Deutsche allgemeine Zeitung : 12.11.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-11-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184711123
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18471112
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18471112
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1847
- Monat1847-11
- Tag1847-11-12
- Monat1847-11
- Jahr1847
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- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 12.11.1847
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dl einzelne Amtshandlungen' srin Wohl au«gebrach«en Toaste halt« der vorsttzende auch derBrdrängnisse In den Provinzen herrscht allenthalben ein« große Thätigkeit aus Anlaß der bevorstehenden Municipalwahlen. Die Gemäßigten wie die Progrcssisten dielen Alles auf, da- Uebergewicht zu «cingen. — Der zum spanischen Geschäftsträger in den Niederlanden vom Mi nisterium Pacheco ernannt« Hr. Manuel Morena Lopez ist abberufen und Hr. Ramon Bazo zu seinem Nachfolger bestimmt wdrdtn. Mittag schmolz die wichtige Kunde dahin zusammen, daß der König die Oeffenllichkeit der Gerichtsverhandlungen bewilligt und eine freier« Be wegung der Presse versprochen hohe. (Ntt 313.) Oer Wille, noch mehr zu bewilligen, sei, wenn nicht vorhanden, doch ausgesprochen gewesen; aber auch rin absoluter Monarch stehe in dem socialen Europa nicht allein, um ohne Rücksichten auf Andere zu gewähren, wozu er selbst geneigt sei. So habe eine nichtofficielle Aeußerung des Fürsten gelautet, wird versichert. — Hier sind die Straßen von Gpielmännern, Singenden Md ungarischen Patrouillen durchzogen ; das war immer so. In den Theatern ist es still und leer,- die Billeggjatur ist bei dem köstlichen Herbstwetter noch nicht zu Ende, und Fremde scheinen in diesem Augenblick« diesen Strich verlassen zu haben, wogegen cs in Rom von ihnen wimmeln soll. Nor durch die augs- hurger Zeitung weiß man hier von den Anfällen aus die Host in den Straßen der päpstlichen Delegationen; hier herum ist All«S sicher. Heute ist freilich Aller-Seelen, gestern war Aller-Heiligen und vorgestern ward die neue Kuppelkirche zu Ehren des heiligen BorromauS ringeweiht, ja in wenigen Tagen ist die Säcularfeier des Heiligen, zU des das Land volk von weit umher nach Mailand strömt» diese kirchlich - cerrmonielltn Bewegungen gehen indeß ruhig in alter Art vorüber. London, 6. Nov. Aus «inbsor wird gemeldet, daß der Hof wegender Versamm lung des Parlaments am 18. Nov. den Besuch von Osbornehouse bis zu Ende des Monats verschoben habe, indem eS die Absicht der Königin sei, die Eröffnung der Session persönlich vorzunchmen. In OSborne- house werde die königliche Famili« dann bis kurz vör Weihnachten verweilen. — OaS Dircctorium der Ostindischen Eompagnie hat dem neuen Ge- neralgouverneur von Britisch>Indien vor s«iner bereits gemrlde- te« Abreise dahin «in großes AhschitdSbanket gegeben, welchem mit meh peri Eäbinet-mittzliedern aych Lvrd I. Postell beiwohnte. 3» dem auf fein Wohl ausgebrachten Toafte hatte der Vorsitzende auch derBedränanUe l. DitGemeind«. I) Der Beitritt zur Semeinde erfolgt durch eine du»- drücklich« Erklärung vor dem Vorsteher und durch eigenhändige Einzeichnung d«S Ramen» in die Gemeindeliste. Bei Schreibensunerfahrenen beglaubigt der Vorsteher deren Zeichen. Jeder, der da» >4. Lebensjahr vollendet hat, mit' hin in religiöser Beziehung selbständig ist, Hann Mitglied her Gemeinde wer- den. 2) Der Austritt aus d«r Gemeinde erfolgt nur u) durch freiwillige, ausdrückliche Erklärung gegen den Vorsteher, b) bei Veränderung des Wohn orts, insofern nicht Has Gegentheil erklärt wird, 3) Alle Gewalt in Ange legenheiten der Gemeinde ruht in der gesammten Gemeinde. Die Einzelnen in der Gemeinde üben diese Gewalt nur kraft des ihnen ertheilten Auftrags au», ä) Diese Ausübung findet statt durch u) Gemeindeversammlungen, d) A-lteste, v) Geistliche. II. Gemeindeversammlungen. 5) Die Gemeindeversammlungen sind entweder ordentliche oder außerordentliche. Di« erste«» finden regelmäßig an Gemeindeversammlungen. 32) Wird diese Entfernung durch unverschuldete Unfähigkeit nvthwendrg, so treten die Bestimmungen der Landesgefetze über Pfnsionirung der Staatsdiener ein. V. Die Erbauung. 33) Jeden Sonntag Vormittag hält der Pastor eine Predigt, eingelcitet und beschlossen durch Gebet und Gemeindegesang., 3t) Irden Sonntag Nachmittag, Vie Lage der Gemeindeversammlung <ß 5) ausgenommen, findet die Erbauung in ähnlicher Weise statt. 35) Rach Be- dssrsUiß werden auch Erbauungsstunden an Wochentagen gehalten. 3ti) Je den ersten Spnntag des Monats nach der Vormittagserbauung ist Laufe, in Gegenwart der Gemeinde. 37) Jeden letzten Sonntag im Monat, zum Schluffe der VormittagSerbauung, AbenvmählSfeier in Gegenwart der Ge meinde, 38) Ani Palmsonntag ist Einsegnung der Jugend Außer dem Pastor spricht int Ramen der Gemeinde einer der AeltesttN zu den jung«» Christen. 3H Dje Lrauung geschieht in der Regel vor der Gemeind«, äst) Wir feiern die üblichen christlichen Festtage. VI. Vermögen. äI) Dq»,Vermögen der Gemeinde entsteht auö den Gaben freier Liebe, äH) Äfft lztzfen Monate des Jahr«- bestimmt jeVeSMit- glied seinen Geldbeitrag für däö Nächste Jahr- Derselbe wird viertMht- sich erhöbe». 13) Zwangsbeitreibung der verheißenen Beiträge findet iiir- statt, 11) Alle Gemeindeämter werdcn unentgeltlich verwaltet. 15) Der Pasto« empfängt ein bestimmtes Geyalt. Für einzelne Amtshandlungeni jedem ersten Sonntag im Monate Nachmittags statt, die letzter» auf Be schluß her Nettesten öder auf schriftlichen Anttag eines Zehntel» der stimm fähigen Mitglieder der Gemeinde, 6) Jeder Mitglied, welche» baS 2". Jahr vollendet hat, ist stimmfähig. 7) Wer durch Wort oder Lhat den Zwecken dtr Gemeinde entgegenwirkt, geht bt« Stimmrecht» verlustig, Di« Entschei dung hierüber steht nur der Gemeinde selbst zu. 8) Die Mitglieder ohne Stimmrecht können bei her Gem«i»h«versammlung zugegen sein. ") Zu ei nem gültigen Beschlusse sind zwei Drittel der anwesenden Stimmen erfoder- lich. Bei einer außerordentlichen Versammlung ist noch die Bekanntmachung durch die Zeitung Tag« vorher unter Angabe de« zur Berathung kommenden Gegenstände« nochwGvig. Eine Vertretung findet nicht statt, 16) Das . Recht, Anträge zu stellen, ruht bei den Nettesten, inSgesammt und einzeln, unh bei der Gemeind«, insofern des Einzelnen Antrag von fünf andern Stim men unterstützt wird. (z. 18.) II) Beschlußnahme über einen Antrag kann nur erfolgen, wenn derselbe in der vorhergehenden Versammlung ge stellt worden ist. 12) Die Beschlußnahme muß vertagt werden, wenn ein Drittel der Stimmen diesen Antrag stellt. Solche Vertagung ist nur einmal zulässig. 13) In der Gtnieindeversammlung am erste» Sonntag im Februar d«S neuen Jahres wird der HaupHrricht über die Zustände der Gemeinde ab gestattet, vom Kaffenführer Rechnung gelegt, der Etat für dar neue Vcr- waltuttgtjahr beschlossen und die neuen Wahlen werden vorgenommen. Hl. Die Seltesten. I-l) Die Gemeinde wählt außer dem Pastor (§.30) Wölf A«lteste. Mit dem WachSthume der Gemeinde steigt diese Aqhl. 15) Aelt«st«n wählen aus ihrer Mitte auf ein Jahr a) einen Vorsteher und «ffen Stellvertreter, b) einen Schriftführer und zwei Stellvertreter, o) ei nen Kassenfsihrer. Die übrigen Nettesten theilxn sich in die Armenpflege. 18) Zu den Versammlungen der Nettesten hat jedes Gemeindeglied Zutritt. 17) Die Aelttsten sind die Bevollmächtigten und Vertreter der Gesellschaft Nach außen hin. 18) Den Nettesten liegt ob, s) hie Anträge für die Ge meindeversammlung vorzubereiten, b) die gesetzliche Ordnung zu überwachen, o) da» Vermögen zu verwalten, 6) die HülfSleistungen an die Bedrängten zu leisten, e) die einzeln«» in der Gemeinde sich darbietenden Kräfte zur Thätigkeit für das gemeine Beste herbeizuzithen, k) dem Geistlichen mit ih rem Beirathc zur Seite zu stehe», g) im Erledigungsfalle den Candidaten für daß Pfarramt in Vorschlag zu bringen. Wirb von einem Zehntel der stimmfähigen Mitglieder per' Gemeinde ein bestimmter Geistlicher schriftlich alö zur Wahl zu stellen den Aelttsten angezeigt, so haben diese venstlben mit in Vorschlag zu bringen. iS) Die Nettesten haben in Bezug auf jede« Gemeinhemitglieb das Recht der Vorhaltung, inSgesammt oder durch eigen aus ihrer Mitt« Beauftragten. Ihre Rächt dabei ist lediglich geistiger Art. 20) Die Aelttsten sind ein Schiedsgericht für Streitigkeiten unter den Ge- intindtglitdern auf Antrag der Betheittgten. 21) Jeder Aelteste hat eine Stimme; Stimmenmehrheit entscheidet) bei Stimmengleichheit entscheidet dje Stimme des Vorstehers. 22) Die Nettesten haben viedteljährlich in einer Gen«rglversammlung von den Beschlüssen ihre» Wirkungskreises Bericht zu geben. 23) Der Vorsteher führt im Namen der Aelttsten mit Zuziehung d«S Schriftführers den Briefwechsel der Gemeinde. 21) Der Vorsteher führt die Gemeindeliste und empfängt die Einzeichnungen (§. I). 25) Hm Jah resschluss« fichtidet die Hälfte d«r Aeltesten au«, im ersten Jahre durch Aus losung; die ÄuSscheidenden sind erst nach Ablauf eines Jahres miedet wählbar. IV. Der Geistliche. 26) Der Pastor soll ein auf derMipersitgt ge bildeter Gott«Sg«lehrter sein, der genügende Zeugnisse beibringt. 27) Er wird auf Vorschlag der Aeltesten (§, >8) nach gehaltener Probepredigt von zwei DrittheiltN der Stimmen der Gemeindeversammlung quf Lebenszeit ge wählt. (§. 8 und II ) 28) Die Einführung geschieht durch die Aelte ¬ sten. 29) D«S Pastors Aufgabe ist die Erbauung der Gemeinde durch die Predigt, die Lause, die Confirmation, das Abendmahl, die Trauung, auf Erfodern die Leichenrede, endlich der religiöse Unterricht der Jugend. 3") Der Pastor ist alS solcher einer der Aeltesten, aber ohne Stimmrecht. 31) Aus dem Amte entfernt kann der Pastor nur werden durch einen Beschluß von drei Biertheilen der Stimmen in drei aufeinanderfolgenden ordentlichen wird nicht« entrichtet. »6) Die Benutzung der Plätze in der Kirche ist un entgeltlich. Wenn die christliche Gemeinde die Formen dieser Verfassung mit dem rechten Seist erfüllt, mit dem Geiste b«r Freiheit, Wahrhaftigkeit, »ruder- lieb,, wie derselbe in Jesu» Ehrist«« lebendig geworden ist, dann wird die Gemeinde annähernd Da« Reich Gott«« darstellen. Dazu h«lfe Gott!" z Königsberg, 8. No». Soeben läuft hier di« Nachricht von tin«r in Tilsit bcgangtnen Wtchstlfälschung «in, und man fürchlrl sehr, daß der Umfang der Fälschungen sehr bedeutend ist, und auch leipziger Häuf« davon berührt werden könnten, da der Fälscher, ein Manufactur- waarenhändler, dort Geschäftsverbindungen hat. Der Fälsch«, Kaufmann F., war einem hiesigen Kaufmann« Z. 5V Thlr. schuldig und überschickte diesem einen Wechsel über 1200 Thlr., aus iss. F, in Brrlin, indosfirt von L. in Tilsit, und erhirlt darauf 1120 Thls. herausgrzahlt. Bei dir Präsentation des Wechsel» stellt« sich der B«lrug sofort heraus, und drr Fälscher ist flüchtig grworht». — Vorgestern Nachmittag lief hier «in dr«i- mastig«» Schiff vom Stap«l, 309 Last groß, das auf den Namen d«s bekannten vr. Johann Jacoby getauft worden ist. — Die Kölnische Zeitung läßt sich au» tSie»«n vom 5. Nov. schrei ben, der jetzige Papst habe die bekannt«», namrntlich zur Zrit drSM- n«r Streites viel besprochenen, auf die Bulle von 1h. Jul. 1821 gestütz ten Ansprüche der katholischen Kirche in Preußtn, in Betreff ihrer auf die Dtaatswaldungen zu fundirenden Dotation, nunmehr wieder aus genommen- Weiter heißt «s: „Wir hören aus der zuverlässigst«« Quill«, daß von Sritty des Papst«» hi«r ein« Mahnung emg«gang«n ist, worin rr die' Erfüllung dieser bestimmten, früher von Seiten d«S Königs von Preußen übernommenen Verpflichtung fodert. Er hat den Fürstbischof von Bres lau, Melchior, zum Commissar zur Betreibung dieser Angelegenheit er nannt und, wie schließlich hinzugefügt wird, demselben di« BttleauNg der kavultatos (Befugniß, bei der Beichte und der Eingehung von Men un ter Verwandten Dispens zu ertheilcn) als Lohn für den hierbei zu be weisenden Eifer in Aussicht gestellt. (Wie vetlauttt, soll dir Mkgttrung entschlossen sein, der Federung des PapstrS zu entsprech««.)" — Der zwischen dem fürstbischöflichen Generalvicariatamt in »raAtq« und dem Secrctair 'Nidehki schwebende Criminalproceß ist noch nicht zu Ende. Drr Angeklagte hat die Appellation ergriffen und «ine von Mül ler-JochmuS ausgearbeitete Berlheidigungsschrist überreicht. (B. Z.) uJütland, 2. Nov. Heute Morgen wollte man von gestern aus Turin hier «»gekommenen, wichtigen Nachrichten wissen, Piemont habe eine Constitution durch ein Motu proprio des Königs «halten. Heute d»« moral dir A schirm fahrt «nd 8 tion, Zn dl sutchts stamm Augen Calam of Da ripnehl die de zcchlrei Artikel läge vl des A> aufgab hauswl fiel, vi Guinee kich übl sie gern aber N Mann dir Hoj «erden Drohfle kleiner litiker. sein Pl — 8 drt, dal der» ss damit, Gesund arft Hal Languc Sterben tutionne kleines I Bizoin I armen 8 Autun « Rrforml widmet diente m Ldilon - fang ! ui nier-Pa der Refl «oNfiituti welche b dGksichk. «Hr einig U ßit C Htutivne ei« erster etscheiner war also fiitutione HM. Du vttainetä ist viel d fer Speis da» Unr« nastischen - D! man erzä Wurf de» legt w«d . r Iw DasOff
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