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Dresdner Journal : 09.12.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-12-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191112095
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19111209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19111209
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1911
- Monat1911-12
- Tag1911-12-09
- Monat1911-12
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- Dresdner Journal : 09.12.1911
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Ttoniglieh Sächstsehev Stnatsernzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mtttelbehörden. Nr. 286. 2» Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. < Sonnabend, 9. Dezember 1911. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Grohe Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mart vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr 1295, Redaktion Nr. 457 t. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6 mal gesp. Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum aus 3mal gesp. Textseile im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. PreiSermäßigq. auf Geschäftsanzeigeu. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Ter Reichstag ist aufgelöst worden; die Neuwahlen find^anf den 12. Januar 1S12 anberaumt. Die Kommission der internationalen Znüerlonferenz ist in Brüssel zusammengctreten, nm insbesonders über den Antrag Rußlands anf Erhöhung seines Ausfnhrtontingents zn verhandeln. Ein Schreiben des deutschen Postmeisters Henne in Sianfu bestätigt die Ermordung der Frau Bettmann und ihrer zwei Töchter. * Die persische Regierung hat die Ernennung Lecoffres zum Mitarbeiter im Finanzministerium widerrufen und damit eine der russischen Forderungen erfüllt. Wie verlautet, hat die Pforte Persien den Ratschlag erteilt, daS zweite russische Ultimatum zur Bermeidung von Bcrwitteluugen, für die der Angenblitt nicht günstig sei, auznnehmen. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Chefredakteur des Dresdner Anzeigers Prof. vr. Lier in Dresden das ihm von Sr. Majestät dem König der Belgier verliehene Ritter kreuz des Kroneuordens annehnre und trage. (Fortsetzung des amtlichen Teils in der 3. Beilage.) Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 9. Dezember. Se. Majestät der König empfing mittags die Hofdepartementschefs zum Rapport Um 1 Uhr fand bei Sr- Majestät Familientafel statt. Aus Anlaß des Geburtstags Sr. König!. Hoheit des Prinzen Ernst Heinrich brachte das Hoboistenkorps des 1. (Leib-) Grenadierregiments Nr. 100 dem Prinzen um 8 Uhr eine Morgenmusik dar. Se. Durchlaucht der Fürst und Ihre K. und K. Hoheit die Frau Fürstin zn Hohenlohe-Vartenstein werden zum Besuche am Königl. Hofe morgen abend hier ein- trcffen und im Königl. Residenzschlosse Wohnung nehmen. Dresden, 9. Dezember. Ihre Königl. Hoheit die Prilizessin Mathilde wohnte gestern abend dem Klavierabend von Frl. Juliette Wihl im Palmengarten und darauf dem Tvnkünstlervereinskonzert im Gewerbe hanfe bei. Deutsches Reich. Kaiserlicher Hof. Wildpark bei Potsdam, 8. Dezember. Se. Majestät der Kaiser traf heute nachmittag 3 Uhr 40 Min. aus Oberschlesien auf der Station Wildpark ein. Zum Empfange hatte sich Ihre Majestät die Kaiserin ein- gefunden. Die Majestäten begaben sich ins Neue Palais. Auflösung des Reichstag»; Termin der Reichstags wählen. Der „Deutsche Reichs- und Preußische Staats- anzeigcr" veröffentlicht folgende Beiordnungen: Verordnung, betreffend 5ie Auflösung des Reichstags. Von» 7. Dezember 1911. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc. verordnen auf Grund des nach Artikel 24 der Verfassung des Deutschen Reichs vom Bundesrat unter Unserer Zustimmung ge faßten Beschlusses, im Namen des Reichs, was folgt: Der R ichstag wird hierdurch aufgelöst. Urkundlich unter Unser Höchsteigenhündigen Unterschrift und beigcdrucktcm Kaiserlichen Jnsiegel. Gegeben Primkenau, den 7. Dezember 1911. (I,. 8.) Wilhelm. . von Bethmann Hollweg. Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichtag. Vom 8. Dezember 1911. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen w. verordnen auf Grund der Vorschrift im 8 14 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869, in Namen deS Reicl)s, was folgt: Die Wahlen zum Reichstag sind am 12. Januar 1912 vor zunehmen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrutttem Kaiserlichen Jnsiegel. Gegeben Primkenau, den 8. Dezember 1911. (1,8.) Wilhelm. von Bethmann Hollweg. ^in Dementi. Berlin, 8. Dezember. Bon amtlicher Stelle wird erklärt, daß die Zeitungsmeldungen über die Ab schaffung bestehender und die Einführung neuer Steuern reine Phantafieerzengnisse sind. AbänderungderJagdveeorVnunginDeutfch Ostafrika. Der amtliche Anzeiger für Teutsch-Ostafrika ver öffentlicht eine Anzahl von Abänderungen des bestehen den Jagdgesetzes, welche mit dem 1. Januar 1912 in Kraft treten. Die wichtigsten der neuen Bestimmungen find folgende: Der Preis deS großen Jagdscheines, welcher zur Ausübung der Jagd mittels Hinterlader auf Tiere der Klassen I und II berechtigt, wird von 750 anf 450 Rupien herabgesetzt. In die Klasse ll, welche die Tiere enthält, die nur von Inhabern des großen Jagd scheines geschossen werden dürfen, gehören in Zukunft neben Nashorn, Giraffe und Zebra auch das Kudu, der Spießbott und die Giraffengazelle. Der Elefant dagegen ist aus Klasse II herausgenommen und bildet für sich allein die Klasse III. Zur Jagd auf Elefanten ist in Zukunft eine besondere Erlaubnis notwendig, die nur Inhabern von großen Jagdscheinen erteilt wird und für die im voraus zu entrichten sind: 150 Rupien für den ersten, 400 Rupien für den zweiten Elefanten. Die Erlaubnis zum Abschuß von mehr als zwei Elefanten darf nur vom Reichskanzler (Reichs- koloniawmt) in gewissen Ausnahmefällen erteilt werden. Der Abschuß eines Elefanten kostet also in Zukunft 600 Rupien, der Abschuß zweier Elefanten 1000 Rupien. Nm den Abschuß zu junger Tiere zu verhindern, wird die Jagd und das Töten von Elefantenkälbern sowie von weiblichen Elefanten, die von Kälbern begleitet sind, verboten und alle Elefantenzähne, die ein ge ringeres Gewicht als 15 Kg besitzen, von der Regierung eingezogen. Ter Gonverneur ist befugt, das Verzeichnis der jagdbaren Tiere auf dem Wege öffentlicher Bekanut- machnng abzuändern, auch kann er die Jagd auf einzelne Tierarten in gewissen Gebieten auf bestimmte oder un bestimmte Zeit verbieten. Die Ermäßignng des großen Jagdscheines gilt nur für die im Schutzgebiet ansässigen Personen; nicht an sässige Personen haben für den kleinen Jagdschein statt 50 Rupie» 200 Rupien, für den großen Jagdschein statt 450 Rnpien 750 Rnpien zn zahlen. — Tie in Berlin am 8. Dezember ausgegebenen Nrn. 63 und 64 des Reichsgesetzblattes enthalten: Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und dem Großherzogtume Luxemburg vom 15. September 1911 wegen Begründruig einer Gemcinschast der Essigsäureverbrauchsabgabe; Bekanntmachung vom 21. November 1911, betreffend die Ratifikation des Internationalen Funken- telegraphenvertrags vom 3. November 1906 durch Persien, den Beitritt Persiens zum Zusatzabkommen vom gleichen Tage und den Beitritt d r Belgischen Kongokolonie zn beiden Abkommen; Bekanntmachung vom 27. November 1911, betreffend die Ratifi kation des am 6. Juli 1906 in Gens unterzeichneten Abkommens zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken bei den im Felde stehenden Heeren durch Portugal; Verordnung vom 7. Dezember 1911, betreffend die Auslösung des Reichstags, so wie Verordnung vom 8. Dezember 1911, betreffend die Wahlen zum Reichstag. Der italienisch-türkische Krieg. Die Lage hat keine Änderung erfahren. In diesem Satze erschöpfen sich die eingegangenen Meldungen, von denen wir nur die folgende wiedergeben: Tripolis, 8. Dezember. (Meldung der „Agenzia Stefani.") In der Nacht zum 7. Dezember hat sich iu Tripolis, Ainzara und Homs nichts Neues er eignet Die Arbeit » zur Verstärkung des Platzes Amzara werden eifrig fortgesetzt. Gestern vormittag wurden drei Kavalleriepatromlle» zur Erkuuduug gegen Süden und Südosten ausgeschickt, die feststellteu, daß bis auf 15 Km Entfernung kein feindlicher Trupp sich anf- hielt. Eine nach Tagiura vorgedrnngene Patrouille be merkte etwa 100 Araber, darunter einige Bewaffnete, die sich, ohne zn feuern, in der Richtung auf Argub zurückzogen. Ferner wurde festaestellt, daß die Türken auf ihrer ciligeu Flucht kein Feldgeschütz mitgesührt haben. Folglich ist ihre Feldartillcrie ganz in die Hände der Italiener gefallen oder versteckt oder vergrabet! worden Ein Flugzeug stellte gestern abend fest, daß auch die Straße »ach Azizia über Bireddin hinaus und die Straße nach Birtobras und Sidifaiah bis 8 Km südlich von Sidisaiah vom Feinde frei ist. Der Berichterstatter des „Temps" Jean Carrere, der am 1. Dezember überfallen und verwundet wu de, ist jetzt fast vollkommen hergcstellt. Er wird Sonnabend oder Sonntag an Bord des „Bossorio" abreisen. Altsland. Der russische Minister des Äußern über den Zwe<r seiner Reise nach Paris und die politische Lage. Paris, 8. Dezember. Der russische Minister des Äußern Sasson ow erklärte dem hiesigen Vertreter der St. Petersburger Telegrapheuageutur unter anderem: Er habe mit seiner Pariser Reise den Zweck ver folgt, die Bekanntfchaft der Mitglieder der französischen Regierung zu machen, um mit ihnen einen Meinungs austausch über alle die beiden Länder interessierende» Fragen zu pflegen. Dieser Meinungsaustausch habe auch seiner Erwartung gemäß die vollständige Solidarität der Interessen Frankreichs und Rußlands in allen schwebenden Fragen der auswärtigen Politik sowie die Stabilität und Lebenskraft des französisch-russischen Bünd nisses dargetan. Er habe infolge der Abwesenheit des Königs von England sich gegenwärtig nicht nach England begeben können und deshalb Unterredungen mit dem russischen Botschafter in London Grafen Benckendorff sowie dein hiesigen englischen Botschafter Bertis ge habt. Tas Gerücht, wonach seinen Unterredungen mit den Mitgliedern der französischen Regierung dritte Personen beigewohnt Hütten, sei unrichtig. Bei seiner Reise habe er nicht speziell die Dardanellenfrage oder die persische Angelegenheit im Auge gehabt. Tie Presse babe unrecht, der Dardanellenfraae eine über mäßige Bedeutung beizumesscn, und was das an Persien gerichtete Ultimatum anlange, so hätte es de» Zweck ge habt, in würdiger Weise auf ein von Rußland als un zulässig erachtetes Vorgeheu einer Gruppe persischer Politiker zu antworten, die weder Sinn für die wirk liche» Verhältnisse, noch politischen Takt besitzen. R»ß- land strebe keineswegs eine Vergrößerung seines Ge bietes an, die es nicht brauche Sassouow gewährte auch eiuem Mitarbeiter des „Temps" eine Unterredung, in der er u. a- folgendes erwähnte: Man habe sich auch mit den chinesischen Vorgängen be schäftigt. Auch in diesem Punkte sei der Einklang der An schauungen ein vollständiger. Jede unvorsichtige Initiative s.i ausgeschlossen. Dies sei die Haltung Frankreichs, Englands und auch Japans, mit welch letzterem Rußland in dieser Frage die besten Beziehungen unlerhalte. Die Meldungen der Blätter, wonach Rußland die D ardanellensrage diplomatisch ausrolten wolle oder von der Türkei direkt die freie Durchfahrt sür feine Kriegsschiffe gefordert habe, seien eine Fabel. Es sei kein offi zieller Schritt erfolgt, sondern es hätten lediglich einfache Be- jprechungeu durch den Botschafter Tscharykof stattgefuudcn, die durch die Befürchtung veranlaßt worden waren, daß die Türkei durch die Legung unterseeischer Minen den russischen Handel stören könnte. Die allgemeine Lage Europas erscheine ihm trotz des italienisch-türkischen Krieges und der Preßfehdeu nicht beunruhigend. Frankreich und Deutschland haben durch die gründliche Liquidation der marokkanischen Angelegenheit gute Arbeit geleistet Sic habeu auch ein gutes Beispiel durch den Beschluß gegeben, alle etwa aus dem jüngste» Abkomme» er- wachsende» Schwierigkeit«» dem Haager Schiedsgerichte zu unter breiten. Das Abkommen Frankreichs mit Deutschland betreffend Marokko ist von demselben Geiste erfüllt, wie das russisch-deutsche Abkomme» betreffend Persien. DaS sind positiv wertvolle Er gebnisse; denn die bestehenden Bündnissysteme bedrohen einander nicht; sie haben nichts Gegensätzliches an sich »md sind anch nicht unvereinbar untcreinander. Er sei überzeugt, daß sie sich zu einer Verständigung eignen, welche Zwistigkeiten es auch immer in der Vergangenheit gegeben haben mag. Um künftige» Zwistigkeit?» vorzubeuge», genügt es, daß man vorher die einander gegcnüberstehenden Interessen ausgleicht. Weder Ruß land noch Frankreich, weder England noch Deutschland haben sich dieser gemeinsamen Pflicht entzogen. Internationale Zuckerkonferen;. Brüssel, 8. Dezember. Die heilte zusamme»getrete»e Kommissio» der Znckcrkonferenz hat über de» Antrag Rußlands verhandelt, der dahin geht, eine Erhöhung seines Ausfuhrkontiugents in den Jahren 1911 und 1912 und gewiffe Abänderungen der Bestim mungen zu erlange», die es Rußlcmd gestatten sollen, anch nach d.m 1- Dezember 1913 Mitglied der Inter nationale» Zuckermüo» zu bleibe». Zu Beginn der Ver handlungen setzten die russischen Delegierten die Gründe auseinander, die sie veranlassen, eine Erhöhung ihres Kontingents über 200 000 Tonüen hinaus zu verlange«. Tie Kommission trat heute uicht in die näheren Details ein, sondern vertagte ihre Sitzung auf morgen vormittag Wie die „Agence Havas-Reuter" aus Privatlre.se» der Delegierte» erfährt, falle» die Delegierten Englands gemäß der Erklärung, die Sir Edward Grey im Unter hause abgegeben hat, sich dahin geäußert haben, daß die
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