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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 14/16.1890/92
- Erscheinungsdatum
- 1890 - 1892
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454468Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454468Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454468Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig:1891, Heft 23: Textverlust auf S. 179 und 180; 1892, Heft 8: S. 57 - 64 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 15.1891
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1891)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacherschule
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Abänderung des Patentgesetzes
- Autor
- Knoblauch, Hugo
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 14/16.1890/92 -
- ZeitschriftenteilJg. 14.1890 -
- ZeitschriftenteilJg. 15.1891 19
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1891) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1891) 9
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 9
- ArtikelAbänderung des Patentgesetzes 9
- ArtikelDie Schweizer Uhrenindustrie auf der Pariser Weltausstellung ... 10
- ArtikelNeuer Chronograph 10
- ArtikelOxidirte Stahlgehäuse mit eingebrannten Dekorationen aus Gold ... 11
- ArtikelAequatorial-Sonnenuhr 11
- ArtikelAus der Werkstatt 13
- ArtikelSprechsaal 13
- ArtikelVermischtes 14
- ArtikelBriefkasten 15
- ArtikelInserate 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1891) 19
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1891) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1891) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1891) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1891) 49
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 57
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1891) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1891) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1891) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1891) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1891) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1891) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1891) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1891) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1891) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1891) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1891) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1891) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1891) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1891) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1891) 185
- ZeitschriftenteilJg. 16.1892 -
- BandBand 14/16.1890/92 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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■ Insertions- Preis: pro 4gespaltene Petit-Zeila oder deren Raum 25 Pfg. Arbeitsmarkt pro Petit-Zeile 20 Pfg. Erscheint monatlich zwei Mal. Alle Korrespondenzen sind an die Expedition Berlin SW., Itlarkgrafenstrasse 105 zu richten. Juergensen. ' Abonnements-Preis: pro Quartal im deutsch. 11. österr. Postverb. M. 1,50; für Streifbandsendung! p. Quartal M. 1,75 „ Jahr „ 6,75 pränumerando. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Streifbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. XY. Jahrgang. F a q h, b 1 & 11 für II h r m r e Verlag and Expedition bei R. Stäckel, Berlin SW., Markgrafen-Strasse 105. »— ■' 1 - . . i . . g * No. 2. Berlin, den 15. Januar 1891. Die heutige Nummer enthält das Titelblatt und Inhaltsverzeichniss zum Jahrgang 1890. Inhalt: Deutsche Uhrmacherschule. — Abänderung des Patentgesetzes. — Die Schweizer Uhrenindustrie auf der Pariser Weltausstellung VII. — Neuer Chronograph. — Oxidirte Stahlgehäuse mit eingebrannten Dekorationen aus Gold und Silber. — Aequatorial-Sonnenuhr. — Aus der Werkstatt (Vorrichtung am Rundlaufzirkel zum Einstellen der Minutenräder ohne Drehstift Verfahren zum Entfernen abgebrochener, eingerosteter Schrauben.) — Sprechsaal. — Ver mischtes. — Briefkasten. — Anzeigen. Deutsche Uhrmacher schule. Danksagung für Geschenke. Im Laufe des Jahres 1890 sind der Bibliothekkasse und den Samm lungen folgende Geschenke zugegangen: Von Herrn Th. Elsass-Wiesbaden 2 Uhren (Wäterbury) „ Herren Ludwig & Fries-Frankfurt 1 Handbuch für Uhrmacher. An Geldbeträgen: Von den Herren: B. Eose-Grossenhain 2.—, A. Wilke-Kingsto wn 10. —, Th. Kornitzer-Wien 1. 50, Liedloft-Dresden 1. —, Fröhlich-Ham- bui'g 1.—, A. Bredner-Görlitz 2.—, R. Rühl-Zwickau 3. -—, W. G. Ehrlich- Bremerhaven 100. —, v. Holtzendorf 1. 50, Prof. Burger-Dresden 1. —, Ede-Brighton 2.—, Dr. Lesche-Dohna 1.25, Anger-Dresden 1.50, E. Stäckel- Berlin 10. —. Von dem ehemal. Schüler S. Hoff 13. 60. Rechnungs saldi s: R. Schubert 1. —, E. Kreissig 2. 40, Strasser & Rohde 10. 50. Ausserdem haben die Redaktionen der «Deutschen Uhrmacherzeitung», des «Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst» und der «Allgemeinen TJhrmacherzeitung» der Schule Freiexemplare gewährt. Allen diesen Freunden und Gönnern der Schule statte ich hiermit namens der Schulverwaltung den herzlichsten Dank ab und wünsche, dass sie auch fernerhin ihr Wohlwollen der Schule bewahren und zahl reiche Nachahmer finden mögen. Glashütte, im Januar 1891. L. Strasser, Direktor. Abänderung des Patentgesetzes. Zur «Novelle zum Patentgesetz», welche der Reichstag einer Kommisson von 21 Mitgliedern überwiesen hat, sind bereits aus allen industriellen Kreisen Petitionen und Wünsche an das Präsidium des Reichstages, wie auch an einzelne Mitglieder des Reichstages gelangt; auch der Deutsche Techniker-Verband, der über 2500 Mitglieder zählt, hat durch seinen Centralvorstand eine Petition überreicht, in welcher um Berücksichtigung von drei wesentlichen Punkten gebeten wird, und zwar wird in Vorschlag gebracht: 1. Eine gesetzliche Begriffsbestimmung des Wortes «Erfindung» dem § 1 des Patentgesetzps beizufügen, 2. Herabminderung der Patentgebühren und 3. Anrechnung der Beschwerdegebühr (§ 25) auf die erste Jahres taxe, falls die Beschwerde für gerechtfertigt erachtet wird. Wie sehr gerechtfertigt diese Vorschläge sind, ist aus Nachstehendem ersichtlich: Im Patent-Ertheilungsverfahren hat allein das Patentamt zu ent scheiden, ob eine Erfindung vorliegt oder nicht, und gegen diese Ent scheidungen (in 2 Instanzen) ist absolut nichts zu machen. Wie oft aber das Patentamt einer thatsächlich neuen Sache den Begriff «Erfindung» zu Unrecht abspricht, weiss Jeder der mit Patentsachen zu thun hat und zeigen folgende Beispiele: Eine in jeder Beziehung neue Erfindung wurde im Patentertheilungs- verfahren vom Patentamt zurückgewiesen mit folgender Begründung: «Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass, wenn die Aufgabe gestellt wird, jeder Sachverständige diese Aufgabe in der Weise lösen wird, wie der Gegenstand der Anmeldung sie darstellt.» Darauf, dass in dem Stellen der Aufgabe der eigentliche Erfindungs gedanke liege und dass es mit den deutschen Sachverständigen übel bestellt sein müsste, wenn sie nicht in längerer oder kürzerer Zeit jede lösbare, in ihr Fach schlagende und ihnen gestellte Aufgabe lösen würden, nahm das Patentamt keine Rücksicht, und das nachgesuchte Patent wurde und bleibt versagt. In einer Patentstreitsache, in welcher in II. Instanz das Reichs gericht entscheidet, hatte das Patentamt das Patent No. 8812 ver nichtet und in der Begründung u. A. vorstehenden Grund angegeben, worauf das Reichsgericht das Erkenntniss mit folgender Begründung und mit vollem Recht abänderte: «Es mag nun vielleicht richtig sein, dass, wenn die Aufgabe, «Ver bindung eines Regulirofens mit einem Kochofen» in dieser Fassung einem Sachverständigen gestellt worden wäre, diesem die Ausführung keine besondere Schwierigkeiten geboten haben und die Ausführung in derselben oder in ähnlicher Weise erfolgt sein würde, wie die dem Be klagten patentirte. Allein hieraus folgt für die Auffassung des Klägers darum nichts Günstiges, weil in eine derartige Fragsteilung schon der Erfindungsgedanke selbst aufgenommen sein würde; dieser hört aber damit nicht auf, Erfindungsgedanke zu sein, und damit ist die Zulässigkeit der Patentirung eines diesen Gedanken in einer bestimmten Weise realisirenden Verfahrens gegeben.
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