Sächsische Dorfzeitung : 22.12.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-12-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-186812222
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18681222
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18681222
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1868
- Monat1868-12
- Tag1868-12-22
- Monat1868-12
- Jahr1868
-
2465
-
2466
-
2467
-
2468
-
2469
-
2470
-
2471
-
2472
-
2473
-
2474
-
2475
-
2476
-
2477
-
2478
-
2479
-
2480
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 22.12.1868
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Dienstag, Redigirt unter Verantwortlichkeit des Verlegers C. Heinrich. Weltstadt- Dres de«, in der Expedi tion, kl.Meißn. Gasse Nr. r, zu Haden. Vrek-t* vierteljährlich 12'/»Ngr. Zu beziehen durch alle kgl. Post- Anstalten. Die nächste Nummer d. Bl. erscheint wegen des bevorstehenden Weihnachtsfestes Donnerstag, den 24. Dec. früh und werden die mit der Post zur Versendung kommendenPackete schon Mittwoch Ein unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann. Erscheint jeden Dienstag und Freitag früh. Abonnements - Einladung. Auf das mit 1. Januar 1868 beginnende neue Quartal der Sächsischen Dorfzeitung, „EinunddreWgster Jahrgang" nehmen alle Königl. Postämter und Postexpeditionen gegen Vorausbezahlung von 12'/r Ngr. Bestellungen an; auch kann da- Blatt, wenn es verlangt wird, den geehrten auswärtigen Abonnenten durch die betreffenden Postanstalten gegen Botenlohn von nur 2 Ngr. pro Quartal jeden Dienstag und Freitag pünktlich in's Haus gesandt werden. Die Dresdner Pränumeranten, welche ihre Bestellungen direkt bei uns (Neustadt, kl. Meißner Gasse Nr. 3) machen, erhalten die Zeitung jeden Dienstag und Freitag ohne Preiserhöhung zugeschickt. Dringend ersuchen wir aber, die Abonnements-Bestellungen gefälligst sofort machen zu wollen, indem wir bei späteren Aufträgen für die Nachlieferung der bereits erschienenen Nummern nicht einstehen können. Inserate finden bei der bedeutenden Auflage der „Sächsischen Dorfzeitung" durch dieselbe sowohl in Dresden und dessen Umgegend als auch im ganzen Lande die ausgedehnteste Verbreitung. Die Verlags-Expedition. gesetzbuches für den norddeutschen Bund abzusehen gedenkt, vielmehr soll das preußische Strafgesetzbuch vom 14. April 1851 zur Grundlage des neuen Bundes - Strafgesetzbuches genommen werden. Diese Wahl wird mit der Bemerkung, daß dadurch über den größeren oder geungeren Werth der anderen in Deutsch-- land geltenden Strafgesetzbücher keinesweqs abqesprochen sein soll, näher dahin motivirt, daß das preußische Strafgesetzbuch nicht blos seit beinahe zwei Jahrzehenten im größten Staate des nord deutschen Bundes besteht, sondern auch den Strafgesetzbüchern vieler anderer deutscher Staaten als Grundlage gedient hat. Kein's der übrigen Strafgesetzbücher sei auch nur annähernd einer gleich großen Anzahl norddeutscher Juristen und Laien geläufig geworden und habe dadurch in ähnlicher Weise die Vorbedingungen weiterer Durcharbeitung und Läuterung gewonnen. — Endlich ist noch zu erwähnen, daß der Bundeskanzler an den Leipziger Schrift steller-Verein das Ersuchen gerichtet hat, einen Sachverstän dige rz zur Berathung des Gesetzentwurfes über das literarische Eigenthum in den Bundesrath zu entsenden. Die gleiche Auf forderung erhielt auch der Allgemeine deutsche Schriststeller-Vcrein in Berlin. Preußen. Weß Geistes Kinder die Mitglieder des preu ßischen Herrenhauses sind, davon gab wieder einmal eine der letzten Sitzungen Zeugniß, in welcher über den Antrag des Abg. Guerard, die Redefreiheit betreffend, Beschluß gefaßt wurde. Bekanntlich sind Abgeordnetenhaus und Regierung endlich ein mal über diese langjährige Streitfrage einig geworden, und Graf Bismarck nahm im Herrenhause vor Eintritt in die Tages ordnung das Wort zu folgender Erklärung: Eine gedeihliche Entwickelung des konstitutionellen Lebens ist nur möglich durch eine Reihe von Kompromissen zwischen den verschiedenen Faktoren der Gesetzgebung. Diese zu fördern ist eine wesentliche Ausgabe einer konstitutionellen Regierung. Ein Kompromiß wird aber nie zu Stande kommen, wenn Niemand bereit ist, von seiner Ueberzeugung, und zwar von seiner ehrlichen Ueberzeugung, dem Mitkompromittenten einen Theil zu opfern. Ich halte dies für 100 Abend expedirt werden. Politische Weltschan. Deutschland. Da die Beaufsichtigung und Gesetzgebung über das Patentwesen verfassungsmäßig zur Kompetenz des norddeutschen Bundes gehören, so hat der Bundeskanzler, Graf Bismarck, folgenden Antrag beim Bundesrathe eingebracht: „Der Bundesrath wolle den Ausschuß für Handel und Verkehr mit der Berathung über die erwähnte Frage und der Berichterstattung über dieselbe beauftragen." In der Motivirung dieses Antrages wird darauf hingewiesen, daß die Gewährung eines Privilegiums für die Ausbeutung gewerblicher Erfindungen weder durch ein vom Staate zu schützendes natürliches Recht des Erfinders ge boten, noch durch allgemeine wirtschaftliche Grundsätze zu recht fertigen sei. Hauptsächlich aber wird auf die praktischen Schwierig keiten verwiesen, welche sich allen Versuchen zur Verbesserung der mangelhaften Zustände des Patentwesens entgegen stellen. Den Besorgnissen, daß der Mangel des Patentschutzes den Ersindungs- geist niederhalten oder die einheimische Industrie gegen die Kon kurrenz des Auslandes in Nachtheil versetzen könnte, wird das Beispiel der Schweiz entgegen gehalten. Für die Thatsache, daß der Patentschutz in Deutschland überhaupt nur eine sehr be schränkte Wirksamkeit bat, liegt der Beweis in deutlich sprechen den Zahlen vor. Im Jahre 1867 wurden in Preußen !03, in Sachsen 179, in den thüringischen Vereinsstaaten 33, in Braun schweig 32, in Hessen 20, in Oldenburg 12, in Baiern 214, in Würtemberg 139 und in Baden 46 Patente ertheilt, während für das Jahr 1866 Belgien etwa 1700, Frankreich 4400 und Nordamerika 9450 Patentverleihungen aufzuweisen hat. In Preußen hat namentlich die streng gehandhabte Vorprüfung dazu geführt, daß in den letzten Jahren durchschnittlich 87 Prozent der eingegangenen Patentgesuche zurückgewiesen sind. Ueberdies sei von den patentirten Erfindungen nur eine kleine Zahl in nennens- werther Weise ausgebeutet worden. — Ferner ist dem Bundcs- rathr in einer Denkschrift mitgetheilt worden, daß das Bundes- Präsidium von einer Aufstellung eines vollständig neuen Straf- VrrtKigster Jahrgang. IV. Ouartal.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht