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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 17/19.1893/95
- Erscheinungsdatum
- 1893 - 1895
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454469Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454469Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454469Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- S. 285-288 d. Jg. 1895 sind im Orig. im Anschluss an d. Jg. 1893 gebunden; S. 9/10 d. Jg. 1895 sind nach der S. 4 gebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 17.1893
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (15. November 1893)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gesetzliche Massregeln gegen unlautere Konkurrenz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 17/19.1893/95 -
- ZeitschriftenteilJg. 17.1893 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1893) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1893) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1893) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1893) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1893) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1893) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1893) 49
- AusgabeNr. 8 (15. April 1893) 57
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1893) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1893) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1893) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1893) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1893) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1893) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1893) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1893) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1893) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1893) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1893) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1893) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1893) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1893) 169
- ArtikelGesetzliche Massregeln gegen unlautere Konkurrenz 169
- ArtikelPatentirte Staubmantel für Taschenuhren 170
- ArtikelDie Weltausstellung in Chicago (Fortsetzung von No. 21) 171
- ArtikelVersicherung gegen Einbruchdiebstahl 171
- ArtikelZur Geschichte der Taschenuhren und ihrer Erfindung (Fortsetzung ... 171
- ArtikelEinrichtung zum Verschieben des Rückerzeigers mittelst der ... 172
- ArtikelAus der Werkstatt 173
- ArtikelGrossherzoglich Badische Uhrmacherschule zu Furtwangen 173
- ArtikelVermischtes 173
- ArtikelBriefkasten 174
- ArtikelAnzeigen 175
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1893) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1893) 185
- ZeitschriftenteilJg. 19.1895 285
- ZeitschriftenteilJg. 18.1894 -
- ZeitschriftenteilJg. 19.1895 -
- ZeitschriftenteilJg. 17.1893 -
- BandBand 17/19.1893/95 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Abonnementspreis: für Deutschland u. Oestr.-Ungarn bei direktem Bezüge von der Ex pedition in Streifbandsendung vierteljährlich 1,75 Merk, jährlich 6,75 Mark pränumerando. Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 1,50 Mark pro Quartal entgegen. Abonnementspreis für’s Ausland: jährlich 7,50 Mark pränumerando. w w w fcesse/s A. Lange fhT/ede wnsA Preise der Anzeigen: die viergespaltene Petit-Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 25 Pfg., für Stellen-Angebote und Gesuche 20 Pf«. Die ganze Seite (400 Zeilen ä25 Pfg.) wird mit 90 M ark berechnet. Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint am 1. und 15. eines jeden Monats. Einzelne N ummern kosten je 30 Pfg. Probenummern (aus überzähligen Beständen) werden auf Verlangen gratis und franko zugesandt. t f H ff U h r m & c h ej ir® Verlag von Carl Marfels, Berlin W., Jäger-Strasse 78. XYII. Jahrgang. Berlin, den 15. November 1893. * No. 22. _ . I n h a 11: Gesetzliche Massregeln gegen unlautere Konkurrenz. — Patentirter Staubmantel für Taschenuhren. — Die Weltausstellung in Chicago. VIII. — Veisicherung gegen Einbruchsdiebstahl. — Zur Geschichte der Taschenuhren und ihrer Erfindung. VII. — Einrichtung zum Verschieben des Rückerzeigers mittelst der Aufzugkrone. Aus der Werkstatt (Ersatz für das Drehherz beim Eindrehen flacher Cylinderradstriebe). — Grossherzoglich Badische Uhrmacherschule zu Eurtwangen. — Vermischtes. — Briefkasten. — Anzeigen. Nachdruck, soweit nicht untersagt, nur mit vollständiger Quellenangabe gestattet. Gesetzliche Massregeln gegen unlautere Konkurrenz. Bei der Aussichtslosigkeit, welche in Bezug auf die Durchführung der »Organisation des Handwerks« in der bisher geplanten Form besteht, und bei der Abneigung, die in unseren engeren Fachkreisen wie in den meisten anderen gewerblichen Kreisen gegen die regierungsseitigen Organisations-Vorschläge herrscht, verlohnt es sich wohl der Mühe, einen von anderer Seite kommenden Vorschlag zu besprechen, der eben falls dazu bestimmt ist, das reelle Gewerbe zu fördern, und von dem man eine derartige "Wirkung unter gewissen Voraussetzungen thatsächlich eher erwarten kann als von der geplanten Organisation. Wir meinen nämlich den Gesetzentwurf betreffend Abänderung der Gewerbe-Ordnung, welchen das Zentrum kurz vor der Auflösung des letzten Reichstags eingebracht hatte, und aus dem wir folgenden § 146 c hervorheben: »Wer bei seinem Gewerbebetrieb öffentlich, um den Absatz von Waaren oder gewerblichen Leistungen zu fördern, wider besseres Wissen unwahre Thatsachen vorspiegelt oder wissentlich wahre Thatsachen entstellt, insbesondere wer zu diesem Zweck über den Ursprung und Erwerb seiner oder eines anderen Gewerbe treibenden Waaren, über besondere Eigenschaften oder Aus zeichnungen dieser Waaren, über die Menge der Waarenvorräthe, den Anlass zum Verkauf oder die Preisbemessung auf Täuschung berechnete falsche Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu tausend Mark und im Unvermögensfalie mit Gefängniss bis zu drei Monaten bestraft.« Mit dieser Bestimmung will man einen doppelten Zweck erreichen: Schutz der Gewerbetreibenden bezw. Produzenten, und ebenso der Kon sumenten. Betrachten wir die erstere Klasse, so unterliegt es wohl keinem Zweifel, dass sich in den letzten Jahrzehnten die Formen des geschäft lichen Verkehrs sehr zu ihrem Nachtheil verändert haben, und dass die Konkurrenzsucht Erscheinungen geschaffen hat, die dem reellen Handel treibenden sein Geschäft von Tag zu Tag mehr erschweren und oft genug seinen Ruin herbeiführen oder ihn zwingen, die unlauteren Manöver seiner Konkurrenten wider Willen nachzuahmen, ja zu überbieten. Oft genug ist auch in diesen Blättern schon Klage geführt worden über die »Konkursmassen-Ausverkäufe, Wanderauktionen, Aus verkäufe wegen Lagerräumung, Lokalveränderung, Geschäftsaufgabe« und wie die schönen Dinge alle heissen, sodass eine weitere Ausführung dieser Missstände aus dem vorliegenden Anlass übei flüssig erscheint. Die moderne unlautere Konkurrenz schädigt aber nicht nur den Gewerbetreibenden, auch den Fabrikanten weiss sie durch allerlei Kniffe wie z. B. durch das »Drücken« grösser Besteller, sowie dadurch, dass der Empfänger dem Absender gute Waaren zur Verfügung stellt u. s. w., in unangenehme Situationen zu bringen. Der Konsument andererseits wird sich angesichts dieses Gesetzent wurfes mit Recht auf den grossen Zug in unserer modernen Gesetzgebung berufen, die dem wirthschaftlich Schwachen, wo es nur immer geht, ihren Schutz angedeihen lässt und diesen Schutz auch auf die, von denen das Sprüchwort sagt, dass sie »nicht alle werden«, erstreckt. Es ist hohe Zeit, dass gegen alle die Auswüchse unseres modernen Geschäftslebens, die in den grossen Städten bereits einen erschreckenden Umfang angenommen haben, ein geschritten wird, und dass Mittel und Wege gefunden werden, Handel und Verkehr wieder in gewisse an ständige Bahnen zurückzulenken. Freilich wenden Viele ein, dass mit derartigen Bestimmungen wie die obenerwähnten ganz unberechtigterweise in die kaufmännische Freiheit eingegriffen werde, ja dass es von einem vollständigen Verkennen der Grundprinzipien des Handels zeuge, wenn man den Kaufmann behindere, seine Waaren bestmöglichst anzupreisen und ihren Absatz durch Mittel zu erwirken, von denen Jeder wisse, dass sie nur der Spekulation, nicht den Thatsachen ihre Existenz verdanken. Allein die kaufmännische Freiheit und die schon im römischen Recht anerkannte, fast Verpflichtung zu nennende Berechtigung, die Vorzüge der Waaren ins hellste Licht zu setzen, ganz in Ehren — so muss doch zugegeben werden, dass unter solchen Konkurrenzmanövern, wie wir sie jetzt tagtäglich vor Augen haben, allmählich die dem Volke innewohnende Moral ganz erschüttert werden muss, und dass geradezu eine sittliche Gefahr heraufbeschworen wird, die nicht unbeachtet bleiben kann. Muss man doch oft staunen über die fruchtbare Phantasie, mit der es gewisse Handeltreibende verstehen, dem leichtgläubigen Publikum immer wieder neue Fallen zu stellen. Wie weit sie dabei in der Un— genirtheit gehen, möge der folgende Fall beweisen: Ein Kaufmann, der einen Spezialartikel in einem Geschäft zu Paris vertreibt, hat eine grosse Kundschaft; über seinem Laden steht seine Firma, und neben der Firma war die Strasse noch einmal ganz deutlich angezeigt und zwar mit der Hausnummer „rue Richelieu No. 4.“ Gegenüber in derselben Strasse, sagen wir in No. 18, hatte sich ein Konkurrent etablirt und über seinem Laden ein Schild angebracht unter Hervorhebung der Strassennummer „rue Richelieu No. 4.“ Er hatte also an dem Hause No. 18 fälschlicher-
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