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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 17/19.1893/95
- Erscheinungsdatum
- 1893 - 1895
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454469Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454469Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454469Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- S. 285-288 d. Jg. 1895 sind im Orig. im Anschluss an d. Jg. 1893 gebunden; S. 9/10 d. Jg. 1895 sind nach der S. 4 gebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 17.1893
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1893)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacherschule
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zum Gesetzentwurf über die Abzahlungsgeschäfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 17/19.1893/95 -
- ZeitschriftenteilJg. 17.1893 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1893) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1893) 9
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 9
- ArtikelZum Gesetzentwurf über die Abzahlungsgeschäfte 9
- ArtikelNachspringender Chronographzeiger mit Isolator 10
- ArtikelReisewecker mit Lichtanzünder 12
- ArtikelEinige Bemerkungen zu C. Beuchel's Chronometergang für ... 12
- ArtikelEwiger Kalender an Taschenuhrgehäusen 13
- ArtikelAus der Werkstatt 13
- ArtikelSprechsaal 14
- ArtikelPatent-Nachrichten 14
- ArtikelVermischtes 14
- ArtikelBriefkasten 15
- ArtikelAnzeigen 16
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1893) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1893) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1893) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1893) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1893) 49
- AusgabeNr. 8 (15. April 1893) 57
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1893) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1893) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1893) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1893) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1893) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1893) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1893) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1893) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1893) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1893) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1893) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1893) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1893) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1893) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1893) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1893) 185
- ZeitschriftenteilJg. 19.1895 285
- ZeitschriftenteilJg. 18.1894 -
- ZeitschriftenteilJg. 19.1895 -
- ZeitschriftenteilJg. 17.1893 -
- BandBand 17/19.1893/95 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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■r'.. <* ' J Juergenseti. A,Lange. Fr. T/ede. mTW^ mmiiiii,wäk „ - W e ns. waham. Farnshaw. eguet Ferthoud. Oent. Iasertions- Preis: pro 4gespaltene Petit-Zeila oder deren Raum 25 Plg. Arbeitsmarkt pro Petit-Zeile 20 Pfsr. Krscheint monatlich zwei Mal. Alle Korrespondenzen und Sendungen sind an die Expedition Berlin W., Jägerstrasse U zu richten. Abonnements-Preis: pro Quartal im deutsch, u. österr. Postverb* M. 1,50; für Streifbandeendung: p. Quartal M. 1,75 „ Jahr „ 6.76 p rann niera ndo. Bestellungen nehmen alle Postanslalten und Buchhandlungen an. Streifbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. Fa c 1*& la11 iif TJ h r mach Q r® Verlag und Expedition bei R. Stickel, Berlin W., Jäger-Strasse 73. XYII. Jahrgang. * Berlin, den 15. Januar 1893. * No. 2. Inhalt: Deutsche Uhrmacherschule. - Zum Gesetzentwurf über die Abzahlungsgeschäfte. — Nachspringender Chronographzeiger mit Isolator. — Reisewecker mit Lichtauzünder. — Einige Bemerkungen zu C. Beuchel’s Chronometergang für Pendeluhren. — Ewiger Kalender an Taschenuhrgehäusen. — Aus der Werkstatt (Schnell und gut schliessender Zusammeusetzer. — Stielklöbchen zum Festhalten des Sekundenzeigers. — Herstellung eines genauen Lochmasses für 7er Triebe). — Sprechsaal. — Patent-Nachrichten. — Vermischtes. — Briefkasten. — Anzeigen. KMF~ Nachdruck, soweit nicht untersagt, nur mit vollständiger Quellenangabe gestattet. Die heutige Kummer enthält das Titelblatt Deutsche Uhrmacherschule. Danksagung für (iesclienke. Im Laufe des Jahres 1892 sind der Bibliothekkasse und den Sammlungen folgende Geschenke zugegangen: Von Herrn M. Löske-Berlin «Praktisches Handbuch für Uhr macher» mit Atlas. Von demselben «Lehrbuch der Uhrmacherei» (Ergänzungsband.) Vor. Herrn Christian, ehem. Schüler «Gustav Adolph in Deutschland.» Von Herrn B. Pleissner - Dresden ein Uhrwerk (Perpetuale.) Von Herrn Gg. Schmidt, Buchhändler - Dresden «Jahr buch der Erfindungen» 8 Bände. Von Herrn Dr. Elade mehrere wissenschaftliche und Lehrbücher. Von Hartleben’s Verlag-Wien «Die Tabellen der Uhrmacherkunst.» Von Herrn J. F. Weule - Bocke- nem ein Gangmodell (Thurmuhrengang mit 2 verschiedenen Ankern) eigener Konstruktion. An Geldbeträgen: Von den Herren M. L. - Berlin 10 M., Dr. Eckebrecht - Kreischa 8 M., Bücher - Dippoldiswalde 3,50 M. Bertram - Weisswasser 1 M., Luther - Salzungen 2 M., Hofmann, ehem. Schüler, Apolda 4,50 M., Gg. Schmidt - Dresden 1 M., G. Bley, ehem. Schüler - Berlin 2,75 M., Ernst - Dresden 1 M., R. Leupold, ehem. Schüler 5 M., Ungenannt 0 M. Von mehreren Besuchern 2,50 M., Ungenannt 1,50 M., P. M. 0,50 M., Ungenannt 2,20 M. Ausserdem haben die Redaktionen der «Deutschen Uhrmacherzeitung» des «Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst» und der «Allgemeinen Uhrmacher-Zeitung» der Schule Freiexemplare gewährt. Allen diesen Freunden und Gönnern der Schule statte ich hiermit namens der Sc-hulveiwaltung den herzlichsten Dank ab und wünsche, dass sie auch fernerhin ihr Wohlwollen der Schule bewahren und zahlreiche Nachahmer finden mögen. Glashütte i./S. im Januar 1893. L. Strasser Direktor. und Inhaltsverzeichnis« zum Jahrgang 1892. Zum Gesetzentwurf über die Abzahlungsgeschäfte. Der dem Reichstage vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abzahlungsgeschäfte, hat folgenden Wortlaut: § 1. Hat bei dem Verkauf einer dem Käufer übergebenen be weglichen Sache, deren Kaufpreis in Theilzahlungen berichtigt werden soll, der Verkäufer sich das Recht Vorbehalten, wegen Nichterfüllung der dem Käufer obliegenden Verpflichtungen von dem Vertrage zurück zutreten, so ist im Falle dieses Rücktritts der Käufer berechtigt, gegen Rückgabe der empfangenen Sache die Zurückgewährung der von ihm geleisteten Theilzahlungen zu fordern. Eine entgegenstehende Ver einbarung ist nichtig. Dem Vorbehalte des Rücktrittsrechts steht es gleich, wenn der Verkäufer wegen Nichterfüllung der dem Käufer obliegenden Verpflichtungen kraft Gesetzes die Auflösung des Vertrags verlangen kann. § 2. Der Verkäufer kann im Falle des § 1 ausser dem Ersatz für solche Beschädigungen der Sache, welche durch einen vom Käufer zu vertretenden Umstand verursacht sind, nur eine angemessene Ver gütung für die dem Käufer überlassene Nutzung der Sache verlangen. Eine entgegenstehende Vereinbarung, sowie die vor Ausübung des Rücktrittsrechts erfolgte vertragsmässige Festsetzung der Höhe der Vergütung ist nichtig. Auf die Festsetzung der Höhe der Vergütung finden die Vorschriften des § 260 Absatz 1 der Civilprozessordnung entsprechende Anwendung. § 3. Eine wegen Nichterfüllung der dem Käufer obliegenden Verpflichtungen verwirkte Vertragsstrafe kann, wenn sie unverhältniss- mässig hoch ist, auf Antrag des Käufers durch Urtheil auf den ange messenen Betrag herabgesetzt werden. Die Herabsetzung einer ent richteten Strafe ist ausgeschlossen. Die Abrede, dass die Nicht erfüllung der dem Käufer obliegenden Verpflichtungen die Fälligkeit der Restschuld zur Folge haben solle, kann rechtsgiltig nur für den Fall getroffen werden, dass der Käufer mit mindestens zwei auf einander folgenden Theilzahlungen ganz oder theilweise im Verzug ist und der Betrag, mit dessen Zahlung er im Verzug ist, mindestens dem zehnten Theile des Kaufpreises gleichkommt. § 4. Hat der Verkäufer auf Grund des ihm vorbehaltenen Eigen-
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