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Illustriertes Tageblatt : 08.07.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939-07-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480541256-193907082
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480541256-19390708
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480541256-19390708
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungIllustriertes Tageblatt
- Jahr1939
- Monat1939-07
- Tag1939-07-08
- Monat1939-07
- Jahr1939
- Titel
- Illustriertes Tageblatt : 08.07.1939
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Ausgabe L mit » Dre»de«-A., Marienstraße 26, Fernspr. 28790/ Dresden-Blasewitz, Tolkewitzer Str. 4 Fernspr 31307 Sonnabend/Sonntag, den S./9 Juli Rr. 157 19S9 Zunehmende englandfeindliche Demonstrationen im Fernen Osten Stätte der Gerechtigleit.und Strenge 6 Seltreich Fünf Jahre Deutscher Volksgerichtshof Unser bulgarischer Gast hat ms wieder verlassen V L -r 5- l-i k I >P o f^I o 51-QI_l-^ -VL 8 U' Durch »ie Wucht de» anftürmenden Wasser» wurde der Dorstetch in Döbra durchbrochen und läßt in einem großen Wasserfall ba» Wasser zu Dal schieße«. die die Reichshauptstadt dem scheidenden bulWa- rischen Staatsmann bereitete. Auf dem Bahn hofsvorplatz hatte sich eine besonders große Menschenmenge versammelt, die mit lauten Heilrufen und deutschem Gruß Ministerpräsi dent Kjofseiwanoff begrüßten. Reichsaußenminister von Ribbentrop beglei tete den Ministerpräsidenten znm Salonwagen, vor -essen Eingang sich die beiden Staatsmän ner in langem, freundschaftlichem Gespräch verabschiedeten. Dann bestiegen die bulgari schen Gäste den Salonwagen. Unter den Klängen der bulgarischen Nationalhymne fuhr der Sonderzug, der den bulgarischen Minister präsidenten zunächst nach München bringt, langsam aus der Halle. Das Ergebnis des Nach dem 1. Oktober 1936 ist hinsichtlich -er Zuständigkeit des Volksgerichtshofes insofern eine Aen-erung eingetreten, als das Reichs- kriegsgericht zum obersten Gerichtshof für die Militärgerichtsbarkeit erklärt wurde. Die Zu ständigkeit des Volksgerichtshofes besteht also für Hochverrat und Landesverrat, soweit nicht der Zuständigkeitsbereich der Militärgerichts barkeit berührt wird. Daneben werden vom Volksgerichtshof noch einige andere Verbrechen abgeurteilt, die das Wohl des Reiches unmittelbar berühren, z. B. die Wehrmittelbeschädigung in besonders schwe ren Fällen, besonders schwere Fälle der Nicht anzeige geplanter Verbrechen, sofern es sich um Hochverrat, Landesverrat oder besonders schwere Fälle der Wehrmittelbeschädigung handelt, «nd Wirtschaftssabotage nach dem Gesetz vom 1. De zember 1986. Am Montag findet im großen Sitzungs saal des Volksgerichtshofes in Berlin die Feier -es fünfjährigen Bestehens dieser für den Bestand des Reiches und die Sicherheit des Volkes hochbedeutsamen Stätte deutscher Rechtsprechung statt. Das deutsche Volk hatte mit dem Rechts system der Weimarer Republik zu schlechte Er fahrungen machen müssen und nur allzu deut lich am eigenen Körper gespürt, wie sich das hochverräterische Treiben roter Agenten, die ja durch die System-Gericht« kaum erfaßt wurden, verhängnisvoll auSwtrkte. Nnr ein plastisches Beispiel für die Behandlung der Landes- und Hochverräter durch da» Weimarer Regime: Das alte Gesetz kannte für Vorbereitung zum Hochverrat nur eine Höchststrafe von drei Iah ten Zuchthaus, Gefängnis oder Festungshaft. Der nationalsozialistische Staat hat hier das Uebel an der Wurzel gepackt und entsprechend dem Grundsatz, daß die Treue zu» Bolk das »berste Gebot jedes Volks» genossen ist, entsprechende Strafen für diese allerschwerste« Verbrechen seftgesetzt. Durch das Gesetz vom 24. April 1934 wurde eine abschließende Neuregelung der Bestrafung des Hochverrats und Landesverrats erzielt, indem grundsätzlich die Todesstrafe für die wichtig sten Berratsbeständ« angedroht wird. Der Ver such des Hoch- und Landesverrats wird in fast allen Einzeltatbeständen unter dieselbe Strafe gestellt wie die vollendete Tat. Die Zeit, in der man den Landesverräter als „Ueberzeugungs- täter" behandeln zu müssen glaubte, ist endgültig vorbei Bulgariens Ministerpräsident und Außen minister Kjosseiwanoff hat nach seinem drei tägigen Staatsbesuch am Freitag um 18.08 Uhr die Reichshauptstadt im Sonderzuq wieder ver lassen. Reichsaußenminister von Ribbentrop gab dem bulgarischen Staatsmann das Geleit zum Anhalter Bahnhof, auf dem sich wieder viel« führende Männer des Dritten Reiches zur Verabschiedung eingefunden hatten. Der Reichsminister des Auswärtigen über brachte Ministerpräsident und Frau Kjossei wanoff die Grüße des Führers. Die im Weltkrieg so bewährte deutsch-bul garische Freundschaft kam wieder in den herz lichen Abschiedskundgebungen zum Ausdruck, ES war deshalb verständlich, daß -er Volks- gerichtshof, nachdem er sich zwei Jahre hindurch bewährt hatte, durch das Gesetz vom 18. April 1986 zum ordentlichen Gericht im Sinne des GVG. erklärt wurde und seine selbständige An- klagebehörde in dem Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof erhielt. Jede noch so äußerlich geringfügige Erschei nung staatS- und volksfeindlicher Kräfte muß bis zur letzten Ursache verfolgt und in ihrem letzten Zusammenhang gesehen werden. Das bedingt ei«e genaue Kenntnis aller staatsfeind lichen Organisation««, deren Mittel und Metho den ausführlich studiert werde« müssen. Dabei hat -er verantwortliche Richter oder StaatS- amvalt immer in Verbindung mit den anderen Abwehrorganisationen zu arbeiten. Aus diesen Erwägungen erfolgt auch die Heranziehung ehrenamtlicher Mitglieder zum Volksgerichtshof, -ie aus der Partei und ihren Gliederungen sowie -er Wehrmacht un- Polizei kommen und auf die Dauer von fünf Jahren ernannt werden. Das Verhältnis der Berufs» «nd Laien richter verleiht dem Volksgerichtshof eine inuere GesäAoffenheit ««d Sicherheit und gibt ihm die Möglichkeit, aus Grund ein» geheuder Sachkenutuis den Kampsmethoden der Hochverräter uud Landesverräter ent» gegenzutreten Es wurde bereits erwähnt, daß der Volks gerichtshof die erste und letzte Instanz für Hoch verrat und Landesverrat ist. Gegen seine Ent scheidungen ist kein Rechtsmittel zulässig. Auzeigeuprei» i Die sechsmal gespaltene Mtllimeterzeile (46 mm br.) oder der« Raum dostet 16 Pfg., einschließlich „Dr»d- ner Reue Press«- swöcheMlich einmalig) 20 Pfg.; die viermal gespaltene Milltmeterzeile tm Textteil (72 mm breit) oder deren Raum 80 Pfg.. ekim schließlich „Dresdner Neue Presse- swöcheMlich «Och malig» 40 Pfg. — Für Erscheinen der Anzeigk» au bestimmten Tagen «nd Plätzen, ebenso für Anzeigen, welche durch Fernsprecher ausgenommen werden, wird deine Gewähr übernommen. Nach- laßanspruch erlischt bei Konkurs oder Zwangsver gleich des Auftraggebers. - Erfüllungsort für Lieferuun und Zahlung ist Dresden , Derlagsort: Freital > auf tönernen Füßen London, 8. Juli sRadio). Die Londoner Morgeublätter berichte« empört über die antibritischen Demonstrationen in Japan, in Tientsin und Schanghai aus An laß des dritten Jahrestages des Sriegsbeginns zwischen Japan und China. Der „Daily Tele» graph" weiß aus Tientsin zu berichten, daß bei de« chinesische« Demonstrationen die völlige Blockade der britischen Konzession and der Ab bruch aller wirtschaftlichen Beziehungen zu Großbritannien gefordert worden sei. Die De* »««steauleu hätte« Flugblätter verteilt, aus de«e« die Rückgabe des britische« Gebiete« au China gefordert »erde. Elbtal-Abendpost DocheltuUmd Elbmupresse Di» Wolkenbruchkataftrvphe im Setdewitztal Htor hat das über die Ufer getretene Wasser der Seidewitz deu Weg vollkommen ausgeriss uu- die niedriger gelegene« Wohnungen vollkommen überschwemmt Bor dem Hause » ., Kletschermetster» riß die Flut «tu tiefe» Loch, in da» »er Meister selbst mit -tueiugertffe» w«u Erscheint tägl. mit Aurnahme der Sonn- u. Feiertage. Der Bezugspreis beträgt monatlM. 2.-, einschl.2bdis3b Pfg. Trägerlienach Bezirk; durch dir Post bezog, mon. M. 2 —ohne Austellged.,etnschl. 30 Pfg. Postgeb. Preis der Einzelnummer 10, Sonnadd.-SonM-Nr.1b Pfg. Für unverlangt eingefandte Beiträge und Bilder wird keine Gewähr übernommen. — Für Fälle höherer Gewalt, Be» triedsstörung usw besteht kein Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder Rückerstattung des Leseaelde». Verlag Liemens Landgraf Nachfolger, W. Stolle (Stolle-Verlag,. Freital, Gutendergstr. 2-6, Feruspr -Sammetnurnmer Dresden 67288b. — Nieder lassung Dresden, Marienstr. 26, Fernsprecher Nr 287S0 ——. Drahtanschrift Stolle-Verlag.
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