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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 14/16.1890/92
- Erscheinungsdatum
- 1890 - 1892
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454468Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454468Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454468Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig:1891, Heft 23: Textverlust auf S. 179 und 180; 1892, Heft 8: S. 57 - 64 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 15.1891
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (1. Oktober 1891)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schulsammlung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das neue Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
-
Band
Band 14/16.1890/92
-
- Zeitschriftenteil Jg. 14.1890 -
-
Zeitschriftenteil
Jg. 15.1891
19
- Titelblatt Titelblatt -
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis -
- Ausgabe Nr. 1 (1. Januar 1891) 1
- Ausgabe Nr. 2 (15. Januar 1891) 9
- Ausgabe Nr. 3 (1. Februar 1891) 19
- Ausgabe Nr. 4 (15. Februar 1891) 25
- Ausgabe Nr. 5 (1. März 1891) 33
- Ausgabe Nr. 6 (15. März 1891) 41
- Ausgabe Nr. 7 (1. April 1891) 49
- Ausgabe Nr. 8 (15. April 1891) 57
- Ausgabe Nr. 9 (1. Mai 1891) 65
- Ausgabe Nr. 10 (15. Mai 1891) 73
- Ausgabe Nr. 11 (1. Juni 1891) 81
- Ausgabe Nr. 12 (15. Juni 1891) 89
- Ausgabe Nr. 13 (1. Juli 1891) 97
- Ausgabe Nr. 14 (15. Juli 1891) 105
- Ausgabe Nr. 15 (1. August 1891) 113
- Ausgabe Nr. 16 (15. August 1891) 121
- Ausgabe Nr. 17 (1. September 1891) 129
- Ausgabe Nr. 18 (15. September 1891) 137
-
Ausgabe
Nr. 19 (1. Oktober 1891)
145
- Artikel Schulsammlung 145
- Artikel Das neue Gesetz betreffend den Schutz von ... 145
- Artikel Weltzeit und Ortszeit im Bunde gegen die Vielheit der ... 146
- Artikel Zeitsignalapparat für das Schaufenster 147
- Artikel Die Fachausstellung in Leipzig (Fortsetzung von Nr. 18) 147
- Artikel Taschenuhr mit zwei Zifferblättern 149
- Artikel Thurmuhr mit kleinem Triebwerk im Gegengewicht des ... 150
- Artikel Aus der Werkstatt 151
- Artikel Patent-Nachrichten 151
- Artikel Vermischtes 151
- Artikel Briefkasten 152
- Ausgabe Nr. 20 (15. Oktober 1891) 153
- Ausgabe Nr. 21 (1. November 1891) 161
- Ausgabe Nr. 22 (15. November 1891) 169
- Ausgabe Nr. 23 (1. Dezember 1891) 177
- Ausgabe Nr. 24 (15. Dezember 1891) 185
- Zeitschriftenteil Jg. 16.1892 -
-
Band
Band 14/16.1890/92
-
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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m Insertions- Preis: pro 4gespaltene Petit-Zeile oder deren Raum 25 Pfg. Arbeitsmarkt pro Petit-Zeile 20 Pfg. Erscheint monatlich zwei Mal. Alle Korrespondenzen und Sendungen sind an die Expedition Berlin W., Jägerstrasse 73 za richten. / eguet Abonnements-Preis: pro Quartal im deutsch, n. österr.Postverb. M. 1,50; für Streifbandsendung: p. Quartal M. 1,75 „ Jahr „ 6,75 pränumerando. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Streifbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. lüg fllfflllllg, Verlag und Expedition bei R. Stäekel, Berlin W., Jäger-Strasse 73. XV. Jahrgang. Berlin, den 1 Oktober 1891. * No. 19. Inhalt: Schulsammlung. — Das neue Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern. — Weltzeit und Ortszeit im Bunde an, Vielheit Die Redaktion und Expedition der „»eutuchen IJlirmaelier-Zeitung“ befinden sielt jetzt Berlin W., Jäger - Strosse li«. 73. Schulsammlung. Im Monat September gingen für die Deutsche Uhrmacherschule in Glashütte folgende Beiträge bei uns ein: Ton den Herren L. Sternberg in Chicago 2 Doll. (10,50 M.), Carl Schmidt in G. 3 M., von einem früheren Schüler, welcher der Anstalt seine jetzige gute Stellung verdankt 5 M., für 7 Abonnements zum Besten der Schule 21 M. = 39,50 M. Gesammtbetrag 504,65 M. Redaktion der Deutschen Uhrmacher-Zeitung. R. Stäekel. Das neue Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern. Das mit dem heutigen Tage in Kraft tretende Gesetz über den «Gebrauchsmusterschutz» ist von weittragender Bedeutung für die deutsche Industrie, indem es eine viel beklagte Lücke zwischen dem Musterschutz- und dem Patentgesetz ausfüllt und somit den Erfindern der ^ verschiedensten Arbeitsgeräthschaften, Werkzeuge, Maschinen etc. sowie vieler anderer Gebrauchsgegenstände, auf welche nach dem Begriff einer patentfähigen Erfindung kein Patent ertheilt wird, die Möglichkeit gewährt, diese Geräthschaften und Gegenstände auch ohne Patent gegen Nachahmung zu schützen. Der Erfinder geniesst dabei den grossen Vortheil, dass er ohne die verhältnissmässig bedeutenden Kosten, welche ein deutsches Reichspatent_ verursacht, einen rechtskräftigen Schutz er werben kann, und dass die Vorschriften zur Erlangung desselben sehr viel einfacher sind wie bei der Patententnahme. Da das neue Gesetz auch für unser Fach von nicht zu unter schätzender Wichtigkeit ist, so halten wir es im Interesse unserer Leser für geboten, dasselbe nebst den Bestimmungen über die Anmeldung von Gebrauchsmustern nachstehend mitzutheilen. Gesetz über den Schutz von Gebrauchsmustern. § 1. Modelle von Arbeitsgeräthschaften oder Gebrauchsgegenständen oder von Theilen derselben werden, insoweit sie dem Arbeits- oder Gebrauchs zwecke durch eine neue Gestaltung, Anordnung oder Vorrichtung dienen sollen, als Gebrauchsmuster nach Massgabe dieses Gesetzes geschützt. Modelle gelten insoweit nicht als neu, als sie zur Zeit der auf Grund dieses Gesetzes erfolgten Anmeldung bereits in öffentlichen Druck schriften beschrieben oder im Inlande offenkundig benutzt sind. § 2. Modelle, für welche der Schutz als Gebrauchsmuster verlangt wir !, sind bei dem Patentamt schriftlich anzumelden. Die Anmeldung muss angeben, unter welcher Bezeichnung das Modell eingetragen werden'und weiche neue Gestaltung oder Vorrichtung dem Arbeits- oder Gebrauchszweck dienen soll. Jeder Anmeldung ist eine Nach- oder Abbildung des Modells beizufügen. Ueber die sonstigen Erfordernisse der Anmeldung trifft das Patent amt Bestimmung. Gleichzeitig mit der Anmeldung ist für jedes ange meldete Modell eine Gebühr von fünfzehn Mark einzuzahlen. § 3 - Entspricht die Anmeldung den Anforderungen des § 2, so verfügt das Patentamt die Eintragung in die Rolle für Gebrauchsmuster. Die Eintragung muss den Namen und Wohnsitz des Anmelders sowie die Zeit der Anmeldung angeben. ’ Die Eintragungen sind durch den «Reichs-Anzeiger» in bestimmten Fristen bekannt zu machen. Aenderungen in der Person des Eingetragenen werden auf Antrag m der Rolle vermerkt. Die Einsicht der Rolle, sowie der Anmeldungen, auf Grund deren die Eintragungen erfolgt sind, steht Jedermann frei. § 4 Die Eintragung eines Gebrauchsmusters im Sinne des § 1 hat die Wirkung, ^ dass dem Eingetragenen ausschliesslich das Recht zusteht, gewerbsmässig das Muster nachzubilden, die durch Nachbildung hervor gebrachten Geräthschaften und Gegenstände in Verkehr zu bringen feil zuhalten oder zu gebrauchen. ’ _ Das durch eine spätere Anmeldung begründete Recht darf,'so veit es in das Recht des auf Grund früherer Anmeldung Eingetragenen Mn- eingreift, ohne Erlaubniss des Letzteren nicht ausgeübt werden. Wenn der wesentliche Inhalt der Eintragung den Beschreibungen,
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