Deutsche allgemeine Zeitung : 13.03.1844
- Erscheinungsdatum
- 1844-03-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
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- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184403135
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18440313
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18440313
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1844
- Monat1844-03
- Tag1844-03-13
- Monat1844-03
- Jahr1844
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- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 13.03.1844
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Mittwoch -— Nr. 73. 13. März 1844 WM Deutsche AVgemeiue Zeitung. UM »Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Z u r N a ch r i ch t. <1,uf das am I. April 1811 beginnende neue vierteljährige Abonnement der Deutschen Allgemeinen Zeitnng werden bei allen Postämtern und Zeitungsexpcditionen des In- und Auslandes Bestellungen angenommen. Der Preis beträgt in Lachsen vierteljährlich 2 Thlr., in den übri gen Staaten aber wird derselbe nach Maßgabe der Entfernung von Leipzig erhöht. Ueberblick. Deutschland. - Leipzig. Die hannoversche Staatsschrift. ^Leipzig. Das Glaubensbekenntnis;, i IDcimar Der Landtag. PreuHcn. Erkcnntniß des Oberccnsurgerichts. Das Kirchcnwescn in der Mark. Russisch-preußische Grenzhändcl. Der Handelsvertrag mit Ruß land. Die englischen Reklamationen. Ärcslau. Verein für die Weber und Spinner. Kefterreich. jfWien. Das Strafgesetz. Die Militairärztc. Portugal. -"Lissabon. Gräfin Bomsim. Fremde Schiffe. Der englische Gesandte. Der Aufstand. Großbritannien. Oberhaus: das Sklavenwesen. O'Connell. Irische Zu stände. Der Verein der mit Rußland verkehrenden Kaufleute- Schieds gericht in Streitsachen zwischen England und Frankreich. Feuersbrunst in Manchester. Sir Augustus d'Este. Frankreich. Die Bischöfe. Gcsandtenwcchsel. ch Paris. Das Patentgcsetz. Die Verbesserung der Häfen. Die Dampfschiffvcrbindung mit Mittel- und Südamerika. Niederlande. Beförderungen. Znspicirung des Bundescontingents. Rußland und Polen. ^Warschau. General v- Kotzebue. General v. Berg. Reue Uniformstücke. Gasbeleuchtung. Eisenbahn. Moldau und Walachei, ch Äukarcscht. Der russische Gcncralconsul. Die siebenbürgischcn Zeitungen. — Fürst Bibesco und die Opposition. Dstindien. Die Unternehmung gegen Gwalior. Wissenschaft und .Kunst. *Venedey's „Irland". ^Dresden- Daß Kaltwasserhcilbad Kreischa. — Erklärung des v,. Gneist. Handel und Industrie. Die Schleswig-Holsteinische Landesbank. * Frankfurt a. M. Börsenbericht. kÄöln- Köln-Mindener Eisenbahn.— Livorno-Pisabahn. — Berlin. Neueste Nachrichten. Alzey. Urtel in der Haber'schen Sache. London- Zinsenreduction- Paris. Dcputirtenkammcr. Polytechnische Schule. Ankündigungen. Deutschland. l l. März. (Vgl.Nr.72.) Bei Betrachtung der hauptsäch lich in h. 3 der hannoverschen Staatsschrift enthaltenen Darlegung Ler Verhandlungen, welche das Ansehen haben, als sollten sic den Zutritt Hannovers und Oldenburgs zum Zollverein cinleitcn, darf nicht vergessen werden, daß Braunschweig die Aufnahme des Harz- und Wescrdistricts in Len Zollverein zu Ende 1842 vertragsmäßig fodern konnte. Das Belassen desselben beim hannoverschen Steuerverein war an die Aussicht geknüpft, baldigst Unterhandlungen über den Anschluß des Steuervercins beginnen zu sehen. Allein worauf beruhte diese Aussicht, als im Decembcr 1841 Lie Verträge von 1837 mit Hannover auf ein Jahr erneuert wurden? Die Aktenstücke -zur Staatsschrift beantworten diese Frage folgender Art. Es besagt nämlich das hannoversche ministerielle Schreiben vom 17. Jul. 1841, nachdem cs unvcranlaßt den in den Verhältnissen begründeten Wunsch des Zollvereins anerkannt, seine Grenze biß an die Nordsee aus gedehnt zu sehen: daß die Lage des Königreichs und die innern und äu ßern Verhältnisse desselben eine unverzügliche Erfüllung jenes Wunsches nicht gestatteten. Die einstweilige Fortdauer des Steuervercins wird als Nothwendigkeit betrachtet, die jedoch eine größere Annäherung beider Steuersysteme nicht ausschließe. Zur Erläuterung dessen gaben auf preu ßische Veranlassung die hannoverschen Commissarc in Berlin am 6. Sept. 1841 die Erklärung zu Protokoll, daß man die in den Verhältnissen be gründete dringende Auffoderung zum Anschluß anerkenne, sobald nicht mehr, wie'dermalen, überwiegende Gründe dagegen und zwar, wie no torisch, zum Theil der Art vorhanden wären, daß ihre Beseitigung nicht von der hannoverschen Regierung abhänge und zur Zeit jeden Versuch, zum Anschlusse zu gelangen, nutzlos und geradezu zweckwidrig erscheinen lasse, wie denn auch die hannoversche Regierung nicht bestimmen könne, wann jene Gründe ccssircn würden. Auf den von den preußischen Commissa- rcn unterm 7. Oct. 1841 abermals vorgetragenen Wunsch Braunschweigs, Hannover möge eine Zusage über baldthunliche Eröffnung von Verhand lungen wegen seines Beitritts zum Zollvereine geben, erfolgte in einer Note, welche ohne Datum und Unterschrift mitgetheilt ist, die nach dem Vorigen einigermaßen überraschende Antwort: die gewünschte Zusage habe um so weniger Bedenken, als sie im Wesentlichen schon in oben ange führter Erklärung vom 6. Sept, liege, die bloö gegen Festsetzung eines bestimmten Zeitpunktes für den Beginn der VcrhüMungen sich ausspreche, welche natürlich nicht vor den deshalb erst zu erledigenden, vielfältigen Prüfungen und Untersuchungen, und ehe sich übersehen lasse, daß man erfüllen könne was man verspreche, anhcben könnten. Was indessen darin einer Zusage äbnlich sieht, nahm die mit dieser Note übergebene, so ver trauliche Mittheilung, daß sie selbst vor dem großherzogl. oldenburgischen Commissar geheim bleiben folkte, vollends hinweg. Hier werden die am Beitritte hinderlichen Gründe der hannoverschen Erklärung vom 6. Sept, wieder angczogen, deren Beseitigung nickt von der hannoverschen Regie rung abhängc, und hinzugefügt: „Diese Gründe liegen nicht minder au ßerhalb des Kreises einer Unterhandlung mit den zollverbündctcn Staa ten." In diese, von der Erklärung vorn 6. Sept, fogar als notorisch be zeichneten, aber wie cs nach der Bemerkung der preußischen Commissarc in der Note vom 9. Sept, („diese Gründe sind nicht naher angegeben") scheint, diesen keineswegs also bekannten und auch später nicht von Han nover angeführten angeblichen Gründe wird gleichwol der preußischen Re gierung gegenüber, von der man deren gerechte Anerkennung erwartet, der wesentliche Unterschied gesetzt, der zwischen dem Königreiche Hannover und andern deutschen Ländern stattfindc, bei denen cs in Betreff des Beitritts zum Zollvereine nur der Verständigung über. die Bedingungen des An schlusses bedurft habe. Ehe aber die wesentlichsten jener Hindernisse besei tigt wären, betrachte die hannoversche Regierung eigentliche Verhandlun gen über ihren Beitritt als unthunlich. Än diese wenig zweifelhafte Er klärung schloß sich aber die wieder einen ganz entgegengesetzten Charakter tragende Eröffnung an, daß der Beginn eigentlicher Verhandlungen über Hannovers Beitritt zum Zollverein auch von vorher vorzunchmcndcn ver traulichen Mittheilungcn über einige wesentliche Punkte, von denen die künftige Vereinbarung abhängc, bedingt werde. Auch diese vertrauliche Note ist ohne Datum re. mitgetheilt. Wenn trotz der angeführten, auch in ihrer zum Theil wortreichen Verbrämung mindestens sehr doppelsinnig erscheinenden hannoverschen Er öffnungen, der stets daran geknüpfte Wunsch nach Belassung des braun schweigischen Harz- und Wescrdistricts beim Stcucrvercinc für 1842 er füllt wurde, so drängt sich die Ansicht auf, daß jene Eröffnungen in an- derm Sinn erwartet und angenommen wurden, als sic gegeben waren^ wie denn überhaupt laut anzuerkcnnen ist, daß man prcußischerscits nir gend auf die cigenthümliche Art der Unterhandlung einzugchcn sich ge neigt zeigte, die besonders charakteristisch von den zwei zuletzt angeführ ten hannoverschen Noten rcpräscntirt wird. Im deutschen Interesse und im Bundcsinteresse aber wird die Frage erlaubt sein, was denn Hanno ver, das bekanntlich nicht gleich Preußen und Oesterreich eine europäische Macht, und dessen König auch nicht blos, wie die Könige von Dänemark und der Niederlande, mit einem kleinen Theile ihrer Staaten Mitglied des deutschen Bundes ist, für eine Ausnahmestellung cinnchmc, die ihm dem Zollvereine gegenüber Rücksichten aufcrlcgt, welche nicht Gegenstand der Verhandlung mit demselben sein können?. Das kürzlich in der badi schen Kammer zur Sprache gebrachte, allerdings cigenthümliche^ persön liche Vcrhältniß wird doch wol für die Regierung Hannovers nicht maß gebend sein? Mit dem Jahr 1842 wurden außer Braunschweig auch die kurhessische Grafschaft Schaumburg und das Fürstenthum Lippe in den Zollverein ausgenommen, der dadurch in immer unmittelbarere Berührung mit Hannover kam. Preußen erinnerte dasselbe am 24. Fcbr. schriftlich an die vertrauliche Mittheilung gewisser Präliminarpunktc; eine vorläufige Benachrichtigung darüber erfolgte von Hannover erst am 8. Mai, beglei tet von Hinweisungen auf angeblich in den neuangcschlosscncn Staaten des Zollvereins laut gewordene Klagen. Beide Noten liegen nicht vor, und cs läßt sich daher nicht behaupten, ob Hannover so klug war, Braun schweig keine Sehnsucht nach Wiederkehr des von so eignen Erfahrungen begleitet gewesenen hannoverschen Steuersystems zuzufchreibey. Am 2. Ang. erfolgte endlich die vertrauliche Mittheilung von acht der wichtigem Punkte an Preußen, die Hannover als präjudicicll in der Anschlußfrage betrachtet. Sic betrafen außer dem Antrag auf wesentliche Milderung der Zollcontrolc, auf Crmäßigung mehrer Tarifsätze von Confumtibilien (Wein, Kaffee, Thee, Zucker), Beseitigung der Nachsteuer beim even tuellen Anschluß, unveränderten Salzdcbit, Garantie des Ertrags der bisherigen hannoverschen Durchganqsabgabcn und der Elb- und Wcscr- zöllc (dieser für die köniql. Kassen^ sowie Beibehaltung des höhern han noverschen Wegcgcldtarifs, auch die Gewährung eines Präcipui für in
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