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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 14/16.1890/92
- Erscheinungsdatum
- 1890 - 1892
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454468Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454468Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454468Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig:1891, Heft 23: Textverlust auf S. 179 und 180; 1892, Heft 8: S. 57 - 64 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 15.1891
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1891)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Begründung eines Fachvereins der Uhrmacher Berlins und Umgegend
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Chronometerhemmung mit Sicherung gegen unzeitige Auslösung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Glasschützer an Taschenuhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 14/16.1890/92 -
- ZeitschriftenteilJg. 14.1890 -
- ZeitschriftenteilJg. 15.1891 19
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1891) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1891) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1891) 19
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1891) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1891) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1891) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1891) 49
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 57
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1891) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1891) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1891) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1891) 89
- ArtikelAbonnements-Einladung 89
- ArtikelDas neue Patentgesetz und das Gesetz betreffend den Schutz von ... 89
- ArtikelNeue Kompensationspendel 90
- ArtikelBegründung eines Fachvereins der Uhrmacher Berlins und Umgegend 91
- ArtikelChronometerhemmung mit Sicherung gegen unzeitige Auslösung 92
- ArtikelGlasschützer an Taschenuhren 92
- ArtikelAus der Werkstatt 93
- ArtikelDer I. Verbandstag des Deutschen Uhrmacher-Gehilfen-Verbandes ... 93
- ArtikelVermischtes 94
- ArtikelBriefkasten 94
- ArtikelInserate 95
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1891) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1891) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1891) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1891) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1891) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1891) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1891) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1891) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1891) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1891) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1891) 185
- ZeitschriftenteilJg. 16.1892 -
- BandBand 14/16.1890/92 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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92 Deutsche Uhrmacher-Zeitung No. 12 Stellennachweis zu schaffen, statistische Erhebungen zu veranstalten habe, den Mitgliedern Rechtsschutz und Unterstützung gewähren und vor allen Dingen auch ein Bildungsverein sein müsse. Eine solche Organisation allein trage den Bedürfnissen und Verhältnissen der Berliner Uhrmacher Rechnung. Deshalb müsse eine radikale Aenderung in dem bisherigen Kurse der Berliner Uhrmachergehilfen-Bewegung eintreten, und die Ber liner Uhrmacher seien verpflichtet, mit allen Kräften die neue Organisation zu stützen und sich derselben anzuschliessen. In ihrer Hand liege es, die bessernde Hand an die traurigen Verhältnisse anzulegen. Das Motto des neuen Vereins werde lieissen: Vorwärts! (Grösser Beifall). Nach einer kurzen, dem Referenten durchaus zustimmenden Diskussion gelangte nachstehende Resolution zur einstimmigen Annahme: «Die heute am 28. Mai in Gratweil’s Bierhallen tagende öffentliche Uhrmachergehilfen- Versammlung erklärt sich mit dem Referenten vollständig einver standen, erachtet die Gründung eines neuen Vereins als nothwendig und verpflichtet sich hierdurch, sich demselben anzuschliessen.» Im Anschlüsse hieran brachte Herr Näther die entworfenen Statuten des Fachvereins der Uhrmacher und verwandten Berufsgenossen Berlins und Umgegend zur Verlesung, welche im § 1 besagen: Der Fach verein etc. bezweckt die Wahrung und Förderung der gewerblichen Interessen aller Fachgenossen, in erster Linie seiner Mitglieder. Dieser Zweck soll erreicht werden durch a) Einführung eines zeitgemässen Arbeitstages, Beseitigung der Sonntags- und Ueberstundenarbeit unter Zugrundelegung eines Lohnes, welcher für die Befriedigung aller vernunftgemässen Bedürfnisse der Berufs genossen und deren Familien ausreicht; b: Errichtung eines unentgeltlichen Auskunfts- und Arbeitsnachweise-Bureaus; c) Pflege der Berufsstatistik; d) unentgeltlichen Rechtsschutz in allen gewerblichen Angelegenheiten e) wissenschaftliche und fachgewerbliche Vorträge; f) Besprechung und Pflege von Gewerbe- und Fachangelegenheiten; g) Lesen von Fachschriften nebst Gründung und Unterhaltung einer Vereinsbibliothek; h) Pflege der Geselligkeit unter den Mitgliedern. — Der Monatsbeitrag beträgt 50 Pf., die Aufnahmegebühr 1 M.“ — Statut und Rechtsschutz-Reglement fanden seitens der Versammlung einstimmige Annahme. Die Versammlung schritt sodann zur Wahl des provisorischen Vorstandes. Dieselbe hatte folgendes Ergebniss: Bordt (erster Vorsitzender), Liideritz (zweiter Vor sitzender); Lätsch (Kassirer), Möhring (erster), Conrad (zweiter Schrift führer), Müller, Böse (Beisitzer). Das Vereinslokal befindet sich Mark grafenstrasse 87 bei Weigt. Die Versammlungen finden des Sonnabends statt, die erste Fachvereinsversammluug am Sonnabend, den 6. Juni. Dem Vereine traten 75 Mitglieder bei. Mit stürmischen Hochrufen auf den neugegründeten Fachverein schloss die Versammlung.“ Chronometerhemmung mit Sicherung gegen unzeitige Auslösung. Bekanntlich besitzt die freie Chronometerhemmung — gleichgültig, ob mit Feder oder mit Wippe — einen recht störenden Fehler, welcher darin besteht, dass bei einer Erschütterung der Uhr leicht ein Zahn des Gangrades an dem Ruhestein vorbei «durchläuft», wodurch natürlich Gangdifferenzen entstehen. Der nachstehend skizzirte Chronometergang, welcher bei einem von der Societe des Arts zu Genf ausgeschriebenen Wettbewerb für Hemmungen durch den bekannten Professor an der Genfer Uhrmacherschule, Herrn E. James eingereicht und von dem Preis gericht mit einem Diplom ausgezeichnet wurde, hat eine Anordnung, durch welche dieser Uebelstand vollständig vermieden wird. Auf der Unruhwelle sitzen drei Scheiben, erstens: die grosse Hebel scheibe A mit dem Hebelstein, an welchem die Zähne des Gangrades R den Antrieb auf die Unruhe ausüben; zweitens: die Meine Hebelscheibe a mit dem Auslösungsfinger e, der auf die Auslösungsfeder ein wirkt; drittens: zwischen den beiden Scheiben A und a eine kleine Sicherheitsrolle b mit dem punktirt angedeuteten Ausschnitt c. (Die grosse Hebelscheibe A ist der Deutlichkeit halber in der Zeichnung unterhalb der beiden kleinen Scheiben dargestellt; das Gangrad geht somit unterhalb der Hemmungsfeder vorbei und muss man sich den Ruhestein F nach unten vorstehend denken). Die Hemmungsfeder hat ausser dem üblichen Anlagstift d für die Auslösungsfeder an ihrem vorderen Ende eine bogenförmige Verlängerung mit einer Spitze H, die winkelförmig von dem bogenförmigen Theil nach unten abgebogen ist, sodass sie in gleicher Ebene mit der Sicherheits rolle b steht. Letztere ist von gleicher Grösse wie die kleine Hebel scheibe a, und wie aus der Zeichnung ersichtlich, steht die Spitze H ganz nahe dem Umfang der Rolle b, ohne sie jedoch zu berühren. Erhält nun die Uhr eine Erschütterung, durch welche der Ruhestein F von dem auf ihm liegenden Gangradzahn entfernt wird, so kann doch keine unzeitige Auslösung des letzteren erfolgen, weil die Spitze H sofort auf den Umfang der Sicherheitsrolle b trifft, ehe die Bewegung der Hemmungsfeder so gross geworden ist, dass der Radzahn vom Ruhestein abfallen konnte. Die Unruhe ist in der Zeichnung als in Linksschwingung begriffen gedacht und es ist deutlich erkennbar, dass im nächsten Augenblick, sobald der Auslösungsfinger e die Hemmungsfeder aushebt, die Spitze H in die Lücke c der Sicherheitsrolle eintreten und somit die Auslösung des Rades ungehindert vor sich gehen wird. Die Spitze H funktionirt demnach ähnlich wie das Messer in der Ankerhemmung, jedoch mit dem Vortheil, dass die Berührung der Spitze, falls eine solche durch Erschütterungen der Uhr bewirkt wird, in genau senkrechter Richtung zu dem Umfang der Sicherheitsrolle erfolgt, wo durch die auf die Umdrehung der Sicherheitsrolle ausgeübte Störung auf ein Minimum reduzirt wird. Da überdies die Berührung nur einen kleinen Bruchtheil der Schwingung andauert, indem die Spannung der Hemmungsfeder die Spitze H augenblicklich wieder von der Rolle b ent fernt, so resultirt aus diesen gelegentlichen Berührungen keine Störung des Ganges. Wenn auch die Neuerung an sich nur gering ist, indem sie lediglich aus der Anfügung der Sicherheitsrolle b und der Spitze H zu einer ge wöhnlichen Chronometerhemmung besteht, so ist sie trotzdem sehr werth voll, weil durch Einführung derselben in die Fabrikation der Verwendung der Chronometer als Taschenuhren, welche des oben erwähnten Uebel- standes wegen nur in sehr geringem Masse geschah, nichts mehr im Wege steht als nur noch der höhere Herstellungspreis. Der Taschen chronometerfabrikation wird möglicherweise durch diese zweck entsprechende Neuerung ein neues Feld eröffnet werden. Glasschützer an Taschenuhren. Einen gewissen Ersatz für Savonetteuhren sollen die mit sogenannten «Glasschützern» versehenen Taschenuhren bieten. Diese Glasschützer be stehen aus einer runden Platte von der Form des Uhrglases und aus dem gleichen Metall wie das Gehäuse der Uhr; dieselben werden in einen besonderen Falz über dem Uhrglase eingesprengt und bilden auf diese Weise einen schützenden Deckel über dem Glase, der natürlich theilweise durchbrochen sein muss, um die Zeiger und die Zahlen des Zifferblattes sichtbar zu lassen. In Fig. 1 ist ein Glasreif mit einem solchen eingesprengten Glasschützer in Vorderansicht und in Fig. 2 im Durchschnitt durch die Seitenansicht dargestellt. Fig. 1. Die durchbrochenen Stellen des Glasschützers A sind von verzierter Ge stalt und werden mit Vortheil so eingetheilt, dass auf jede der 12 Stundenziffern eine be sondere Oeffnung a oder b kommt. Ausserdem sind diese Oeffnungen so angeordnet, dass die Zeiger in jeder beliebigen Stel lung wenigstens theil weise sichtbar, bleiben, die Zeitangabe also immer erkennbar ist. Eine Uhr mit dem in Fig. 1 dar gestellten Glasschützer z. B. hat ein Zifferblatt, wie es für Guichet-Uhren gebräuchlich ist, d. h. die Stundenziffern sind so weit von dem Rande des Zifferblattes nach innen gerückt, dass sie durch die 12 runden Oeff nungen a sichtbar sind. Die Form der durchbrochenen Oeffnungen kann im Uebrigen in Bezug auf Form und Grösse mannigfaltig verschieden sein und giebt zugleich der Uhr ein eigenartiges Gepräge. Die Befestigung des Glasschützers geschieht, wie schon erwähnt, durch Einsprengen desselben in einen besonderen Falz des Glasreifs G, wie dies in Fig. 2 sichtbar ist. Damit die Oeffnungen a mit den Stunden ziffern genau übereinstimmen, ist an dem Glasschützer A ein kleiner Ausschnitt angebracht, welcher in einen am Glasreif G eingebohrten Stift c, Fig. 1 passt. Um den Glasschützer nöthigenfalls leicht aus dem Glasreif herausnehmen zu können, hat derselbe bei d einen kleinen Vor sprung mit Nagelscharte. Selbstverständlich muss der Glasschützer ziemlich stark gemacht werden, wenn er seinem Zwecke entsprechen soll; auch darf derselbe auf dem Uhrglase nicht ganz aufliegen, um bei etwaigem Druck etwas nachgeben zu können. Diese Glasschützer sind dem Fabrikanten Alexis Gentil-Bourquin in Biel (Schweiz) Fig. 2. \ erantwortlich für die Kedaction: L. Heimann in Berlin. Expedition bei R. S t ä c k e 1 in Berlin. Druck von H e m p e 1 & Co, in Berlin. Vertretung für den Buchhandel: W. H. Kühl in Berlin. Agentur für Amerika: H. Hörend, Albany fN.-York). Hierzu «Irei Beilagen.
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