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Deutsche allgemeine Zeitung : 16.03.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-03-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184703164
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18470316
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18470316
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1847
- Monat1847-03
- Tag1847-03-16
- Monat1847-03
- Jahr1847
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 16.03.1847
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«so gegen solche Vergehen zu verschaffen, mehre (sieben) Jahr ein mchrmonat- genommen werden, wozu die *Wardurg. 11. März. Cs sind nun drei ordentliche Professo- ren der hirsigen Universität, welche das Schicksal betroffen hat, von ihrem akademischen Lehramte durch höhere Verfügung suspendirt zu werden und deren Hörsäle geschlossen sind, nämlich außer Sylvester Jordan, dessen schon gleich bei seiner Verhaftung in der Mitte des Jahres 1839 erklärte Sus pension von allen akademischen Functionen auch noch nach dem erfolgten frei- sprechenden Endurtel des obersten Landesacrichts vom 17. Oct. 1845 fort dauert, im vorigen Jahre auch der Professor der Philosophie Bayrhoffcr und im gegenwärtigen seit dem Februar der Professor der Staatöwisscn- schaften vr.Hildebrand. Jordan wird jetzt in Ruhe gelassen. Dagegen befin det sich Bayrhoffcr noch in Untersuchung, indem er atheistischer und blasphe mischer Acußerunaen beschuldigt wird, und gegen Hildebrand ist nunmehr ein fiscalischer Proceß cingeleitet worden. Die öffentliche Anklage, die gegen Letzter» erhoben worden ist, geht auf MajestätsbelcidigUng und Aufrei zung zur Unzufriedenheit durch Verbreitung eines frechen Tadel enthal tenden, zu London in deutscher Sprache erschienenen Blattes, auf den Grund der voM Kurfürsten Wilhelm I. zur Zeit der französischen Revo lution erlassenen landesherrlichen Verordnung vom 14. Fcbr. 17!)5 we gen Bestrafung des HochverratHS und der Staatsverbrechen, der näm- ltchen Verordnung, auf die auch Jordan's Vcrurtheilung in erster In stanz basirt war, und welche die schwersten Strafen gegen solche Vergehen ausspricht. Gedachtem Professor war im vorigen s. , sicher Urlaub zu einer Reise nach England zugestanden worden, und bei seiner Zurückkünst hatte er unter Anderm eine Nummer der in London Kerauskommcnden Deutschen Zeitung, deren Debit den Postämtern und Buchhändlern in Deutschland und so auch in Kurhcssen verboten ist, mit gebracht, worin sich ein Besuch gcschildertfand, den der Kurprinz-Mitrcgent von Hessen im August 1845 auf einer Durchreise in Frankfurt a. M. von Va aus dem Fürsten v. Metternich auf dem Johannisberg abgestattct hatte. Hildebrand thcilte das londoner Blatt, worin dieser Artikel stand, als ein Curiosum mehren Freunden und College» mit, und bald darauf war cs auch im Lesezimmer des marburger akademischen Lescmufeums auSgelcgt, ohne daß man eigentlich wußte, wer es dorthin gebracht, was auch nicht herausgekommen ist. Hierauf erfolgte die bekannte, unter sehr rauhen For men vorgenommene Haussuchung bei Hildebrand. Der akademische Se nat verfehlte nicht, Beschwerde über das Verfahren der Polizei zu erhe ben. Hildebrand machte eine Klage gegen den Polizcidirector bei dem hiesigen Obcrgericht anhängig und sendete eine Petition an die Ständo- »ersammlung zu Kassel. Inzwischen erfolgte die Auflösung des Landtags, bevor dieser Gegenstand zur Bcrathung und Bcschlußnahme gelangt war, und statt daß dem Professor Hildebrand die gehoffte Genugthuung zu Theil ward, kam unerwartet in Marburg eine Verfügung des Ministers des Innern an, wodurch er von seinem Amt als Universitätslehrer suspendirt wurde. Zugleich aber war das hiesige Landgericht beauftragt worden, dem Oberamte Weinsberg,' die auf dem Dreimaster Newhampshire in Antwerpen nach Neuyork sich einschiffen, um jenseit des Meeres wie so viele Andere sich eine neue Heimat zu suchen. Es sind unter denselben keine armen Leute, im Gegentheil viele ziemlich Vermöaliche, und der Grund ihrer Auswanderung ist nur, für ihre Familien eine sorglosere Zu kunft zu gründen. Mögen sie ihren Zweck erreichen! Bei den hiesigen Agenten, die nicht mehr Schiffe genug für alle AußwanderungSlustigen auftreiben können, sollen im Laufe dieses und des nächsten Monats noch bei 2660 zum Abgang accordirt sein." — ObcrgerichtSadvocat vr. Hecker hat die Nicderleguna seiner Ab- gcordnetenstellc (Nr. 72) durch nachstehende Zuschrift an seine Wähler begründet: „An die verehrlichen Wähler und Wahlmänner des fünfunddreißigsten Aemterwahlbezirks Weinheim und Ladenburg. Ich lege, Mitbürger! den ehrenvollen Auftrag in Ihre Hände nieder, mit welchem Sie bei drei ver schiedenen Wahlen eS mir anvertrauten, nach Kräften mitzuarbeiten für das Wohl unsers und des GesammtvatcrlandeS. Nicht Ermattung ist es, welche mich zu diesem Schritte bewegt; sie ist Demjenigen unbekannt, welcher von der Wahrheit und Gerechtigkeit der Sache, für die er gekämpft hat, durch drungen ist. Das Streben nach Gunst und Ehren der Mächtigen ist mir immer fremd gewesen und bleibt mir fremd; cS wird zu theuer mit dem Ge wissen erkauft. Es ist nicht Sorge um das Geschick des Lebens; denn treue Uebcrzcugung und Lust der Arbeit kennen jene Sorge nicht. Aber abwei chenden Meinungen über materielle und politische Fragen und die Art und Weise, gegen Personen aufzutretcn, welche am Bau des öffentlichen Lebens mitarbeiten sollen, wurde der ernste Borwurf gemacht, sie unterhielten und förderten Spaltungen unter Denjenigen, welche ein gleiches Ziel in gemein samer Arbeit in der Kammer verfolgen und gemeinsame Resultate erzielen müssen; die Motive des Handelnden, falsch ergriffen und dargestellt, verscho ben und herabgezoHen, stellen die Ueberzeugung fest, nichts wirken zu kön nen, erzeugen persönliche Mißstimmungen, welche das gemeinsam Gewollte nicht fördern, und wer cs mit der Sache des Volks und der Freiheit gut meint, muß mit sich zu Rathe gehen, ob es nicht seine Pflicht sei, durch persönliches Opfer die Eintracht und Gemeinsamkeit der Handlung wieder yerzustellen. Mein Herz bewahrt in dankbarer Erinnerung, daß Sie, meine Mitbürger, es waren, welche mir die Bahn politischer Lhätigkcit eröffneten, aus welcher ich das Wissen erweitern, die tüchtigen Ansichten über Staat und Gesellschaft von höherm Standpunkt aus gewinnen konnte und große Ehre und Dank ärntete. Seien Sie überzeugt, daß nach Nicderlegung des Mandats mein Leben dem Kampf um Erringung eines freien, würdigen Zu standes gewidmet sein wird, und daß in schwierigen Zeiten und Verwicke lungen ich stets bereit sein werde, auf den Ruf des Volks meine ganze im wohnende Kraft aufzuwenden, und zu handeln bereit bin in den Stunden der Entscheidung. Genehmigen Sie die Versicherung der dankbaren Freundschaft und der aufrichtigsten Hochachtung, mit der ich immerdar bin ic. Mann heim, den 6. März 1847." durch feine Criminalsection nun förmlich einen JnquWsnSprvceß gegen denselben zu instruiren. Das Untergericht unterzog sich dem ihm vom Justizminister gewordenen Auftrage mit gewohntem Diensteifer und be- aan» sein Geschäft damit, daß es sich vor Allem der Person de- Ange klagten versicherte Als Motive dieses Verfahrens waren, wie gewöhn lich, Verhinderung der Flucht und Verhütung von Collusioncn vorgegeben worden. Aber für einen suspectus konnte wol ein Mann nicht gelten, von welchem sich gar nicht denken ließ, daß es ihm cinfalle» könnte, Frau und Kinder im Stiche zu lassen und auf seine Besol dung, seinen ganzen bisherigen Lebensunterhalt, zu verzichten, um sich einem möglichen Strafurtel zu entziehen, und was die Verhütung von Collusioncn betraf, so hatte er ja mehre Monate hindurch Zeit und Ge legenheit genug gehabt, im voraus alle Verabredungen zu treffen, die ihm hätten zweckdienlich erscheinen können. Jedenfalls dürfte die Anord nung eines Stadt- oder Hausarrestes mit Bewachung Lie Vollziehung einer so harten Maßregel überflüssig gemacht haben, die um so mehr aus- sallen und Aufsehen erregen mußle, als mit Ausnahme des Falles mit Jordan in den dreihundertjährigen Annalen der Philippina kein Beispiel vorgekommen war, daß ein öffentlicher Lehrer auf derselben wegen eines angcschuldigten Verbrechens gefänglich wär« cingtzogen worden. In der That hat auch seit Jordan's Verhaftung kein Ereigniß hier in Marburg so große und allgemeine Sensation gemacht wie dieses, zumal unter den hiesigen Professoren. Noch an dem nämlichen Tage verbreitete sich daß Gerücht durch die ganze Stadt, daß mehre derselben gesonnen seien, unter solchen Umständen um ihre Entlassung nachzusuchen. Als mit einem sol chen Vorhaben für einen gewissen Fall umgehend hörte Man insbesondere bezeichnen die Professoren der Theologie Rettberg und Thiersch, den Pro fessor der Chemie Bunsen, der erst vor kurzem von einer gelehrten Reise nach Island zurückgckommen war, die seit vorigem Jahre von Bonn hierher berufenen Professoren Gildemeister und v. Sybel, Ersterer als Leh rer der orientalischen Sprachen und Letzterer als Lehrer der Geschichte, und den Professor der Philologie vr.Bcrgk. Inzwischen hat die höhere In stanz die Verhaftung Hildebrands ungerechtfertigt gefunden und seine Frei lassung verfügt. (Nr. 73.) L Gotha, 13. März. Wie im vorigen Jahre die Landtagsverhand lungen, werden jetzt auch die Ergebnisse deS am 31. Jan. eröffneten go- thaischen Oeputationstags in gedrängten Auszügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Die Deputation hat sich namentlich auch mit den zu Abhülfe des Nothstandes zu ergreifenden Maßregeln beschäftigt und zu dem Ende mit großer Bereitwilligkeit die desfallsiaen Vorschläge der Re gierung angenommen. Letztere hatte nämlich außer den von ihrer Seite schon getroffenen desfallsigen Verfügungen, insbesondere der Ausfüh rung von Wegebaritcn rc. und der Ueberlaffuna von.zu ihrer Disposition stehenden Fruchtvorräthen zu um ein Drittel ermäßigtem Marktpreise noch weiter vorgeschlagcn, daß, um ein größeres Quantum Gelteide zu noch billigem» Preise, mit Erlaß der Hälfte des Marktpreises, Hau.Hr, men des Landes zuflicßen lassen zü könne», Lie Obersteuerkasse insoweit zur Mitlcidenhcit gezogen werde, als sie von der Preisermäßigung bis auf die Hälfte bei einem Fruchtquantum von 1666 Malter Kor» und 506 Malter Gerste ein Drittel aus ihre Rechnung übernehme. Mit der größten Bereitwilligkeit sind die Deputirten selbst für den Fall darauf cingegangcn, daß cs — bei dem allerdings unerfreulichen Zustande der Obersteuerkaffe — nöthig werden sollte, rin zeitiges KassenanlcheN zu Hülfe zu nehmen. *ÄUS Waldeck, 10. März. Dem^ herrschenden Noth st an de sind wol nirgend verhältnißmäßig mehr und wirksamere Abhülfsmaßregeln entgegengesetzt worden als von der diesseitigen Regierung, Pas dank bar anerkannt werden muß. Zu den bisherigen schon bekannte^ Maß- , regeln dieser Art, dem Verbote des Verbrauchs der Kartoffeln zum Branntwembrennen, dem Erlasse der Brandkassenbeiträge- der Aussetzung der Erhebung von Strafgeldern und der Exaction der Strafarbeiten (Nr. 67), kommen, vermöge einer neuern Regierungsbekanntmachung vom 6. März, noch folgende hinzu. Zunächst und hauptsächlich sollen, um den bedürftigen Untcrthanen Gcl^enhcit zur Arbeit und zum Verdienste zu verschaffen, mehre (sieben) öffentliche Bauten (Chausseen) in Angriff , ....... „ ' bedeutende Summe von circa 86,Ü06 Dlr. für das laufende Jahr bestimmt ist. Dabei wird, um den Arbeitern am Straßenbau die Anschaffung ihres NahrungSbedürfs zu erleichtern, die empfehlcnswerthe Anordnung getroffen, daß da, wo es die Umstände er- fodern und gestatten, auf Kosten der Wegbaukasse BeköstiguNgSänstalten eingerichtet werden, in welchen den Straßenarbeitern geeignete Kost zu thunlichst wohlfeilem Preise gewährt werde» soll. Ferner wird den Un- terbehörden ausgcgeben, die Ausführung der nökhigen CoMmunalbauten, namentlich der Bicinalwegc, zu veranlassen und zu überwache». Den Com mune» selbst, welchen bei den dermalen eingetrctenrn außerordentlichen Umstände» ihre Verpflichtung, die Ortsarmen zu erhalte», gegenwärtig eine Last auferlegt, zu deren Tragung ihnen für den Augenblick eine Un terstützung aus öffentlichen Mitteln erfoderlich wird, «erbt» aus einem aus landesherrlichen und landschaftlichen Kaffen gebildeten Fonds Geld- vorfchüsse zu gedachtem Zwecke zugebilligt, wie denselben äüch Unterstützung bei Anschaffung von Brotfrüchten zugesaat wird. Als VaS Hesse und wirksamste Mittel aber erkennt außerdem die Regierung den freiwilligen Zusammentritt der bemittelter» Staatsgenoffen zü Hülfsvereinen, Vie es sich zur Aufgabe stellen, durch Rath und That die Mittel und Wege zu! finden, dem arbeitsfähigen Mann Arbeit und Verdienst, den wirklich Hülflosen dagegen die nothwendigste Lebensnahruna zu verschaffe«, und verbindet daher damit, daß sie selbst die Maßregeln ergreift, die ihrer seits zweckmäßig und nochwenvig waren, den Aupus za Bildung solcher
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