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Sächsische Dorfzeitung : 19.11.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-11-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-186311191
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18631119
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18631119
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1863
- Monat1863-11
- Tag1863-11-19
- Monat1863-11
- Jahr1863
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 19.11.1863
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Interesse der Integrität Dänemark- für geboten, und der dänische ReichSrath trat am 21. Juni 185S dem Londoner Vertrage bei. Bon diesem Enge an datirt das Princip der sogenannten dänischen Staatseinheit, welche- zu zehnjährigem Wirren An laß gegeben hat. N Dessenungeachtet ist die in London beschlossene Abänderung He» Erbfolgeordnung noch keine rechtSgiltige. Rußland hat daS Zustandekommen des Londoner Vertrags am meisten betrieben und sich außerdem seine vielbestrittenen Erdansprüche auf dieHerzog- thümer Schleswig-Holstein durch ein am 5. Juni 1851 in Warschau getroffenes Uebereinkommen mit Dänemark für den Fall des Aus sterbens der Glücksburger Linie von Neuem gesichert. England und Frankreich, auf jede Machtvergrößerung Deutschlands eifer süchtig, unterzeichneten willig das Londoner Protokoll, und Preußen und Oesterreich ließen sich unter dem Eindrücke des unglücklichen dänischen Krieges in ihrer Eigenschaft als Groß mächte ebenfalls dazu bewegen. Durch den Londoner Vertrag verpflichten sich nun zwar die genannten Mächte, den Prinzen von Glücksburg anzuerkennen, doch haben sie eine förmliche Garantie für diese Thronfolge nicht übernommen. Dagegen fehlt dem Londoner Vertrage die Hauptsache, nämlich die Zustimmung der erbberechtigten Agnaten, es fehlt ihm ferner die Zustim mung der schleswig-holsteinischen Stände und es fehlt ihm endlich die Zustimmung der deutschen Bundesversammlung, denn letztere hat, Dank sei es dem energischen Auftreten einiger Bundesregie rungen, den sogenannten Protokoll-Prinzen und seine Ansprüche auf die Thronfolge in den Herzogthümern niemals anerkannt. Nun wird zwar versichert, daß das Haupt der in den Her zogthümern allein erbberechtigten Linie, der Herzog von Augusten burg, unter dem von Dänemark auf ihn geübten Drucke seinen Rechten entsagt habe. Diese Entsagung ist indessen noch keineswegs festgestellt; aber selbst wenn sie begründet wäre, würde dies in der Sache nichts ändern, denn die Linie zählt sieben männliche Erben, welche fast alle im blühenden Mannesalter stehen und von denen schon längst ein Protest gegen den Londoner Vertrag vor liegt. Daß die Stände der Herzogtümer, namentlich die hol- stemischen, die neue Erbfolge mcht sanctioniren werden, steht außer Zweifel, und unter solchen Verhältnissen gewinnt die Halt ung, welche der deutsche Bund in dieser Angelegenheit beachten wird, eine besondere Bedeutung. Wenn der Bund an seinen bisherigen Grundsätzen festhält, und das deutsche Volk darf er warten, daß er es thut, so kann er den neuen König von Däne mark nicht als Herzog von Schleswig-Holstein anerkennen, und dessen Vertreter, der holstein-lauenburgische Gesandte, darf an den Sitzungen der deutschen Bundesversammlung fernerhin nicht mehr Theil nehmen. Diese kurze Darlegung der tatsächlichen Verhältnisse zeigt zur Genüge, daß durch das plötzliche Ableben des Dänenkönigs die Situation eine viel ernstere geworden ist. Die beabsichtigte Execution ist durch diesen Todesfall selbstverständlich vertagt; aber an die Stelle der weitschichtigen und langjährigen Ver handlungen über die Verfassungsrechte Holsteins und des mit ihm in Verbindung stehenden Herzogtums Schleswig tritt jetzt eine weit wichtigere Frage, deren Lösung nicht vertagt und hin ausgeschleppt werden kann, sondern zu einem raschen AuStrage gebracht werden muß. Wie telegraphisch aus Gotha aemeldet wird, hat die herzogliche Regierung den bisherigen Erbprinzen .von Augustenburg als nunmehrigen Herzog von Schleswig und Holstein anerkannt und ihren Bundestagsgesandten instruirt, jeder etwaigen Erbprätension von anderer Seite durch den Antrag zu begegnen, daß der Bund das Recht dieses legitimen Fürsten mit den erforderlichen Mitteln schützen und nötigenfalls in volle Wirksamkeit setzen möge. Neben den neuesten Nachrichten aus Kopenhagen ist es der vom Kaiser Napoleon vorgeschlagene europäische Congreß, welcher alle Welt beschäftigt. Rach der Angabe französischer Blätter sind den nachfölgenden zwanzig Regierungen Einladungen zur Theilnahme an dem Eongreffe zugegangen: England, Oe sterreich, Rußland, Deutschland (Bundestag), Preußen, Baiern, Hannover, Würtemberg, Sachsen, Italien, Spanien, Rom, Türkei, Belgien, Dänemark, Schweden, Norwegen, Niederlande, Portugal, Griechenland und die Schweiz. Bon anderer Sette wird dagegen bestritten, daß der Papst fich unter den Eingeladenen befinde. DaS kaiserliche Schreiben enthält LMigenS nur eine facultative Einladung an die Souveräne, in Person an dem Eongreffe theitzunehmen, für welchen Fall ihnen die herzlichste Gastfreundschaft zugesichert wird; die diplomatische Vertretung der einzelnen Staaten ist somit keineswegs ausgeschlossen. Das nun die Aussichten auf das Zustandekommen des CongresseS an langt, so haben fich dieselben keineswegs vermehrt, und es bleibt immer noch sehr zweifelhaft, ob die Idee L. Napoleons in dem beabsichtigten Umfange wirklich zur Ausführung kommt oder nicht. Oesterreich, Preußen und England scheinen nur unter gewissen Voraussetzungen geneigt, auf den Vorschlag einzugehen. Eine persönliche Theilnahme der betreffenden Souveräne, ist im Vor aus für unthunlich erkannt worden. Außerdem verlangen die genannten Kabinete die vorherige Feststellung derjenigen Fragen, welche auf dem Eongreffe zur Erörterung kommen sollen und es macht sich dabei die Ansicht geltend, tzaß lediglich solche Diffe renzen, welche in diesem Augenblicke auf der europäischen Tages ordnung stehen, zur Ausgleichung gebracht werden sollen, keines wegs aber die Nichtexistenz der Verträge von 1815 zum Aus gangspunkte des Congresses gemacht werde. Auch sollen bei Lösung der in Berathung zu ziehenden Fragen nur diejenigen Regierungen Sitz und Stimme haben, welche direct dabei be- theiligt sind. Für die Einhaltung dieser Bedingungen, deren vollständige Berücksichtigung bei den verschiedenen Interessen, welche die geladenen Staaten verfolgen, nicht so leicht sein dürfte, werden gewisse Bürgschaften verlangt, ehe die betreffenden Ka binete eine bestimmte Zusage ertheilen können. Von der Ent scheidung der obengenannten Großmächte wird auch die Erklär ung mehrerer Staaten zweiten Ranges abhängen, welche bis da hin ihre definitive Entscheidung zurückzuhalten gedenken. Selbst Rußland soll nicht bedingungslos auf den Congreß eingehen wollen, seinerseits scheint eine vorherige Verständigung mit Preußen angestrebt zu werden, beiläufig der einzigen größeren Macht, mit welcher das Petersburger Kabinet gegenwärtig auf gutem Fuße steht. Nach alledem scheint ein Zustandekommen des Congresses nur unter Einschränkungen möglich, welche schwerlich nach dem Sinne des Kaisers der Franzosen sein werden. Wie telegraphisch aus Kiel berichtet wird, werden die Mit glieder der holsteinischen Ständeversammlung und ihre Stellver treter am 19. Nov. in der genannten Stadt sich versammeln, um über die Lage des Landes zu berathen. Diese Versammlung wird zwar nur eine private sem, dessenungeachtet kann aber die selbe dem plötzlich eingetretenen Thronwechsel gegenüber von großer Bedeutung für die Haltung des ganzen Landes werden. Preußen. Das Abgeordnetenhaus hat am 12. November mit großer Majorität den Abg. Grabow zum Präsidenten gewählt; als erster Vicepräsident wurde infolge eines CompromiffeS der Abg. v. Unruh, als zweiter Abg. v. Bockum-Dolff- gewählt. Präsident Grabow sprach in seiner Antrittsrede den Wunsch aus, die schweren Zerwürfnisse zwischen Regierung und Volksvertretung ausgeglichen und die getrübte Einheit zwischen Fürst und Volk wieder hergestellt zu sehen. Dieser Wunsch, fügte er hinzu, werde erfüllt werden, wenn die beschworene Verfassung in ihrem eigenen Geiste ausgelegt und gehandhabt werde. In ihr wurzele dann ein starkes Königthum, getragen von der opferfreudigen Treue eines verfassungstreuen Volkes. Dann werde man nicht mehr die Treue gegen den erhabenen Träger der Krone und seine dem Abgeordnetenhause stets heilig gewesenen und heilig bleibenden verfassungsmäßigen Rechte von der Treue gegen das Volk und von seinen beschworenen verfassungsmäßigen Rechten trennen können. Dann werde die auf gegenseitiges Vertrauen festge gründete Einheit -wischen König und Volk, daS schönste Erb- Lheil der Hohenzollern, daS herrlichste Kleinod de- preußischen Volkes, alle äußeren Gefahren in todesmuthiger Treue, wie vor 50 Jahren, besiegen und Preußens geschichtlichen Beruf in Deutschland sichern. Diese Worte deS Präsidenten wurden von der Versammlung mit lautem Beifall begrüßt. . Das Abgeordnetenhaus hat sich zunächst mit der Prüfung der Wahlen beschäftigt und eS haben sich dabei maßlose Beein-
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