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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 14/16.1890/92
- Erscheinungsdatum
- 1890 - 1892
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454468Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454468Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454468Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig:1891, Heft 23: Textverlust auf S. 179 und 180; 1892, Heft 8: S. 57 - 64 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 15.1891
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1891)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Gründung des Deutschen Uhren-Grossisten-Verbandes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 14/16.1890/92 -
- ZeitschriftenteilJg. 14.1890 -
- ZeitschriftenteilJg. 15.1891 19
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1891) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1891) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1891) 19
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1891) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1891) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1891) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1891) 49
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 57
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1891) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1891) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1891) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1891) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1891) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1891) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1891) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1891) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1891) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1891) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1891) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1891) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1891) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1891) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1891) 185
- ArtikelAbonnements-Einladung 185
- ArtikelZur gefälligen Beachtung! 185
- ArtikelZur Gründung des Deutschen Uhren-Grossisten-Verbandes 185
- ArtikelDie Fachausstellung in Leipzig (Fortsetzung von Nr. 2 und ... 187
- ArtikelStanduhr mit automatischem Erinnerungs-Apparat 188
- ArtikelVorrichtung an Regulatorpendeln zur Sicherung gegen Verschiebung ... 188
- ArtikelDecksteinplättchen ohne Befestigungsschrauben 188
- ArtikelVictor Kullberg's Wärmeregulator für Uhren-Reguliröfen 189
- ArtikelAus der Werkstatt 189
- ArtikelSprechsaal 190
- ArtikelVermischtes 190
- ArtikelBriefkasten 191
- ArtikelInserate 191
- ZeitschriftenteilJg. 16.1892 -
- BandBand 14/16.1890/92 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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186 Deutsche Uhrmacher-Zeitung No. 24 Zweck verfolgen _ soll, dem Uhrenhandel in Deutschland nach allen Richtungen hin eine solidere Gestaltung zu geben und den vielen Miss brauchen entgegen zu treten, die sich in denselben eingeschlichen haben. Wir müssen offen gestehen, dass wir diesen Schritt freudig begrüssen und dass wir in der geplanten Vereinigung, deren Zustandekommen durch die vielen aus allen Theilen Deutschlands eingelaufenen zustimmenden Erklärungen bereits gesichert ist, ein wesentliches Mittel zur Stärkung des Uhrengeschäfts, sowohl des Engros- wie des Detail-Handels sehen. Was wir früher schon oft auszusprechen Gelegenheit hatten, können wir hier nur wiederholen: Wir kennen keine Sonderinteressen, sondern nur gemeinsame Interessen der Uhrmacher und der Grossisten; was den Einen nützt, ist der Vortheil der Anderen, was den Uhrmachern schadet, benachtheiligt in gleicher Weise auch die Grossisten. Beide Theile ver folgen gleiche Zwecke, sowie gleiche Ziele, und Alle können nur etwas Erspriessliches leisten, wenn sie insgesammt Hand in Hand in Förderung der gemeinsamen Interessen arbeiten. Nur von diesem Standpunkte aus kann man der Gründung des Verbandes die richtige Würdigung zu Theil werden lassen. Den thatsächlichen Verhältnissen und Bedürfnissen entsprechend, wird der Grossisten-Verband seine Thätigkeit nach zwei Seiten hin zu ent falten haben. Einmal wird er den mit den Uhrmachern bereits getroffenen und noch zu treffenden Vereinbarungen eine Form zu geben haben, die den letzteren eine genauere Ausführung jener Vereinbarungen wie bisher sichert und damit die Möglichkeit zu unangenehmen und störenden Streitigkeiten aus der Welt schafft, andererseits werden die Grossisten durch ihre Vereinigung Mittel und Wege suchen müssen, durch welche sie die Mitglieder des Verbandes vor Schädigungen und Benachtheiligungen aller Art schützen können. Was nun den ersten Punkt anbelangt, so handelt es sich hier in der Hauptsache um die seit Jahren so viel besprochene Frage der von den Uhrmachern verlangten Verpflichtung der Grossisten, an das Publikum nicht zu detailliren. Die hier in Betracht kommenden Verhältnisse liegen so klar und einfach, dass man sich wundern muss, wie gerade dieser Punkt seit langer Zeit zu einem wahren Zankapfel für beide Theile ge worden ist. Dass der Grossist nicht Konkurrent seiner Kunden werden darf, indem er in einer die Uhrmacher schädigenden Ausdehnung selbst Detailgeschäfte betreibt, ist offenbar und bedarf keiner längeren Aus einandersetzung. ^ Betreibt der Grossist in grösserem Massstab das Detail geschäft, so vergisst und überschreitet er die ihm zugewiesene Stellung als Vermittler zwischen labrikant und Uhrmacher zum Schaden der letzteren und auch zu seinem eigenen Nachtheil. Es ist nun wohl anzunehmen, dass sich jeder achtbare Grossist dieser Erkenntniss, die sich ja auch als erste kaufmännische Grundregel im Geschäftsverkehr überhaupt geltend macht, nicht verschliesst; es darf ferner mit Sicherheit vorausgesetzt werden, dass jeder Ehrenmann sich nach Kräften bemüht, sein einmal gegebenes Wort auch wirklich einzuhalten. Trotz alledem hören die Klagen der Uhrmacher nicht auf, dass so viele Grossisten ihr gegebenes Versprechen, nicht zu detailliren, nicht einhalten; es haben sich sogar die Beschwerden im Laufe der Zeit so gehäuft, dass dadurch eine gewisse gereizte Stimmung der Uhrmacher und Uhrmacher-Vereine gegen die Grossisten hervorgerufen worden ist. Wenn wir nun diesen vielfachen Beschwerden auf den Grund gehen, so finden wir, dass es sich — von einigen wenigen begründeten Fällen abgesehen meistens um Vorkommnisse handelt, die keine Veranlassung zu den er hobenen Vorwürfen des Wortbruches gegeben haben. Gewöhnlich handelt es sich um Fälle, in denen einmal der Grossist irgend einem seiner Freunde und Bekannten oder seinen Verwandten eine Uhr abgelassen hat. Hierin können wir aber — vorausgesetzt, dass es eben nur vereinzelte Fälle sind, in denen die Verkaufspreise von den gewöhnlichen Uhrmacherpreisen nicht abweichen, sondern reichlich bemessen sind — keine Ursache zu einer so schweren Anklage wie «Wortbrüchigkeit» finden. Oder es können auch andere Zufälligkeiten den Grossisten veranlassen, einmal von der Hegel abzuweichen; er kann wohl einmal Waaren auf Lager haben, die aus irgend welchen Umständen an Uhrmacher nicht verkäuflich sind und die er daher anderwärts zu verkaufen suchen muss, wie es beispielsweise in den_ letzten Jahren häufig mit Taschenuhren, die noch mit gesetzlich jetzt nicht mehr erlaubtem Stempel in den Gehäusen versehen waren, der Fall gewesen ist. Sobald es sich also bei allen diesen Verkäufen immer nur um selten vorkommende Ausnahmefälle handelt, kann man sie nicht als gewerbsmässiges Detailliren bezeichnen und die Grossisten daher auch nicht einer _ unerlaubten Handlungsweise beschuldigen. Vielleicht dürften jene Uhrmacher, die sich zu einer verurtheilenden Kritik so leicht hinreissen lassen, am ehesten zu einer objektiven Be- urtheilung gelangen, wenn sie sich in vollem Masse zum Bewusstsein brächten, dass jede Verpflichtung auch ihre entsprechende Gegenleistung erfordert. Wollten die Uhrmacher voll und ganz auf ihrem Schein be stehen und verlangen, dass die Grossisten unter keinen Umständen, auch nicht in einem einzelnen Falle, an irgend einen Anderen als nur an sie verkaufen, so könnten die^ Grossisten ganz mit demselben Becht es für unzulässig finden, wenn die Uhrmacher je von anderen Lieferanten als nur von ihnen kaufen sollten. Auch das wäre ein höchst unbilliges Verlangen, denn trotz des Versprechens der Uhrmacher, nur von den be stimmten Grossisten zu kaufen, wird es ihnen Niemand verdenken können, wenn sie einmal eine zufällig sich darbietende günstige Gelegenheit benutzen, um bei einem fremden Grossisten oder Fabrikanten einen vor- theilhaften Kauf zu machen. Sobald es sich auch hier nur um Ausnahmen handelt, kann man darin nichts Unrechtes und Vertragswidriges finden. Man sieht also, beide Parteien haben allen Grund, sich gegenseitig mit gleichem Masse zu messen und ihre beiderseitige Handlungsweise nacli den Grundsätzen der Billigkeit und des kaufmännischen Gebrauches zu beurtheilen.^ Nur dann, wenn den eingegangenen Verpflichtungen von beiden Theilen eine den obigen Grundsätzen entsprechende Auslegung gegeben wird, kann der Boden geschaffen werden, auf dem die An bahnung eines erspriesslichen Verkehrs auf die Dauer möglich und ge währleistet ist. Und zur Herbeiführung eines solchen Zustandes soll der Grossisten- Verband geschaffen werden. Er soll den Uhrmachern eine verstärkte und vermehrte Sicherheit dafür gewähren, dass die ihnen von den einzelnen Grossisten gegebenen Versprechungen in vollem Masse gehalten werden. In seiner Gesammtheit _ wird der Verband den Uhrmachern für strikte Innehaltung der Verpflichtungen seiner Mitglieder ausreichende Garantie bieten, denn es ist für denselben die Bildung eines Ehrenrathes in Aus sicht genommen, der streng und gewissenhaft alle jene Fälle untersuchen soll, in denen die Mitglieder des Verbandes der Verletzung ihrer Ver pflichtungen angeklagt werden. Liegen den Anklagen beweisende That- sachen zu Grunde, dann können die Uhrmacher versichert sein, dass ihren berechtigten Anforderungen Rechnung getragen werden wird; denn es liegt ja im eigensten Interesse der Grossisten, alles das bei Seite zu schaffen, was den gegenseitigen Verkehr zu hindern und zu stören im Stande wäre. Andererseits freilich wird der Verband und der geschaffene Ehrenrath auch dazu dienen, seinen Mitgliedern Schutz zu gewähren, wenn sich die erhobenen Anklagen als unbegründet erweisen und wenn etwa aus einem jener Fälle, in denen ein Grossist ein einziges mal an einen Bekannten eine Uhr verkauft hat, eine Haupt- und Staatsaktion gemacht und der Betreffende dann vor aller Welt als Wort- und Ver tragsbrüchiger hingestellt wird. Dann wird der Verband es sich an gelegen sein lassen, den wirklichen Thatbestand der Oeffentlichkeit vor zulegen, so dass sich Jeder von dem Ungrund der Beschuldigung über zeugen kann. Was nun die andere Seite betrifft, nach der hin der Grossisten- Verband seine Thätigkeit erstrecken soll, so wird es sich in der Haupt sache darum handeln, seinen Mitgliedern Schutz vor den Schädigungen zu schaffen, die ihnen durch böswillige oder leichtsinnige Schuldner zu gefügt werden. ^ Jeder der mit dem Uhren-Grosshandel nur einigermassen vertraut ist, weiss ja, dass hiermit ein sehr wunder Punkt berührt wird, dass unter der grossen Menge höchst ehrenwerther Uhrmacher sich leider auch eine Anzahl von Persönlichkeiten befindet, die es verstehen, ohne alle eigenen Mittel Jahre lang den Kredit der Grossisten in aus- giebigster Weise zu benutzen und zu missbrauchen, und durch schwindel hafte Manöver so lange ihr betrügerisches Wesen zu treiben, bis sie dann eines Tages bankerott sind, und die Grossisten von den empfind lichsten Verlusten getroffen werden. Bei dem erst in jüngster Zeit stattgefundenen Zusammenbruch einer Berliner Uhren - Grosshandlung (Paarmann & Cohn) haben sich in dieser Beziehung wahrhaft erschreckende Zustände herausgestellt, wie sie wohl kaum noch in einer anderen Branche zu finden sein dürften. Die zusammengebrochene Firma gab auf Andrängen eines grossen Theils ihrer Kundschaft zwei Jahre offenen Kredit, _ nahm dann 9-Monatswechsel und prolongirte diese auch noch, wenn sie nicht eingelöst werden konnten. Die Aussenstände sollen über 250 000 Mark betragen. Angesichts solcher Zustände und der daraus hervorgehenden vielen Fatalitäten und .enormen Zinsverluste kann es nicht Wunder nehmen, wenn die Inhaber der verunglückten Firma trotz ihres _ ehrenhaften Charakters, ihrer 23 jährigen unermüdlichen Thätigkeit und ihrer bescheidenen Lebensbedürfnisse von Jahr zu Jahr in immer grössere Geldverlegenheiten geriethen, die schliesslich den unvermeid lichen Zusammenbruch ihres Geschäfts herbeiführen mussten. Mit solchen und ähnlichen Kreditansprüchen seitens eines Theils ihrer Kundschaft haben sicherlich viele Grossisten schwer zu kämpfen; ein Theil der Früchte ihrer Thätigkeit wird allein durch die Zinsverluste an solchen Kunden aufgezehrt. Der deutsche Grossisten-Verband wird es daher als eine seiner ersten Aufgaben betrachten, geregelte Kredit- Verhältnisse herbeizuführen. Er wird eine Centralstelle begründen, an welcher die Erfahrungen der einzelnen Mitglieder gesammelt werden sollen, um _ so die schlimmen Kunden ausfindig zu machen, die ihre Existenz bis jetzt nur dadurch ermöglichten, dass es seither an einer Stelle fehlte, wo man im Stande war, eine genügende Kontrole über sie auszuüben. Gerade hier wird es sich recht augenfällig zeigen, welch’ grossen Nutzen dem Einzelnen durch eine Vereinigung geleistet werden kann. Alle etwa entstehenden Kosten werden reichlich dadurch aufge wogen, dass so Mancher vor der Eingehung zweifelhafter Geschäfte gewarnt und auf die von Anderen gemachten schlimmen Erfahrungen hingewiesen wird. Der Verband wird seine Thätigkeit aber auch noch weiter erstrecken. Er wird eine _ Vereinbarung unter seinen Mitgliedern herbeizuführen suchen, worin dieselben sich verpflichten, an Uhrmacher und Uhrenhändler, welche die Uhren dem Publikum zu notorischen Schleuderpreisen in Annoncen und auf andere Weise anbieten, keine |Waaren zu liefern. Die möglichste Unschädlichmachung jener Personen liegt ganz ebenso im Interesse der Uhrmacher wie in dem der Grossisten. Der Verband wird es daher als seine Aufgabe betrachten, gegen diesen Krebs schaden des Uhrengeschäfts, der schon so viele Opfer gefordert hat, ganz energisch vorzugehen. Durch solche Verkäixfe um jeden Preis
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