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Dresdner Tageblatt zur Vertretung örtlicher und vaterländischer Interessen : 18.03.1848
- Erscheinungsdatum
- 1848-03-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480673888-184803180
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480673888-18480318
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480673888-18480318
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- Zeitungen
- Saxonica
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- Strukturtyp
- Ausgabe
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Tageblatt zur Vertretung örtlicher und vaterländischer ...
- Jahr1848
- Monat1848-03
- Tag1848-03-18
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Sonnabend, * 18. März 1848. Dat Lagedlatt er- Pchebtt Illich Abend« mrd 1- durch alle Post- aaftaltea det Aa- und Auslände», in Dresden von der Expedition de« Tageblattes (Marien- ftraß« Rr ri) ,U tze» liehen. HdrlnranernttoUspreis r^r. Insertion« - Gebühr« für de» Naum einer ge» spaltenen Ante 14 Pf. Inserate werdrn ang» nomm« in der Eq>« dition des Tageblattes. zur Vertretung örtlicher und vaterländischer Interessen. Dit Staatsminister an das Sächsische Volk. — Verhandlungen der Stadtverordneten zu Dresden — e» Ernennungen. § Chemnitz: Volksversammlung; Unruhen in Waldheim; Aufforderung. OelSnitz: Adresse de« Dresden: » S-. M-j. dm Kö°i,. - W j sf. „ s. a f. u n d K u. st: : „Dm M-r,. ju Richm-nd^" — G-schift-I-I-od-m — Or!«I»I,nd«r. — Log,kommen-R,>s«.di. — ° Eing-s-nd-te«. An das Sächsische Bott' Von Sr. Majestät dem Könige an die Spitze der Geschäfte berufe», habe» sich Unter, zeichnete über folgende Hauvtgrundsätze und Maßregeln vereinigt: Beeidigung des Mmtairs auf die Verfassung. Aufhebung der Censur für immer. Ein Preßgesetz ohne das System der Eoncesfionen und Cautioneu. Reform der Rechtspflege auf Grundlage der Mündlichkeit und OeffentÜchkeit: in Straf- fachen Geschwornengericht. Reform des Wahlgesetzes. Anerkennung des Vereinsrechtes mit Represfivbestimmungen wegen Mißbrauches. Gesetzliche Ordnung der kirchlichen Verhältnisse sm Geiste der Duldung und Parität. Antrag auf Revision des Vereinszolltarifes. Kräftige Mitwirkung zu zeitgemäßer Gestaltung des deutschen Bundes mit Vertretung des Volkes bei demselben. Se. Königliche Majestät haben diesen Maßregeln und Grundsätzen Ihre Zustimmung zu ertheilen geruht. Gemäß ihnen wird das Erforderliche eingeleitet werden. Das Sächsische Volk wird die hohe Bedeutung dieser Königlichen Entschließung würdigen und dieß durch Erhaltung der Ruhe und Ordnung im Lande betätigen. Dresden, den 16. März 1848. Vie Staatsminister. IBr Brau«. Vr von der Pfordtcn. Georgi. Verhandlungen der Stadtverordneten zu Dresden. Ordentliche Sitzung am 15. März 1848. (Fortsetzung.) Inhalt: k) Anfrage des StadtratHS, die Anordnung einer Kommission zur Prüfung des städtischen Rechnungswerts betr. Stadtv. Walther wünscht nicht, daß man den Antrag des Stadtrathes so glattweg abwerfe. Sollte der Antrag deS Stadtrathes nicht angenommen werden, so möge man antworten, daß das Kolle gium es zwar dem Stadtrache überlassen müsse, ob er eine Revision seinerseits bei der hohen Behörde beantragen wolle oder nicht, Vas Kollegium müsse aber den Wunsch auSsprechen, daß zur Befestigung . deS Vertrauens der Stavtrath sich dringend angelegen fein lassen möge, die vom Kollegium in Bezug auf daS Rechnungswesen schon früher gestellten Anträge baldmöglichst zur Erledigung zu bringen. Stadtv. Seiden sch nur schließt sich der Ansicht an, daß eS le diglich dem Stadtrathe zu Überlassensei, auf Kosten Derjenigen, welche «ine RechnungSrevifion nöthig gemacht hätten, dieselbe zu veranstal ten', fie werde übrigens zu Nichts führen, sonst würde der Stadtrath nicht darauf antragen. Stadtv. Gehe: Da» Kollegium habe früher. Alles aufgeboten, um eine solche Revision zu bewirken, und werde also mit fick selbst in > Widerspruch gerachen, wenn eS jetzt nicht darauf eingehe. Die AuS- führharkeit werde sich finden; eristirten die Rechnungen nicht, welche sich vorfinden sollten, so würde die Kommission fie anfertigen lassen müssen. Den Kostenpunkt könne man dahingestellt sein lassen. Die Sladtgemeinde hoffe, daß die städtischen Rechnungen endlich einmal geprüft werden würden, und auch der Stadtrath könne verlangen, daß ihm nicht die Gelegenheit, sich zu rechtfertigen, entzogen werde. Nachdem Vorstand Küttner bemerkt hat, daß die Anträge der Stadtverordneten, auf Niedersetzungtziner Prüfungskommission durch die KreiSdirektion, zurückgenommen worden seien, nachdem der Sladt- rath zugefichert habe, daß er die gewünschte Rechnung in kürzester Zeit liefern wolle, daß eS aber wünschenswerth sei, daß jetzt eine solche Prü fungskommission niedergesetzt werde, jedoch jo, daß Derjenige dieKofteu trage, der fie beantragt habe, wird der vom Vorstande gestellten Krage: ob das Kollegium damit einverstanden sei, auf den vom Stadtrath ge stellten Antrag, auf Prüfung deS städtischen Rechnungswesens im All gemeinen mit Beiziehung von Sachverständigen einzugehen, aber in Ansehung de« Kostenpunktes für jetzt noch keine Entschließung zu fassen? einstimmig beigetreten. Hierauf wird vom Stadtv. Methe der Antrag gestellt: Vie be- soldeten StadtrathSmitglieder zu ersuchen, fick bei Privatvereinen
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