01 Deutsche allgemeine Zeitung : 22.07.1851
- Titel
- 01
- Erscheinungsdatum
- 1851-07-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18510722010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1851072201
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1851072201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1851
- Monat1851-07
- Tag1851-07-22
- Monat1851-07
- Jahr1851
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- 01 Deutsche allgemeine Zeitung : 22.07.1851
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Dienstag. Erste Ausgabe. Vormittags 11 Nhr. 22. Juli 18S1. EeiPttg. Di« Zeitung ««- scheint täglich zwei mal und «Ird »utgegeten in Eeipglg Vormittag« l l Uhr, Abend« « Uhr j in Dresd«« Atend« b Uhr, Vormittag« 8 Uhr. Preis für da« Vierteljahr I Thlr.; jede einzelne Rüm mer l Ngr — Nr. 371. -— DtllWt AllgtMtinc Zeitung. -Wahrheit uud Recht, Freiheit und Gesetz I» Zu beziehen durch alle Post ämter de« In- und Au«lande«, sowie durch bie Erpedttionen in »ripsig (Querstraße Nr. 8) und »rrsde« (bet L. Höckner, Neustadt, An der Brücke, Nr. s). Zniertionsgebühr für den Naum einer Zeile 1 Ngr. Deutschland. -^Frankfurt a. M., 20^ Juli. Manche Blätter haben unsere An gaben über die Arbeiten der BundeSmllitaircommission und über die bundeSmilitairlschen Anordnungen und Vorsichtsmaßregeln bestritten. Diese Blätter wissen wol, was sie thun, denn sie wollen die Wahrheit nicht inS Publicum dringen lassen. Wir fragen nun aber, wozu der Befehl dient, welcher an den FestungScommandanten von Ehrenbreiten- Sein, den bekannten Oberst v. Griesheim, ergangen ist, die Festung schleu nigst und aufs vollständigste mit allem Bedarf zu versehen? Wir fra gen Wetter, wozu die unerwarteten Inspektionen von Bundesfestungen dienen, warum unlängst General Gumppenberg ganz unerwartet in Lan dau ankam und die Festung genau inspicirte; warum ein österreichischer General vor kurzem ebenso unerwartet in Mainz zu demselben Zwecke eintraf? Wir fragen weiter: warum die österreichische Besatzung in Ra statt, welche ursprünglich auf 1200 M. beschränkt war, nun schon auf 3000 M. angewachsen ist und warum noch Verstärkung auS Oesterreich tn Rastatt erwartet wird? Ist eS nicht auch so gut wie festgestellt, daß in Zukunft der Kommandant von Rastatt kein badischer, sondern ein österreichischer General sein soll? Ist nicht auch schon Befehl gegeben, daß alle Bundesfestungen mit allem Vorrath versehen und daß die Be satzungen derselben completlrt werden sollen? Sind das nicht schon mi- litairische Maßregeln genug? Das ist aber nur der Anfang. .Wenn sich der österreichische und preußische Kommissar bei der BundeSmili- taircommisston wochenlang auf eine Festungsinspektion von hier fortbe geben (s. Ulm), so kann man wol voraussetzen, daß sie hier mit den hauptsächlichsten Anordnungen schon fertig sind. — Man schreibt der Allgemeinen Zeitung ans Frankfurt a. M. vom 18. Juli: In der gestrigen BundeStagSsitzung stellte Oesterreich den Antrag: daß der Bund die „Grundrechte des deutschen Volkes", wie sie durch die „provisorische Centralgewalt für Deutschland" publicirt seien, für aufgeboben erkläre; ferner, daß er jeder deutschen Re gierung aüfgebe, diejenigen Bestimmungen in ihrer Verfassung und Ge setzgebung anfzuheben, welche auS jenen Grundrechten in diese überge gangen stien. Weiter hat Oesterreich den Antrag gestellt: der Deutsche Bund möge erklären, der Gesammteintritt Oesterreichs in den Bund sei für diesen eine innere Frage, in welche er keine Einmischung zulaffe." (Die Abweisung deS Protestes der englischen und der franzö sischen Regierung ist bereits einstimmig beschlossen worden. Nr. 369.) Endlich darf man auch der Veröffentlichung der Bundestags. Verhandlungen wieder entgegensehen. Der Antrag deS Prästdialge- sandten, eine Redaktionskommission niederzusetzen, um theilS gedrängte Protokollauszüge, theilS Beschlüsse der Publicität zu übergeben, hat die allgemeine Zustimmung erhalten. In einer andern Korrespondenz desselben Blattes heißt eö: Einer Ihrer hiesigen Korrespondenten schrieb Ihnen von einem gemeinschaft lichen Anträge Oesterreichs und Preußens auf Niedersetzung einer Bun- descentralpolizet. So weit sind wir jedoch noch nicht, können aber so weit kommen. Beide Mächte haben nämlich auf viel mehr angetra gen als auf eine solche Bundeseentralpolizei, oder, nach Andern, Bun- descentraldirectorium, als dessen künftigen Sitz man sogar schon Leip zigs?) nennt; sie haben den allgemeinen Antrag gestellt, daß sich die Bundesversammlung für kompetent erklären möge, die Verwaltung und Regelung der innern Angelegenheiten Deutschlands ganz und unmittel bar in ihre Hand zu nehmen; und unter den Maßregeln, welche in der Begründung deS Antrags tn Aussicht gestellt sind, nachdem der Bund sich diese Kompetenz beigelegt hätte, kam unter Anderm auch jene Bun descentralpolizei vor. Oesterreich und Preußen wollten ihren Antrag sogleich zur Abstimmung und Annahme bringen, und nur die Erwägung hielt die übrigen Gesandten ab, diesem Ansinnen nachzugeben, daß sie sich zu Souverainen ihrer Souveraine machen würden, wenn sie An trägen beistimmten, von denen ihre Regierungen nicht vorher Kenntniß hätten. — Die Weser-Zeitung berichtet auS Frankfurt a. M. vom 17. Juli: Bereits fängt die Opposition der Mittlern Staaten gegen Oesterreich und Preußen und deren verbundenes Vorgehen gegen die Freiheiten aller an. Preußen und Oesterreich haben nämlich nicht, wie die Zeitungen berichteten, einen gemeinsamen Antrag auf Nieder- sehung einer BundeScentralcommission, sondern den allgemeinen Antrag gestellt, daß sich der Bundestag für kompetent erkläre zur Ordnung der sämmtlichen, die innere Verwaltung ganz Deutschlands betreffenden An gelegenheiten, und jenes Direktorium ist dabei nur beispielsweise als eine der vielen demnächst zu treffenden Einrichtungen genannt worden. In zwischen haben die kleinen Gesandten Bedenken getragen, für eine Com- petenzerklärung des Bundes zu stimmen, durch welche Preußen und Oesterreich vermocht hätten, ganz Deutschland sofort zu mediatisiren, und zwar zum Besten weder der deutschen Einheit, noch Freiheit, sondern im Interesse des willkürlichsten Regiments deS vertrautesten Dualismus. Berlin, 2 l. Juli. Daö Korrespondenz-Bureau schreibt: Rach glaub würdigen Nachrichten, die heute auö London eingetroffen sind, ist am 16. Juli in der City versucht worden, eine Subskription auf die öster reichische Anleihe von 100 Mill. Fl. in Umlauf zu setzen, aber ohne Erfolg; die City hat die Anleihe abgewiesen. — In der neuesten Nummer deS Potsdamer Amtsblattes befindet sich eine Bekanntmachung der Regierung vom 11. Juli, wonach Milit air pflichtige durch ihre Verheirathung oder Ansässigmachung der Verpflich tung zum Dienste im stehenden Heere nicht überhoben werden. Die Geistlichen sind angewiesen, die Militairpflichtigen bei Nachsuchung deS Aufgebots hierauf jedeSmal besonders aufmerksam zu machen. — Die National-Zeitung vom 2l. Juli bemerkt: „Die Abendnum mer der konstitutionellen Zeitung vom 19. Juli enthält folgende Notiz: «Wir erfahren aus guter Quelle, daß die Zahl der subventionirteü Blättet baldigst um eins, daö bisher der demokratischen Partei ange hörte, ohne deS Postdebitö verlustig gegangen zu sein, vermehrt werden soll.» Im Interesse der demokratischen Partei fodern wir hiermit die konstitutionelle Zeitung auf, dasjenige Blatt zu nennen, von dem sie einön solchen Abfall in Erfahrung gebracht haben will. Im Falle deS - Schweigens müßten wir in der erwähnten Notiz nur eine von der Re daktion der konstitutionellen Zeitung gegen die demokratische Presse ge richtete hämische Verdächtigung erblicken." <p München, 19. Juli. Das Gesetz, die bürgerlichen Rechte der is raelitischen Glaubensgenossen betreffend, ist erschienen und dessen Inhalt der folgende. Atte Ausnahmebestimmungen, welche in den ver schiedenen LandeStheilen des Königreichs bezüglich der Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen zu den Christen in Ansehung des bürger lichen Rechts bestehen, sind aufgehoben, wie nicht minder die Bestim mung der bairischen Gerichtsordnung Cap. 10 8. 11 Nr. 5, laut wel cher die Juden von Zeugschaften in Processen ihrer Glaubensgenossen gegen Christen ausgeschlossen waren. Dasselbe gilt in Bezug auf die Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen unter sich von allen Spe cialgesetzen, Verordnungen und Gewohnheitsrechten (Ritualgesetzen), in soweit sie daö bürgerliche Recht, insbesondere daS eheliche Güterrecht und das Erbrecht betreffen. In allen diesen Beziehungen kommen für die israelitischen Glaubensgenossen die für die Christen geltenden Civil- und Proceßgesetze in Anwendung. In Beziehung auf die Bedingungen und die Form der Eingehung der Ehe sowie in Beziehung auf Ehehin dernisse und Ehescheidung verbleiben die israelitischen Glabensgenoffen auch ferner unter denjenigen besondcrn Gesetzen, welche mit ihrer Reli gion unzertrennbar Zusammenhängen. — Aus Ulm vom 18. Juli berichtet die dortige Zeitung: „Die zum Zweck commissarischer Untersuchung des Standes deö Festungsbau wesens und der Armirung des hiesigen Platzes seit dem 15. Juli hier anwesenden Angehörigen der Bundesmilitaircommission in' Frankfurt, der Generalmajor Ritter v. Schmerling, der österreichische Jngenieur- oberstlieutenant v. Rzikowski und die württembergischen und bairischen Territorialcommissare General v. Faber du Four und Oberstlieutenant v. Liel, werden noch einige Tage hier verweilen. Trotz deS fortwäh renden RegenwetterS setzt die Commission von früh 7 Uhr bis Abends 6 Uhr ihre Arbeiten fort. Die Arbeiten an der Festung werden, wie wiederholt berichtet, jetzt wieder mit großer Energie betrieben und sind im Ganzen gegen 3000 Maurer und Erdarbeiter beschäftigt. Das mo natlich Verwendete soll, ungerechnet Dasjenige, was für die Geschütz ausrüstung gebraucht wird, die Summe von 100,000 Fl. erreichen. — AuS Schwerin vom 20. Juli schreibt die National-Zeitung: Im Königreiche Preußen kann daö Weitererscheinen einer Zeitschrift unter be stimmten Voraussetzungen vom Richter verboten werden; im Königreich Sachsen kann eine Zeitschrift von der Polizei unterdrückt werden, wenn sie drei mal angeklagt ist; der hiesigen Regierung ist eö Vorbehalten, nicht allein beiden Negierungen zu zeigen, wie man „mit der Revolu tion bricht", nein, auch dem Deutschen Bunde den Weg vorzuzeichnen, auf dem allein „die Gesellschaft zu retten" ist. Daö gestern auSgege- bene Regierungsblatt enthält Folgendes:
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