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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 23/24.1899/1900
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454472Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454472Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454472Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: Fehlende Seiten in beiden Jahrgängen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 23.1899
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. August 1899)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 23/24.1899/1900 -
- ZeitschriftenteilJg. 23.1899 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1899) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1899) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1899) 55
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1899) 83
- AusgabeNr. 5 (1. März 1899) 107
- AusgabeNr. 6 (15. März 1899) 133
- AusgabeNr. 7 (1. April 1899) 161
- AusgabeNr. 8 (15. April 1899) 189
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1899) 217
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1899) 245
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1899) 273
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1899) 301
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1899) 329
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1899) 357
- AusgabeNr. 15 (1. August 1899) 385
- AusgabeNr. 16 (15. August 1899) 415
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 415
- ArtikelDer Uhrmacher als Kläger oder Beklagter 416
- ArtikelBrieftauben-Konstatir-Apparat 417
- ArtikelLehrzeit-Erinnerungen 419
- ArtikelDas Arbeitszeugniss 421
- ArtikelAufhängungsfeder für Zentrifugal-Pendel 421
- ArtikelDie Installation und Kostenberechnung von ... 422
- ArtikelAufhänge- und Feststellvorrichtung für Wanduhren 422
- ArtikelAus der Werkstatt 423
- ArtikelSprechsaal 423
- ArtikelVermischtes 424
- ArtikelGeschäftliche Mittheilungen 425
- ArtikelBriefkasten 425
- ArtikelPatent-Nachrichten 426
- ArtikelInserate 426
- AusgabeNr. 17 (1. September 1899) 441
- AusgabeNr. 18 (15. September 1899) 473
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1899) 505
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1899) 541
- AusgabeNr. 21 (1. November 1899) 573
- AusgabeNr. 22 (15. November 1899) 609
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1899) 643
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1899) 679
- ZeitschriftenteilJg. 24.1900 -
- ZeitschriftenteilJg. 23.1899 -
- BandBand 23/24.1899/1900 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Bezugspreis: tnr Deutschland und Oestr.-Ungarn unmittelbar von der Geschäftsstelle bezogen in Streifbandsendung vierteljährlich 1,75 Hark, jährlich 6,75 Hark vorauszahlbar. Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 1,50 Mark vierteljährlich entgegen. Bezugspreis fürs Ausland jährlich 7,50 Hark voraus zahlbar. Kessels A. Lange frT/ede !fl; Preise der Anzeigen: die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte An zeigen 35 Pik-, für Stellen - Angebote und Gesuche ao Pf«. Die ganze Seite (400 Zeilen zu 35Pfg.) wird mit ISO Hark berechnet. Dio Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint am 1. und 15. jedes Monats. Einzelne Nummern kosten je 30 Pfg. Probenummern (aus überzähligen Beständen) werden auf Verlangen gratis und franko zugesandt. Postzeitungsliste No. 1968 Verlag von Carl Marfels, G.m.b.H., Berlin SW, Zimmerstr. 8 Fernsprech-Anscliluss Amt I, No. 2984 XXIII Jahrgang Berlin, den 15. August 1899 No. 16 Nachdruck ohne ausdrückliche Genehmigung der Redaktion unbedingt untersagt Inhalt: DeutscherUhrmacher-Bund. — Der Uhrmacher als Kläger oder Beklagter. — Brieftauben-Konstatir-Apparat.— Lehrzeit-Erinnerungen.— Das Arbeitszeugniss. — Aufhängungsfeder für Zentrifugal-Pendel. — Die Installation und Kostenberechnung von Haustelegraphen-Anlagen. IV. — Auf hänge- und Feststellvorriehtung für Wanduhren. — Aus der Werkstatt (Reinigung von Marmor. — Nochmals das äussere Pederende. — Auffrischung von Sammt). — Sprechsaal (Stücklöhne in der Uhrmacherei). — Vermischtes. — Geschäftliche Mittheilungen. — Briefkasten. — Patent-Nachrichten. — Anzeigen. ® lui Nicht selten kommt es vor, dass der Vorstand des Bundes um ein fachmännisches Gutachten ersucht wird, sei es, um ein Mitglied gegen über einem unzufriedenen Kunden zu decken, sei es, einem notorischen, die Kollegenschaft schädigenden Pfuscher mit Nachdruck entgegentreten zu können. Ein Fall der letztgenannten Art beschäftigte die Vorstands mitglieder in einer ihrer letzten Sitzungen. Es handelte sich dabei um einen Kollegen S. in einem rheinischen Städtchen, zu dem eine Uhr ge bracht wurde, die von einem ,.Fachmanne“, der offenbar gar keine Lehre genossen und auch aus eigener Kraft nichts gelernt hat, derart zugerichtet war, dass sich der erwähnte Kollege zu dem Ausrufe verleiten liess, die Uhr sei einem Erzpfuscher in die Hände gefallen und überhaupt nicht mehr zu repariren. Darüber seitens des ungelernten Künstlers grosse Entrüstung und Beleidigungsklage! Kollege S. wandte sich nunmehr um ein Gutachten an die Geschäftsstelle, und diese beraumte eigens eine Vorstandssitzung an, um die in natura vorliegende Uhr zu prüfen. Das Urtheil lautete einstimmig, die Arbeit könne nicht anders als mit dem Namen „Pfuscherei“ bezeichnet werden. In dem kurz darauf stattfindenden Prozesse gelangte dieses Gut achten zur Verlesung, mit dem guten Erfolge, dass der Richter einen billigen Vergleich vorschlug und der etwas allzu feurige Kollege S. von einer Bestrafung verschont blieb. Da aber nicht immer die Umstände so günstig liegen, so möchten wir auf die Gefahr aufmerksam machen, die mit dem Heruntersetzen der Arbeiten eines Konkurrenten — und sei er thatsächlich ein Pfuscher — verknüpft ist. — Von einem Bundesmitgliede in Metz erhalten wir folgende Zuschrift: Metz, 8. August 1899. Herrn C. Marfels, Berlin. In Ihrer Eigenschaft als Vorsitzender des Deutschen Uhrmacher bundes gestatte ich mir, Ihnen ergebenst mitzutheilen, dass die Kaiserliche Strafkammer dahier heute einen gewissen Hieronymus Ripp und dessen Ehefrau, ohne festen Wohn- und Aufenthaltsort, wegen fünf vollendeter Betrugsfälle und eines versuchten Betruges, Urkundenfälschung und Uebertretung gegen § 56 Ziffer 3 der Gewerbeordnung zu je 18 Monaten Gefängniss verurtheilte. Die Erwerbsthätigkeit der Verurtheilten, beziehungsweise die denselben zur Last gelegten strafbaren Handlungen bestanden resp. bestehen darin, dass dieselben im Monat Mai dieses Jahres in Metz und Umgegend unter Vorspiegelung falscher Thatsachen und missbräuchlicher Benutzung eigens zu diesem Zweck gefälschter Rechnungen drei Stück leichte 14 karätig goldene und 2 Stück silbervergoldete Damenuhren für 18 karätig goldene Uhren auf dem Hausirwege verkauften, wobei sie bis zu 20 Mk. am Stück ver dienten. In Danzig, wo dieselben zuletzt ansässig gewesen sein wollen, sowie in Strassburg und Mülhausen im Eisass sollen sie in gleicher Weise thätig gewesen sein. Es verdient hervorgehoben zu werden, dass die Verurtheilten schon wenige Tage nach Entfaltung ihrer verwerflichen Thätigkeit am hiesigen Platze von dem Polizeiwachtmeister Herrn B. zu Metz ermittelt, verhaftet und unschädlich gemacht wurden. Ich stelle Ihnen ergebenst anheim, gefl. zu veranlassen, dass dem vorgenannten Beamten die für dergleichen Verurtheilungen seitens des Deutschen Uhrmacher-Bundes zugesicherte Belohnung ausgezahlt wird. Hochachtungsvoll K. Wir freuen uns, dass die Metzer Kollegen von dem sauberen Paare nun wohl für alle Zeiten verschont bleiben werden, und haben die Bundesprämie sofort an den betreffenden Beamten abgesandt. Auch in Dortmund wurde, wie uns Herr Kollege F. Sobbe mit theilt, ein Uhrenhausirer zur Haft gebracht, der die dortige Umgegend lange Zeit unsicher gemacht hatte; die Prämie von fünf Mark wurde auch hier zur Auszahlung gebracht. —
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