01 Deutsche allgemeine Zeitung : 16.02.1851
- Titel
- 01
- Erscheinungsdatum
- 1851-02-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18510216019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1851021601
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1851021601
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1851
- Monat1851-02
- Tag1851-02-16
- Monat1851-02
- Jahr1851
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- Titel
- 01 Deutsche allgemeine Zeitung : 16.02.1851
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Sonntag. «EL. «r- fchM Mch i««i M-r wi» «ü» «0tz«-«b« k iGSt»^« »-Wg«.«» »» Kh', »«H* « Uhr! in «den»« L «ihr, DirMag» « M. »rg« fir »a« «l.Uilj-tz, » L-l». i 1«»« einzrlne N»m- mer t Ngr. LormittagS N Uhr. 16. Februar 18SL. Rk. 87. -— Deutsche Allgemeine Zeitung. «Wahrheit Und Recht, Freiheit uUd Gesetz!» Z» h«zt«he» d«ch «L« tmter »«« 3»- im» A»«la»»r«, sowie durch di« Srp«dütv»en in L«ibjiA (Quetßroß« Mr. ») MW «»»«»»»« sbrt «. ««ftld«, »» »er »rück«, Sir. »). -nsertionsgebühr für de» -kaum einer Zeil« I Rgr. Md Deutschland. Berlin, 15. Febr. Erste Kammer. Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung stand der Bericht über den Antrag deS Abg. Frhrn. v. Arnim in Betreff Schleswig-Holsteins. (Nr. 41.) Abg. v. Ar nim erhebt sich zur Begründung: Meine Herren! Der Bericht der Com mission trägt auf Uebergang zur einfachen Tagesordnung an. Dieser Bericht hat uns nicht getäuscht; schon als wir de» Antrag stellten, mach ten wir uns keine Illusion. Wir wußten, daß in politischen Fragen Die Dresdener Conferenzen. O Sdnaover» 13. Febr. In Betreff der Handelsverhältnisse kann ich mit aller Bestimmtheit meine früher«, Meldungen bestätigen, daß an ein Eingehen auf die österreichifch-bairisch-sächstschen Zollpro- jectr sowol von Preußen als auch von Hannover nicht gedacht wird und alle diesen, entgegenstehenden Meldungen entschieden falsch sind. Die BerathungeN der dritten Commission, sowie der Sachverständigen betreffen die Einführung solcher allgemeinen Maßregeln in Handels-, Zoll- und BerkehrSangelegenheitrn, die unbeschadet der vier verschiede nen Zollgebiete Deutschlands, Oesterreichs mit seinen Staaten, deS Zoll vereins, des Steuervereins und der drei nordischen Hansestädte, eingeführt werden können, ohne die Existenz dieser Gruppen auch nur im geringsten zu gefährden und eine Veränderung darin hervorzubringen. Auch ist es durchaus nicht die Absicht, die Zoll- und Handelsgesetzgebung ins Reffort der Bundesgesetzgebung zu bringet,; auch hier sollen nur einzelne Theile, die vom Zollsysteme ganz unabhängig sind, hereingebracht werden. Mag die augSburger Ällgemeine Zeitung sich von angeblich noch so gut unter richteten Correspondenten aus Dresden das Gegentheil melden lassen, und so die öffentliche Meinung für ihre sentimental-idealistischen han delspolitischen Plane ä la List zu gewinnen suchen, indem sie fromme Wünsche für Wahrheiten ausgibt: daöDruck'sche Handels- und Zollproject ist todt und begraben, Selbst Baiern scheint noch zuletzt seinen eigenen Vortheil «ingesehrn zu haben und hat den Prof. DönnigeS als Sachverständigen nach Dresden geschickt. DönnigeS ist Preuße, entschiedener Anhänger deS Zollvereins und principtell Freihändler, wie Solches aus seinen Schrif ten ersichtlich. (Unser Eorrespondent bestätigt die Nachricht von der Existenz einer französischen Note an die Höfe der deutschen Großmächte, welche sich gegen den Eintritt neuer LandeStheile und namentlich der österrei chischen Kronländer in den Deutschen Bund ausspricht, und bezeichnet die Widerlegungen dresdener Blätter gegen diese Angabe als gänzlich irrig. Die französische Note datirt aus den ersten Tagen deS Januar. Zu gleicher Zeit gedenkt er der gestern ihrem Hauptinhalte nach mitgetheil- ten englischer, Note vom 3. Dec. v. I., die analog der französischen verfährt und schließt daran folgende Sätze: „Sie sehen, daß man jeden falls eine so wesentliche Umgestaltung und Vergrößerung deö Deutschen Bundes von Seiten der beiden Großmächte, England und Frankreich, nicht so ohne, Weiteres geschehen lassen will und daß dieser Punkt nicht nur von diesen beiden außerdeutschen Mächten, sondern auch von einigen deutschen Regierungen nicht gewünscht wird; hierzu gehört vor allen Din gen unsere Regierung, welche einer derartigen Vergrößerung des Deutschen Bundes Mit slawischen Elementen entschiede«, abgeneigt ist ünd Alles aufbie ten wird, um diesen Plan zu hintertreiben. Uebrigens werden sich noch mannichfache andere Schwierigkeiten herausstellen, die dem Zustande kommen der neuesten Plane der beiden deutschen Großmächte hinderlich sein werden.") — Die Nene Preußische Zeitung sagt: Es handelt sich in Dresden um die rechtliche Anerkennung und Constituirung eines faktischen Zu stand e S, und Das wird hier schwerlich durch Beschlüsse zustandegebracht. Die Mittel- und Kleinstaaten lassen thatsächlich die Suprematie von Preußen und Oesterreich wöl gelten; wo eö aber darauf ankommt, dieses faktische Verhältniß in die rechtliche Form einer bevorzugten und prädo- minirenden Stellung zu bringen, häuft sich der Widerspruch von allen Seiten. Noch so vielfache Berathungen werden schwerlich dahin führen, daß im Interesse einer Kräftigung der Centralgewalt freiwillige Ent- äußerungen formeller Rechtsansprüche eintreten. Hier können nur That- sachen entscheiden, und diese werden seinerzeit mit innerer Nothwendig keit das Unerläßliche zustandebringen. Schleswig-Holstein. Die stuttgarter Deutsche Kronik enthält folgende „Darstellung der voll dem Grafe«, v. Sponneck in Wien und Berlin vorgeschlagenen Grundlagen einer Ordnung der Angelegenheiten vonSchleS- wig-Holstein": I) Die verschiedenen Staaten, welche gegenwärtig unter der Krone Däne mark stehen, bilden eine Föderativmonürchie, deren Theile unter der Herrschaft desselben SouverainS vereinigt sind. Die Marine und die Flagge sowie die Vcr- tretung durch Diplomaten und Cönsularagenten sind für alle diese Staaten ge meinschaftlich. 2) In allen diesen Staaten besteht ein einzige« und gleiche« Sy stem der Zölle, der Händcl-gesetzgebung, der Schiffahrt, der Posten und der Münze« ausgenommen hiervon ist da« Herzogthum Lauenburg in Beziehung auf die Zölle uüd die Vcrtheilung der öffentlichen Schuld. Die Herzogthümtr Holstein ünd Lauenbürg bilden, wie bisher, einen Theil de« Deutschen Bunde«. Dieselben hüben ihre besonder» Landtage, auf welchen in Vereinbarung mit der Autorität de« SouverainS alle Angelegenheiten der inner« Verwaltung verhandelt werben. Jede« der Herzogthümeb ist gehalten, verhältnißmäßig zu dem für da« gemein schaftliche Interesse und die gemeinschaftliche Ordnung erfokerlichen Aufwand bei zutragen. Da« Budget diese« Aufwande« wird in bestimmter Weise festgesetzt und nicht mehr der Berathung der Landtage unterstellt. Die Art der Erhebung die se« Beitrag« wird durch die Landtage und die Regierung de« SouverainS bestimmt. 3) Zu den Berathungen über alle Fragen de« gemeinschaftlichen Interesse« wer den Abgeordnete der Herzogthümet Holstein und Lauenburg, welche in Kopenhagen ihren Sitz haben, ist gleicher Anzahl und mit demselben Antheil beigezogen, wie die dänischen Käthe und Minister. Gesetzentwürfe von allgemeinem Interesse, ins besondere diejenigen, welche sich auf Zoll- und Postverhältniffe beziehen, werde» vorläufig in Ausschüssen geprüft, welche au« Mitgliedern de« dänischen Landtag« - und der Landtage von Holstein und von Lauenburg in gleicher Zahl zusammengesetzt sind. Da« Resultat, welche« nach diesen Vorberathungen festgestellt wird, wird der Abstimmung jedes Landtag« abgesondert unterstellt. Die Borlagen von Gesetzentwür fen werden al« nicht geschehen betrachtet, wenn dir Mitglieder der Ausschüsse sich nicht darüber verständigen, und e« bleibt in diesem Falle bei dem bisherigen Zu stande. 4) DaS Herzogthum Schleswig erhält »inen besonder» Landtag mit legisla tiven Befugnissen und einer abgesonderten Verwaltung; in dem Wirkungskreise dersel ben ist begriffen: s) die Civil- und Criminalgesrtzgcbung, b) die Polizei und die Recht«, pflege, v) der öffentliche Unterricht und die Kirchenangelegenheiten, 6) die Gemeinde verwaltung, s) die Anordnungen in Betreff der industriellen Verhältnisse, 1) das besondere Budget des Herzogthum« und die Bestimmung über die Erhebungsart der Auflagen, welche den verhältNlßmäßigen Antheil Schleswig« an bem Auf wande für da« gemeinschaftliche Budget der Monarchie betreffen. Die beiden Na tionalitäten , aus denen die Bevölkerung von Schleswig besteht, sind vollkommen gleichgestellt in Betreff ihrer Rechte und Befugnisse. 5) Die bewaffnete Macht von Schleswig bildet einen Theil der dänischen Armee und ist derselben Einrich tung und Verwaltung unterworfen. In Betreff der gemeinschaftlichen Interessen Schleswigs und Dänemark« findet gleiche Gesetzgebung und Verwaltung statt und der Landtag von Schleswig vereinigt sich zu diesem Zwecke mit dem von Däne mark. 6) Die gemeinschaftlichen Beziehungen von Schleswig und Holstein be greifen: s) die Benutzung des Eiderkanals, d) die Einrichtung der Feuerversiche rungsgesellschaften, o) die Universität Kiel für den deutschen Theil von Schles wig, tl) die Taubstummenanstalt und die Irrenanstalt in Schleswig und das Dc- ttntionshaus in Glückstadt, den Ritterstand, soweit er eine rein sociale Einrich tung ohne öffentliches Attribut ist und die adeligen Capitel. Alles wa« die Ver waltung dieser Einrichtungen und die Vertheilung der Ausgaben, die sie verur sachen, sowie die Einnahmen, die sie abwerfen, betrifft, bildet einen Gegenstand der Vereinbarung zwischen den Gesetzgebern der beiden Länder Schleswig und Hol stein. Die hier aufgezählten,Vorschläge werden der Prüfung einer Versammlung von allen Theilen der Monarchie gewählter Notabeln unterstellt, welche der König von Dänemark beruft und in Gemeinschaft mit welchen diesem Entwürfe die für nothwcndig erachteten Beschränkungen oder Entwickelungen beigefügt werden. Dio Zahl der Notabeln von Schleswig beträgt die doppelte Zahl derkr von Dänemark, in der Art, daß jene für sich allein die Hälfte der allgemeinen Versammlung bilden. — Aus Rendsburg vom 14. Febr. berichtet man den Hamburger Nachrichten, daß im Kronenwerk dänisches Zollpersonal instal- lirt, der Kanalzoll demnach von Dänemark ocrupirt sei. Die Verlegung der Zollinie an die Eider sei in allen Theilen zur Ausführung gebracht und dänische Dragoner liegen zur Deckung der Eider- und Kanallinis in allen anliegenden schleswigschen Dörfern. — Die jetzt von Jürgens redigirte Hannoversche Zeitung brachte jüngst einen auch von uns mitgetheilten Artikel, in welchem daS neueste Verfahren Hannovers in der schleSwig-holsteinischen Sache gerechtfertigt werden sollte. Es kam darin eine Stelle vorhin der die Diöciplin deS schleswig-holsteinischen Heeres in schroffsten Zweifel gezo gen wurde. Heute bringt die Deutsche Reichs-Zeitung einen längem Artikel, in welchem Hr. Jürgens aufgefodert wird, Beweise sür seine Behauptungen, die selbst durch die DiSciplin und Tapferkeit der Schles wig-Holsteiner anerkennende Aeußerungen der Dänen entkräftet würden, vorzubringen, widrigenfalls der Artikel der Hannoverschen Zeitung eine ZeitungSlüge und ihr Redakteur compromtttirt sei; der Artikel könne in diesem Falle nur aus einer bezahlten Feder geflossen sein, um eine nie mals zu rechtfertigende Handlung zu beschönigen.
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