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02 Deutsche allgemeine Zeitung : 25.07.1851
- Titel
- 02
- Erscheinungsdatum
- 1851-07-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18510725027
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1851072502
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1851072502
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1851
- Monat1851-07
- Tag1851-07-25
- Monat1851-07
- Jahr1851
- Titel
- 02 Deutsche allgemeine Zeitung : 25.07.1851
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1554 zufinden, und neben der durch Art. 65 der Verfassung vorgesehenen „de- sinitiven" Zusammensetzung der I. Kammer wird daö für die II. Kam« mer bisher „provisorische" Wahlgesetz vom 30. Mai 1849 nicht, in An wendung kommen könne». Einen Anhaltepunkt für das neue Wahlgesetz böte zunächst 8. 70 der Verfassung, wonach jeder Preuße, welcher daS 25. Lebensjahr vollendet und in der Gemeinde, in welcher er seinen Wohnsitz hat, die Befähigung zu de» Gemeindewghlen besitzt, stimmbe rechtigter Urwäkler ist; allein da jene Befähigung zu den Gemeinde wahlen noch auf der Gemeindeordnung vom 11. März 1850 beruht, und von Ausführung derselben keine Rede mehr ist, so fällt anch dieser Anhaltepunkt dahin, und die Bestimmung, wer Urwähler ist, wird unter solchen Umstände» lediglich der JnterpretationSkunst Vorbehalten bleibe». ES fehlt nicht an Befürchtungen, die Regierung möchte die nächsten Au gust zlisammenlretenden Provinzialstände zur Begutachtung eines neuen, vielleicht gar die verfassungsmäßigen Bestimmungen umgehenden Wahl gesetzes herbeiziehen, wohingegen andererseits wieder ebenso der Regie rung die Absicht zugeschrieben wird, an dem Geiste deS schon erwähnten 8. 70 der Verfassung bei Abfassung des neuen Wahlgesetzes festhalten zu wollen, zumal da die etwaigen Abänderungen der Gemeindeordnung den Stand der Urwählerschast nicht wesentlich alteriren dürften. Zu der oben angegebenen Bestimmung deS 8. 70 wäre hiernach für das Wahlgesetz im Weitern laut der Verfassung maßgebend, daß je 250 Seelen der Be völkerung einen Wahlmann wählen, die Wahlmänner nach der Summe der Steuern drei Wahlabtheilungen bilden und die Abgeordneten von den Wahlmännern gewählt werden. Möglich wäre eö, daß die Pro vinziallandtage um ihre Meinung über die Feststellung der Wahlbezirke befragt würden, eine weitere Eompetenz käme ihnen aber keinesfalls zu, da nach dem Gesetze vom Jahre 1823 die Berathung allgemeiner Ge setze über Eigenthum und Personenrecht, um welch letzteres eS sich hier handelt, ihnen nur so lange zukommt, als keine allgemeine Vertretung ins Leben gerufen ist. Verfassungsmäßig würde die Regierung hinsicht lich deS neuen definitiven Wahlgesetzes den Kammern die nöthigen Vor lagen zu machen haben. Daß aber neben diesem allein richtigen und rechtlichen Wege überhaupt noch andere Vorschläge und Ansichten auf tauchen und sogar ernstlich diöcutirt werden, beweist, wie sehr der kon stitutionelle Boden noch unter unsern Füßen schwankt. Altenburg, 24. Juli. Am 18. Juli hat unser Landtag seine Thätigkeit auf einige Zeit eingestellt. Die wesentlichen Arbeiten während seines sünfwöchentlichen Beisammenseins bezogen sich auf die Berathung einer ständischen Geschäftsordnung, einer Dorfordnung und deö Etats auf die laufende Finanzperiode. Die Verhandlungen im Plenum wa ren meist friedlich, da dissentirende Ansichten in den Commissionssitzun gen ausgeglichen waren, und von keinen Interpellationen unterbrochen, daher auch in verhältnißmäßig kurzer Zeit bet fleißigen Arbeite» der Commissionen viel vollbracht wurde. Wesentliche Debatten rief bei der Berathung der Dorfordnung, welche in ziemlich conservativem Sinne gehalten ist, die Ertheilung deS Stimmrechts an die Forenser in bestimm ten Fällen — waö doch schließlich angenommen wurde — und beim Etat die Wiedereinführung der 1848 aufgehobenen Schlachtsteuer hervor. Die Schlachtsteuer wurde wiederum abgeworfen, wogegen aber freilich eine in Aussicht gestellte Minderung der 15 Brandsteuern auf 14 nicht nur nicht stattfinden konnte, sondern auch noch eine halbe Brandsteuer mehr ausgeschrieben werden mußte, zu welcher im Laufe der Finanzperiode noch eine andere halbe kommen dürfte. Eine befriedigende Abänderung in dem Personal- und Gewerbesteuergesetz ist die, daß Dienstboten und unselbständige Gewerbegehülfen vom 1. Ang. d, I." frei von der Steuer find, wodurch auch Dienstherrschaften der Verpflichtung der Steuererhebung von ihren Dienstboten oder wenigstens der Steueraufstcht über dieselben enthoben werden. Die Stempelabgaben von Spielkarten! sind erhöht worden. Einem Anträge eines bäuerlichen Abgeordneten zufolge wurde beschlossen, daß bei ungünstiger Witterung auch am Sonntage Arbeiten der Aussaat und der Ernteeinführung gestattet sein sollen. L Aus Schleswig, 23. Juli. Das Notabelnproject ist jetzt mit seinen drei Voten, die in der Versammlung übergeben wurden, nach Ko penhagen gegangen, und wird im Staatörathe nunmehr ein^ endgültige Fassung berathen werden. Daö Majoritätsvotum wurde von den sechs dänischen Mitgliedern und acht schleSwigschen abgegeben; cö spricht sich im Allgemeinen ganz für den Regierungsentwurf auö, nur verlangt es noch die Aufhebung der Institute, die Schleswig mit Holstein gemein haben soll, namentlich die Universität Kiel für den südlichen Theil Schleswigs, und dafür die Benutzung von Kopenhagen. Es will die gänzliche Trennung Schleswigs von Holstein und Annerirung mit Dänemark. Ein Minoritätsvotum ist von dem schleSwigschen Abgeord neten EtatSrath Prehn und spricht sich mehr für die zusammenhängen den Institutionen der beiden Herzogthümer aus; daS andere Minoritäts votum ist von den schleöwig-holsteinischen Notabeln und bemüht sich, die Rechte der Herzogthümer auf Unzertrennharkeit in seinen wesentlichen In stitutionen, doch im Ganzen sehr nachgiebig und gemäßigt darzulegen. Da »ran alle Rechte nicht stricte festhalten konnte und andererseits auch nicht zuviel vergeben wollte, so leidet dieses Votum in seinen Speciali- . täten häufig an Widersprüchen und Unklarheiten. Jedenfalls unterliegt eS keinem Zweifel, daß beide Minoritäten im dänischen Ministerium keine Berücksichtigung finden werden, dagegen dürften auch die seitens der an dern Partei gestellten Zusätze im dänischen Sinne nicht berücksichtigt werde», woraus folgt, daß der ursprüngliche Sponneck'sche Entwurf auch jetzt noch in allen Punkten aufrecht erhalten werden wird. Bb die dä nische Regierung alsdann ihren Entwurf außer den europäische,« Groß- nzflKtkn auch dem Deutschen Bunde zur Genehmigung vorlegen wird, das ist um so mehr eine gewichtige Frage, als dadurch im Princip ent schieden werden würde, ob der Pratsche Bund zur endgültigen Geneh migung oder etwaigen Unterhandlung competcnt sei, oder ob er mir spe- ciell für Holstein und Lauenburg mitzubestimmen habe; im letztem Falle wäre der Bundesbeschluß vom Juni 18^6 null und nichtig und der Deutsche Bund nicht wenig compromittirt. Wien, 22.Juli. Die bevorstehende Sonnenfinsterniß hat wie der ein mal auf eclatante Weise hervortreten lassen, welch eine Masse von Aberglauben noch unter unserer niedem Bevölkerung herrscht. Die widersinnigsten Gerüchte und die abenteuerlichsten Besorgnisse sind unter diesen Volköclassen über den Ursprung und die Folgen der Son nenfinsterniß verbreitet. Die Besorgniß vor einer infolge jenes Phäno mens eintretenden Ueberschwemmung wird besonders allgemein festgehal ten. In vielen Dörfern um Wien ist der wahrscheinlich durch alte Wei ber entstandene Glaube verbreitet, daß, sich schon jetzt am Kahlenberge Oeffnungen zeigen, auö denen sodann im Moment« der Verfinsterung ungeheure Wasserströme sich ergieße» werden. In der tulnrr Gegend verprovtantiren sich, wie Augenzeugen versichern/ die Landleute auf mehre Wochen, um dem Hungertode für den Fall zu entgehen, daß ihre aben- teuxrlichen Besorgnisse in Erfüllung gehen, und sie durch längere Zeit in ihren Behausungen etngeschlo.ssen bleiben sollten. Auch die beispiellos veränderliche Witterung deö heurigen Sommers wird der Sonnensistster- niß in die Schuhe geschoben, und trägt dazu bei, die Masse in ihrem Aberglauben zu bestärken. Bei solchen Gelegenheiten zeigt es sich recht deutlich, welch eine Menge von noch ödem Boden unser Volksschulwesen zur Urbarmachung vorfindet. (C. Bl. a. B.) S ch tv eiD. ^Aus der Schweiz, 22. Juli. Unterm 18. Juli hat der Bun- deSräth sämmtlichen Cantonen durch ein Kreisschreiben mitgetheilt, daß die von der französischen Regierung übernommene Verpflichtung hin sichtlich deö Durchpasstrens von Flüchtlingen auö der Schweiz durch Frankreich nächstens zurückgezogen werden dürfte; daher die Cantone aufgefodert werden, sich „beförderlichfi" ihrer Flüchtlinge zu entledigen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, Heimatlose zu bekommen.— Die wieder in neuer Modifikation dem Volke vorgelegte revidirte Verfassung im Canton Aargau ist abermals verworfen worden, namentlich des halb, weil die Progressivsteuer nicht darin Platz gefunden. Italien Genua, 18. Juli. Nach der nunmehr officiellerseitö erfolgten Pro rogation der turiner Kammern bis zum 1. Nov. d, I. würde auch die Regierung sich einiger Ruhe hingeben können, wenn sie nicht in Betreff der Insel Sardinien für die nächste Zukunft Besorgnisse hegte. Marr fürchtet nämlich, daß die neuen Steuergesetze, welche natürlich auch auf Sardinien Anwendung finden sollen, daselbst^ auf Widerstand stoßen wer den. Bisher genügten die Steuern Sardiniens kaum zur Deckung der Verwaltungskosten der Insel. Die Aushebung etnerAnzahl von Rekru ten— ein Fall, der bisher auf Sardinien noch nicht, vorgekommen, denn selbst im Unabhängigkeitskriege stellte Sardinien nur ein Contingent von Freiwilligen — wirb die Gemüther ebenfalls Nicht wenig erbittern. Sämmtliche Intendanten der Insel sollen der Regierung angezeigt ha ben, daß sie für die Ruhe und Ordnung nicht einstehen können, wenn ihnen nicht größere militairische Kräfte zur Verfügung gestellt werden. Es sollen nun bereits dieser Tage Truppenverstärkungen von hier nach Sardinien geschafft werden, wo der Sinn für gesetzliche Ordnuvg und eine gemeinsame staatliche Organisation leider nur geringe Wurzeln ge schlagen hat. (Köln. Z.). Neapel, 10. Juli. Der Generalpolizeidirector deS Königreichs hat ohne richterliche Ermächtigung und gegen die Landesgesetze sämmtliche Einkünfte vieler neapolitanischen Emigranten mit Sequester be legt, darunter die deS Prof. Mancini, gegeüwärtig Professors deö Völ kerrechts an der Universität von Turin, der Erdeputirten Baron Cop- poli und Baron Masstotti, zweier reicher Grundbesitzer, die jetzt in Nizza leben, des CapitainS Cardende und Anderer, die sich in Genua oder außerhalb Italiens aufhalten. Die Pächter dürfen deüZinS nicht mehr an die Grundeigenthümer oder Diejenigen, welche für sie die Steuern zahlen, sondern müssen ihn an die öffentlichen Kaffen abtragen. . Für eine Familie von zehn Personen wurde es nicht gestattet, eine derselben zustehende Leibrente zu erheben, weil ihr Haupt flüchtig ist. Der alten und kranken Mutter Mancini'S wurde ein Theil ihrer eigenen Einkünfte vorenthalten. (Nürnb. C.) Ara «streich. Paris, 22. Juli. Die Nationalversammlung wird sich ehestens bis Oktober vertagen und für diese Zeit eine Permanenzcommission aus allen Par teien wählen. Das Budget soll erst nach der Vertagung an die Reihe kommen, dagegen vor derselben der Antrag Hrn. Creton'ö wegen Auf hebung der Erilgesetze auf die Tagesordnung gesetzt werden. — Man liest in der Opinion Publique: ,,11 Uhr AbeudS. Man bringt uns die Nachricht, daS gesammte Ministerium habe soeben im Elysee seine Entlassung gegeben. Man beklagte sich daselbst lebhaft über
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