02 Deutsche allgemeine Zeitung : 01.10.1851
- Titel
- 02
- Erscheinungsdatum
- 1851-10-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18511001023
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1851100102
- OAI
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- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1851
- Monat1851-10
- Tag1851-10-01
- Monat1851-10
- Jahr1851
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- 02 Deutsche allgemeine Zeitung : 01.10.1851
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I. October 18SI Mittwoch Dklltscht MjMMic ZcitLNg «Wahrheit und Recht, Freiheit und Eesehl» Ansertt»»«g«»Shr für. dkl, Raum cincr Z«U« > Ngr. Di« Z«lt,u, «rsch««tt mit Autuahm« de« tä^h ,»«i mal u»» »ttd au<g«,rd«nin D«iP. ,tg Vormittag« II Uhr, Abend« « Uhr j in Dr«»»« Abrnd« i Uhr, Vormittag« « Uhr. Zu trziehen durch all« Post ämter de« Ja- und Au«lande«, sowie durch die Arpeditionen in »«ipzig (Querstraße Nr. 8) und »«««»«« (hei E. Höckner, Neustadt, An der Brück«, Ar. H. > , Vk«t. für dal^V^erteljahr t^Thlr.; jed« einzeln« Num mer 1 Ngr. i zweite Ausgabe. Abends 6 Uhr. Nr 504 — »e,e«chl«»d. 6 Berlin, so. Sept. In Bezug auf den Rücktritt aus der Freien Gemeinde zur evangelischen Landeskirche hat der Oberkirchenrath sich da hin ausgesprochen, daß hierzu nur eint betreffende Erklärung des Indivi duums an einen Pfarrer der Landeskirche erfoderlich und nach Erfüllung dieser nothw«ndig«n Formalität der Rücktritt als erfolgt anzusehen sei. Di« Nachricht, daß feiten» unserö StaatSministeriumS jüngst Beschlüsse in Bezug auf ein Vorgehen gegen die Deutsch-Katholiken gefaßt worden wären, wird in Abrede gestellt. Daß nichtsdestoweniger diesen Angelegen heiten ernste Auftnerksamkeit zugewendet wird, kann ebenso versichert werden, wie daß der CultuSminister mit aller Strenge dem Deutsch-Katholici-muS wie den Freien Gemeinden gegenüberzutreten willen- ist. — Was man hier über die Auffassung dtr Bentinck'schen Streitfrage hört, geht dahin, daß die Frage vorzugsweise als ein« juristische anzusehen sei und in dieser Beziehung der richterlichen Instanz nicht vorgegriffen werden dürfe. — Gestern war da» Telegraphenamt so von StaatSdepeschen in An spruch genowmen, daß auf einzelnen Linien, z. B. der Berlin-Frankfurter, während zehn Stunden kein« Privatdepesche befördert werden konnte. — Trotz der in der letzten Zeit laüt gewordenen Behauptung, daß man sich entschlossen habe, die durch die Errichtung von öffentlichen Häusern gegen dir Syphilis ergriffenen Vorkehrungen wieder aüfzugeben, ist dies durchaus nicht der Fall. ES stellen sich vielmehr in sanitätspolizeilicher Hin- sicht seit dieser neuen Einrichtung sehr gute Resultate heraus,, sodaß an eine Aufhebung der getroffenen Einrichtungen polizeilicherseits nicht gedacht wird. Ein trauriges Ereigniß hatte am 23.Sept, in ArnSberg statt. Durch Einsturz eines Geländer- der über die Ruhr führenden Brücke stürz ten drei Gymnasiasten in da» Wasser und fanden, da ihnen keine Hülfe geleistet werden konnte, in der Ruhr ihren Tod. LKarlsruhe, 28. Sept. Von dem Aufhören des Belagerungszu standes verlautet noch nichts; vielmehr brachte das gestrige Regierungs blatt die weitere unbestimmte Verlängerung. Zn der milden Weise, in der er gehandhabt wird, ruft er indessen wenig gegründete Klagen hervor und dient besonders auf dem Lande und in den kleinern Städten dazu, von der eingerissene« Verwilderung und Nachtschwärmerei zur Nüchternheit de- so- lidern häuslichen Lebens zurückzuführen. Die neuliche Bereisung des Lan des hat dem Großherzog und jedem unparteiischen Beobachter die Ueberzeu- gUng gewähren können, daß Ordnung und Gesetzlichkeit wieder zu ih rem ftühern Ansehen zu gelangen begonnen haben und daß alte Liebe und Treue zu dem bürgerfreundlichen Fürsten noch in manchen Herzen wohnen. Die konstitutionelle Haltung seiner Regierung kann, wird sie fortan be- obgchtet, nicht verfehlen, die Ausnahmezustände bald ganz entbehrlich zu machen. Als ein erfreulicher Beweis hierfür kann angeführt werden, daß die nach der neuen Gemeindeordnung neugewählt« Gemeindevertretung durch- weg und insbesondere in den größern Orten in konservativem uyd gemäßigt liberalem Sinne ausfällt; zwei Drittheile des großen Ausschusses sind z. B. bei der soeben in Mannheim vorgegängenen Ausschußwahl in diesem Sinne gewählt. Es sind neben den altconsetvativen Namen Artaria, Bäuer rc. die Namen Bassermann, v. SoiroN Und Mathy aus der Wahlurne hervor- gegangen. Der Besuch de» VroßherzogS hat in Mannheim in allen Krei sen einen günstigen Eindruck gemacht und mancher wohlgesinnte Mannhei- mer meiyt, daß ein öfterer Besuch eS vielleicht nicht so weit hätte kommen lassen, daß diese Stadt zum Herde der revolutionären Bewegung werden mußte. Der Landtag wird wol erst im December beginnen, da die Wah len noch nicht ausgeschrieben sind. Zu den Geschäften desselben wird unter Anderm auch die Berathung über die Ergänzung unser- Truppencorps und die Wiedereinführung der ältern RegimentSeintheilung an die Stelle der jetzt al- getrennte Körper bestehenden Bataillone gehören. Daß man Ba- den von Frankfurt au- eine Aenderung der Verfassung in rückgängiger Rich tung zumuthen werde, glaubt von den Hellsehenden Niemand, weil man denkt, daß zwischen den zwei extremen Richtungen, von welchen die eine viel mehr Demokratisches, die andere viel mehr ConservativeS und Absolut-monar- chischeS will, eine Verfassung, welche ein Menschenalter hindurch die Probe bestanden und des Guten so viel zu Tage gefördert hat, wol auch noch in der nächsten Zukunft al- der vernünftigste Mittelweg erachtet werden dürfte. 9 AuS Kurheffen, 28. Sept. Während in der Entwickelung unserer politischen Zustände ein Stillstand eingetreten ist, dürfte eS nicht ohne In» teresse sein, einen Blick auf die Entwickelung der kirchlichen Verhält nisse zu werfen, die bei un» von der herrschenden Partei in der Stille vorbereitet wird. Vilmar, da- Haupt der katholisirenden strenggläubigen Kirchenpartei, ist hier der leitende Gedanke, und er geht mit einer Vorsicht und Klugheit zu Werke, die ihm alle Ehre machen würde, wenn sie auf ein würdigere- und dem Lande heilsamere- Ziel hingerichtet wär«. Wa di« strengtirchlich« Partei in den Jahren 1848 und 4849 in ihren Eonfe- renzen offen betrieb, nämlich die Trennung der Kirche und des Kirchenregi- mentS vom Staate und weltlichen Regimente, da- wird auch gegenwärtig noch verfolgt, aber mit feiner, berechneter Schlauheit, damit der an seiner oberbischöflichen Würde eifersüchtig festhalteNdr Kurfürst nichts davon merke. Vilmar'S Tag- und Nachtgedanke ist die Herstellung eines bischöflichen Kir- chenregiment-, an dessen Spitze er als Landesbischof, wenn auch nicht dem Namen, doch der That nach stehen will. Zu diesem Zwecke hat er sich zum Stellvertreter des altersschwachen Superintendenten der Provinz Nieder- Hessen ernennen lassen; zu diesem Zwecke hat er die Wirksamkeit der Con- sistorien auf äußerliche Verwaltungsgegcnstände beschränkt, indem er di« bt- schöflichen Befugnisse, welche sie bis dahin ausübten, ihnen abgenommen und auf die Superintendenten übertragen hat. Zu diesem Zweck« hat er vor kurzem in Kassel eine Conferenz der Superintendenten gehalten, in welcher er die weitere Entwickelung seiner hierarchischen Plane vorbereitet hat. Dieser Conferenz haben beigewohnt die beiden Superintendenten dtr Provinz Oberhessen, Merle und Scheffer von Marburg, der Superinten dent Schüler von Allendorf, der Superintendenturverwestr Pfarrer Berger von Rinteln und Vilmar, der den Vorsitz geführt hat. Die Verhandlun gen in dieser Conferenz werden zwar geheim gehalten; was jedoch au- gu ter Quelle darüber verlautet, weist unverkennbar darauf hin, in welcher Art Vilmar seinem Ziele näher zu kommen sucht, wie die protestantische Kirche in Kurheffen allmälig einem katholisirenden Regimente unterworfen werden soll, und in Einzelnen steigt, im Hinblick äuf gewisse Stimmführer der protestantischen Buchstabengläubigen, die entweder schon, wie Floren- eourt, in den Schoos der katholischen Kirche zurückgekehrt sind oder, wie Leo, diese Rückkehr als das einzige Rettungsmittel aus den Wirren der Zeit öffentlich anpreisen, bereits der Verdacht auf, baß eS wol gar zuletzt auf eine förmliche Katholisirung der protestantischen Kirche Kurhessens von Vil ma»; abgesehen sei. In jener Conferenz ist zuerst die disciplinarische Stellung der Pfarrer zur Sprache gekommen. Vilmar hat erklärt, daß die Pfarrer nicht StaatS- diener seien, und daß folglich das unlängst für die StaatSdiener promul- girte neue DiSciplinargesetz auf sie keine Anwendung finde. Dagegen hat er der Conferenz der die bischöflichen Befugnisse ausübenden Superinten denten, in welcher, bei der Schwäche und Unbedeutendheit der übrigen Mit glieder, er selbst den Ton angibt, die Disciplinarbefugniß über die Pfarrer bi- zur Suspension und Entfernung vom Amte vindicirt. Sodann ist von Vilmar die Nothwendigkeit dargelegt worden, streng auf den Buchstaben der Kirchenordnung von 4654 zurückzugehen, dergestalt daß nicht einmal Je mand als Taufzeuge zugelassen werden soll, von dem der betreffende Pfarrer sich nicht vergewissert hat, daß er genau auf dem Boden der alten kirch lichen Bekenntnisse stehe. Von einem Glaubenszwange dieser Art ist nur ein Schritt bis zu der Foderung, daß auch die Pfarrer erklären, auf die sem Boden zu stehen, und ihr Amt aufzugeben haben, wenn sie eine solche Erklärung nicht abgeben können und wollen. Ferner soll die alte Agende ohne alle Abänderungen, wenn solche nicht von der Conferenz der Super- intendtnten zugelassrn werden, in allen Kirchen gebraucht werden, worauf bisher nicht so streng gehalten wurde. Auch von andern liturgischen An ordnungen ist die Rede gewesen, welche von der Conferenz provisorisch und bi- zur Genehmigung durch eine Synode ausgehen, und für di« Pfarrer theils bindend sein, theils zum beliebigen Gebrauche denselben überlassen werden sollen. Durch die Conferenz der Superintendenten macht sich Hr. Vilmar allmälig unvermerkt zum wirklichen Generalsuperintendenten in der protestantischen Landeskirche Kurhessens, zum Landesbischof, und wenn da- Regiment der Strenggläubigen lange genug dauert und es gelingt, die Eifersucht des Kurfürsten einzuschläfern, wird später auch der Titel nicht au-bleiben. » i Wie behutsam aber in diesen kirchlichen Dingen vorgeschritten wird, zeigt da- im Jahre 4848 erlassene Religionsgesetz, das man, so sehr e- den Frommen ein Dorn im Auge ist, noch nicht geradezu aufzuheben wagt. Man begnügt sich vorerst damit, eS zu untergraben und es nach und nach unwirksam zu machen. Das ist schon früher und neuerlich auch dadurch geschehen, daß den Brautleuten vorgeschrieben worden ist, allen durch lene- Gesetz an die Gerichtsbehörden gewiesenen Formalitäten zugleich auch bei dem betreffenden Pfarrer, wie sonst, zu genügen. Hieraus erwächst natür lich den Brautleuten doppelte Beschwerde, und man glaubt hernach durch spätere Aufhebung der bürgerlichen Trauung namentlich das Landvolk für sich zu gewinnen, weil dadurch die Wiederholung jener Formalitäten weg fällt. Auch EhestandSregister sollen von jetzt an die Pfarrer wieder füh ren, wie früher.
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