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Deutsche allgemeine Zeitung : 27.02.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-02-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184702270
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18470227
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18470227
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1847
- Monat1847-02
- Tag1847-02-27
- Monat1847-02
- Jahr1847
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 27.02.1847
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hätte, dgß auch der wirkliche Abgeordnete de« hier fraglicher, Wahlbezirks erstatten. Wissenschaft und «Kimft cipien um einen unmittelbaren Einfluß auf das Volk, nicht bloö der prote ryefen von allerlei schlechten Schriften die widerlichste und verderblichste Spe kulation mit Schriften für das Volk nach allen Seiten Deutschlands hin ge trieben. Dazu bemühen sich hier die verschiedenartigsten Interessen und Prin- angckündigten (Gesetz-) Vorlage: aa) Vorschläge zu machen und Bestim mungen zu treffen, daß einzelne Bezirke, namentlich auch bei außerordent lichen Landtagen, den Fall unabwendbarer Nothwendigkeit abgerechnet, nicht unvertreten bleiben, bb) zugleich auch auszusprechen, daß in solchen Fällen unabwendbarer Nothwendigkeit deshalb, weil einzeln« Abgeordnete nicht er scheinen können, da dergleichen gar nicht vorhanden sind, wenn nur die in 88- 12/ und 1^8 der Verfassungsurkunde aufgestellte verfassungsmäßige Zahl der Kammermitglieder gegenwärtig ist, ein Zweifel gegen die verfassungs mäßige Constituirung der Kammer nicht erhoben werden kann, übrigens aber v) svwol jedem Abgeordneten und Stellvertreter selbst als auch allen Behörden des Landes eS zur gesetzlichen Verpflichtung zu machen, daß sie, beziehendlich wenn in Bezug auf sie selbst oder bei den in ihren Bezirken wohnhaften oder angesessenen Mitgliedern der Kammern Veränderungen vor kommen, die nach tz. <1 der Verfassungsurkunde und den einschlagenden Be stimmungen des Wahlgesetzes einen Einfluß auf ihre verfassungsmäßige Be fähigung als Landtagsabgeordnete zu äußern geeignet sind, einer annoch zu bezeichnenden Mittel- oder Oberbehörde unverzüglich Anzeige hierüber " (Fortsetzung folgt.) den. * Berlin, 23. Febr. Der hiesige norddeutsche Aolksschriftenvcr- «in hat jetzt seinen dritten Band erscheinen lassen; derselbe enthält eine Er zählung: „Koffath Rüdecke", von Schneider, aber durchaus nicht von dem allgemein bekannten, echt berlinischen Schneider. Man findet darin eine harmlose Auffassung unserer bäuerlichen Verhältnisse, die, weit.entfernt, sich mit dem großen socialen Probleme beschäftigen zu müssen, genug zu thun glaubt, wenn sie dem Volke moralische Spiegel liefert. UebrigenS darf dem .Verfasser das Talent für die frische Zeichnung volksthümlicher Zustände nicht .abgesprochen werden. Der vierte Band des VolköschriftenvereinS wird, wie wir hören, eine Erzählung von A. Fränkel, „Der Mohrrüpel" enthalten. Es scheint, als ob der Verein sich allmälig Bahn brechen werde. Eine umsich tige Verbreitung gesunder VolkSlccture zeigt sich als stets nothwendiger. Gerade von Berlin aus wird durch ein vollständig organisirtcS Colportcur- rerv' tve-e» ablöj stirb! «röst, und Jrlä Cvm Kran» Migi ri« sisten «tattei Die verw V-ttnbi Storda Krieg »ersoi WlOeH Lhöä Zweie Berl, «nkün selben mehr vorhanden ist. Daß dies in dem vorliegenden Falle nicht geschehen ist, möchte der Re gierung kaum zum Borwurfe gemacht werden können. Denn abgesehen da von, daß nach der zeitherigcn Praxis die Ergänzungßwahlen nicht nach einem geschlossenen, sondern stets vor einem zu eröffnenden Landtage vorgcnommen woxden sind, ohne daß diese Praxis ständischerseitS irgendwie eine Beschwerde hexvorgerufen hat, so muß vorzüglich die besondere Beschaffenheit des con- creten Falles inS Auge gefaßt werden. Bekannt war allerdings bereit« am vorigen Landtage der Staatsregicrung, daß der Stellvertreter de« Abgeord neten im 23. bäuerlichen Wahlbezirke seine Qualification als LandtagSabge- ordneter verloren habe. Hat sie aber dessenungeachtet nicht sofort eine neue Eugänzungswahl veranstaltet, so hat sie der Kammer die Gründe dqzu nicht lange nach Eröffnung des Landtags, unterm 6. Nov. 18-15, besonders mitge- theilt, und die Kammer hat sich stillschweigend damit einverstanden erklärt. Anders würde sich freilich die Sache gestaltet haben, wenn man gewußt hätte, daß auch der wirkliche Abgeordnete des hier fraglichen Wahlbezirks seine Befähigung al« LandtagSabgeordneter, vom Tnrnus der verfaffm»»mä- ßigen Partialerneuerung der Kammer natürlich abgesehen, bei dem Schluffe de« Landtag« nicht mehr haben werb«, oder vielmchr bereit« damals und seit dem Jahre I8S4 nicht mehr habe und gehabt habe. Wein eis Beweis, vast die Regierung davon Kenntniß gehabt habe, liegt nicht vor, vielmehr muß mm» an nehmen , daß sie von der in der Person de« Abgeordneten im 23st«n bäuerlichen Wahlbezirke vorgegangenen Veränderung eben so wenig unterrichtet gewesen ist wie die Kammer. Die Regierung konnte also, auf den Grund her bei dem Land tage 1836/37 mit den Ständen getroffenen, weiter unten noch näher zu beleuch tenden Ucbereinkunft, selbst wenn damals schon bekannt gewesen wäre, daß in der Zwischenzeit ein außerordentlicher Landtag sich erfrdcrlich machen werde, und mithin auf die Annahme hin, daß solchenfalls wenigsten« noch Ein Vertre ter de« 23sten bäuerlichen Bezirks vorhanden sein werde, von der Einleitung einer neuen Wahl auch unmittelbar nach dem Schluffe des Landtags noch ab- sehen. Hat sich aber später, durch die eigne öffentliche Erklärung de« vormali gen Abg. Zische, das Gegentheil ergeben, hat sich gezeigt, daß nun gar kein Vertreter des Listen bäuerlichen Bezirks mehr vorhanden sei, so weiß die De putation zwar nicht genau, wann die Staatsregicrung von, dieser Sachlage Kenntniß erlangt hat. Es gereicht jedoch dieser ganze Zusammenhang der Dinge der Unterlassung der Wahl selbst dann zu einiger Entschuldigung, wenn man annehmen will, daß die Nothwcndigkeit zu Abhaltung des gegen wärtigen außerordentlichen Landtags nicht, wie es gewöhnlich der Fall sein wird, so unerwartet schnell sich heraußgestellt haben sollte, da es bei den vielen Formen und Fristen, die eine Landtagswahl im Gefolge hat, und bei dem Hinblick auf die muthmaßlich doch nur kurze Dauer de« zu erwartenden außerordentlichen Landtags, immer ungewiß geblieben sein würde, ob die Wahl für den letzter» selbst noch ein praktische« Resultat gehabt hätte. Es hat aber dieser Vorfall, dem andere ähnliche leicht zur Seite gestellt werden können, zugleich noch auf eint andere Lücke bezüglich der verfassungs mäßigen Bildung der Kammer hingcwiesen. Es kann nämlich der Fall Vor kommen, wie er denn schon auch außer dem gegenwärtigen mehrmals vor- gekommcn ist, baß Abgeordnete ober ocren Stellvertreter, noch ehe die vor- geschriebcne Partiglerneuerung der Kammer eintritt, bei welcher sie auSjU- treten haben, auf den Grund des §71 der Verfassungsurkunde Mitglieder der Kammer zu sein aufhören und ihre verfassungsmäßige Befähigung als Abgeordnete verlieren, ohne daß die Staatsregierung davon, wenn cs nicht zufällig geschieht, 'Kenntniß erlangt, und daß somit von ihr nicht in hin länglicher Maße vorgesehen werden kann, daß bei dem Beginn eines Land tag« keine Lücken in der Vertretung stattfinden oder daß LegitimationSzwei- fel erst während de« Landtags zur Sprache kommen. Dem Allen zu be gegnen würde nach Ansicht ber Deputation eine Bestimmung nicht ungeeig net sein, gemäß welcher jedes Mitglied einer Kammer oder dessen Stellver treter, wenn er in die von §. 71 der Verfassungsurkunde, insonderheit un ter y. bezeichnete Lage kommt, demnach seine Befähigung al« Abgeordneter noch vor der Zeit seine« regelmäßigen Austritts verliert, irgend einer noch zu bezeichnenden Behörde sofort Anzeige zu erstatten verpflichtet wird, sowie denn andererseits, um in dieser Beziehung zugleich eine Controle herzustellen, auch alle Behörden des Landes, denen von einer Besitz- oder andorn Ver änderung, die bei einem Abgeordneten vorkommt und auf sein« Qualification als Landtagsabgcordneter muthmaßlich einen Einfluß äußert, amtlich oder sonst genau etwa« bekannt wird, einer Mittel- oder Oberbehörde Mitthci- lung darüber zu machen gesetzlich anzuhalten sein möchten. Glaubt die Deputation, hiermit, was den ersten Punkt anlangt, ihren Auftrag erfüllt und den dcsfalls erhobenen Zweifel nach allen Richtungen hin genügend und mit Unparteilichkeit beleuchtet zu haben, so gründet sie auf dieses ihr Gutachten nunmehr folgende Anträge: „Die Kammer wolle a) aus dem Nichtvorhandensein eines Abgeordneten für den 23st«n bäuerlichen Wahlbezirk ein Bedenken gegen die verfassungsmäßige Zusammensetzung der 11. Kammer bei gegenwärtigem -Landtage nicht ableiten, b) zu Vermeidung künftiger Zweifel aber au die StaatSregierüng da« Gesuch richten, in der stantische Pietismus durch seine Tractätlein, sondern auch der ultramon tane KatholiciSmus. Der Propst Brinckmann hat sich nämlich ganz besonders um die Einrichtung einerstreng katholischen Leih- und Lesebibliothek bemüht. Er hat sich bittend an verschiedene Verlagshandlungcn gewendet, und eS ist größtentheilS aus den Geschenken derselben eine Sammlung von circa 4000 Bänden rusammengebracht worden, Es hat sich alSdann eine katholische Gesellschaft gebildet, deren Mitglieder alljährlich wenigstens einen Thaler zu der katholischen Bibliothek beisteuern; ber Fürst Radziwill ist ein besonderer Wohlthater derselben. Jedes Mitglied entnimmt die Bücher aus der katholischen Bibliothek auf seinen Namen und unter seiner Haftung und vermittelt deren Lesung in weitern Kreisen. saffuntzSmäK«» Zusammensetzung der Kammer kein«n Eintrag thu«, wenn auch «m emz«ln«r Abgeordneter fehle und ein einzelner Bezirk ".»vertreten sei, so gilt doch diese Aeußerung nur für den gegenwärtigen Fall und bei ver gegenwärtigen Lage d«r Sache. E« würde zu viel beweiftn, wollte man eine solche durch die Umstände gebotene Ausnahme willkürlich verallgemeinern und zur Regel werden lassen. Dies könnte dahin führen, daß nach Befin den kl) und 20 Bezirke unvertreten gelassen würden, und die Repräsenta tion des gesammtcn Volks somit keine Wahrheit mehr wäre. Es kann un bedeutend scheinen, wenn einzelne Abgeordnete fehlen, und zweckmäßig, daß wegen eine« kurzen außerordentlichen Landtags, schon zur Ersparung der mit den Wahlen verbundenen Kosten, zur Ergänzung solcher einzelnen Lücken nicht sofort neue Wahlen vorgenommen werden. Aber gebietet die Berfas- sung, daß jeder Bezirk vertreten und eine bestimmte Anzahl von Kammer- mitglicdcrn vorhanden sein soll, die zum Landtage gerufen werden können und müssen, so kann nicht gefragt werden, ob eö bedeutend oder unbedeu tend ist, wenn einzelne nicht gerufen werden können, zweckmäßig oder un zweckmäßig, neue Wahlen deshalb zu veraanlassen. Dem Buchstaben der Verfassungsurkunde gegenüber ist eine derartige Frage eine völlig müssige. E« ist, nach der dermaligcn Abgrenzung der Stände und Bezirke, jedem einzelnen Stand und Bezirke durch die Constitution verbrieft, gäch durch be sondere Abgeordnete vertreten zu lassen. Dieses Recht muß geschützt und hoch gehalten, von ihm abgewichcn darf nur werden, wenn unabänderliche Verhältnisse dies zur Nothwendigkcit, seine Ausübung geradezu unmöglich machen. Von dem Willen der Regierung insonderheit darf es unter allen Umständen nicht abhängig gemacht werden, ob in der Kammer ein einzelner Bezirk vertreten bleibe oder nicht, da dies dahin führen könnte, daß die zweite Kammer als nicht mehr vom Volk ausgegangen erscheinen oder doch, ze nachdem die Regierung in den einzelnen Bezirken, nach der muthmaß- lichcn politischen Schattirung derselben, hätte wählen lassen oder nicht, die von einer solchen Kammer gefaßren Beschlüsse nicht« mehr wären als der R«flex d«r eignen Ansicht der Regierung. Die Deputation ist daher dcrMeinung, daß cs zwar einerseits der Gül tigkeit der Beschlüsse der Kammer nicht entgegentritt, wenn einzelne Mit glieder derselben fehlen, selbst gar nicht geladen werden können, weil sie nicht vorhanden sind, baß aber andererseits schützende Garantien dafür auf gestellt werden müssen, daß dergleichen Defecte stets nur als unabänderlich gewesene Ausnahmen erscheinen und nicht über das Maß der eisernen Noth- wendigkeit ausgedehnt werden. Findet sich in der letzter» Beziehung in der Verfassungsurkunde, oder dem Wahlgesetz, oder der zeitherigen Praxis eine Lücke, so mag sie in der oben unter I. besprochenen Regierungsvorlage er gänzt, eS mag aber dabei zugleich auch, damit ähnliche und andere Zweifel künftig nicht wieder auftauchen können, förmlich ausgesprochen werden, daß deshalb allein, weil einzelne Bezirke in Fällen unabänderlicher Nothwendig keit nicht vertreten und einzelne Abgeordnete gar nicht vorhanden sind, ge gen die verfassungsmäßige Zusammensetzung der Kammer Zweifel nicht er- hoben werden können. Vjie dergleichen Lücken in der Volksvertretung vorzubeugen ist, darüber braucht die Deputation gegenwärtig keine Vorschläge zu machen, sondern kann dies der künftigen Vorlage überlassen. ES wird aber kaum zu ver meiden sein, daß man dabei auf die Fräge kommt, zu welcher Zest dis er- foderlichen Landtagswahlen vorgenommcn werden sollen,'und ob es «ament- lich nicht zweckmäßiger sei, dieselben unmittelbar nach einem geschlossenen Land.tage für den künftige» zu veranstalten!! Die Deputation wird weiter unten, bei Punkt 2, noch Gelegenheit haben, über diese Frage sich auszu sprechen. Sie bemerkt indeß schön hier, daß sie im Allgemeinen für eine so zeitige Vornahme der Ergänzungswahlen sich nicht erklären kann. Wohl aber rst sie der Meinung, daß eine so zeitige Veranstaltung der Wahl ausnahms weise eintreten könne und müsse zU Vermeidung des hier besprochenen Ucbel- standeS, zu Erreichung deS Wunsches, daß nicht einzelne Bezirke ohne Noth unvertreten bleiben, also namentlich in allen den Fällen, wo bereits mir dem Schluffe eines ordentlichen Landtags die Gewißheit vorlicgt, daß für «inen bestimmten Bezirk weder ein Abgeordneter noch ein Stellvertreter bes- Verantwortliche Redaction: Professor Bülau. Druck und Verlag von K, dt. Br-Shau- in lkeHztg. Aus denk: „2 wesenden Maxi«! 57) statt; deren S< rene erhü Befinden Prinzess» äkrankbeil *Nxi Protest faßten B das Deer wie über iNäßige L II. Kam» ,,Rm zu thun. weil §. 7i ordentlich« sogar die werden so meinen nu so kann si legen. Ä bereinkunfi Fall ist, r Deputatim reit« hinlä zunehmen, dann wär« sen, da da hat, und e ren ungül! Noch bei 1 mer, eine. Ihn theil« Die Depm deSfall« be Kammer a „Hab, denken ber-
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