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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 13.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454467Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454467Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454467Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1889)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Abonnement
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schulangelegenheit
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Lehrvertrag
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 13.1889 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1889) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1889) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1889) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1889) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1889) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1889) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1889) 49
- ArtikelDas Abonnement 49
- ArtikelSchulangelegenheit 49
- ArtikelDer Lehrvertrag 49
- ArtikelUnsere Hausuhr (Fortsetzung von Nr. 6 und Schluss) 51
- ArtikelMerkwürdige Uhren aus der archäologischen Sammlung des Fürsten ... 52
- ArtikelUeber Fräsen für Metallbearbeitung (Fortsezung von No. 6) 53
- ArtikelNeue Entscheidungen der Gerichte 53
- ArtikelAus der Werkstatt 54
- ArtikelPatent-Nachrichten 54
- ArtikelVermischtes 54
- ArtikelBriefkasten 55
- ArtikelInserate 56
- AusgabeNr. 8 (15. April 1889) 57
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1889) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1889) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1889) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1889) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1889) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1889) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1889) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1889) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1889) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1889) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1889) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1889) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1889) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1889) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1889) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1889) 185
- BandBand 13.1889 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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L£4®J> Juer^ ’Xesse/s. A.Lange. Jr. T/ede. Insertions-Preis: _ „ 0 «a? W'aJiam Btegueh Berthoud Denb. pro 4gespaltene Petit-Zeile oder deren Baum 25 Pfg. Arbeitsmarkt pro Petit-Zeile 2« Pfg. Erscheint monatlich zwei Mal. Alle Correspondenzen sind an die Expedition Berlin SW., Barkgrafenstrasse 165 zu richten. Abonnements-Preis: pro Quartal im deutsch, u. österr. Postverb. M. 1,50; für Streifbandsendung: p. Quartal M. 1,75 „ Jahr „ 6,75 prännmerando. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Streifbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. X at t £ür U 3a. r m aaker. Verlag nnd Expedition bei ß. Stäekel, Berlin SW., Markgrafen-Strasse 105. XIII. Jahrgang. Berlin, den 1. April 1889. No. 7. Inhalt:^ Abonnement. - Schulangelegenheit. - Der Lehrvertrag. - Unsere Hausuhr. III. - Merkwürdige Uhren aus der archäologischen Sammlung des Fürsten Soltykoff. V. — Ueber Fräsen für Metallbearbeitung. VII. — Neue Entscheidungen der‘Gerichte. — Aus der Werkstatt (Prak tische Löthzange. Drehstuhlspitze für Federstifte. Neuer Handsenker.) - Patentnachrichten. - Vermischtes. - Briefkasten. - Anzeigen. Bas Abonnement auf unsere Zeitung nehmen alle Postämter und Buchhandlungen zum Preise von Mark 1,50 pro Quartal entgegen. Bestellungen auf Streifband- Zusendung bitten wir an die Expedition zu richten. T , ^' e Zeitung kostet bei freier Zusendung per Streifband innerhalb des Deutsch-Oesterr. Post-Verbandes für das Vierteljahr Mk. 1,75, das halbe Jahr Mk. 3,40 und das ganze Jahr Mk. 6,75 oder Fl. 4,00 öst. Währ, pränumerando. Für das Ausland im Gebiete des Weltpostvereins kostet dieselbe Alk. 7,50 und für Länder ausserhalb desselben Mk. 9 00 jährlich Einzelne Nummern der Zeitung kosten 30 Pfennig. Probenummern gratis. Die Expedition. Schulangelegenheit. Für die Deutsche Uhrmacherschule in Glashütte gingen bei uns ein: Von den Herren H. Becker in Bückeburg 3,20 M., L. Jauch in Gotha 3 M., H. Raufer in Apolda 2,25 M., C. K. in Rom 2 M., E. Hirsch berg in Samotschin 1 M., Frankfurt a. M. Zeugengebühren von H. H., E. H. und C. L. 3,60 M., Ungenannt 3 M., D. Uhrm.-Ztg. (II. Rate) 25 M. Summa 43,05 M. Gesammtbetrag 163,45 M. Mit herzlichem Dank für diese Spenden bitten wir um weiteres Wohlwollen für unsere Fachschule. Red. d. Deutsch. Uhrm.-Ztg. Der Lehrvertrag. Schon oft haben wir darauf hingewiesen, dass zur Errichtung eines gesetzlichen Lehrverhältnisses die Abschliessung eines schriftlichen Lehr vertrages erforderlich ist, da ohne einen solchen der Lehrherr sich aller Rechte auf irgend welche Entschädigung sowie auf die zwangsweise Zurück führung des Lehrlings begiebt, wenn derselbe die Lehre ohne Einwilligung des Lehrherrn eigenmächtig verlässt. Es wurden uns in letzterer Zeit mehrere derartige Fälle mitgetheilt und wir um Rath befragt, was dabei zu thun sei. Leider konnten wir den betreffenden Herren Kollegen aber nur antworten, dass bei einem Lehrverhältniss, welches auf blosse mündliche Verabredungen hin abgeschlossen worden ist, Ansprüche auf Entschädigung gesetzlich nicht begründet werden können. Da mit dem bevorstehenden Osterfeste erfahrungsmässig eine grosse Anzahl junger Leute als „Lehrlinge“ eintreten, so halten wir es gerade jetzt am Platze, wiederum auf die Wichtigkeit des schriftlichen Lehr vertrages hinzuweisen, zumal aus den oben mitgetheilten Fällen hervor geht, dass diese Vorsichtsmassregel vielfach unterlassen wird. Um die Nothwendigkeit des schriftlichen Lehrvertrages darzulegen, wollen wir hier nur einige Bestimmungen der Reichsgewerbeordnung in Bezug auf Lehrlingsverhältnisse anführen. Im Paragraph 130 heisst es: „Verlässt der Lehrling in einem durch dieses Gesetz nicht vorgesehenen Falle ohne Zustimmung des Lehrherrn die Lehre, so kann letzterer den Anspruch auf Rückkehr des Lehrlings nur dann geltend machen, wenn der Lehrvertrag schriftlich geschlossen ist. Die Polizeibehörde kann in diesem Falle auf Antrag des Lehrherrn den Lehrling anhalten, so lange in der Lehre zu verbleiben als durch gerichtliches Urtheil das Lehrverhältniss nicht für aufgelöst erklärt ist. Der Antrag des Lehrherrn ist nur zulässig, wenn er binnen einer Woche nach dem Austritt des Lehrlings gestellt ist.“ Paragraph 131 bestimmt u. A. Folgendes: „Binnen neun Monaten nach der Auflösung des Lehrverhältnisses seitens des Lehrlings oder dessen Vaters oder Vormundes darf der Lehrling in demselben Gewerbe von einem anderen Arbeitgeber ohne Zustimmung des früheren Lehrherrn nicht beschäftigt werden.“ Paragraph 132 sagt: „Erreicht das Lehrverhältniss vor Ablauf der verabredeten Lehrzeit sein Ende, so kann von dem Lehrherrn oder von dem Lehrling ein Anspruch auf Entschädigung nur geltend gemacht werden, wenn der Lehrvertrag schriftlich geschlossen ist. Wie vielen Aerger, wie viel Schaden kann man sich ersparen, wenn man den angeführten Gesetzesvorschriften genügt, und keinen jungen Mann in die Lehre nimmt, ohne einen schriftlichen Lehrvertrag abzuschliessen. — Wenn wir nun auch annehmen können, dass die Be dingungen, welche ein Lehrvertrag enthalten muss, allgemein bekannt sind, so wollen wir doch einige der wichtigsten Erfordernisse eines solchen Vertrages hier folgen lassen. Vor allem Ändern weisen wir darauf hin, dass eine Probezeit von einer bis zu dreizehn Wochen gesetzlich gestattet ist, und dass wir eine Probezeit für absolut nothwendig halten, nicht allein um den Lehrling
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