Sächsische Dorfzeitung : 06.11.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-11-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-186811060
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18681106
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18681106
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1868
- Monat1868-11
- Tag1868-11-06
- Monat1868-11
- Jahr1868
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- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 06.11.1868
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Ireitag, M- 87- 6 Uovemön 1868" Vret-t vierteljährlich 12>Ngr. Zu beziehen durch alle kgl. Post. Anstalten. An unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann. Erscheint jeden Dienstag und Freitag früh. Redigirt unter Verantwortlichkeit des Verlegers E. Heinrich. Politische Weltschan. Deutschland. Anläßlich der letzten spanischen Revolution - hatten sich bekanntlich einige sächsische und thüringische Kaufleute nach Berlin gewendet, um die Absendung eines oder mehrerer Kriegsschiffe der norddeutschen Bundesflotte zum Schutze des deutschen Handels in den spanischen Häfen in Anregung zu bringen. Es ist denselben jetzt die Antwort geworden, daß nach eingezogenen ofsiciellen Erkundigungen die Verhältnisse in den spanischen Seehäfen vorerst noch nicht der Art wären, daß die Anwesenheit von deutschen Kriegsschiffen daselbst irgendwie Nutzen bringen könnte. Sollte später vielleicht aus verschiedenen Grün den deren Gegenwart für das norddeutsche Interesse dort erwünscht sein, sso würde das Marine-Kommando den Befehl zur schleunig sten Absendung geeigneter Kriegsfahrzeuge sogleich erhalten. Die jetzt nach Westindien abgesegelte Kriegskorvette „Victoria" habe die Anweisung bekommen, in Havanna zu ankern, wenn ihre Anwesenheit den dortigen Kaufleuten des norddeutschen Bundes irgendwie erwünscht sein sollte, und die in die asiatischen Meere entsandte Korvette „Medusa" würde nach den spanischen Phi lippinen segeln, wenn daselbst etwa Unruhen ausbrechen sollten, die das Interesse der Angehörigen des nörddeutschen Bundes beschädigen könnten. Man würde überhaupt von Seiten des Bundeskanzlers stets die größte Sorge dafür tragen, überall schleunigst Kriegsfahrzeuge dahin zu senden, wo man immer aus irgend welcher Ursache das Interesse der Angehörigen des Bundes gefährdet hielte, so weit die Mittel der noch jungen Kriegsflotte dies nur erlaubten. Aus diesem Grunde habe auch das Kanonen boot 1. Klasse, der „Blitz", Befehl erhalten, vorläufig in der Donaumündung bei Galacz Station zu nehmen, wenn in dortigen Gegenden vielleicht ernsthafte Unruhen ausbrechen sollten. — Die Postverwaltung des norddeutschen Bundes beabsich tigt, die Beförderung von Personen mit den Posten aufhören zu lassen und diesen Industriezweig dem Betriebe des Privat- fuhrgewerbes anheimzugeben. Das bei dem immer mehr sich ausbreitenden Eisenbahnnetze noch zu unterhaltende unverhältniß- mäßig große und kostspielige Wagen-Jnventarium und die für die Beförderung der Personenposten zu gewährenden hohen Ver gütungen, sowie die bei den jetzigen Futterpreisen auf die Unter haltung von Pferden stetig zahlbaren Fourage-Zuschüsse, sollen zu dieser Entschließung Veranlassung gegeben haben. — Das Bundesgesetz wegen Aufhebung der polizeilichen Beschränkungen der Eheschließung hat den evangelischen Oberkirchenrath in Preußen veranlaßt, für die Angehörigen des norddeutschen Bun des das Gesetz vom 13. März 1854 außer Kraft zu setzen. Es ist also, wenn ein Angehöriger eines andern Staates des nord deutschen Bundes in Preußen eine Ehe schließen will, von dem selben ein Attest der Obrigkeit seiner Heimath, daß er nach den dortigen Gesetzen zum Eingehen der Ehe befugt sei, nicht mehr beizubringen. Preußen. Die Thronrede, mit welchem am 4. d. M. König Wilhelm den Landtag der preußischen Monarchie eröffnete, lautet folgendermaßen: „Erlauchte, edle und geehrte Herren von beiden Häusern des Landtags! Die heute beginnende Sitzungsperiode eröffnet Ihnen ein Dreißigster Jahrgang. IV. Quartal. weites Feld wichtiger, gesetzgeberischer Thätigkeit. Ich vertraue, daß derselbe Geist bereitwilligen Zusammenwirkens mit meiner Regierung, welchem die günstigen Erfolge der letzten Sessionen zu danken waren, auch bei den diesmaligen Berathungen maßgebend sein werde. Der Staatshaushalt-Etat für das nächste Jahr wird Ihnen un verzüglich vorgelegt werden. Infolge des Zusammenwirkens verschiedener ungünstiger Umstände ist es nothwendig gewesen, zur vollständigen Deckung der Staatsausgaben, obwohl dieselben thunlichst beschränkt worden sind, außerordentliche Einnahmen in Ansatz zu bringen. Die dauernde Stockung des Verkehrs und die Folgen einer nicht günstigen Ernte im vorigen Jahre haben die sonstige naturgemäße Steigerung der Einnahmen mit der unvermeidlichen Zunahme der Staatsbedürf nisse nicht gleichen Schritt halten lassen. Durch die im allgemeinen volkswirthschaftlichen Interesse be schlossenen Herabsetzungen der Zölle und anderer Einnahmen sind Aus fälle von erheblichem Umfange herbeigeführt worden, in deren Voraus sicht, zu Anfang dieses Jahres, dem Zollparlamente Vorlagen gemacht wurden, welche jedoch die Zustimmung desselben nicht erlangt haben. Ich hoffe zuversichtlich, daß die Vermehrung der eigenen Ein nahmen des Bundes als nothwendig anerkannt und nicht weiter ver sagt werden wird. Wenn ferner nach Lage der Verhältnisse in nächster Zeit ein lebendigerer Aufschwung von Handel und Verkehr und ein günstiger Einfluß desselben auf die Erhöhung der Staatseinnahmen erwartet werden darf, so knüpft sich hieran auch die Hoffnung, daß demnächst die Mittel vorhanden sein werden, das Gleichgewicht zwischen den ordentlichen Staatseinnahmen und Ausgaben herzustellen und für die Staatsbedürfnisse ausgiebiger zu sorgen, als es gegenwärtig mög lich gewesen ist. In Würdigung dieser Verhältnisse werden Sie keinen Anstand nehmen, den Vorschlägen meiner Regierung wegen Deckung des Aus gabebedarfs für das nächste Jahr Ihre Zustimmung zu geben. Die Fortbildung der Verwaltungseinrichtungen ist Gegenstand eingehender Erwägungen gewesen. Es kann nicht die Absicht sein, die bisherigen Einrichtungen, denen Preußen zum großen Theile sein Gedeihen verdankt, zu erschüttern oder aufzulösen, ehe anderweit lebens fähige und Erfolg versprechende Institutionen geschaffen sind. Meine Regierung erkennt es aber namentlich im Hinblick auf die Vergrößerung der Monarchie und in Berücksichtigung eines vielfach hervortretenden Strebens als ihre Aufgabe an, diejenigen Zweige der öffentlichen Thätigkeit, welche nicht vermöge eines unmittelbaren Staatsinteresses der Leitung und Fürsorge der Staatsbehörden nothwendig Vorbehalten bleiben müssen, allmählig geeigneten provinziellen und communalm Körperschaften zu selbständiger Wahrnehmung zu überweisen. Sobald diese Körperschaften mit entsprechenden Verwaltungsorganen auSgestattet sein werden, wird die Gesetzgebung auf den einzelnen Gebieten des Staatswesens den Kreis ihrer Wirksamkeit, je nach den zu machenden Erfahrungen, zu erweitern haben. In mehreren der neuen Provinzen ist die Herstellung solcher Verwaltungsorgane angebahnt. Um den Boden dafür auch in den alten Provinzen zu bereiten, ist vor Allem die Fortbildung der Kreis verfassung erforderlich. Meine Regierung wird Ihnen einen dahin zielenden Entwurf vorlegen. Eine Reihe anderer wichtiger Verbesserungen der Gesetzgebung soll durch Ihre Mitwirkung zur Ausführung gelangen. — Die Vor schriften über Erwerbung und den Verlust der Eigenschaft als preußischer 87
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