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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 14/16.1890/92
- Erscheinungsdatum
- 1890 - 1892
- Signatur
- I.171.a
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454468Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454468Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454468Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig:1891, Heft 23: Textverlust auf S. 179 und 180; 1892, Heft 8: S. 57 - 64 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 15.1891
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 10 (15. Mai 1891)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinfachte springende Sekunde an Taschenuhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 14/16.1890/92 -
- ZeitschriftenteilJg. 14.1890 -
- ZeitschriftenteilJg. 15.1891 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeAusgabe 1
- AusgabeAusgabe 9
- AusgabeAusgabe 17
- AusgabeAusgabe 25
- AusgabeAusgabe 33
- AusgabeAusgabe 41
- AusgabeAusgabe 49
- AusgabeAusgabe 57
- AusgabeAusgabe 65
- AusgabeAusgabe 73
- ArtikelZur Geschichte der Erfindung der Brille, des Mikroskops und ... 73
- ArtikelElektrische Nebenuhr mit Schlagwerk 74
- ArtikelMinutenrepetiruhr in neuer Anordnung 75
- ArtikelHumoristischer Beitrag zur Einführung der Einheitszeit in ... 75
- ArtikelVereinfachte springende Sekunde an Taschenuhren 77
- ArtikelAus der Werkstatt 78
- ArtikelSprechsaal 78
- ArtikelVermischtes 78
- ArtikelBriefkasten 79
- ArtikelInserate 79
- AusgabeAusgabe 81
- AusgabeAusgabe 89
- AusgabeAusgabe 97
- AusgabeAusgabe 105
- AusgabeAusgabe 113
- AusgabeAusgabe 121
- AusgabeAusgabe 129
- AusgabeAusgabe 137
- AusgabeAusgabe 145
- AusgabeAusgabe 153
- AusgabeAusgabe 161
- AusgabeAusgabe 169
- AusgabeAusgabe 177
- AusgabeAusgabe 185
- ZeitschriftenteilJg. 16.1892 -
- BandBand 14/16.1890/92 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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78 Deutsche Uhrmacher-Zeitung No. 10 schiebt, fällt die Peitsche h 1 wieder in das Gangradtrieb f 1 und der Sekundenzeiger aus der Mitte fängt wieder an zu springen. Auf dem verlängerten Vorderzapfen des Sekundenrades d, Fig. 2, sitzt ein gewöhnlicher schleichender Sekundenzeiger, der selbstverständ lich mit dem Gehwerk der Uhr beständig im Gange bleibt, gleichgiltig, ob die springende Sekunde aus der Mitte im Gange oder abgestellt ist. Wie aus vorstehender Beschreibung ersichtlich, ist die Yereinfachung des Werks in dieser Uhr eine ganz wesentliche, und kann angenommen werden, dass die Funktion der springenden Sekunde eine tadellose sein wird. Einiges Bedenken könnte allerdings das beständige Nachrutschen der kleinen Zugfeder e 3 bei abgestelltem Sekunden werk erregen; doch ist diese Feder so schwach, dass der kleine Buck wohl kaum von nach theiligem Einfluss auf die wenigen in Betracht kommenden Theile sein dürfte und durch die Möglichkeit einer wesentlich billigeren Herstellung dieses vereinfachten Uhrwerks reichlich aufgewogen wird. Aus der Werkstatt. Amerikanische Löthklammer. Einen praktischen Ersatz für den Bindedraht, welcher beim Bepariren von Goldwaaren meistens verwendet wird, um die zerbrochenen Theile zusammenzuhalten, bildet die nachstehend beschriebene Löthklammer, welche der Fourniturenhandlung von Bowmann&Musser in Lancaster (Pa., Yer. Staat.) patentirt ist. Das sehr handliche Werkzeug lässt ver mittelst einer ebenso einfachen als sinnreichen Yorrichtung die zum Festhalten der zu löthenden Theile dienenden Zangen in jede nur irgend gewünschte Lage verstellen, wie dies aus beistehenden Zeichnungen er sichtlich wird. Fig. 1. Fig 2. In dem Griff G sitzt ein Einsatz e, dessen Kopf quer durchbohrt ist und einen starken Draht d trägt, der sich in dem Einsatz e mit starker Beibung drehen lässt und an seinem einen Ende, bei d l , knie förmig abgebogen_ ist. _ Auf diesem Draht sind mittelst der Klemm schrauben b, b 1 die beiden Klötzchen a und a 1 angeschraubt, welche je eine aus zwei Backen bestehende, pincettenartige Zange A bezw. A 1 tragen. Yon den beiden Klötzchen ist das mit a 1 bezeichnete von zwei Seiten durchbohrt, sodass es in zwei senkrecht zu einander stehenden Bichtungen auf den Draht d geschoben und mittelst seiner Klemm schraube b 1 an einer beliebigen Stelle desselben befestigt werden kann. Jede der beiden Zangen A, A 1 hat zwei Klemmschrauben, von denen die am vordem Ende befindlichen Schrauben i, i 1 zum Festklemmen der zu löthenden Theile dienen, während die hinteren Klemmschrauben c, c 1 die Zangen an ihren Klötzchen a, a 1 befestigen. Werden die Schrauben c, c 1 ein wenig gelöst, so kann man die Zangen um die ersteren als Axen beliebig drehen und danach in der gewünschten Stellung fest schrauben. In Fig. 1 befinden sich die Zangen des Instruments in denjenigen Lage, die sie einnehmen, wenn man zwei in einer und derselben Ebene an einander zu fügende Theile zusammenlöthen will. Die Klötzchen a, a 1 sind hier beide auf den wagerechten Arm des Drahtes d geschraubt. Stehen aber die Flächen der aneinander zu löthenden Theile in einem beliebigen Winkel zu einander, z. B. rechtwinkelig, wie beim Anlöthen eines Pfeilers an ein Zifferblatt, so nimmt man das eine Klötzchen a 1 ab und befestigt es an dem Knie d 1 des Drahtes, während man das andere Klötzchen a an das Ende des Drahtes d schiebt, den man zu diesem Zwecke aus dem Kopfe des Einsatzes e herausziehen kann. Fig. 2 zeigt, wie in diesem Falle der Pfeiler g auf das Zifferblatt B gehalten wird. Die äusserst einfache Yorrichtung des knieförmig gebogenen Drahtes dd 1 bildet ein richtiges Universalgelenk, indem einerseits die auf _ dem wagerecht stehenden Theil d sitzende Zange A um jeden be liebigen Winkel gedreht werden kann, andererseits aber auch ebenso die auf dem Knie d 1 sitzende Zange A 1 , und zwar in einer zur ersteren senk recht stehenden Bichtung. Die Yerstellbarkeit ist also eine unbegrenzte, und ist hierdurch diese Löthklammer zxi einer Menge von täglich in der Werkstatt vorkommenden Arbeiten praktisch verwendbar. Sprechsaal. Geehrter Herr Bedakteur! In der No. 5 Ihres geschätzten Blattes brachten Sie unter dem Titel «Eine wichtige Entscheidung» einen Artikel, in welchem auf die Wichtigkeit einer Entscheidung der Königl. Regierung zu Oppeln betreffs einer in Neisse abgehaltenen Uhren-Auktion hingewiesen und den Herren Kollegen gerathen wird, in ähnlichen Fällen ebenfalls beschwerde führend vorzugehen. Im «Sprechsaal» der letzten Nummer berichtet nun Herr Kollege Marlier in Budolstadt, dass er diesen Eath befolgt habe, aber von der dortigen Behörde mit seiner Beschwerde abgewiesen worden sei. Da ich in dem Falle Neisse der Beschwerdeführer war, so halte ich es zur 'Vermeidung von ähnlichen Abweisungen nunmehr für ge boten, die Herren Kollegen ausführlich darüber aufzuklären und die Verfügung der Königl. Begierung zu Oppeln an das Amtsgericht in Neisse, welche mir in Abschrift zugestellt wurde, in der Hauptsache nachstehend mitzutheilen. Yorausschicken muss ich noch, dass auf mein Gesuch hin die Polizei verwaltung erst mündlich, dann schriftlich in dem Augenblick, als die Auktion ihren Anfang nehmen sollte, dieselbe untersagt hatte, der Gerichts vollzieher sich jedoch nicht daran kehrte, sondern die Auktion trotzdem abhielt und bei seinem Gericht Beschwerde gegen den Erlass der Polizei verwaltung erhob. Das Amtsgericht in Neisse führte daraufhin Be schwerde bei der Begierung zu Oppeln und erhielt folgenden Bescheid: Oppeln, den 21./1. 1891. „ sende Bandschreiben betreffend Beschwerde des Ger.- Vollziehers Stober gegen die Polizei-Verwaltung mit dem Erwidern zurück, dass ich der dortseits entwickelten Auffassung nicht bei zutreten vermag. Mit § 56 der Beichsgewerbeordnung steht in Beziehung der § 42 a, b, c, wonach Gegenstände, welche von dem Ankauf oder Feilbieten im Umherziehen ausgeschlossen sind, auch an öffentlichen Orten nicht feilgeboten werden dürfen. Diese Bestimmung trifft auf den vorliegenden Fall zu, und erleidet ins besondere keine Einschränkung dadurch, dass die Versteigerung der Uhren von einem Gerichtsvollzieher vorgenommen wurde. Während die Gerichtsvollzieher bei Ausführung von Zwangs vollstreckungen nach Massgabe der entsprechenden Vorschriften der Civilprozessordnung zu verfahren haben, sind dieselben hinsicht lich der freiwilligen Versteigerungen an die für letztere bestehenden Normen gebunden. Hieran wird durch den Umstand nichts geändert, dass die gedachten Beamten — auch insoweit sie kraft Landesgesetzes zur Vornahme von freiwilligen Versteigerungen befugt sind — dem Begriffe der Auktionatoren im Sinne der Ge werbeordnung entrückt erscheinen (Motive Beichs-Drucksaclie 1882, No. 5 S. 12 nicht 26) denn der in Frage kommende § 42 a der Beichsgewerbe-Ordnung erstreckt sich keineswegs nur auf die in § 36b, c erwähnten Auktionatoren, sondern schlies st den öffent lichen Verkauf gewisser Gegenstände — selbstredend soweit ersterer ein freiwilliger ist — allgemein aus. Die von der Polizei-Verwaltung dortselbst an den Gerichts vollzieher Stober erlassene Verfügung vom 9. v. Monats bewegt sich daher auf dem Boden des bestehenden Bechtes, während p. Stober von demselben abgewichen ist, indem er jenem Verbote zuwider handelte. 11 An den Amtsrichter des Königl. Amtsgerichts zu Neisse. Der Begierungs-Präsident v. Bitter. Seitdem habe ich auf Verlangen meiner Kollegen in den ver schiedensten Städten der Provinz Schlesien diese Entscheidung der Königl. Begierung den Bedrängten eingesendet, und Alle die mir antworteten, berichten von Erfolg. Meines Erachtens nach ist es daher auch nur der unvollständigen Anziehung der betreffenden gesetzlichen Bestimmungen seitens der Behörden in Budolstadt zuzuschreiben, dass Herr Kollege Marlier einen ablehnenden Bescheid erhielt. Ich halte diese Angelegenheit für uns Uhrmacher als so wichtig, dass ich Sie, geehrter Herr Bedakteur, bitte, sich derselben durch Ver öffentlichung des Vorstehenden in Ihrem geschätzten Blatte nochmals anzunehmen. Mit Hochachtung Franz Preiss, Uhrmacher in NeisSe. Vermischtes. Trübe Erfahrungen hat ein Berliner Uhrenhändler mit einem japanischen Studenten Namens Knickigi-Nischinura gemacht. Dieser ersuchte den Geschäftsmann, eine Anzahl goldener Uhren und Ketten nach der chinesischen Gesandtschaft zu bringen, woselbst er sich Vor mittags aufzuhalten pflege. Der Uhrenhändler nahm darauf 7 Uhren und 4 Ketten im Gesammtwerth von 1500 M. und brachte sie an den gewünschten Ort. Hier traf er auch Knickigi, doch dieser bat, ihm auf 24 Stunden die Werthgegenstände zu überlassen, da er betreffs der Wahl einer Uhr und einer Kette nicht schlüssig werden könne. Da der Händler den Japaner als Angestellten der Gesandschaft ansah, und mit Bücksicht darauf, dass dieser sogar eine Bescheinigung über den Empfang der Sachen ausstellte, liess er sämmtliche Werthsachen in dessen Händen zurück. Knickigi ist nun mit einem Mädchen, mit dem er im fünften Stock eines Hauses in den ärmlichsten Verhältnissen wohnte, flüchtig geworden und hat voraussichtlich die Stücke veräussert, um sich Mittel zu verschaffen. In seiner Wohnung war nicht einmal ein Bett, sondern nur ein Strohsack vorhanden, und dürfte der von ihm beschwindelte Uhrenhändler den ganzen Werthbetrag verlieren.
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