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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 17/19.1893/95
- Erscheinungsdatum
- 1893 - 1895
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454469Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454469Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454469Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- S. 285-288 d. Jg. 1895 sind im Orig. im Anschluss an d. Jg. 1893 gebunden; S. 9/10 d. Jg. 1895 sind nach der S. 4 gebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 19.1895
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1895)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacherschule
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein Wort zur Handwerkerbewegung (Fortsetzung von No. 3 und Schluss)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 17/19.1893/95 -
- ZeitschriftenteilJg. 17.1893 -
- ZeitschriftenteilJg. 19.1895 285
- ZeitschriftenteilJg. 18.1894 -
- ZeitschriftenteilJg. 19.1895 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1895) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1895) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1895) 25
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1895) 37
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 37
- ArtikelEin Wort zur Handwerkerbewegung (Fortsetzung von No. 3 und ... 37
- ArtikelElektrischer Gravir-Apparat 39
- ArtikelOriginelle Befestigung der Aufzugkrone an Remontoiruhren 39
- ArtikelVerbesserung an elektrischen Klingeln 40
- ArtikelAus der Werkstatt 40
- ArtikelSprechsaal 42
- ArtikelPatent-Nachrichten 43
- ArtikelVermischtes 43
- ArtikelBriefkasten 44
- ArtikelAnzeigen 45
- AusgabeNr. 5 (1. März 1895) 49
- AusgabeNr. 6 (15. März 1895) 61
- AusgabeNr. 7 (1. April 1895) 73
- AusgabeNr. 8 (15. April 1895) 85
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1895) 97
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1895) 109
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1895) 121
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1895) 133
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1895) 145
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1895) 157
- AusgabeNr. 15 (1. August 1895) 169
- AusgabeNr. 16 (15. August 1895) 181
- AusgabeNr. 17 (1. September 1895) 193
- AusgabeNr. 18 (15. September 1895) 205
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1895) 217
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1895) 229
- AusgabeNr. 21 (1. November 1895) 241
- AusgabeNr. 22 (15. November 1895) 253
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1895) 265
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1895) 277
- BandBand 17/19.1893/95 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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c©> 1©X Abonnementspreis: für Deutschland u. Oestr.-Ungarn bei direktem Bezüge von der Ex pedition in Streifbandsendung vierteljährlich 1,75 Mark, jährlich 6,75 Mark pränumerando. Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 1,50 Mark pro Quartal entgegen. Abonnementspreis für's Ausland jährlich 7,50 Mark pränumerando. © £ => » w m Kessels A. Lange FhTiede Breg Preise der Anzeigen: die viergespaltene Petit-Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 30 Pfg., für Stellen-Angebote und Gesuche 20 Pfg. Die ganze Seite (400 Zeilen ä 30 Pfg.) wird mit 100 Mark Derechnet. Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint am 1. und 15. eines jeden Monats. Einzelne N ummern kosten j e 30 Pfg Probenummern (aus überzähligen Beständen) werden auf Verlangen gratis und franko zugesandt. Verlag £ & 11 £ ü 3? W to. i? m, © h, © ir® von Carl Marfels, Berlin W., Jäger-Strasse 73. XIX. Jahrgang. Berlin, den 15. Februar 1895. No. 4. Nachdruck, soweit nicht untersagt, nur mit vollständiger Quellenangabe gestattet. a, c i Inhalt: Deutsche Uhrmachersehule. — Ein Wort zur Handwerkerbewegung. II. — Elektrischer Gravir-Annarat — Orininelle Upfpqtio-mio- Her • Pölir Ug und n 'SddÄnwä 1 ?Lorch“ Ver tf h seru , n 8' an elektrischen Klingeln - Aus der Werkstatt (Neuer Universalschlüssd für Taschenuhren. - Fräs-, Sprechsaal -1 VerSKs!-' BrirfÄn. - 07“ Wellenla ^ ~ Praktiscke der Fehler am Cylindergang. - Deutsche Uhrmacherschule. Beginn des neuen Schuljahres. Am 1. Mai beginnt das neue (achtzehnte) Schuljahr. Zum Zwecke einer möglichst zeitigen Feststellung der Schülerzahl wäre es erwünscht, wenn die Anmeldungen, am besten mit Zeugnissen begleitet, baldigst an den Direktor, Herrn L. Strasser, gelangten. Diejenigen Herren Kollegen, an welche Anfragen zu diesem Zwecke gerichtet werden, bitten wir, in dazu geeigneten Fällen unsere Schule empfehlen zu wollen. Glashütte in Sachsen, im Februar 1895. E. Lange, Vorsitzender des Aufsichtsrathes der Deutschen Uhrmacherschule. Ein Wort zur Handwerkerbewegung. (Fortsetzung von No. 3 und Schluss.) Steigen wir von den einfacheren Gewerben — denen, die uns nähren zu den schon mannigfaltigeren, welche unsere Wohnungen hersteilen, auf, so streiten unter diesen Handwerkern vor Allem Zimmerleute und Iischler. Erstere werden von den Letzteren allseitig verklagt; nach den orthodoxen Normen der nun wieder lebendig gewordenen Zunftvor schriften sollen sie nur „ungeleimte“ Sachen herstellen, also namentlich keine lenster- und Thürstöcke, keine Hausthore, namentlich keine Dielen „leimen ‘. So wird ein anderer Zimmermann verklagt, weil er „harte“ Dielen gelegt hat; hierüber wird also ein neuer, und dazu über eine Keine einzelner anderer Artikel, wie Kisten, Särge u. s. w., ie ein neuester Prozess nothwendig. Selbstverständlich ist auf dem flachen -Lande, bei den ganz simplen Bauten, zu denen ein Zimmermann genügt und zu welchen einen entfernten Tischler heranzuziehen sehr umständ lich ist, diese scharfe Scheidung gar nicht durchzuführen, und das Verlangen nach einer solchen wird darum zu einer unaufhörlich fliesseuden Quelle von uni so erbitterteren Anfeindungen der Zimmerleute durch die Tischler, als Letzteren viel weniger Gelegenheit zu Uebergriffen in das Gewerbe der Ersteren gegeben ist. Allerdings, kommt dennoch einmal ein solcher vor, wie in einem Falle der Verfertigung von „Hackstöcken“ durch einen Tischler, so entgeht Dieser natürlich auch nicht seinem Schicksale, vom Zimmermann belangt zu werden. Beide haben aber die Genugthuung, dass sie, die Einen wie die Anderen, regelmässig von den Mühlenbauern, Mühlenmachern, Mühlenzurichtern verklagt werden, sobald sich der Besitzer einer Säge-, Mehl- oder Gipsmühle ein fallen lässt, auch nur für die kleinste Ausbesserung an seinem noch so einfachen Werk sich mit dem Gewerbsmann aus dem Dorfe zu begnügen, statt den Mühlenbauer von weither zu holen. Ist nun die Holzarbeit am Hause glücklich, zwischen Zimmermann und Tischler vertheilt, zu Ende geführt, so wird die Dachpappen fabrik von den Dachdeckern und die Ofenfabrik von dem Hafner verklagt, weil nach Beider Ansicht die Fabrik nur das Recht hat, die Dachpappe oder die Oefen zu fabriziren, aber nicht zu „decken“ und zu „setzen“. Die Behörden entscheiden für das Recht der Fabriken, der coulante Bauherr giebt nichtsdestoweniger einen Theil der Arbeit dem Nachbar Dachdecker; jetzt wird aber Dieser von dem Spengler aus der Stadt verklagt, weil er in Ermangelung eines Spenglers im Orte die Zinkstreifen am Rande des Daches selbst aufgenagelt hat. Ist das Haus endlich unter Dach, so kommt der Tischler auf’s Neue zu nicht weniger als zwei Prozessen. Es ist kein Glaser und kein Anstreicher im Dorfe, und er hat bis zur Erlassung der Gewerbenovelle anstandslos und zur Zufriedenheit der Bauherren die Fensterscheiben selbst eingeschnitten, sowie Thür- und Fensterstöcke angestrichen. Ge werbsmann wie Bauherr können sich in die neue Ordnung — für sie ein Umsturz der Ordnung — nicht finden, und jetzt hat sich Ersterer durch die Fortsetzung jener Arbeiten schwer vergangen. Aber mehr noch als der Tischler war regelmässig und von jeher der Glaser auf dem Lande zugleich der Anstreicher. Darum endlich ist auch jetzt zwischen diesen Beiden der Prozess ständig und selbstverständlich. Die Anstreicher streiten überhaupt mit aus nahmslos allen Gewerben, deren Erzeugniss zur gänzlichen Fertigstellung einen Anstrich braucht. Ein Dorftischler im Pilsener Kammerbezirke, welcher in seinem Schönheitssinne eine alte,, von ihm reparirte Schul bank auch angestrichen hatte, wird verklagt; die Kammer begutachtet diese Anstreicherei als eine Gewerbe Störung! Dieser Tischler kommt erst in dritter Instanz durch eine Ministerial- Entscheidung mit seiner Bank zur Ruhe, und sein Gewerbe selbst bis zu einem gewissen Masse zu dem Rechte, den Pinsel zu führen. Die obige Kammer erklärt auch in demselben Gutachten den Tischler für berechtigt, seine neuen Möbel, nicht aber alte, in keinem Falle aber Fenster und Thüren, seien
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