Deutsche allgemeine Zeitung : 29.10.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-10-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184710295
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18471029
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18471029
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1847
- Monat1847-10
- Tag1847-10-29
- Monat1847-10
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- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 29.10.1847
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IM. Erarbeitung ««E-r! , Schweden .« >us Italien, ndlich sind, n Schriften da« sptcielle »»8 »er Reich« sieich früher Anführung ährend de« in die voll- sammt al ¬ leren jede« ^gesetzt und > da« Ganz« -- 2l Tgr. mtliche kö- rmer -er »t-rathe«, nten hohen Bett fabrik von ligstm Fa ie Nr. 31. kr«-» berg in Hr. Kauf- ma Bad« mann in ittstock.— Pöhl mit rbach. — l inDreS- mann in Hr. Gu- irl. Emilie Berlin mit icar Karl Wehner. «Stau «ine in Budis- A. Deh »st. HeN- itrnant v. en. F. D. ch. Regic- i. — Hrn Srn-Aeu- »rn. L. v. rn. Land Wollstein in Stutt- «— Hr- Hr. Kauf- fr«. Ulrike «. Leh er Wed- egistratvr Stettin. -2- Krau r.—Frau Freitag Nr. 302 —— SS October 1847. WW Deutsche Allgemeine Zeitung. ZHU -Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Ue»--Vlt». Deutschland. *Ru« Norddeutschland- Da« Recht der Mehrzahl, oLeip zig. Stadtrathiwahl. Mordthat. s- Stuttgart- Pfarrer Schuster. — Der «rbgroßherroa von Baden. *Lu» jAheenheesen. Wahlsachen. — Der Graf b. Görlitz. — AuSlieferung-vertrag zwischen Bremen und Frank- PttewGen. **A«rlin. Der Polenproceß. r Königsberg. Die frei« Ge meinde. Feuer im Böttcher-Höfchen. Da« Schloß von Marienburg. "Tilsit- Rothstand. Mnbrüche. Die Stadtverordneten. * Posen. Groß fürst Konstantin. Die Warthe. Die Kartoffelfäulniß. vAus Preus sen. Verordnungen in Gymnasialsachen. — 'Schriftverbot. Desttesteich. Departement für die ständischen Angelegenheiten. DPAUten. Catalonien. Der Jnfant Don Francieco de Paula. Bertram de LyS. Die Moderado«. Die catakonischen Fabrikbesitzer. Audienz Sir R. Peel's bei der Königin. Die Dock« in Birkenhead. Die Polenfreunde. Irische Mordthat. Feuersbrünste. Jamaica. d*«mttetch. Die Journale. Hr. Monier de Sizeranne. Die Opinion. Hr. Warnery. Der Arfenikverkauf. Falschmünzer. Protest der Schweizer in Paris. Lruppencantonnirungen an der Schweizergrenze. * Paris. Die Refvrmbankete. Wechweiz. Die Maßregeln der Mächte. Zürich. Rüstungen. Oberst Du- , four. — Die Dampfboote auf dem Zürichers«. — Die eidgenössischen Repräsentanten.— St.-Gallen.— Thurgau. Atalte«. *Äom. Turin. Calabricn. Die Königin-Witwe von Neapel. LoScana. Modena. MvOl«N- und Demonstrationen an der untern Donau. — Die Cholera in Moskau. Wor-eimerika. Der Krieg mit Mejico. Werfsnalnachrichten. »issanschaft und Runs». (*)Kcrlin. Theater. Pian-el und Industrie. »Sondershausen. Maß- und SewichtSord- nung. »Leipzig. Börsenbericht. London- Die Fonds. Die Zahlungs einstellungen. »Wanzig- Getreide. — Berlin. ALnEnndigungen. »Aus ssord-eutschland, 26. Oct. Der «Konstitution»«! erkennt zwar an, daß die Schweiz ein völkerrechtlicher Verein unabhängiger Staaten sti und der Tagsatzung nur ein Theil der Souverainetät, ein Anderer den Cantone» zustehe. (Nr.SVV.) Er wird aber zuvörderst auch zuzu-Mhen haben, daß der Tagsatzung nur derjenige Theil davon zu- strht, der ihr ausdrücklich zugesprochew worden, mit andern Worten: daß di« Präsumtion d«S Rechts für dir Cantone streitet, nicht für die Tag- satzung. Denn dir Theilr find hier rher gewesen als ihr Bund, und der schweizerische Staat hat.sich von den Theilen aus, nicht vom Centrum e>u» gebildet, welches gar keine eigne RechtSquelle, sondern lediglich über tragenes Recht hat, während die deutsche Bundesgewalt wenigstens in etwas an den früher» Reichsrechten partieipiren mag. Der Constitutiün- «l erkenntz ober jedenfalls an, daß das Recht der Tagsatzung nicht wei ter g«ht, ass der Bundesvertrag es ihr zuspricht. Aber er fragt, wenn da» streitig, wer denn dq entscheiden solle, die Mehrheit oder die Min derheit? Es scheint ihm unbestreitbar, daß es die Mehrheit sein müsse. Also, die Mehrhrit nimmt »in Recht in Anspruch, was ihr bestritten wird, und nun soll sie sich dadurch dieses Recht verschaffen können, daß pt «» sich erst im Wege der Auslegung zuspricht! Eine Anzahl Personen sind in «ine Gesellschaft g«treten, bei welcher sie die Entscheidung be stimmter Angelegenheiten den Beschlüssen der Mehrheit unterwerfen, für andere aber sich Freiheit bedingen; di« Minderzahl ist vielleicht nur in der ausdrücklichen Voraussetzung beigetretrn, daß ein ihr wichtiges In gresse gegen die Beschlüsse der Mehrheit geschützt sei; und nun wollte die Mehrheit sich das Entscheidungsrecht auch über die ausgenommenen Interesse» erst im Weg« der Auslegung zutheilen und dann eS auSüben! Dir Mehrheit in einer nicht aus unparteiischen Sachverständigen, sondern au» Ertheiligten, au» Parteien bestehenden Versammlung kann nur einen BMe» auSsprechen, nicht für die Wahrheit und Gerechtigkeit wenigstens vorau-sehungsweise bürge». Bei der Auslegung aber hat nicht der Wille zu schalt«», send«» die Gerechtigkeit, die Wahrheit. So wenig der Bun- desortttag von der Mehrzahl der Minderzahl auferlegt werden durfte, so Wenig darf er durch willkürliche Auslegung erweitert werd«». Ist er zweifelhaft geworden und für ein billiges Vergleichen kein Sinn da, so bleibt nur ein doppelter Weg: das Schwert, oder eine unparteiische Der- In dem Allen haben wir e» nicht mit den Tendenzen des Sonder- HtmdeTz« «Hun, noch volle« wir unbedingt behaupten, daß seine Aus legung desBundeSvertrageS dierechte ist. Aber wir prr-e<Grrr» nur gegen die Annahme, welche den bloßen Willen der Mehrzahl M Umlegen» eines Gesetzes macht, das sie nicht einmal zu schaffen beenchtPi wf«, und auch wenn sie es geschaffen hätte, nicht nach ihrem Will«», Hmchmni nach Wahrheit und Recht auSzulegen hätte. Auf die Federung«» Parteien, auf die Sympathien, die man für die eine oder die andere haben mag, kommt dabei gar nichts an. Was heute im Jntereffe der liberalen Partei behauptet wird, das kann morgen gegen dieselbe in Kraft gesetzt werden. Das ist ja überhaupt ein Fehler unserer Tagespolitik«, daß sie ihre Politik lediglich aus dem Gesichtspunkte des augenblicklichen Stande-, ihres momentanen Bedürfnisses treiben und der Zukunft nicht denken. Auch gegen den Willen der Mehrzahl sind, wie im GtaatS- leben so im Staate, Bürgschaften nöthig, und nicht der Wille, sondern das Recht soll herrschen, und nicht der Bortheil der Mehrzahl, sondern die Blüte des organischen Ganzen das Ziel sei». o Leipzig, 28. Oct. 3n der gestrigen Stadtverordnetensitzung waren die Wahlen an die Stelle der ausscheidenden Stadträthe Baumgärt ner, Kneisel, Lurgenstein, v. Posern-Klett und Schmidt vorzunehmen, und es wurden die HH. Lurgenstein und v. Posern-Klett wiederum und nächstdem die HH. R. Blum, vr. Lippert-Dähne und M. Weickert zu Stadträthe» gewählt. — Gestern ward hier eine Frau erdrosselt in ihrem Bette gefunden. .Der muthmaßliche Thäter ist bereits zur Hast gebracht. f Stuttgart, 25. Oct. Pfarrer Schuster ist bekanntlich im Laufe dieses Sommers in »ine schwere Untersuchung gekommen, weil er sich in einem öffentlichen Tasthause gegen die Person des Königs und unser» Thronerben beleidigender Ausdrücke bedient haben soll. Die Sache machte damals um so größeres Aufsehen, als kurz vorher sein Bruder, welcher Stadtschultheiß in Ülm ist, höchsten OrlS in Ungnade gefallen zu sein schien, wie der gegen ihn m officieller Form im Schwäbischen Mer kur ausgesprochene Tadel bezüglich seines Verhaltens während der Excesse de» 1. Mai aug«nsch«inlich vermuthen ließ. Da- Publicum war deshalb gleich bei der Hand, die »»ehrerbietigen Ausdrücke des Pfarrers, deren Wortlaut nicht allgemein bekannt geworden ist, mit dem unverdienten Schicksal seines Bruders in Verbindung zu bringen. Doch ist dies, wie ich aus sicherer Quelle weiß, nicht der Fast; cS scheint nicht einmal, daß der vielbesprochene Artikel des Schwäbischen Merkurs den Impuls dazu gegeben hat. Pfarrer Schuster hat später bei dem König ein Abolitions gesuch eingereicht, ist aber ungnädig beschieden worden, sodaß die Unter suchung ihren raschen Fortgang nahm. Nicht wenig überrascht hat nach solchen Vorgängen das von dem Gerichtshof« des Donaukreises nunmehr g«- sällte Urtel, welches ihn bezüglich der schweren Majestätsbeleidigung völlig sreispricht und hinsichtlich der Anklage der leichtern Beleidigung der Ma jestät von der Instanz entbindet. Die Gerichtsbehörde scheint von der An sicht auSgegangen zu sein, «S sei nicht wohl wahrscheinlich, daß ein bis- her als loyal bekannter Mann und noch dazu Pfarrer die Ausdrücke welche ihm zur Last gelegt werden, wirklich an einem öffentlichen Orte gebraucht haben sollte, und hat darum die Zeugenaussagen für nicht un verdächtig angenommen. Einen StaatSrecurS kennen die Württembergs schen Gesetze nicht, und so tritt Pfarrer Schuster seinen amtlichen Wir kungskreis, von dem er während der Untersuchung suSpendirt war, unver züglich wieder an. — Das von der Kölnischen Zeitung mitgetheilte Gerücht, eS sei in einer Sitzung des dadifche« SlgatSministeriumS, und zwar aus Veran lassung des Gesundheitszustandes des Erbgroßherzogs, die Erb folge frage zur Verhandlung gekommen (Nr. 279), ist nicht begründet. *ÄUS Uheinhessen, 24. Oct. Da Hr. v. Gagern bekanntlich in drei Wahlbezirken zum Landtagöabgeordneten gewählt worden ist und für Lorsch sich entschieden hat, so haben WormS und Pfeddersheim nochmals zu wählen, und eS ist mit aller Wahrscheinlichkeit zu erwarten, daß in WormS Anwalt Lehne an seine Stelle tritt. Er gehört zu den hervor ragendsten Advocate» unserer Provinz, und sein Nam« hat einen guten Klang in Rheinhessen. Lehne's Vater war allgemein geehrt und redigirte lange Jahre die Mainzer Zeitung mit Geist und Humor. In PfedderS- heim kommt Zulauf auS Oberheff«» an die Reihe, der auf dem letzten Landtag auch «in rührig« Str«it«r für die rheinhessischen Gesetzt war. — Aus »armftadt vom 24. Oct. schrribt die Deutsch« Zeitmg: „AuS der öffentlichen Anz«ige des Grasen o. Görlitz vom 19. Oct. (Nr. 299) ist bekannt, daß « bei dem Hofg«richte dahier, nachdem das selbe fein« ersten Eingabe keine Folg« gegrben, auf eine Unt«suchu»L
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