Deutsche allgemeine Zeitung : 02.07.1843
- Erscheinungsdatum
- 1843-07-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184307025
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18430702
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18430702
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1843
- Monat1843-07
- Tag1843-07-02
- Monat1843-07
- Jahr1843
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- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 02.07.1843
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1842. »mmt- ahme. 13,Mi. U Sonntag Nr. 93. 2. Julius 1843. WM Deutsche Allgemeine Zeitung. HM «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» ,718. 3'/i «43. 4^ W. 34'/» ,500. 38 ,840. 5« t7«4. 47 35. — 13. 2 354. 40 771«. 1« 371. 47'/» 1,431. 3» >,M». — 573. I«'/» 0,385.47 7,38«. 34 . 33 Kr. V« Sgr. efördert. innahme >stsracht, M. Ct. die 8"- irechnet. Verkehr Hierbei t. lang« h Hier- KS. — ößer; da übrigen lai fiel!. Deutschland. *ÄUS Norddeutschland, 29. Jun. Wir können dem Wunsche nur beistimmen, der vor kurzem (Nr. 89) in dieser Zeitung ausgespro chen ward: daß wir wahre Volksfeste haben und daß das Volk wieder lernen möchte, wie unsere Vorfahren pflegten, seine vollen Lust- und Freudentage auf solche Feste zu concentriren, dann aber recht ordent lich durchzumachen, statt fle, wie jetzt, in homöopathischen, mehr angrci- fenden als stärkenden Portionen über das ganze Jahr zu vertheilen. Aber, wie bei so vielen schönen Ideen, sobald wir auf das Capitel von der Aus führung und Ausführbarkeit kommen, so beginnen die Schwierigkeiten. Einmal, wenn man nicht zugleich den einfachen, genügsamen, sitten strengen und dem Luxus abholden Sinn unserer Vorfahren, ihre fromme Zucht und Gewohnheit wieder aufwcckcn kann, was würde die Folge neuer Volksfeste, die man erfinden und einführen könnte, zuletzt sein? Daß eben neue Feste für die Vergnügungssucht bereitet würden, die sie ganz auf dieselbe geist- und gemüthlose Weise beginge wie die Al ten und neben denen sie ihr zeitherigcs Treiben Jahr aus Jahr ein grade ebenso fortsetzte wie jetzt. Das Uebel wäre also verschlimmert, nicht gebessert. Ucbcrhaupt auf die Feste kommt es nicht an, sondern auf das Wie derselben, auf den Geist, der in ihnen lebt, auf die Wir kungen, die sie hinterlassen. Wir haben Volksfesten beigewohnt, neuer Entstehung, von mancherlei, zum Theil recht erhebenden Anlässen, und haben doch keinen wesentlichen Unterschied zwischen ihnen und den Alt gewohnten, den Vogelschießen, Pfingstmaien u. dergl., gefunden, auch keinen Grund bekommen, zu hoffen, daß irgend Einer durch sie weiser, oder besser, gestärkter zum frischen Kampfe gegen die Wogen des Le bens, freier von dem engherzigen Treiben gewöhnlicher Selbstsucht und Sinnenlust geworden sei. — Jedenfalls würde es uns eine noch schö nere Idee als selbst die Volksfeste und ein noch wichtigeres und wohl- thätigeres Ziel erscheinen, wenn etwas für die Veredlung der gewöhn lichen, täglichen oder wöchentlichen Vergnügungen der arbeitenden Klas sen geschehen könnte. Nun in der Schweiz hat eine Gesellschaft einen Preis darauf gesetzt; cS sind auch die besten eingegangenen Versuche der Lösung der PreiSaufgabe in einer recht interessanten Schrift („Ueber die Veredlung der Vergnügungen der arbeitenden Klassen; zwei ge krönte Preisschriften, hcrauSgegeben von der baslerischen gemeinnützi gen Gesellschaft", Basel 1840) zusammengestellt und enthalten man ches Gute, aber das Rechte, das Durchschlagende, Das, wobei man sein Gefunden! ausrufen müßte, nirgend. DaS Beste, was unsere Ueberblick. Deutschland. "Rus Norddeutchland. Volksfeste und Volksvergnü gungen. »Uom Vodensee. Reibungen dreier Vereinsstaaten, -vreS" den. Verhandlungen der l. Kammer über den Gesetzentwurf, die Be- freiung der über 2» Bogen im Drucke starken Schriften von der Een- sur betreffend. * Hannover. Die bevorstehenden Magistratswahlcn. * Stuttgart. Die Eisenbahncommission. Etzel. Der Erzherzog Ste phan. Die stuttgarter Gemeindewahlen. Die Brotpreise, -^us Hot- stein. Etwas über den Journalistencongreß in Rendsburg. « kurt a. M. Die Vorsorge des Senats bei der Lheuerung. * Frank furt a. M. Die Brotprcisc. Spanien. »Paris. Seoane und Zurbano ziehen gegen Eatalonien. Gegenmaßregeln. *Paris. Militairbeförderüngen. Die madrider Na tionalgarde. Die Jnsurreclion soll eine Volljährigkeitserklärung der Königin und einen gemischten Regentschaftsrath beabsichtigt haben. Nachrichten von Eatalonien. Granada durch eine geschichtliche Reli quie begeistert. . Großbritannien. Unterhaus: Irland. Der König und die Königin der Belgier in London. Der Tablet über Irland. Frankreich. -- Paris. Der Sieg des Ministeriums, -j- Paris. Der Kriegsminister gibt der Justiz nach. Die Eisenbahnfragc. Serbien. »Uon der serbischen Grenze. Wucsics und Petronievich sind in Serbien geblieben. Karageorgievich hat sich einstweilen in ein Kloster zurückgezogen. Türkei. »Konstantinopel. Die Vorgänge von Kerbelah. Die persisch türkische Streitfrage. Prinz Albrecht von Preußen. Großes Artillcrie- manoeuvre. Handel und Industrie. »Münster. Rhein-Weser-Eisenbahn. Ankündigungen. Zeit noch in dieser Beziehung geliefert hat, dürften die Liedertafeln und Gesangvereine sein. *pom Bodensee, 25. Jun. Auf unserm See ist derzeit ein Seekrieg im Gange zwischen drei dem Zollverein angehörigen Staa ten, zur großen Erbauung für die Schweizer, deren „Kantönligeist" wir so gern verspotten, nicht bedenkend, daß, „wer in einem gläsernen Hause wohnt, nicht mit Steinen werfen soll." Baden hatte zujGun- sten seiner Dampsschiffahrt altherkömmliche Privilegien Uebcrlingens wieder ins Leben gerufen. Als Repressalie erfolgte von Baiern aus die Verfügung, daß kein badisches Dampfschiff drei Stunden vor und eine Stunde nach Abgang eines lindauer Schiffs Reisende von Lindau an Bord nehmen darf. Von württembergischer Seite wurde den badischen Dampfschiffen untersagt, in Friedrichshafen Ladung einzunehmen. Auf diese Maßregel erfolgte von Baden aus die Gc- genrepressalie, daß fremden Dampfschiffen verboten wurde, in Kon stanz Passagiere an Bord zu nehmen. Diese Maßregeln, im Inter esse dreier Privatgesellschaften ergriffen, lähmen allen Verkehr auf dem See und werden nicht verfehlen, von Seiten der österreichischen Re gierung, welche in Bregenz die Abfahrtsrcchte aufgehoben hat, und von Seiten der schweizerischen Eidsgenosscnschaft Remonstrationen her beizuführen. * Dresden, 2Z. Jun. Die I. Kammer beendigte heute die Bc- rathung des Gesetzentwurfs, die Ccnsurbefreiung der Schrif ten über 20 Druckbogen betreffend, welche in der vorhergehenden Sitzung bis zum tz. 5 ii. vorgeschritten war. Die Deputation bewilligt den von der ll. Kammer angenomckenen beränderten Eingang: „ES können sowol censurfreie als überhaupt u. s. f.", und den beschlossenen Wegfall des letzten Satzes von den Worten „ein RccurS" an und den dafür angenommenen Schluß: „Wird das Letztere ausgesprochen, so steht dem Eigenthümer der hinweggenommenen Druckschrift hiergegen einmaliger RccurS zu, bei dessen Entscheidung das in tz. 24 des ge dachten Gesetzes vorgcschricbene Verfahren zu beobachten ist." Nach dem der durch den gesetzlichen Unterschied zwischen „Wegnahme" und „Consiscation" begründete Vorschlag des Prinzen Johann, das Binde wörtchen „und" nach dem Worte „Wegnahme" in „oder" zu verwan deln Annahme gefunden hatte, wurde der tz.5b. in der gedachten Fas sung von der Kammer einstimmig angenommen. Noch hat die Depu tation den Wunsch in dem Berichte niedergclegt, daß die Regierung, der Schonung des buchhändlerischen Verkehrs willen, gegen auslän dische Preßerzeugnisse, wenn dieselben anstößig befunden würden, nicht mit Consiscation verfahren, sondern mit einem bloßen Vcrtricböverbot und mit der Anordnung der Rücksendung der mit Beschlag belegten: Exemplare, dem bisherigen Verfahren entsprechend, sich auch fernerhin begnügen möge. Gegen den von der Deputation vorgcschlagenen Zu satzparagraphen 5 c. („die Consiscation einer Schrift, d. h. die Hinweg nahme ohne Entschädigung, ist auszusprechcn, wenn deren Inhalt an sich von der Art ist, daß ihre Veröffentlichung aus irgend eincm straf rechtlichen oder einem polizeilichen Grund als eine unstatthafte Hand lung erscheint") erinnert Secrctair Ritterstädt, daß die Deutlichkeit deS Gesetzes durch diesen Paragraphen nicht gewinne, und daß ihm der Unterschied von tz. 7 nicht recht einlcuchte. Referent entgegnete dar auf, daß der Paragraph zur Ergänzung einer Lücke des Gesetzes be stimmt sei, um dem Collegium, das künftig über Necurse wegen Be schlagnahmen und Confiscationen zu entscheiden habe, eine Regel her Beurtheilung der Frage zu geben, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen die Consiscation ohne Entschädigung stattfinde. Prinz Johann spricht hierauf in gleichem Sinne zur Verthcidigung des Pa ragraphen und über den Unterschied zwischen §. 5 e. und h. 7, und eS wird darauf §. 5 v. einstimmig angenommen. Der folgende H. 6 lau tet in der von der H. Kammer angenommenen Fassung: „Für censur freie Schriften, deren Confiscation auf diese Weise (§. 5 d.) verfügt wird, kann eine Entschädigung aus der Staatskasse nicht gefodert wer den. ES bleibt jedoch der Staatsregierung Vorbehalten, in besonders dazu geeigneten Fällen und wenn dem Verleger Gründe der Billigkeit zu statten kommen, von dieser Regel eine Ausnahme zu machen und eine den Umständen angemessene Entschädigung auch für solche Schrif-
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