Suche löschen...
Deutsche allgemeine Zeitung : 30.07.1843
- Erscheinungsdatum
- 1843-07-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184307301
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18430730
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18430730
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1843
- Monat1843-07
- Tag1843-07-30
- Monat1843-07
- Jahr1843
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 30.07.1843
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1NV * Stuttgart, 2-1. Jul. Gestern starb hier nach kurzem Kranken lager, 58 Jahre alt, Friedrich Seybold, zuletzt RcdactcurdeS hie sigen OppositionSblatteß: Der Beobachter. Sein Vater, früher Pro fessor in Jena und Speyer, war bei dem Ausbruche der französi schen Revolution Lehrer der alten Sprachen an dem Gymnasium zu Buchsweiler im Elsaß und entfloh während der Schreckenszeit, die ihn selbst in das Gcfängniß geführt hatte, in seine Heimat Württem berg, wo er i»i Jahr 1804 als Professor der alten Literatur in Tü bingen starb. Der Sohn schilderte die ihm gebliebenen Eindrücke von der Flucht aus Frankreich vor einiger Zeit im Morgcnblattc. Friedrich Seybold trat in Militairdicnste und machte den französischen Feldzug mit, in welchem er, der französischen Sprache kundig, meistens im Hauptquartier verwendet wurde. Als Hauptmann verließ er den Mi- litairdienst und trat in die publicistische Laufbahn als Redacteur der Neckarzcitung, welche durch Seybold's scharfen Humor bald große Ver breitung erlangte. Im Jahre 1819 war er Mitglied des constituircnden Landtags, dessen Ergebnisse aber seiner weiter gehenden politischen Richtung nicht genügten. Unterm 2V. Jul. 1819 war ihm durch königl. Entschließung der ihm bei dem Austritt aus dem Militairstande verliehene Hauptmannscharaktcr abgcnommen worden. Die Neckarzcitung ging nach 1830 in andere Hände über, und die Donau- und Neckar zeitung, an deren Ncdaction er später Theil nahm, wurde durch Bun desbeschluß verboten. In dieser Zeit erschienen neben Skizzen aus der neuesten Zeitgeschichte auch mehre historische Novellen von ihm, in welchen er meist mit besonderer Vorliebe die Geißelung des Philistcr- thumS sich zur Aufgabe machte. Auch die Geschichte Kaspar Hauser's gab ihm Stoff zu einer Novelle. Die „Erinnerungen aus Paris von einem Süddeutschen" zogen ihm zu Ende dcS Jahrs 1832 sicbenmonat- liche Fcstungsstrafe zu. In den letzten Jahren redigirle er, in stetem Kampfe mit der Censur, das hiesige Localblatt, Oer Beobachter, das einzige deutsche Oppositionsblatt von den vielen nach 1830 entstande nen, welches sein Dasein bis in die neueste Zeit rettete. Der alte Humor Seybold's bekundete sich vornehmlich in kurzen Skizzen aus der Tagcsgcschichte, in welchen seine Satire die Kleinlichkeiten der Zeil beißend durchzog. Seybold gehörte in Religion und Politik der fran zösischen Schule, und zwar der Schule der ersten Revolution an. Auch die kirchlichen Kämpfe unserer Tage beurtheilte er von diesem Stand punkte auS. In das materielle Treiben unserer Zeit wußte er sich nicht mehr zurcchtzufindcn, weswegen auch der Beobachter als hart näckiger Kämpe gegen die Eisenbahnen auftrat. — Der Abgeordnete, Finanzkammerdirector Werner in Reutlingen, veröffentlichte dieser Tage, sich stützend auf einen von ihm schon in der letzte» Kammersession entwickelten Antrag, einen Aufruf zur Gründung eines Auswan- derungs- und ColonisationSoereins auf Aclien se zu 100 Fl. Zweck dieses Vereins soll sein: Diejenigen, welche, nach ergangener Belehrung über die Gefahren der Auswanderung, bei dem Entschlusse auszuwandern beharren, vor dem Ungemach und den Verlusten mög lichst zu bewahren, welchen sie theils aus Unkennlniß und Mangel an Erfahrung, theils durch die Habsucht arglistiger Spcculanten und ge meiner Betrüger ausgesetzt sind; sodann aber in die Auswanderun gen selbst mehr Plan und Ordnung zu bringen, damit neben der Si cherheit und Freiheit, mit welcher sich der Auswanderer eine neue Hei mat gründen soll, der Menschheit auch der Segen gewonnen werde, den die Vorsehung in jene unvermeidliche Nothwendigkcit gelegt hat. Dieser Zweck soll erreicht werden durch den Ankauf von Grundcigcn- thum und Ucberlaffung desselben an die Auswanderer gegen zeitweise Bezahlung, i» einem in klimatischer, politischer und kommerzieller Be ziehung möglichst vorthcilhaft gelegenen Lande (vorzugsweise den Ver einigten Staaten von Nordamerika); durch vertragsmäßige Feststellung der staatsrechtlichen Verhältnisse der Einwanderer; durch Ucbcrwachung der Auswanderung vom Einschiffungsplatze an bis zur Ankunft an dem Bestimmungsorte; durch Unterstützung der ärmer» Auswanderer, bis sie sich ihren Unterhalt selbst gewinnen können, jedoch nur gegen Wieder- crsah, und so, daß sie die Reisekosten selbst bestreiten; durch Leitung der Ansiedelung selbst, durch Fürsorge für die zu religiösen Zwecken nölhi- gen Einrichtungen. Unsere Staatsrcgierung hat einem Vereine dieser Art ihre Unterstützung zum Voraus zugcsagt. — DieGetreideprcise sind bedeutend gefallen. — Unter dem Kaufmannsstandc dieses Landes hat sich eine lebhafte Agitation gegen die Jahrmärkte gebildet. Zahl reich unterzeichnete Bittschriften verlangen von der Negierung die Auf hebung derselben im Interesse der ansässigen Handels- und Gcwerbs- leute. Das consumirende Publicum ist mit diesem Verlangen keines wegs einverstanden, da es in der Concurrenz einen Schutz gegen Uebcr- foderungen sieht und gegen marktschreierisches Auöbieten schlechter Waa- ren keine Bevormundung zu bedürfen glaubt. Ein Verbot dec Jahr märkte würde auch manche Industriezweige, wie die Fabrikation von Töpferwaaren, von Holzwaaren, von Seife und Lichtern, die Land- schrciner, welche mit ihrem Absätze, der sich in ihren Wohnsitzen nicht darbictet, auf solche Verkchrömittelpunktc angewiesen sind, zu Grunde lichten. * Kassel, 24. Jul. In den nächsten Tagen sieht man hier der An kunft deS Erzherzogs Stcpbän entgegen. Der Erzherzog wird, wie man hört, vom Kurprinzen-Mitregenten eingeladen werden, eine Woh nung in einem herrschaftlichen Palais zu beziehen, und sind zu des sen Aufnahme schleunigst Zimmer in dem Bellevuegcbäude in Bereit schaft gesetzt worden. Seit dem Jahre 1781, wo Joseph II. incognito als Graf von Falkenstein hier anwesend war, ist dies der erste Prinz aus dem österreichischen Kaiserhause, der Kassel auf der Durchreise berührt. — Der am hiesigen Hof accreditirte französische Gesandte, Graf v. Bearn, der länger als ein Jahr auf Urlaub von hier abwesend war und während dieser Zeit in Paris verweilte, ist vor einigen Tage» wieder hier eingetroffcn. Da in der Zwischenzeit Niemand beauftragt war, am hiesigen Orte die diplomatischen Geschäfte des Hofs derTui- lerien, an welchem Kurhcssen einen eignen Ministerresidentcn unterhält, zu besorgen, so erkennt man hieraus, von wie weniger Wichtigkeit die Berührungen unsers Landes mit Frankreich in völkerrechtlicher Bezie hung gegenwärtig sein mögen. — In der Beamtenwelt hat eine neue Anordnung nicht geringe Sensation gemacht, wonach es fortan keinem Staatsdiener mehr gestattet ist, eine Reise insAusland anzutretcn, auf der er sich über drei Meilen von der kurhessischen Grenze entfernt, ohne vorher sich eine besondere höchste Erlaubniß dazu erwirkt zu ha ben. Bisher stand nämlich den betreffenden Ministern die Befugniß zu, den von ihrem Departement ressortirendcn Beamten einen Urlaub bis zu drei Wochen für Reisen nach dem Auslande zu ertheilen, und blos wenn einer wünschte, seinen Urlaub über diesen Zeitraum hinaus verlängert zu sehen, hatte er nöthig, zu diesem Ende höchsten OrtS einzukommen. In Zukunft wird keiner unserer Staatsbeamten von hier auch nur nach Göttingen sich begeben dürfen, ohne eine vorgän gige landesherrliche Genehmigung dazu sich erbeten zu haben. In Kur hessen, wo man sich fast allenthalben nahe an der Landesgrenzt be findet, wird der Beamte durch diese Einrichtung, falls streng darauf gehalten wird, sich selbst oft bei der Vornahme kleiner Lustreisen an den Feiertagen in seiner Freiheit beschränkt sehen.— Professor Jor dan in Marburg hat die Ergreifung der Appellation von dem Urtel in erster Instanz an das der höhern angezeigt. Die Entscheidung sei nes Schicksals, welches die lebhafteste Thcilnahme im ganzen Land erweckt, liegt also jetzt in den Händen des hiesigen Oberappellations- gerichts. Vielen erscheint es seltsam, ja wol gar selbst ungereimt, einen Mann, so bekannt als ein Hauptmitbegründer unserer Verfassung und so eifriger mannhafter Vcrthcidiger derselben bei jeder Gelegen heit, gegenwärtig auf einmal der Thcilnahme an einer Verschwörung zu deren Umstürze verdächtigt und förmlich deshalb angeklagt zu sehen. Ein bloßer Jndicienbcwcis, der auf der Voraussetzung einer völligen plötzlichen Sinnesänderung cineö solchen Mannes beruht, möchte we nigstens eben keine Wahrscheinlichkeit der Wahrhaftigkeit für sich ha ben können. — Am 21., 22. und 23. Jul. Abends haben zu -Lübeck in Folge einer gegen den Commandeur des dortigen Militairs, Major Nicmeitz, verhängten Untersuchung, Ruhestörungen stattgefunden, über welche wir uns nähere Berichte noch Vorbehalten. (H. C.) * Hamburg, 25. Jül. Wenngleich der Commissionsbericht über die Reform unsers Staatslebens zahlreiche Gegenstände gefunden hat, welche eine durchgreifende Abänderung erheischen, so hat er doch von vorn herein anerkennen müssen, daß der Hauptgrundsatz der Hamburger Verfassung weder aufzuheben noch anders zu gestalten sei. Diesem Grundsätze gemäß ist die oberste Gewalt beim Rathe und der crbgesesscnen (erbbesihendcn) Bürgerschaft, und zwar bei Beiden in un zertrennlicher Gemeinschaft, und nur der einmüthige Schluß Beider ist bindendes Gesetz. Die oberste und ausübende Gewalt gebührt dem Rathe, welchem die bürgerlichen Kollegien, namentlich die Oberalten zur Seite stehen, die das „Auge der Stadt und des Gemeinwesens" sein sollen. Ihnen, wie den Kollegien der Sechziger und Hundert undachtziger, wurde-vollkommener Befehl und Vollmacht von der crb gesesscnen Bürgerschaft mit Vollbort des Raths ertheilt, „ein sonder- icheö Aufsehen dahin zu haben, daß alle dieser Stadt Verfassungen kcts in Ehren vollführel und befolgt werden, sodaß Niemand dagegen >eschweret, den Bedrängten aber geholfen werde". Indessen ist doch 'chon mehrfach die Frage zum Vorschein gekommen, ob cS unter den vorwaltcnden Umständen nicht besser wäre, wenn die Staatsgewalt, satt vom Rath und der Bürgerschaft, vom Nath und von Slcllver« retern der Bürgergemeindc vollzogen würde? Ueber diesen Punkt nun >at sich die Commission einstimmig dahin entschieden, „daß, wenn auch eine Rcpräsentantenkammer ohne Zweifel von manchen Mängeln frei sein würde, welche bisher den Versammlungen der Bürgerschaft eigen-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder