 55 M für Turn- und 55 M. desgl. für Fortbildungsschulunterricht; überdies 50 M. für Vertretung des KirchschullehrerS Musikalisch befähigte Bewerber wollen ihre Gesuche mit allen erforderlichen Zeugnissen bis 24. Oktober beim BezirkS- schulinspektor in Meißen einreichen. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile) Nichtamtlicher Teil. Mitteilungen ans der öffentliche» Verwaltung. -- Verhandlungen des König!. Lächs. Oberverwaltung», gertchts. Die Rittergutsherrschaft und die Gemeinde Prietitz beschlossen Ende des JahreS 1903 die Einziehung mehrerer in Ritterguts- und Gemeindeflur gelegener öffentlicher Wege, darunter zweier Fahrwege, und beantragten hierzu die Genehmigung der AmtShauptmannschast Kamenz. Infolge der von letzterer erlassenen Bekanntmachung erhoben die Gemeinde Boderitz sowie andere Beteiligte gegen die Einziehung Widerspruch. Nach Abhörung deS AmtSstraßenmeifierS sowie einer großen Anzahl von Zeugen über die in Frage kommenden Verkehrs-, Umwegs- und Steigungsverhältnisse versagte der Bezirksausschuß im Herbste vorigen JahreS die Genehmigung zur Einziehung der beiden Fahr wege. Aus eingewendeten Rekurs bestätigte die Kreishaupt mannschaft Bautzen diese Entscheidung. Auch die hieraus erhobene Ansechtungklage ist ohne Erfolg geblieben. In den EntscheidungSgründen deS Oberverwaltungsgerichts ist im wesentlichen folgende- auSgeführt: Maßgebend für die Entschließung der Verwaltungs behörden bei Anträgen auf Einziehung öffentlicher Wege sei der Gesichts punkt, ob letztere sür den öffentlichen Verkehr entbehrlich erscheinen oder nicht. Wenn nun auch diese Frage nach den Umständen deS einzelnen Falles zu beurteilen sei, so unterliege dieses behördliche Ermeßen der Nachprüfung durch das Oberverwaltungsgericht doch insoweit, als eS sich darum handelt, festzustellen, ob die in der Sache tätig gewesenen Verwaltungsbehörden bei Beurteilung des Begriffs der Entbehrlichkeit von richtigen Gesichtspunkten ausgegangen sind Nachdem Se. Majestät der König von Sachsen auf Grund j von Art. 50 der Verfassung des Deutschen Reiches zu dieser Anstellung die landesherrliche Bestätigung erteilt haben, wird solches zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 8370 Dresden, am 2. Oktober 1906. Zu Nr. 407 Postreg. Finanzministerium. Auf Grund von 8 100 t der Gewerbeordnung und nachdem insbesondere ein rechtsgültiger Beschluß der Innungs- Versammlung der Innung Leipziger Buchdruckereibesitzer vor liegt, wird hiermit die Anordnung der unterzeichneten Königl. Kreishauptmannschaft vom 1. Juli 1898 — IV 640 —, daß sämtliche Gewerbetreibende, welche in der Stadt Leipzig daS Buchdruckerei-Gewerbe ausüben, der Innung Leipziger Buchdruckereibesitzer (mit dem Sitze in Leipzig) anzugehören haben, zurückgenommen und die Schließung der erwähnten Zwangsinnung mit Ablauf des Rechnungsjahres, d. i. am 31. Dezember 1906, verfügt. Leipzig, den 1. Oktober 1906. IV 1592 Königliche KreiShauptmauuschaft. 8366 und die Frage hiernach erschöpfend behandelt haben. Letzteres sei im Streitfälle in vollkommen ausreichender Weise geschehen. Denn die AmtShauptmannschast sowohl als auch die KreiShauptmanuschaft hätten die maßgebenden Umstände, insbesondere die Verkehrs-, Um wegs und Steigungsverhältnisse der in Betracht kommenden Wege eingehend geprüft und auf Grund der Zeugenaussagen sich Kenntnis von der seitherigen Benutzung der Wege durch die beteiligten Kreise verschafft. Es sei keinerlei Anhalt dafür vorhanden, daß sich diese Behörden hierbei von rechtsirrtümlichen Auffassungen hätten leiten laffen. Unter diesen Umständen hätte die Klage abgewiesen werden müßen. Deutsches Reich. Der Kaiser und die vrinnerungsaufzeichnungen des Fürsten «sHlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst. In einer deutschen Zeitschrift sind jüngst durch den jüngeren Sohn des verstorbenen Reichskanzlers Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst Erinnerungen aus dem Leben dieses Staatsmannes veröffentlicht worden, die das Befremden und den Unwillen Sr. Majestät des Kaisers erregt haben. Gegen über der in einem Prager Blatte enthaltenen ungenauen Wiedergabe eines Telegramms des Kaisers an den älteren Sohn deS verstorbenen Reichskanzlers, den Fürsten Philipp zu Hohenlohe-Schillingsfürst, das sich mit dieser Angelegenheit be faßt, teilt die „Nordd. Allg. Ztg." den Wortlaut deS kaiser lichen Telegramms wie folgt mit: Ich lese soeben mit Erstaunen und Entrüstung die Veröffent lichung der intimsten Privalgespräche zwischen Deinem Vater und Mir, den Abgang deS Fürsten BiSmarck betreffend. Wie konnte es zugehen, daß dergleichen Material der Öffentlichkeit übergeben werden konnte, ohne zuvor Meine Erlaubnis einzuholen? Ich muß diese- Vorgehen als im höchste» Grade taktlos, indiskret und völlig inopportun bezeichnen, da es unerhört ist, daß Vorgänge, die den zurzeit regierenden Souverän betreffen, ohne Seine Genehmigung veröffentlicht werden. Auf dieses Telegramm hin ermächtigt Fürst Philipp zu Hohenlohe-SchillingSfürst die Prager „Bohemia" zu der Mit teilung, daß er auf die Depesche deS Kaisers diesem ein Tele gramm folgenden Inhalts gesandt habe: Er, Fürst Philipp zu Hohenlohe-Schillingsfürst, habe von der Art der Veröffent lichung der Erinnerungen des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe- Schillingsfürst gar nichts gewußt. Die Erinnerungen seien Eigentum seines Bruders Alexander und werden von Prof. Curtiu« in Straßburg herauSgegcben. Er selbst, Fürst Philipp, habe von deren Inhalt keine Kenntnis gehabt, habe auf die Veröffentlichung keinen Einfluß genommen und überhaupt nicht« davon gewußt. Der Fürst teilt weiter mit, ihm sei wohl be kannt gewesen, daß die Veröffentlichung der Erinnerungen des Fürsten Chlodwig für spätere Zeit in Aussicht genommen war, er sei aber entrüstet darüber, daß gerade dieser Teil der Erinnerungen jetzt veröffentlicht wurde, und müsse sagen, daß der Kaiser über diese Veröffentlichung mit Recht ungehalten sei.! Zu der Angelegenheit läßt sich ferner der „Berl Lokalanz." aus Straßburg i E. folgendes von seinem dortigen Mit arbeiter telegraphieren: Wie Prof. CurtiuS mir mitteilt, ist er seinerzeit vom ver storbenen Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst beauftragt worden, seine Erinnerungen nach seinem Tode in Buchform zu ver öffentlichen Prinz Alexander habe den Nachlaß des Fürsten über nommen und sei somit in dessen gesamte Rechte eingetreten. Mit seinem Wissen und Willen sei die Arbeit vollendet worden und im Buchhandel erschienen. Ein besonderer Grund, die Memoiren gerade jetzt erscheinen zu lassen, bestehe nicht. DaS Buch sei einfach nach Fertigstellung in Druck gegeben worden, im übrigen besage ein dem Buch vorangestelltes Vorwort alles Nähere über den Zweck und die Gründe der Veröffentlichung. Der Druck von Auszügen in „über Land und Meer" sei völlig ohne Wissen sowohl des Herausgebers als auch des Prinzen Alexander ersolgt. Die Veröffentlichung sei eine selbständige Entschließung des Verlages, von der sowohl er als auch Prinz Alexander überrascht gewesen seien. Die „M. Allg Ztg." erfährt, Fürst Chlodwig von Hohenlohe habe die Absicht gehabt, seine politischen Papiere und Aufzeichnungen noch zu sichten, sei aber an der Aus führung seiner Absicht durch den Tod verhindert worden, so daß die Aufzeichnungen ohne jede Kontrolle ihres Verfassers an die Öffentlichkeit gelangt sind. Der ReichShaushaltsetat. Falsche Gerüchte über eine neue Militärvorlage haben durch die Reise des Staatssekretär« des Reichsschatzamts Frhrn. v. Stengel und des preußischen Kriegsministers v. Einem nach Homburg zum Reichskanzler Fürsten v. Bülow neue Nahrung erhalten. Die „Nat.-Ztg." schreibt hierzu: Wir können demgegenüber wiederholt versichern, daß eS sich keines wegs um eine Durchbrechung des Quinquennats handelt, sondern nur um — allerdings nicht unerhebliche — Mehr forderungen für Material, die sich aber durchaus im Rahmen des Etats halten. Der preußische Landwirtschafsminifter V.Podbielski. Nach den Mitteilungen des „Berl. Lokalanz." sollte Hr. v. PodbielSki wiederum an seinem alten Gallensteinleiden er krankt sein, daS jetzt besonders schmerzhaft aufgetreten sei; deshalb habe er auch seinen Aufenthalt in Rominten abgekürzt; er hoffe jedoch im Laufe dieser Woche auf kurze Zeit nach Berlin kommen zu können. Demgegenüber schreibt die „Deut sche Tgsztg.": Daß der Landwirtschaftsminister von seinem alten Leiden befallen wurde, ist, wie wir erfahren, leider richtig; doch gibt sein Gesundheitszustand zu besonderen Befürchtungen nicht im mindesten Anlaß Nach menschlicher Voraussicht wird er vielmehr binnen kurzem in der Lage sein, die Geschäfte seines Amtes in vollem Umfange wieder zu übernehmen. Was den Aufenthalt in Rominten anlangt, fo ist er nicht abgekürzt wor den, sondem seine Dauer war vorher bestimmt. Zur braunschweigischen Angelegenheit. (W. T. B ) Braunschweig, 9. Oktober. Der braun schweigische Landtag ist nunmehr auf den 18. Oktober ein berufen worden. Zu der Phrase von der sozialdemokratischen Mauserung. In der „Neuen Zeit" veröffentlicht Genosse Kautsky eine Betrachtung über den Mannheimer Parteitag. In dieser Be trachtung heißt es u. a.: „Weist man nun diese Auffassung des Massenausstands zurück, dann bleibt allein jene andere übrig, daß der MassenauSstand bei so scharf zugespitzten Klaffengegensätzen und einer so starken Regierung wie in Deutschland nur in einer Situation einen Erfolg erzielen könne, die Aussicht gebe, sich zu einer revolutionären zu gestalten." Wenn hiernach die Mauserungsträumer noch nicht glauben, daß die Sozialdemokratie die alte revolutionäre Partei aeblieben ist, so mögen sie sich von Kautsky weiter folgende« sagen lasten: „Die deutsche Sozialdemokratie ist heute von dem gleichen revolutionären Feuer erfüllt, von dem gleichen Kampfesmut beseelt wie bisher. Die Stimmung des Mannheimer Parteitags war die denkbar kampfeSlustigste, und wenn daS nicht genügend zum Ausdruck kam, so liegt daS nicht zum geringsten daran, daß seit Jahren auf keinem Parteitag der Widerstand gegen das revolutionäre Empfinden so schwach war wie auf diesem. Wenn unsere Gegner das nicht sehen, wenn ihnen dieser Vorgang vielmehr als ein Ruck der Partei nach rechts erscheint, so können wir ihnen ruhig diesen Triumph gönnen. Er wird sehr kurzlebig sein. Die ganze historische Ent wickelung arbeitet fieberhaft daran, die Klassengegensätze ausS äußerste zu verschärfen, und diese Entwickelung drängt das Proletariat mit Naturnotwendigkeit immer weiter nach links, erfüllt eS mit immer revolutionärerem Geiste. DaS ist eine Entwickelung, die ganz un abhängig ist von dem Wollen und Wünschen einzelner Personen, die den einzelnen mit sich reißt. Und sie gilt für die gewerkschaftliche Bewegung nicht minder wie für die politische. Wer auS den Ver handlungen von Mannheim das Gegenteil herauSzuhören glaubte, wird bald genug seinen Irrtum inne werden." Wer nach solchen Äußerungen an der Phrase von der Mauserung der Sozialdemokratie, von der Verneinung ihrer revolutionären Absichten noch festhält, dem ist nicht zu helfen. Für den Monat September 1906 sind behufs Vergütung des von den Gemeinden resp. Quartierwirten innerhalb der betreffenden Lieferungsverbände im Monat Oktober 1906 an Militärpferde zur Verabreichung gelangenden Futters in den Hauptmarktorten der LieferungSverbände des Regierungsbezirks Leipzig folgende Durchschnitte der höchsten Preise für Pferdefutter mit einem Aufschläge von fünf vom Hundert festgesetzt worden: Hafer 100 hx Heu 100 lcx Stroh 100 hx Leipzig für die Stadt Leipzig und die Bezirke der Amts- hauptmannschafken Leipzig, Borna und Grimma: 16 M. 61 Pf. 6 M. 83 Pf. 5 M. 78 Pf. Döbeln für den Bezirk der Amtshauptmannschaft: 18 - 04 - 7 - 19 - 5 - 57 - Oschatz - - - - - : 16 - 04 - 5 - 04 - 3 - 36 - Mittweida - - - - - Rochlitz: 15 - 23 - 6 - 83 - 5 - 25 - Leipzig, am 8. Oktober 1906. Königliche KreiShauptmanuschaft. II 0 624s. 8367
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