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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 23/24.1899/1900
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454472Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454472Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454472Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: Fehlende Seiten in beiden Jahrgängen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 24.1900
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1900)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der neunte Zentralverbandstag
- Autor
- Schultz, Wilh.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 23/24.1899/1900 -
- ZeitschriftenteilJg. 23.1899 -
- ZeitschriftenteilJg. 24.1900 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1900) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1900) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1900) 27
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1900) 39
- AusgabeNr. 5 (1. März 1900) 51
- AusgabeNr. 6 (15. März 1900) 63
- AusgabeNr. 7 (1. April 1900) 75
- AusgabeNr. 8 (15. April 1900) 89
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1900) 103
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1900) 117
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1900) 129
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1900) 139
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1900) 151
- AusgabeNr. 14 165
- AusgabeNr. 15 (1. August 1900) 175
- AusgabeNr. 16 (15. August 1900) 199
- AusgabeNr. 17 (1. September 1900) 211
- ArtikelAn unsere Leser! 211
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 211
- ArtikelEigenartige Kugel-Nachtuhr 212
- ArtikelDie Leipziger Uhren-Ausstellung 213
- ArtikelDer neunte Zentralverbandstag 215
- ArtikelDie Preisvertheilung an die Pariser Aussteller 218
- ArtikelL. Strasser’s freie Hemmung für Präzisions-Pendeluhren 219
- ArtikelDie Vorgänger unserer heutigen Drehstühle 220
- ArtikelNeuer Anhänger für Uhrketten 221
- ArtikelDas Chronometer-Observatorium in Kiel (Schluß von No. 16) 221
- ArtikelPendel-Chronometergang 222
- ArtikelAus der Werkstatt 222
- ArtikelSprechsaal 223
- ArtikelVermischtes 223
- ArtikelDiebstähle, Gerichtliches etc. 224
- ArtikelGeschäftliche und Vereins-Mittheilungen 225
- ArtikelBriefkasten 225
- ArtikelPatent-Nachrichten 226
- ArtikelInserate 226
- AusgabeNr. 18 (15. September 1900) 227
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1900) 243
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1900) 259
- AusgabeNr. 21 (1. November 1900) 271
- AusgabeNr. 22 (15. November 1900) 287
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1900) 299
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1900) 315
- BandBand 23/24.1899/1900 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 17 Deutsche Uhrmacher-Zeitung 217 Kollege Hertzog-Görlitz stimmt dem zu und bemerkt, die „Konkurrenz“ (womit der Deutsche Uhrmacher-Bund gemeint sein sollte) sei besser d’ran; schon daß die Verbandsleitung und Redaktion beim Verband räumlich getrennt seien, sei ein großer Nachtheil. Es entspinnt sich eine große Debatte, in der alle möglichen Vor schläge gemacht werden; einerseits wird der Inhalt des Verbandsorgans bemängelt, von anderer Seite wird die Redaktion wieder energisch in Schutz genommen. Auch die sehr hohen Kosten, die die Annahme des Antrags nach sich ziehen würde, werden eingehend besprochen. Auf die Bemerkung, daß die kaufmännischen Verbände in der Regel einen juristisch gebildeten Geschäftsführer besitzen, bemerkt der Vorsitzende sehr treffend, daß in solchen Vereinigungen auch nicht eine Mark, sondern zehn und zwanzig Mark Jahresbeitrag von jedem Mitgliede gezahlt werden. In der sehr lebhaften Debatte werden alle möglichen Dinge gestreift, so z. B. wird die Kündigung des Vertrages mit dem Verleger des der zeitigen Verbandsorgans beantragt. Erst nach zwei Uhr fanden die Debatten über diesen ersten Antrag der Vereine Duisburg u. s. w. ihr Ende, indem derselbe fast einstimmig abgelehnt wurde. Dasselbe Schicksal erlitt mit allen gegen eine Stimme nach kurzer Berathung der allerdings etwas sonderbar anmuthende Antrag 2: der Zentralvorstand möge an den Reichstag eine Eingabe richten, zufolge welcher gesetzliche Bestimmungen getroffen werden sollen, nach denen in Zukunft bei Pfändungen erst in letzter Linie Uhren, Gold- und Silberwaaren und optische Artikel gepfändet werden dürfen. . Dagegen wurde der Antrag 3: „an den Reichstag eine Eingabe zu richten, nach welcher die Gewerbeordnung einen Zusatz erhält, daß auch das Verauktioniren von Wanduhren in derselben Weise verboten sein soll, wie es schon mit Taschenuhren der Fall ist. Die betreffenden Paragraphen könnten so verändert werden, daß kurzweg Uhren genannt werden, wonach dann auch Wanduhren inbegriffen wären“, nach einiger Debatte, an der sich hauptsächlich die Herren Burmeister-Hamburg, Seyfried, Popitz und Genner betheiligten, mit großer Mehrheit (gegen zwei oder drei Stimmen) angenommen, obwohl Herr Popitz sehr richtig bemerkt hatte, daß ein viel sichererer Weg als der der Petition darin gegeben sei, daß jeder Verein den Abgeordneten seines Kreises für die Angelegenheit zu interessiren suche. Um 2 Uhr 35 Minuten wurde die Sitzung bis zum folgenden Morgen vertagt, und zwar wurde mit Rücksicht auf die große noch zu bewältigende Arbeit der Beginn der Sitzung schon auf 8 Uhr festgesetzt. Ein einfaches, aber ganz vortrefflich zubereitetes Mahl vereinigte die meisten Theilnehmer im Versammlungslokale, wonach sich Alle zu einem Spaziergange durch herrlichen Tannenwald nach dem „Waldhause“ auf- maehten, um sieh von der anstrengenden Sitzung zu erholen. Es dunkelte schon, als unter fröhlichem Sang der jüngeren Theilnehmer die ganze Gesellschaft den Rückweg einschlug, um noch im „Raths- keller“ — als älteste Schankstätte Deutschlands eine Sehenswürdigkeit der Stadt Gera — einige Stündchen nach alter deutscher Sitte bei einem Glase frischen Bieres zu verplaudern. V7- fol 8 ende Tag, Dienstag, der 21. August, brachte den Schluß der Verhandlungspunkte, von denen die Tagesordnung noch eine stattliche Reihe aufwies. Um 8 Uhr 15 Minuten wurde die Sitzung von dem Vor sitzenden eröffnet, und dann sofort in die Berathungen eingetreten. Punkt 7f, 4 der Tagesordnung, in welchem als Vorort für den nächsten Verbandstag Köln oder Bonn vorgeschlagen wurde, ist durch die am Sonntag erfolgte Wahl einer Berathungskommission bereits er logt- Es kann somit gleich der fünfte Antrag des Vereins Duisburg und Umgegend zur Diskussion gestellt werden, nämlich: Vorlage und Beschlußfassung über eine einheitliche Buchführung der im Deutschen Reiche vorgekommenen Einbruchsdiebstähle, und zwar Hand in Hand gehend mit den Polizeibehörden. Kollege Genner-Duisburg als Vertreter des antragstellenden Vereins begründet den Antrag u. A. damit, daß bei einem dortigen Kollegen dreimal nacheinander eingebrochen worden sei und infolge dessen, trotzdem kein Grund zu irgend welchem Mißtrauen gegen den Bestohlenen vorliege, keine Gesellschaft mehr die Versicherung des Betreffenden übernehmen wollte. Es wären solche Fälle ausgeschlossen, wenn eine Einrichtung geschaffen würde, durch welche bei jedem Diebstahl nach ganz kurzer Zeit eine Liste der gestohlenen Sachen in allen Orten verbreitet würde; denn alsdann würde viel mehr von dem gestohlenen Gute wieder beigebracht werden können, als dies zur Zeit geschieht. Die verschiedenen Redner zeigen im allgemeinen wenig Sympathie für den Antrag, da ja eine ganz ähnliche Einrichtung in allen großen Städten bereits bestehe, außerdem eigentlich die Versicherungs-Gesell schaften dabei fast noch mehr interessirt seien, als die Uhrmacher, und auch der Zentralvorstand durch etwaige Mitwirkung viel zu stark belastet würde. Schließlich beantragt Burmeister-Hamburg, den Zentral Vorstand zu beauftragen, geeignete Schritte zu unternehmen, insbesondere auch dahin zu wirken, daß möglichst alle gestohlenen Uhren etc. in der Fach presse unter genauer Beschreibung veröffentlicht werden. Kollege Schreck-Berlin wünschst als Zusatz: es sollen auch die Versicherungsgesellschaften dazu herangezogen werden. Dieser kombinirte Antrag wird durch Zuruf angenommen. Es folgt nun Punkt 7g, Antrag des Unterverbands Sachsen: Der Verbands vorstand wird ersucht, die Vortheile, welche der Verband seinen Mit gliedern bietet, in jeder Nummer des Verbandsorgans einzeln bekannt zu machen, um den Mitgliedern dieselben vor Augen zu führen, damit auch dadurch neue Mitglieder für den Verband gewonnen werden. Bei Begründung des Antrages bittet Kollege Frey gang-Leipzig, damit gleichzeitig den Punkt 7h, 2 der Tagesordnung verbinden zu dürfen, welcher lautet: Der Verband wolle die dem Mitgliedern gebotenen Vortheile so erweitern, daß dieselben mindestens den von anderen Fach verbänden gebotenen gleichkommen. — Er führt danach aus, die Geschäfts stelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes versende zeitweise Flugblätter in denen die Vortheile, die der Bund bietet, aufgezählt werden. Er verliest ein derartiges Flugblatt, in dem 17 Einrichtungen erwähnt werden, durch die der Bund seinen Mitgliedern Vortheile gewährt, und fragt bei jedem einzelnen Punkte an, ob nicht im Verbände die gleiche oder eine ähnliche Einrichtung bestehe. Da bei mehreren Punkten (z. B. kosten lose Prüfung von Neuheiten, Bezug von Garantiescheinen etc.) die Antwort verneinend lautet, so beantragt der Redner Nachahmung aller noch fehlenden Einrichtungen dieser Art beim Zentralverbande. Der Antrag wird ohne Debatte unter lebhafter Zustimmung angenommen. Danach gelangt Punkt 7 h der Tagesordnung zur Berathung, nämlich der Antrag des Vereins Leipzig: Der Zentral verband wolle beschließen, um die Mitgliederzahl des Verbundes zu vergrößern, in Zukunft auch Einzelmitglieder aufzunehmen. Die Statuten sind demgemäß zu ändern, derart, daß zehn Mitglieder eines Distrikts befugt sein sollen, einen Dele- girten zum Verbandstag zu entsenden (oder durch einen anderen sich vertreten zu lassen), der die gleichen Rechte^ und Pflichten wie die Vereins-Delegirten hat. Einzelmitglieder sollen aus Orten oder Distrikten, in denen ein zum Zentral-Verband gehörender Verein, Innung oder Unter- verband besteht, nicht aufgenommen werden. Jedes Einzelmitglied zahlt jährlich 1 Mk. Verbandssteuer und muß Abonnent des Verbands-Organs sein, welches für den ermäßigten Preis von 5 Mk. bei portofreier Zu sendung an dasselbe abgegeben wird. — Der Wichtigkeit der Vorlage entsprechend, entspinnt sich eine um fangreiche Diskussion, in welcher Kollege Baumgarten und der Vor sitzende sehr starke Bedenken gegen eine so bedeutende Umwälzung im Verbände äußern, da dessen Hauptstärke doch in den Vereinen liege. Von anderer Seite erfolgt Widerspruch. Nachdem bereits 18 Redner zur Sache gesprochen, macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, daß zuviel Zeit daraufgehe; es seien noch weitere 8 Redner vorgemerkt, er beantrage wenigstens Schluß der Rednerliste. Dies wird angenommen. Es tritt nunmehr eine kleine Unterbrechung ein, indem der Vor sitzende mittheilt, daß Herr Geheimer Staatsrath von Hinüber der Versammlung die Ehre gebe, den Verhandlungen beizuwohnen. Die Anwesenden erheben sich zur Begrüßung des Gastes. Kollege Horrmann-Leipzig schlägt nun, um den Antrag mund gerechter zu machen, vor, daß eine Anzahl Unterverbände gegründet, und dort hinein die Einzelmitglieder aufgenommen werden sollten. Kollege Burmeister stimmt dem zu, und Kollege Freygang beantragt den Zusatz: Die Einzelmitglieder müßten Abonnenten des Journals sein. Um den zuletzt genannten drei Herren Gelegenheit zu geben, diesen abgeänderten Antrag zu formuliren, wird inzwischen das Protokoll über die am Tage vorher gepflogenen Verhandlungen von dem Schriftführer des Verbandes, Herrn Otto Kißling-Stuttgart, verlesen und danach von der Versammlung ohne Einwendung angenommen. Der nunmehr vom Kollegen Freygang verlesene Antrag lautet: Es sollen Unterverbände gegründet werden, um Einzelmitgliedern Ge legenheit zum Beitritt zum Zentral verband zu geben; dieselben müssen Abonnenten des Journals sein. Gegen den hier ausgesprochenen Zwang werden zwar von Herrn Kollegen Huber-München einige Einwendungen gemacht. Die Ver sammlung nimmt aber dennoch den Antrag in dieser Form einstimmig an. Die in der Tagesordnung enthaltenen Anträge sind hiermit erschöpft, und es folgen nun noch einige nachträglich eingegangene, zunächst ein Antrag des Vereins München: Der Verbandstag wollen beschließen, den Zentralvorstand zu ersuchen, dahin zu wirken, daß die §§ 56, 42a und 56c der Gewerbe-Ordnung betreffend Versteigerung von Taschen uhren auch gehandhabt werden, d. h. Maßnahmen anzustreben, welche ein Umgehen dieser Bestimmungen hintanzuhalten vermögen. — Zur Begründung des Antrages bemerkt Kollege Huber, in München kämen fast täglich derartige Versteigerungen vor, und bei den vielen Versuchen des dortigen Vereins, eine Inhibirung zu erwirken, sei der Erfolg stets negativ gewesen, theils weil die Behörde zu wenig Interesse dafür zeige, dann aber auch namentlich deshalb, weil die Versteigerungs- Anzeigen in der Regel erst am Abend vor dem Versteigerungstage erschienen. Von einem Vorgehen des Zentralverbandes verspreche er sich umso eher einen Erfolg, als ja kein neues Gesetz verlangt werde, sondern nur die Anwendung eines bereits bestehenden. Der Antrag ^ wird sympathisch aufgenommen. Der Vorsitzende meint, es wäre vielleicht am besten dahin zu wirken, daß die Behörde ohne Antrag — wie er seither erforderlich sei — gegen solche Zu widerhandlungen gegen die Gewerbe-Ordnung einschreite. Kollege Burmeister regt hierauf die schon oft behandelte Frage an, was ein „öffentliches Lokal“ sei. Er beantragt, zunächst dahin zu wirken, daß dies seitens der Behörden einheitlich festgestellt werde. Kollege Huber ändert darauf hin den Antrag des Vereins München in diesem Sinne ab. Nachdem noch etwa zehn Redner zur Sache ge sprochen klärt sich die Sache zu einem vom Vorsitzenden formulirten Antrage ab, des Inhalts: Der Verbands-Vorstand möge dahin wirken 13
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