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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 17/19.1893/95
- Erscheinungsdatum
- 1893 - 1895
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454469Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454469Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454469Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- S. 285-288 d. Jg. 1895 sind im Orig. im Anschluss an d. Jg. 1893 gebunden; S. 9/10 d. Jg. 1895 sind nach der S. 4 gebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 19.1895
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. Mai 1895)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ehrengabe für Herrn Claudius Saunier
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Versicherung gegen Einbruchdiebstahl
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 17/19.1893/95 -
- ZeitschriftenteilJg. 17.1893 -
- ZeitschriftenteilJg. 19.1895 285
- ZeitschriftenteilJg. 18.1894 -
- ZeitschriftenteilJg. 19.1895 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1895) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1895) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1895) 25
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1895) 37
- AusgabeNr. 5 (1. März 1895) 49
- AusgabeNr. 6 (15. März 1895) 61
- AusgabeNr. 7 (1. April 1895) 73
- AusgabeNr. 8 (15. April 1895) 85
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1895) 97
- ArtikelEhrengabe für Herrn Claudius Saunier 97
- ArtikelVersicherung gegen Einbruchdiebstahl 97
- ArtikelKann der Verkäufer von zu Unrecht geschützten ... 98
- ArtikelTechnische Streitfragen 99
- ArtikelDoppelpendel für Wand- und Stutzuhren 101
- ArtikelDas Haus Tiffany & Co. in New-York 102
- ArtikelAus der Werkstatt 103
- ArtikelCelluloid-Schutzgehäuse mit Scharnier und Kalender 103
- ArtikelVermischtes 103
- ArtikelBriefkasten 104
- ArtikelAnzeigen 105
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1895) 109
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1895) 121
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1895) 133
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1895) 145
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1895) 157
- AusgabeNr. 15 (1. August 1895) 169
- AusgabeNr. 16 (15. August 1895) 181
- AusgabeNr. 17 (1. September 1895) 193
- AusgabeNr. 18 (15. September 1895) 205
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1895) 217
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1895) 229
- AusgabeNr. 21 (1. November 1895) 241
- AusgabeNr. 22 (15. November 1895) 253
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1895) 265
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1895) 277
- BandBand 17/19.1893/95 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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M©J). Abonnementspreis: fflr Deutschland u. Oestr.-Üngarn bei direktem Bezüge von der Ex pedition in Streifbandsendung vierteljährlich 1,75 Mark, jährlich 6,75 Mark pränumerando. Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 1,50 Mark pro Quartal entgegen. Abonnementspreis filr’s Ausland jährlich 7,50 Hark pränumerando. w Uuergensen.; Kessels A. Lange FnTiede Preise der Anzeigen: die Tiergespaltene Petit-Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 30 Pfg., für Stellen-Angebote und Gesuche 20 Pfg. Die ganze Seite (400 Zeilen 430 Pfg.) wird mit 100 Mark Derechnet. Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint am 1. nnd 15. eines jeden Monats. Einzelne Nummern kosten je 30 Pfg. Probenummern (aus überzähligen Beständen) werden auf Verlangen gratis und franko zugesandt. Post-Zeitungsliste No. 1791. Verlag von Carl Marfels, Berlin W., Jäger-Strasse 78. * Fernsprech-Anschluss: Amt I, No. 2984. XIX. Jahrgang. * Berlin, den 1. Mai 1895. * No. 9. ■V" Nachdruck, soweit nicht untersagt, nur mit vollständiger Quellenangabe gestattet. Inhalt: Ehrengabe für Herrn Claudius Saunier. — Versicherung gegen Einbruchdiebstahl, — Kann der Verkäufer von zu Unrecht geschützten Celluloid-Schutzgehäusen gerichtlich belangt werden? — Technische Streitfragen (Das Einricliten des Grahamganges). Doppelpendel für Wand- und Stutz uhren. — Das Haus Tiffany & Cp. in New-York. I. — Aus der Werkstatt (Schraubenpolir-Welle mit Revolverkopf). — Celluloid-bchutzgehäuse mit Scharnier und Kalender. — Vermischtes. — Briefkasten. — Anzeigen. Ehrengabe für Herrn Claudius Saunier. Bis zum 27. April einschliesslich sind uns noch folgende weitere Beträge zugegangen: Von den Herren G. Mindte-Goldap 1,05 M., Friedr. Alt-New-York iO,30 M., Max Cohn-Elberfeld 10 M , zusammen 21,35 M., hidrzu die in voriger Nummer bestätigten 589,45 M., Gesammtsumme 610,80 M. Indem wir den freundlichen Gebern im Namen des Empfängers unseren besten Dank aussprechen, erklären wir uns auch noch weiter zur Empfangnahme von Beiträgen bereit. Verlag der Deutschen Uhrmacher-Zeitung. Versicherung gegen Einbruchdiebstahl. Wie wir bereits in einer kurzen Notiz der vorletzten Nummer berichtet haben, ist das lange Zeit projektirte Unternehmen einer Versicherung gegen Einbruchdiebstahl seiner Verwirklichung bedeutend näher gerückt. Zwar ist die Konstituirung dieses neuen Unternehmens — entgegen den verfrühten Meldungen einiger anderen Fachblätter — auch heute noch nicht perfekt, doch sind nunmehr die Statuten und Prämiensätze der betreffenden Gesellschaft, wenn auch unter Vorbehalt, festgesetzt worden, und so glauben wir, dieses für unser Fach ausserordentlich wichtige Unternehmen einer etwas ausführlicheren Besprechung unterziehen zu sollen; denn, wie unsere zahlreichen Berichte über Einbruchdiebstähle •während der letzten zwei Jahre beweisen, vergeht nachgerade kein Monat mehr, ohne dass einer oder mehrere unserer Herren Kollegen durch derartige Verbrechen in mehr oder minder grossem Masse ge schädigt werden. Dabei handelt es sich keineswegs immer um solche Fälle, in denen der Einbruch durch Nachlässigkeit des betreffenden Geschäftsinhabers begünstigt wurde;" die Erfahrung lehrt vielmehr, dass den Spitzbuben keine Mauer und kein Kassenschrank mehr fest genug sind, wenn es sich darum handelt, eine grössere Beute zu machen. "Wir begrüssen deshalb die Gründung einer Versicherungsanstalt gegen Einbruchdiebstahl als einen grossen Fortschritt und geben unseren werthen Lesern nachstehend eine gedrängte Uebersicht über die Entstehung und derzeitige vorläufige Organisation dieses Instituts. Die Versicherung gegen Einbruchdiebstahl sollte ursprünglich als Aktiengesellschaft gegründet werden. Da die Zeichnung der Aktien ' aber nicht in der erhofften Weise vor sich ging, auch ein nach weiteren zwei Jahren gemachter Versuch gleicher Art fehlschlug, indem nur 110 Aktien ä 1000 Mark gezeichnet wurden, so wurde im vorigen Jahre von dem dazu berufenen Comite eine auf Gegenseitigkeit beruhende Versicherungsanstalt zu besagtem Zwecke gegründet. Der erste Aufruf ergab nunmehr für ungefähr 80 000 . Mark Antheilscheine und über 4 Millionen Mark Vor Versicherung laut Unterzeichneter Verpflichtungs scheine. Die Gründung konnte damit als gesichert angesehen werden. Auf dieses günstige Ergebniss hin erbot sich die Mannheimer Versicherungsgesellschaft „Fides“ zur Association. Das Comite" ging auf diesen Vorschlag ein und übertrug der genannten Gesellschaft die * Nachsuchung der Konzession, die denn auch im Januar dieses Jahres seitens der Regierung ertheilt wurde. Um der Gesellschaft unter allen Umständen eine solide Grundlage zu sichern, muss mit anderen Versicheaungs-Gesellschaften Rück versicherung vereinbart werden. Diese Rückversicherer werden in solchen Fällen, wo die Gesellschaft das ganze Risiko niehte allein übernehmen will, also bei sehr hohen Versicherungssummen oder bei erhöhter Gefahr u. dergl., an dem Risiko betheiligt und dafür mit einem Theil der von der Gesellschaft erhobenen Prämie abgefunden. Sie werden dafür, wenn Schaden zu ersetzen ist, für den von ihnen über nommenen Theil zur Zahlung herangezogen. Wäre z. B. einem Ver sicherten, an dessen Versicherung sechs Rückversicherer mit betheiligt wären, ein Schaden von 14 000 Mark zu ersetzen, so hätten die Rück versicherer — ein gleiches Maximum des übernommenen Risikos vor ausgesetzt — in diesem Falle je einen Beitrag von 2000 Mark, ins- gesammt 12 000 Mark an die Gesellschaft gegen Einbruchdiebstahl zu entrichten, die dann ihrerseits diese Summe durch einen eigenen Zu schuss von 2000 Mark zu ergänzen und die Gesammtsumme dem zu Schaden gekommenen Versicherten zu überweisen hätte. Aus dem Prospekt der Anstalt entnehmen wir folgende hauptsächlichsten Bestimmungen. Die Gesellschaft versichert die in der Police benannten Werthgegen stände gegen Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen infolge der in § 243 ad 2, 3 und 7 des Reichs-Straf-Gesetz-Buches bezeichneten Fälle von schwerem Diebstahl. Die Versicherung erstreckt sich also, insoweit Versicherungs-Objekte in Betracht kommen, auf Fälle, in denen a. aus einem Gebäude oder umschlossenen Raume mittels Einbruchs, Einsteigens oder Erbrechens von Behältnissen gestohlen wird (§ -43, 2);
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