Suche löschen...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 12.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454466Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454466Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454466Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1888)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zum Gesetz über den Feingehalt von Gold- und Silberwaaren
- Autor
- Stäckel, R.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fortschritte der einheitlichen Zeitangabe in Berlin
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 12.1888 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1888) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1888) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1888) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1888) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1888) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1888) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1888) 49
- AusgabeNr. 8 (15. April 1888) 57
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1888) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1888) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1888) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1888) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1888) 97
- AusgabeNr. 14 (16. Juli 1888) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1888) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1888) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1888) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1888) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1888) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1888) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1888) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1888) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1888) 177
- ArtikelZum Gesetz über den Feingehalt von Gold- und Silberwaaren 177
- ArtikelFortschritte der einheitlichen Zeitangabe in Berlin 177
- ArtikelDie Marfels´sche Uhrensammlung (Fortsetzung von No. 22 und ... 179
- ArtikelTabellen der Tageslängen und der Entfernungen für eine Sekunde ... 180
- ArtikelAeltere Werke der Uhrmacherkunst in Danzig (Fortsetzung von No. ... 180
- ArtikelAus der Werkstatt 181
- ArtikelPatent-Nachrichten 181
- ArtikelVermischtes 181
- ArtikelBriefkasten 182
- ArtikelInserate 182
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1888) 185
- BandBand 12.1888 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
r- Iasertions-Preis: Breguef. pro 4 gespaltene Petit-Zeile oder deren Raum 85 Pffe. Arbeitsmarkt pro Petit-Zeile 80Pfg. Erscheint monatlich zwei Mal. Alle Correspondenzen sind an die Expedition Berlin SW., fflarkgrafenstrasse 165 zu richten. Abonnements-Preis: pro Quartal im deutsch, u. österr. Postverb. M. 1,50; für Streifbandsendung: p. Quartal M. 1,75 „ Jahr „ 6,75 pränumerando. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Streifbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. Verlag und Expedition bei R. Stäekel, Berlin SW., Markgrafen-Strasse 105. XII. Jahrgang. Berlin, den 1. December 1888. * No. 28. Inhalt: Zum Gesetz über den Feingehalt, von Gold- und Silberwaaren.. — Fortschritte der einheitlichen Zeitangabe in Berlin. — Die Marfels’sche Uhrensammlung. XVII. — Tabellen der Tageslängen und der Entferndngen für eine Sekunde Zeitunterschied in den verschiedenen Breitengraden. — Aeltere werke der Uhrmacherkunst in Danzig. II. — Aus der Werkstatt. — Patent-Nachrichten. — Vermischtes. — Briefkasten. — Anzeigen. Zum Gesetz über den Feingehalt von Gold- und Silberwaaren. Wie den Herren Kollegen im vorigen Jahrgang d. Ztg. wiederholt zur Kenntniss gebracht worden ist, sollten nach den Bestimmungen im § 6 des obigen Gesetzes die alten Stempelzeicben in goldenen und silbernen Uhrgehäusen bis zum 1. Januar 1888 durch Uebergraviren oder auf andere Weise unkenntlich gemacht werden. — Es ist dies im All gemeinen zwar geschehen, jedoch vielfach dabei übersehen worden, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen ausser den Feingehaltsbezeichnungen auch die dabei stehenden Stempelzeichen: in goldenen Uhrgehäusen das „Eichhörnchen“, in silbernen der „Auerhahn“ unkenntlich gemacht werden müssen. Jene Unterlassungen haben vielen Kollegen leider grosse Unannehmlichkeiten bereitet, indem sie dieserhalb zu 5 bis 10 Mark Strafe verurtheilt und die dagegen eingelegten Berufungen von den Gerichten verworfen wurden. Der Unterzeichnete hält es für Pflicht, dies zur allgemeinen Kenntniss zu bringen und die Herren Kollegen nochmals darauf aufmerksam zu machen, dass in den Uhren mit alten schweizerischen Stempelzeichen sowohl der Feingehalt als auch das „Eichhörnchen“ beziehentlich der „Auerhahn“ unkenntlich gemacht werden muss. — Ist dies geschehen, so entsprechen die betreft'enden Uhren ohne weitere Stempelung den gesetzlichen Bestimmungen und dürfen feilgehalten werden. Eine andere gegenwärtig noch streitige Frage über die Anwendung des Feingehaltgesetzes ist folgende: Die neuen schweizerischen Stempel zeichen: in goldenen Uhrgehäusen 0,585 nebst dem grossen und kleinen Eichhörnchen, in silbernen 0,800 nebst dem grossen und kleinen Auerhahn, sind — wie schon wiederholt mitgetheilt wurde — für das deutsche Reich giltig, doch müssen denselben auch die deutschen Stempelzeichen: für Gold die Reichskrone im Sonnen zeichen für Silber die Mondsichel und rechts daneben die Reichskrone, beigefügt werden. —■ Es ist nun die Frage entstanden, ob es für Uhr gehäuse ausreichend ist, wenn das deutsche Stempelzeichen. nur einmal n denselben angebracht wird, oder ob es auch auf der Cüvette, falls diese von Gold oder Silber ist, und bei Savonnette-Uhren auch auf dem vorderen Deckel angebracht werden muss. Die Gerichte entschieden sich für die letztere Auslegung des Gesetzes, und wurden infolgedessen mehrere En-gros-Firmen, welche Savonnette-Uhren feil hielten, bei denen das deutsche Stempelzeichen nur auf dem hinteren Gehäusedeckel ange bracht war, zu Strafen verurtheilt. Auf die dagegen eingelegte Berufung wurde der Unterzeichnete zur Begutachtung aufgefordert und legte dar, dass Uhrgehäuse nach § 4 des Gesetzes als ein Ganzes zu betrachten sind, und dass daher auch die einmalige Anbringung des deutschen Stempelzeichens neben dem schweizerischen als ausreichend betrachtet werden muss, zumal im Gesetz nirgends die Rede davon sei, dass bei goldenen Und silbernen Geräthen jeder einzelne Theil mit dem Stempel zeichen versehen werden müsse. — Daraufhin wurden die Urtheile der ersten Instanz aufgehoben und die betreffenden Firmen freigesprochen. Um jedoch für die Folge verschiedenen Entscheidungen der Gerichte in diesem Punkte vorzubeugen, liegt die Sache jetzt dem Reichsgericht zur endgiltigen Entscheidung vor.' Sobald letztere erfolgt ist, wird das Resultat derselben an dieser Stelle mitgetheilt werden. Es ist zu hoffen, dass auf diese Weise auch über alle anderen noch fraglichen Punkte in der Anwendung des Feiagehaltgesetzes auf Uhr gehäuse in nicht zu langer Zeit endgiltig entschieden und damit volle Klarheit in die Sachlage gebracht werden wird. Mit kollegialischem Gruss! R. Stäekel. Fortschritte der einheitlichen Zeitangabe in Berlin. Zeit ist Geld! Das ist eine so allbekannte Redensart, die zu wiederholen man eigentlich Anstand nehmen müsste. Genauer betrachtet aber findet man leider, dass die Wahrheit dieses Sprichwortes ziemlich ebenso weit verbreitet anerkannt, als in der Praxis ignorirt wird. Wie ungeheuer viel Geld durch die gleichwerthige Zeit heute noch immer vergeudet wird, und wie im Laufe der Jahrhunderte die Zeit immer kostbarer geworden, das heisst rapid im Kurse gestiegen ist, — davon machen sich gar Wenige eine rechte Vorstellung. Wieviel ist wohl eine Stunde Zeit werth? Es giebt viele Menschen, denen es nicht gelang, den Kurswerth ihrer Zeit auf mehr als fünfzig
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder