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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 14/16.1890/92
- Erscheinungsdatum
- 1890 - 1892
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454468Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454468Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454468Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig:1891, Heft 23: Textverlust auf S. 179 und 180; 1892, Heft 8: S. 57 - 64 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 15.1891
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1891)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Abonnements-Einladung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das neue Patentgesetz und das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 14/16.1890/92 -
- ZeitschriftenteilJg. 14.1890 -
- ZeitschriftenteilJg. 15.1891 19
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1891) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1891) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1891) 19
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1891) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1891) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1891) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1891) 49
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 57
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1891) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1891) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1891) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1891) 89
- ArtikelAbonnements-Einladung 89
- ArtikelDas neue Patentgesetz und das Gesetz betreffend den Schutz von ... 89
- ArtikelNeue Kompensationspendel 90
- ArtikelBegründung eines Fachvereins der Uhrmacher Berlins und Umgegend 91
- ArtikelChronometerhemmung mit Sicherung gegen unzeitige Auslösung 92
- ArtikelGlasschützer an Taschenuhren 92
- ArtikelAus der Werkstatt 93
- ArtikelDer I. Verbandstag des Deutschen Uhrmacher-Gehilfen-Verbandes ... 93
- ArtikelVermischtes 94
- ArtikelBriefkasten 94
- ArtikelInserate 95
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1891) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1891) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1891) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1891) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1891) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1891) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1891) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1891) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1891) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1891) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1891) 185
- ZeitschriftenteilJg. 16.1892 -
- BandBand 14/16.1890/92 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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iS) - ■ Insertions-Preis: pro 4gespaltene Petit-ZeiJe oder deren Raum 25 PI". Arbeitsmarkt pro Petit-Zeile 20 Pf". Erseheint monatlich zwei Mal. Alle Korrespondenzen und Sendungen sind au die Expedition Berlin W., Jäserstrasse 73 zu richten. JuergBusen. A.Lange. T/eefe. Abonnements - Preis: pro Quartal im deutsch, u. österr. Postverb. M. 1,50; für Streifbandsendung: p. Quartal M. 1,75 ,, Jahr 6,75 pränumerando. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Streifbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. lif HJ 1 Ij, jf in ^ @ Jjj ^ j® Ver Iag nnd Expedition bei R. Stäeke), Berlin W., Jäger-Strasse 73. XY. Jahrgang. Berlin, den 15. Juni 1891 No. 12. - Begrti *• SSLSS *• r Kompensationspendel. IsschsBnhr». - im der Wrist.tt (Em ,‘XSg“ Ml in iSen^ä”^C I vS.S. S “, h “^ e Pf" 1 “»»»8- - ' " \ ermisehtes — Briefkasten. — Anzeie-pn unienj. Der i. Veibandstag des Deutschen thrmacher - Gehilfen - — Glasschützer an Vermischtes — Briefkasten. Verbandes II. Anzeigen »ie RedaUtio« und Expedition der ,»e«t.el.en !JIirm«cHer.Zeit«in S ‘ befinden sich je.xt Berlin W., Jäger - blrasie Ufo. 73. Abonnements-Einladung. Bei Schluss des zweiten Quartals ersuchen wir die geehrten Abonnenten, deren Abonnement mit dieser Nummer abläuft um .,e„Men vor ia« *. Monoto, damit in der „gdmäsig» Zitemtag de! Zeit,mg keine Stenn» S fcJLÄT Herren Post-Abonnenten damrrf aufmerksam, dass bei verspätetem Abonnement die Postämter die schon erschienenen Nummern des OmrtT“ " ut «uMckltche Bestellung und gegen einen Zuschlag von 10 Pf. nachliefern. “ S Quartals nwr b u t T k ° Stet bei freier Zusendun §' P er Streifband innerhalb des Deutsch-Oesterr. Post-Verbandes für das Vierteltahr Ml- i n halbe Jahr Mh. 3,40 und das ganze Jahr Mk. 6,75 oder Fl. 4,00 öst. Währ, pränumerando. ^eiteljahi ML l,t5, das JWWn““ 1 ^ ^postvereins kostet dieselbe Mk - 7,50 und für Länder ausserhalb desselben Mk. 9,00 jährlich Einzelne Aummern kosten je 30 Pfennig. Probenummern gratis. Die Expedition der Deutsch. Uhrm.-Zeitung. ' Das neue Patentgesetz und das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern. Das neue Patentgesetz vom 7. April 1891 für das deutsche Reich, welches am 1. Oktober er. m Kraft tritt, muss als eine wesentliche Verbesserung des Patentgesetzes vom 25. Mai 1877 angesehen werden insbesondere bezüglich der neuen Organisation des Patentamts (zweiter Abschmtt §§ 13—19) und des Verfahrens in Patentsachen (dritter Ab schnitt £§ 20—34). v Die Wünsche, welche als Petitionen dem Reichstage übermittelt wurden, sind jedoch ganz unberücksichtigt geblieben; es wurden weder 1 ^, c^ ^ und ^ e ’ ne S ese l z li°he Begriffsbestimmung des Wortes «Erfindung» aufgenommen, noch die bisher enorm hohen Patentgebühren ermassigt. Diese Gebühren sind sogar gewissermassen dadurch erhöht worden, dass nach § 8, Abs. 1 die erste Jahresgebühr von 30 Mark «vor der Ertheilung» und bisher 3 Monate nach der Ertheilung des Patentes zu entrichten ist und dass nach Absatz 3 desselben Paragraphen die folgenden Jahresgebühren «innerhalb 6 Wochen, (bisher 3 Monate)* nach der Fälligkeit» und nach Ablauf dieser Frist «unter Zuschlag einer Gebühr von zehn Mark innerhalb weiterer sechs Wochen» zu entrichten sind Wenn der Reichstag-Abgeordnete Freiherr v. Buol-Berenberg in der Reichs tagssitzung vom 4. Dezember 1890 «der Gebührenerlegung vor Ertheilung des Patentes als einer Verbesserung zustimmt» und diese Ansicht damit begründet dass «dadurch zwecklose Arbeit des Patentamts erspart wird» so ver kennt derselbe vollständig die wirthschaftliche Bedeutung des Patent wesens welche zum grossen Theil darin besteht, dass «das Erfundene m den Gemeinbesitz» übergeführt wird (vergl. v. Bojanowski «üeber die s .. Dmrtsehen Patentwesens von 1877—1889» Seite 17 u. ff), was nur möglich ist, wenn das Patent ertheilt und das Erfundene durch die Patentschrift allgemein bekannt und Jedermann zugänglich wird. Die Arbeit des Patentamts zur Ertheilung des Patents wäre »eine vergebliche, selbst -wenn die erste Jahrestaxe nicht gezahlt würde- denn, wenn erst das Patentamt infolge der Vorprüfung (! 21) «die Er- theilung des Patents nicht für ausgeschlossen erachtet» (S 23), dann ist zumeist etwas Neues und Brauchbares in der Patentanmeldung enthalten. Der unbemittelte Erfinder konnte bisher drei Monate nach der Er- theilung des Patentes zu Versuchen und event. zur Verwerthung seines geistigen Eigenthums benutzen und die Patentschrift wurde gedruckt auch wenn die 30 Mark nicht gezahlt und das Patent für erloschen er klärt wurde. Jetzt entgeht emestheils die Frist von 3 Monaten dem Erfinder zu Versuchen und anderntheils die Erfindung dem grössten l *i er £ m welche, wenn die Patentschrift gedruckt ist dle V ? r ‘ heile der Erfindung auf rechtmässigem Wege’ ohne Entschädigung,» sich verschaffen kann. Herr von Bojanowski, der Präsident des Patentamts, mithin in erster Reihe maassgebend, sagt a. a. ü., b. -0: «Für den Patentnehmer ergiebt sich die Verpflichtung auf eigene Gefahr des Gelingens die Vortheile der Erfindung der Ge- d^“p f /T fÜhr a n; w nd fÜr tUe öffentliche Gewalt die Verpflichtung, dem Patentnehmer die Verwerthung der Erfindung zu erleichtern » Diese Bestimmungen des § 8 Abs. 1 u. 3 sind mithin keine Ver- v ff r ff r ■■ : : ;■'(! !■: Li Ift' li'H i ■■ ■ « r- :r. ■( - hp. w i;; st « [ff
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